Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 495’–496’.

Koadjutorfehde in Livland: Forderung Pommerns nach Abordnung einer sofortigen Gesandtschaft zur Waffenstillstandsvermittlung. Übernahme in die Resolution des FR.

/495’/ (Vormittag). Verhandlungen im Religionsausschuss1.

(Nachmittag). Noch vor der vereinbarten Sitzung von KR und FR wenden sich die Gesandten Pommerns an die österreichischen Räte, die an diesem Tag als Referenten fungieren. Sie erläutern ausführlich, dass im livländischen Konflikt weder die vom KR beschlossenen Mandate noch die vom FR bevorzugten Mahnschreiben bei den involvierten Parteien Wirkung zeigen werden. Vielmehr sollte eine sofortige Vorabgesandtschaft von Kg. und Reichsständen zunächst einen Waffenstillstand erwirken und anschließend die Parteien zur Annahme der nachfolgenden Friedensvermittlung bewegen; angesehen, dz sonnst khainer gern der erste sein wurd, den mandaten oder schrifften /496/ zu parieren, kain thaill auch dem anndern sein vorhaben inn solcher werenden vhede entdeckhen wurd, zu dem, dz one dz ain notturfft, dz die principal haubt legation2 zeittlich erinnert wurd, ob die thaill gemaint, guettlicheit zuverstatten oder nit etc. Davon abgesehen kann man dem Kg. von Polen und dem Hg. von Preußen, die beide in den Konflikt verwickelt sind, weder etwas mandieren noch werden sie auf ein Mahnschreiben reagieren.

Die österreichischen Gesandten bieten als Referenten an, diese Einwände noch vor der Korrelation mit KR im FR vorzubringen.

Fürstenrat. Vortrag der Anregung Pommerns. Beschluss: /496 f./ Diese wird anschließend vor KR zusätzlich zum bisherigen Bedenken des FR /496’/ berichts- und auch bedenckhenß weise referiert.

/496’/ Kurfürstenrat und Fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 413–417.]

Anmerkungen

1
 Vgl. Nr. 321.
2
 = die spätere Hauptkommission zur Friedensvermittlung (im Unterschied zur oben angeregten Sofortgesandtschaft).