Textvorlage: Kurpfalz C, fol. 164–165’.
Vertagung des Gesamtrates. Supplikation der Stadt Straßburg gegen den Städteartikel im Religionsfrieden.
/164/ (Nachmittag). Die Kurpfälzer Gesandten berufen folgende Stände für die Versammlung der CA-Stände in ihre Herberge: Kursachsen, Kurbrandenburg, Pfalz-Zweibrücken, Sachsen, Brandenburg-Küstrin, Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Pommern, Mecklenburg, Hessen, Wetterauer Gff., Städte Straßburg und Regensburg. Da sich die Gesandten von Kursachsen, Kurbrandenburg und Brandenburg-Küstrin entschuldigen lassen, das sie ditzmals aus andern ehafften nit erscheinen noch bei dieser convocation sein mögen, wird die Sitzung bis auf Weiteres vertagt.
/164’ f./ Nach dem Abtritt der Gesandten bittet der Straßburger Verordnete Jakob Hermann um Audienz bei den Kurpfälzer und Württemberger Deputierten und bringt nur diesen vor: Wissen, dass auf dem RT 1555 den Reichsstädten [im Religionsfrieden] auferlegt worden ist, die alte Religion neben der CA zu dulden1
. Der Straßburger Rat ließ dagegen noch auf dem RT protestieren2
und hat jetzt eine entsprechende Supplikation3
an die Reichsstände formuliert. Hat die Supplikation vorab an Kf. Ottheinrich von der Pfalz und Hg. Christoph von Württemberg, als zu denen sie ir vertrauen haben, gereicht und um deren Stellungnahme gebeten. Da diese zugesagt haben, ihre RT-Gesandten entsprechend anzuweisen4
, wendet er, Hermann, sich mit der Supplikation zunächst an sie, die Kurpfälzer und Württemberger Räte, mit der Bitte um Rat und Gutachten.
/165 f./ Nach kurzer Unterredung lassen die Kurpfälzer und Württemberger Verordneten vom Großhofmeister [E. von der Tann] antworten: Die Kurpfälzer Gesandten sind generell beauftragt, beim RT dafür einzutreten, den Städteartikel des Religionsfriedens möglichst zu guter, christlicher vergleichung zu bringen. Haben speziell zur Straßburger Supplikation noch keine Weisung5
. Die Württemberger Deputierten sind beauftragt, für eine Audienz der Straßburger vor den Reichsständen zur Vorlage der Supplikation einzutreten. Empfehlung an Hermann, zunächst den Verhandlungsverlauf im Religionsausschuss abzuwarten und die Supplikation zu gegebener Zeit an die Reichsstände zu richten. Sagen zu, sie zu unterstützen.
/165’/ Erwiderung Hermanns: Geht trotz der noch ausstehenden Kurpfälzer Weisung aufgrund der Zusage Kf. Ottheinrichs an den Straßburger Gesandten, der die Supplikation [in Heidelberg] vorgelegt hat, von deren Unterstützung aus. Will die Supplikation gemäß obiger Empfehlung an die Reichsstände richten, wird sie aber zuvor ihnen, den Kurpfälzer und Württemberger Deputierten, mit der Bitte um etwaige Verbesserungsvorschläge vertraulich mitteilen6.