Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Kurmainz A, fol. 221’ f.

1. HA (Religionsvergleich): Resolution der katholischen Stände zur Sicherstellung der Beschickung des Kolloquiums und zur Finanzierung der Teilnahme.

/221’/ (Vormittag, 6 Uhra ) Rathaus. /221’ f./ Versammlung der katholischen Reichsstände (nur Gesandte).

/222/ Der Ausschuss referiert seinen Beschluss vom Vortag zur Finanzierung des Kolloquiums durch die katholischen Stände1 . Beschluss: Billigung durch das Plenum.

Dabeneben sie dan bewogen, b–da man nit gewiß sein solte, das Englandt2 sein personen underhalten wurde, das die stat Collen die underhaltung zuverlegen und auf kunfftigen Reichs tag gemeine stande der alten religion denselbigen zuerstatten–b.

Anschließend werden die Beschlüsse zur geänderten Besetzung des Kolloquiums und zur Finanzierung der Teilnahme seitens der katholischen Stände schriftlich konzipiert.

(Nachmittagc Versammlung der katholischen Reichsstände. Verlesung und Billigung dieses Konzepts3 , d.

Anmerkungen

a
 6 Uhr] Köln (fol. 45) abweichend: 5.30 Uhr.
1
 Vgl. die am Vortag vorgebrachten Argumente gegen eine Steuer nach dem Reichsanschlag und für die Vorfinanzierung, weitgehend gleichlautend zusammengefasst als Resolution des Ausschusses: HHStA Wien, MEA RTA 44a/II, unfol. beigelegt nach fol. 228 (Konz.).
b–
 da ... zuerstatten] Köln (fol. 45’) differenzierter: Da zwei oder drei Kolloquiumsteilnehmer Untertanen Kg. Philipps II. sind, geht man davon aus, er werde das Religionsgespräch befördern und deren finanzielle Ausstattung deshalb übernehmen. Jedoch damith keyn mangel erschiene, im fal ire Mt. [!] sich dessen beschweren wurd, solt eyn erbarer radt der stadt Coln von wegen aller catholischen stend zuersuchen seyn, alßdan sollichen gelerten notturfftige zerung furzustrecken biß auff nechste der stendt beikumpft. Dort Begleichung durch alle katholischen Stände. Dazu merkt der Kölner Gesandte [Weber] an: Zweifelt nicht daran, Köln werde alles zur Beförderung des Kolloquiums tun, hat zu dieser Finanzfrage aber keine Vollmacht und empfiehlt deshalb eine schriftliche Bitte an den Kölner Rat. Anschließend wird dieses Schreiben beschlossen.
2
 = Kg. Philipp II. von Spanien (und England).
c
 Nachmittag] Köln (fol. 46) differenzierter: 3 Uhr.
3
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 464.
d
 Konzepts] Köln (fol. 46) zusätzlich: In der Sitzung wird berichtet, die CA-Stände würden den Bf. von Speyer als Präsident des Kolloquiums ablehnen [vgl. Kurmainz A, fol. 223’–225: Nr. 349]. Deshalb Beschluss, den Kg. bei der Übergabe der zuvor gebilligten Resolution zu bitten, auf dem Bf. als Präsident zu beharren.