Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 189’–191, 193.

2. HA (Türkenhilfe): Billigung des Konzepts für die Resolution des SR zum Beharren gegenüber KR und FR auf der Erlegung des Reichsvorrats. Höhe der Steuer: Orientierung an KR und FR. Steuergrundlage: Moderierte Reichsmatrikel. Bewilligung von zwölf Römermonaten durch Augsburg. Erlegungszeitraum, Zahltermine, Legstätten: Anschluss an KR und FR. Vorgehen gegen Säumige.

/189’/ (Vormittag, 8 Uhr) Städterat. Vorlage des am Vortag von den Gesandten Straßburgs, Augsburgs und Regensburgs verglichenen Konzepts für die Resolution des SR zum 2. HA (Türkenhilfe)1.

Beschluss: Mehrheitliche Billigung. Lediglich Nürnberg und zunächst auch Regensburg beharren wie am Vortag auf ihrem abweichenden Votum. Regensburg: Weil es ye die meynung haben sollt, so hetten sie von irer herrn /190/ unnd obern bevelch, sich von inen, den andern, auch nitt abzesondern, und es also bei dem berurtten concept mit wenig pesserung pleiben lassen.

Regensburg proponiert: Höhe der neuen Bewilligung. Falls der Reichsvorrat zu diser hilff zepringen, mochte di hilff desto geringer, do aber nichts zuerlanngen, wurde dieselbig desto hoher zustellen sein.

Beschluss: Orientierung an der Bewilligung der höheren Stände. Deshalb wird die Beratung zurückgestellt, bis man deren Beschluss kennt. Dagegen votieren Augsburg und Regensburg, dz sie fur pesser geacht, sich einer summa zuentschliessen.

Unnd sonderlich Augspurg dahin votirt, /190’/ wo der vorrath unnd ergentzung desselben zu diser hilff zuerlanngen, dz di hilff uff zwen doppel monat geringer, dan es di röm. kgl. Mt. begert, unnd also uff 6 doppel monat mochte angestellt werden. Dennoch bleibt es beim Mehrheitsbeschluss, dz man uff di hohern stende sehen soll.

Veranschlagung der Steuer nach der alten oder der moderierten Reichsmatrikel?

Beschluss nur gegen Votum Augsburg, dass die Steuer uff den neuen, reformierten anschlag zubewilligen und zustellen sein sollt. Doch sollte hierinnen auch uff die hohern stend zusehen sein, wes sich dieselben hierynnen vergleichen wurden.

Votum Augsburg: Bestehen darauf, dass ihre Herren die hilff dem allten anschlag nach betzalen wollten. Geben aber den anndern hierinnen kein mas, dieselbigen nach dem alten oder neuen anschlag zubewilligen; dann ire herrn, weil sy /191/ in dem neuen, reformirten hoher dan im alten angeschlagen, an dz ksl. cammergericht appellirt unnd noch in anhenngigem rechten stunden2. Unnd gedechten, sich auß irer quasi possession [!] libertatem nitt dringen zelassen. Petten derhalben, solches ins stet prothocoll zuvertzeichnen, damit, do die sach ans camergericht gelanngen, man nitt sagen konnte, dz sie ein anders bewilligt hetten3.

/1934 / (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. Fortsetzung der Beratung zum 2. HA (Türkenhilfe): Erlegungszeitraum, Zahltermine, Legstätten. Getrennte Umfragen. Jeweils Beschluss: Anschluss an KR und FR.

Vorgehen gegen Säumige. Umfrage. Beschluss: Ergänzung der SR-Resolution, dz in diser hilff keins stands verschont, sonndern der seumigen halben ain zimliche peen zusetzen sein solte etc.a

Anmerkungen

1
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 476.
2
 Der Augsburger Matrikularbeitrag von 900 fl. war vom Moderationstag 1545/48 erhöht worden auf 1160 fl. ( Müller, Veränderungen, 153; vgl. auch den Augsburger Vorbehalt beim RT 1547/48: Machoczek, RTA JR XVIII, Nr. 168 S. 1679 f.). Zu den Appellationsprozessen am RKG im Gefolge der Erhöhungen von 1545/48: Müller, Finanzwesen, 660; Prozessrecht und Problematik: Lanzinner, Friedenssicherung, 396: Solange die Appellation anhängig war, galt der niedrigere Steuersatz.
3
 Vgl. den hiermit übergebenen, schriftlichen Protest Augsburgs (Inhalt wie oben): StadtA Augsburg, RTA 15, unfol. (Kop. Dorsv.: Meiner hern gesandten protestation, die turckhenhilf nach dem alten und nit reformirten anschlag zuerlegen etc. Ist also im stett rath furkhomen unnd prothocollirt worden praeultima Decembris des eingeenden 57. jars.).
4
 Foliierungsfehler bzw. falsche Ablage in der Nürnberger Überlieferung. Bestätigung der Datierung (Nachmittag des 30. 12.) in Augsburg (fol. 81’).
a
 etc.] Augsburg (fol. 81’) zusätzlich: Vertagung der übrigen Punkte bis morgen, 8 Uhr.