Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Anmerkungen
1
Vgl. Nr. 665 [Pkt. 5].
2
Die Innsbrucker Regierung hatte die Hauptleute des Schwäbischen Bundes am 14.2.1506 über eine schwere Erkrankung Abt Martins von Reichenau in Kenntnis gesetzt und in diesem Zusammenhang auf die Gefahr einer Übernahme des Stifts durch Dritte – gemeint waren die Eidgenossen – hingewiesen. Der Bund beauftragte daraufhin eine Kommission mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zum Schutz der Reichenau (Kreutzer, Glanz, S. 343f.; Schmidt, Reichenau, S. 93). Abt Johannes von Salem übersandte der Stadt Überlingen am 14.9.1506 ein an den kgl. Bundeshauptmann Christoph Schenk von Limpurg, den Überlinger Altbürgermeister [und Schwäbischen Bundesrat] Adam Besserer sowie ihn selbst gerichtetes kgl. Schreiben in Sachen des Klosters Reichenau samt einem Beglaubigungsschreiben [für die drei Genannten] an die für den 21.9. (St. Matheus tag) nach Ulm anberaumte Versammlung des Benediktinerordens. Der Abt erklärte, wie auch Limpurg nicht dort erscheinen zu können, und bat, für die Abfertigung Besserers Sorge zu tragen (Or. m. S., uf exaltationem crucis; GLA Karlsruhe, 225/117, unfol.). Vgl. auch Nr. 513.
4
Hintergrund war die vermeintliche Bedrohung der 1503 von Mgf. Christoph von Baden übernommenen Mgft. Rötteln-Sausenberg – wohl weniger durch die französische Verwandtschaft des konkurrierenden Anwärters Philipp von Hachberg-Sausenberg als durch die Eidgenossen selbst (vgl. Weisung Kg. Maximilians an Frh. Kaspar von Mörsberg vom 27.10.1503; Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 17830, S. 346). Mgf. Christoph bat Anfang April 1505 auf einem Schwäbischen Bundestag in Augsburg um Unterstützung zur militärischen Sicherung der Mgft. Aus dem Bundesabschied geht allerdings nicht hervor, gegen wen diese Hilfe gerichtet war (Kop., suntag misericordia Domini [6.4.]1505; HStA München, KÄA 2013, fol. 143–146’, hier 143–143’; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [1] 1505. Bundes-Abschiede und Correspondenz, unfol.; GLA Karlsruhe, 225/1224, unfol. Regest: Klüpfel, Urkunden I, S. 536 [irrtümliche Datierung auf den 8.4.]).
2
Ennser Deklaration Kg. Maximilians vom 18.1.1506 [Nachweise s. Nr. 82, Anm. 6].
3
Augsburger Vertrag vom 22.6.1506 [Nachweise s. Nr. 82, Anm. 11].
4
Laut Bericht des bayerischen Gesandten Georg Eisenreich aus Überlingen vom 17.5. erfolgte die Beschlußfassung am 16.5. und sollten die Beschlüsse durch Vertreter des Bundes Kg. Maximilian am 19.5. in Konstanz vorgetragen werden [Nr. 591, Pkt. 3]. Laut Bericht des Esslinger Gesandten Hans Ungelter wurde die Antwort am Sonntag, dem 16.5., an die kgl. Räte übergeben [Nr. 595, Pkt. 1].
1
Der Straßburger Magistrat instruierte seine Gesandten auf dem Bundestag zur Stellungnahme gegen die kgl. Vorwürfe. Man ging von einer Verleumdung durch Gegner der Stadt aus. Dem ehrenvollen Empfang für den Kg. während der Fastenzeit stellten die städtischen Gesandten die zahlreichen gegen Straßburger Bürger und Einwohner verübten, im einzelnen in der Instruktion geschilderten Übergriffe kgl. Gefolgsleute gegenüber. Der Magistrat hatte diese Vorfälle kgl. Räten und dem Marschall gemeldet, die indessen mit Gegenklagen antworteten. Der Straßburger Rat forderte daraufhin die Gemeinde zur Ruhe auf und wies sie an, Übergriffe nicht zu vergelten, sondern dem Ammeister anzuzeigen. Bereits am folgenden Tag wurde jedoch ein Bürger durch einen Angehörigen des kgl. Hofstaates ermordet. Kgl. Trabanten bedrohten die daraufhin zusammengelaufenen Bürger. Der Rat wollte den Kg. um Abstellung der Übergriffe ersuchen, seine Emissäre wurden jedoch nicht vorgelassen. Die nach dem Dafürhalten des Straßburger Magistrats von Feinden der Stadt erhobenen Vorwürfe, etwa daß man sich durch französische Intrigen und französisches Geld vom Reich trennen lasse, dienten dem Zweck, das Fehlverhalten der kgl. Höflinge zu relativieren. Der Magistrat beteuerte, daß er Schmähungen und Freveleien geahndet hätte, wenn es solche gegeben hätte. Aufgrund der Sachlage wurden Beratungen des Bundes über die Vorwürfe als unnötig erachtet, eine Kommission zur Klärung der Angelegenheit lehnte man ab. Statt dessen beriefen sich die Straßburger auf ihr bei der Verlängerung des Bundes vorbehaltenes Recht auf eine selbständige gerichtliche Klärung. Ihre Gesandten ersuchten die übrigen Bundesstände, sich gegenüber dem Kg. für die Stadt einzusetzen (Kop., s.d., jedoch nach dem 10.5., vor dem 2.6.1507; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 252–255’).
