Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 16. 11. 15561.
Ablehnung eines internen Ausschusses zur Beratung des weiteren Vorgehens in der Freistellungsfrage.
/170/ Einberufung des Plenums der CA-Stände durch Kurpfalz2
. Von der Tann proponiert: Vor der nunmehr absehbaren Ansage in die Kurien ist das dortige Verhalten der CA-Stände zu koordinieren. Kf. Ottheinrich ist bezüglich des Freistellungsartikels entschlossen, sich in nichts einzulassen, derselbig were dan erledigt.
/170’/ Ebenso hat der Kf. kürzlich eine Werbung des Kgs. beantwortet3
. Von der Tann verliest die Antwort und fordert Erklärungen der CA-Stände 1) zu diesem Punkt sowie 2) zur Einrichtung des Religionsausschusses beim 1. HA (Religionsvergleich) gemäß Passauer Vertrag.
/171/ Kursachsen: Bitten Kurpfalz als vorstimmenden churfursten um die Darlegung der aktuellen Weisung Kf. Ottheinrichs zur Freistellung4.
Kurbrandenburg: Entsprechend Kursachsen.
Sachsen (von der Tann): Teilt einleitend mit, er habe Vollmacht der Hgg. für deren Vertretung am RT. Votum: Hgg. befürworten ebenso5
, den artickel der freystellung in allewege auch fur allen dingen, ehe man zu eyniger andern tractation grieffe, zutreiben und zuerhalten6.
/171’/ Brandenburg-Küstrin, Mecklenburg (Drachstedt), Württemberg, Pommern, Hessen, Wetterauer Gff.: Bitten ebenso, Kurpfalz möge zunächst sein Votum darlegen.
Daraufhin verlassen von der Tann und die Kurpfälzer Mitverordneten das Beratungszimmer, um sich separat zu besprechen. Anschließend referiert von der Tann: Regen für diese wichtigen Fragen, die sich also in der menge nicht beratschlagen liessen, die Einrichtung eines engeren CA-Ausschusses in der Form an, das sich etwan drey ode vier personen zu hauff setzen, von disen sachen sich notturftiglich unterredeten, wie, durch was ordnung und proces der artickel der freystellung zuerhaltten sein solt, auch was des passauischen ausschus /172/ halben furzunemen. Und was sie sich dessen also entschlossen, das solten sie auff das papir bringen, folgents den andern augspurgischen confession verwandten berichten und des ursachen anzeigen. Nach solchem gemeinem schlus solte man in rethen votiren und darauff beharren.
Die Kurpfälzer Gesandten verlassen erneut das Zimmer. Dort Beratung Kursachsens mit den übrigen CA-Ständen.
Votum Kursachsen7
: Lehnt den Ausschuss strikt ab, da solche conventiuncula fur sich so sehr gut nicht und wider des Reichs brauch sind. Einrichtung von Ausschüssen in Religionsberatungen erfolgte, um das Überstimmen zu vermeiden, und zudem mit der Vorgabe, das die libertas votorum bliebe und die form in votis nicht verendert wurde. Aus der ursachen muste auch die enge beratschlagung und dis sonderlich, das man ex praescripto /172’/ handlen solte, vermieden werden. 2) Die Gesandten agieren nicht für sich, sondern im Auftrag und gemäß der Instruktion ihrer Hh., die sie zu beachten haben. Und hetten sich die gesandten nach dreyer oder vier winckel beratschlagung nicht zurichten. 3) Da sich die Verhandlungslage in den Kurien verändern kann, müssen die Gesandten jeweils aktuelle Weisungen anfordern. Wäre man dagegen gezwungen, auf dem Beschluss des Ausschusses zu beharren, so were es den herren furgegrieffen, und es solten sich als dan unsere herren nach unsern rathschlegen und wir nicht nach ihren bevelichen richten. Welchs ihre kfl. und f. Gnn. one zweifel auch nicht thun wurden. 4) Da, wie man weiß, nichts geheim gehalten werden kann, besteht die Gefahr, dass der schriftlich formulierte Beschluss des Ausschusses der Gegenseite zugespielt wird, die sich sodann danach richten könnte. Raten demnach entschieden von der Einrichtung des internen Ausschusses ab.
/172’ f./ Die Gesandten der übrigen CA-Stände schließen sich Kursachsen einhellig an und bitten, dies den Kurpfälzer Räten auch in ihrem Namen vorzutragen.
/173/ Die kursächsischen Gesandten haben dies mit ausfurung obangezeigter ursachen gethan, dem von der Thanne deutsch und rundt gesagt. Dabei haben es auch die pfaltzischen, doch nicht one unwillen, mussen bleiben lassen.