Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

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Anmerkungen

a
 Vormittag] Kursachsen A (fol. 450’) differenzierter: 8 Uhr.
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 Zusammenfassung dieser Sitzung bei Bundschuh, Religionsgespräch, 224.
b–
 Fortsetzung ... Vortag] Kurpfalz B (fol. 79) differenzierter: 1) Fragliche Vereidigung der Kolloquenten und Adjunkten. 2) Aufgabe der Notare. 3) Anzahl der Aktenausfertigungen.
c
 Kolloquiumsakten] Kurpfalz B (fol. 79’) zusätzlich: Indifferent, ob Aktenabschrift durch die Notare oder durch Substituten.
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 Vgl. zu den Voten der CA-Stände deren unmittelbar vorausgehende Vorberatung am 16. 2.: Kurpfalz C, fol. 195–196’ [Nr. 379].
d
 adjuncten] Kurpfalz B (fol. 79’) zusätzlich: Umbenennung deshalb, weil auch die den Kolloquenten zugeordneten Theologen als Adjunkten bezeichnet werden. Kursachsen A (fol. 450’) zusätzlich: Einvernehmen, die Notare und Substituten zu vereidigen.
e
 assessores] Kurpfalz B (fol. 80) differenzierter: Präsident und Assessoren.
3
 Nachdem das Regensburger Religionsgespräch 1546 bereits die inhaltliche Beratung über die Rechtfertigung aufgenommen hatte (vgl. Vogel, Religionsgespräch, 338–421), forderte Ks. Karl V. in seinen Vorgaben für strittige Verfahrensfragen unter anderem die Eidesleistung aller Teilnehmer einschließlich der Präsidenten und Kolloquenten auf strengste Geheimhaltung der Verhandlungen (ebd., 430–434). Während die katholischen Teilnehmer darauf eingingen, verweigerten die CA-Kolloquenten die Forderung unter Protest. Da sie eine Fortführung als offiziöse Verhandlungen ablehnten, wurde das Kolloquium eingestellt und sodann ab 11. 3. schrittweise aufgelöst (ebd., 434–447; Hollerbach, Religionsgespräch, 181–183).
f
 oder sonst] Kursachsen A (fol. 451’) deutlicher: oder andern iren herschafften.
g
 silentium zu imponieren] Kursachsen A (fol. 451’) eindeutig: jedoch ohne Vereidigung.
4
 = die dem Präsidium als Assessoren zugeordneten Kff. und Ff.
h
 disse leut] Kurpfalz B (fol. 81’) eindeutig: die theologi.
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 Vgl. die in Anm. 5 bei Nr. 235 nachgewiesenen Drucke aus den Jahren 1541/42.
i
 Meintz] Kurpfalz B (fol. 82’) zusätzlich: dan welcher nit pflicht thun wolle, were auch nit zuzulassen, sonder vill besser weit als nahe beim colloquio.
j
 sein] Kurpfalz B (fol. 83) zusätzlich: Somit würde durch diese Forderung das gantz werck umbgestossen.
k–
 Und ... christen] Kursachsen A (fol. 453) deutlicher: Und weil die stende der alten religion nicht scheuen, solchs einzugeen, so halden [sie], dz ander theil haben sich dessen auch nicht zubeschweren.
l
 erlassen] Kurpfalz B (fol. 83’) zusätzlich: Dan er wolt gern den modum wissen, wie sie von dem babst möchten der aidt erlassen werden. Zweivelte nit, das ditz colloquium, auch dieser ausschuß dem babst und andern vilen mehr nit gefelt.
m
 verwiddern] Kurpfalz B (fol. 84) zusätzlich: Zu dem das zwo religion, darzwischen ein fridt zu Augspurg aufgericht. So weren aber sonsten mehr religion, so nit mit den zwaien participirten, deren villeicht auch zu diesem colloquio etlich mochten erfordert werden. Wurde vil unrichtikeit daraus ervolgen, wo inen das stillschweigen nit durch beaidigung eingebunden und auferlegt wurde. /84’/ Bevorzugen dafür förmliche Eidesleistung, da diese mehr crefft habe als das Handgelübde.
n
 wolte] Kurpfalz B (fol. 84’) zusätzlich: und nicht das, was dem babst gefelt oder das sie ime mit eidt und pflicht zugethan.
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 Vgl. oben, Anm. 3, sowie Anm. 2 bei Nr. 377.
o
 auß eingefurten ursachen] Kurpfalz B (fol. 86’) eindeutig: weil auf vorigen colloquiis die ding nit verschwigen worden.
p
 Kurpfalz] Hessen (fol. 116) differenzierter: Abgabe des Votums durch Eberhard von der Tann.
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 = die katholischen.
8
 Vgl. oben, Anm. 3.
q
 befurdern] Kurpfalz B (fol. 87) zusätzlich: und den aidt bedencken solten, so sie in der tauff gethon und gelobt.
9
 = sehen.
r–
 und ... einmische] Kurpfalz B (fol. 87) deutlicher: Und solten den babst sitzen lassen, gehore hiehero nit, sonder gehn Rhom under die cardinal.
s
 extendieren] Kurpfalz B (fol. 87) zusätzlich: Billigen aber den Vorschlag Bayerns, dass die beiderseitigen Kolloquenten jeweils Handgelübde gegenüber denselben irer confession zusagen.
t
 Kursachsen] Hessen (fol. 116) differenzierter: Abgabe des Votums durch Dr. Lindemann.
10
 Fragliche Bezugnahme auf: Wolfgang Musculus, Zwo Predigt von der Bepstischen Messe, zu Regensburg auff dem Reichstag Jm jar. 1541. Am ersten und andern tage des Brachmonats gethan. Durch Wolffgangum Musculum. Prediger zu Augsburg. [Druck:] Wittenberg 1542 (VD 16, M 7315).
u
 Bayern] Kursachsen A (fol. 459) zusätzlich: Kurmainz resümiert: Einigkeit bezüglich der Notare und Substituten. Vertagung der strittigen Frage der Vereidigung.