Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
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Anmerkungen
2
Vgl. zu den Voten der CA-Stände deren unmittelbar vorausgehende Vorberatung am 16. 2.: Kurpfalz C, fol. 195–196’ [Nr. 379].
3
Nachdem das Regensburger Religionsgespräch 1546 bereits die inhaltliche Beratung über die Rechtfertigung aufgenommen hatte (vgl.
Vogel, Religionsgespräch, 338–421), forderte Ks. Karl V. in seinen Vorgaben für strittige Verfahrensfragen unter anderem die Eidesleistung aller Teilnehmer einschließlich der Präsidenten und Kolloquenten auf strengste Geheimhaltung der Verhandlungen (ebd., 430–434). Während die katholischen Teilnehmer darauf eingingen, verweigerten die CA-Kolloquenten die Forderung unter Protest. Da sie eine Fortführung als offiziöse Verhandlungen ablehnten, wurde das Kolloquium eingestellt und sodann ab 11. 3. schrittweise aufgelöst (ebd., 434–447;
Hollerbach, Religionsgespräch, 181–183).
m
verwiddern] Kurpfalz B (fol. 84) zusätzlich: Zu dem das zwo religion, darzwischen ein fridt zu Augspurg aufgericht. So weren aber sonsten mehr religion, so nit mit den zwaien participirten, deren villeicht auch zu diesem colloquio etlich mochten erfordert werden. Wurde vil unrichtikeit daraus ervolgen, wo inen das stillschweigen nit durch beaidigung eingebunden und auferlegt wurde.
/ 84’/ Bevorzugen dafür förmliche Eidesleistung, da diese mehr crefft habe als das Handgelübde.