3
Der Nördlinger Gesandte Ulrich Strauß übersandte die mündlich in der Bundesversammlung vorgetragene und anschließend schriftlich vorgelegte Straßburger Erklärung mit Schreiben vom 2.6. nach Hause [Nr. 607, Pkt. 1].
1
Die Beschlußfassung zumindest zum ersten Punkt erfolgte deutlich früher. So war Nürnberg spätestens am 26.6. über die Entscheidung des Bundes wegen der umstrittenen Wehranlagen informiert [s.u. Anm. 5]. Klüpfel (Urkunden II, S. 9) datiert Pkt. [1] des Abschieds auf den 14.6. Archivalisch ist diese Datierung allerdings nicht zu verifizieren.
2
Beschluß der Bundesversammlung zu Augsburg vom 17.1.1507 [Nachweise s. Nr. 615, Anm. 4].
3
Vgl. Nr. 616, Anm. 1. Der Nürnberger Rat konstatierte am 13.4. (tertia post quasimodogeniti) aufgrund einer Besichtigung der Blockhäuser und Gräben, daß man dem kgl. Befehl weitgehend nachgekommen sei und die alten Verteidigungsanlagen nicht zurückgebaut werden müßten (StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsbücher 8, fol. 348’). Die Nürnberger Gesandten auf dem Schwäbischen Bundestag zu Augsburg – Jörg Holzschuher, Willibald Pirckheimer und Sigmund Groß – wurden am 24.4. instruiert, dem befürchteten Beschluß des Bundes zur Besichtigung der Anlagen entgegenzuarbeiten. Entscheidend sei das Mandat des Kg., das die Niederlegung der Anlagen regle und zu dessen Auslegung der Bund nicht befugt sei. Äußerstenfalls sollten die Kommissare den Auftrag erhalten, sich zu erkundigen, ob den Anweisungen des Kg. Folge geleistet worden sei, nicht jedoch, ob Nürnberg den Bescheid [des Bundes] vollzogen habe (Kop. Nürnberg, samstag jubilate;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 37’-38).
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Nürnberg informierte mit Schreiben vom 26.6. Hg. Ulrich von Württemberg über den Beschluß und bat ihn, Sachsenheim trotz seines fortgeschrittenen Alters für die Teilnahme an der Kommission zu gewinnen (Kop., samstag nach Johannis baptiste;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 157–157’). In gleichem Sinne wandte sich die Stadt an den württembergischen Kanzler Gregor Lamparter (Kop., samstag nach Johannis baptiste; ebd., fol. 158’-159’) und natürlich an Sachsenheim selbst (Kop.; samstag nach Johannis baptiste; ebd., fol. 157’-158. Entsprechende Empfehlung der Nürnberger Ratskonsulenten vom 25.6. (feria sexta post Johannis baptiste);StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Akten A 84, Nr. 9, hier fol. 86).
6
Küchenmeister benannte am 20.8. dem Bundeshauptmann Wilhelm Güss von Güssenberg den 9.9. (dornstag nach unser frauen tag nativitatis) als Besichtigungstermin und bat um Benachrichtigung der übrigen Kommissare (Kop., freitags nach unser frauen tag assumpcionis; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 106). Güss ersuchte seinerseits den Bundeshauptmann der Städte, Matthäus Neithart, um Mitteilung an Ulrich Strauß (Or. m. S., mitwoch nach Bartholomei [25.8.]1507; ebd., fol. 117–117’).
7
Die Gesandten Mgf. Friedrichs brachten die Angelegenheit im November 1507 erneut vor den Schwäbischen Bundestag. Doch wurden Beratungen darüber wegen der Abwesenheit der Kommissare Küchenmeister und Westerstetten vertagt. Der nächste Bundestag sollte dann die Konstanzer Beschlüsse umsetzen. Wegen der von den Gesandten beklagten Verletzung obrigkeitlicher Rechte in brandenburgischen Lehen des Nürnberger Bürgers Wolfgang Haller sollten ebenfalls auf dem nächsten Bundestag die Nürnberger Gesandten angehört werden (Schwäbischer Bundesabschied, Kop. Ulm, sonntag nach St. Elisabethen tag [21.11.]1507; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.; StdA Augsburg, Lit. 1507, Fasz. [18] 1507. Schwäbischer Bund (Jan.-Dez.), unfol.; HStA Stuttgart, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42; GLA Karlsruhe, 225/1226, unfol. Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 14).
9
In den vorliegenden Bundesabschieden ist kein diesbezüglicher Beschluß nachweisbar. Kg. Maximilian hatte allerdings von Augsburg aus mit Mandat vom 1.4.1504 Hans von Schellenberg untersagt, seine am kgl. Kammergericht anhängige Klage gegen Gf. Johann von Sonnenberg als früheren kgl. Landvogt in Schwaben weiterzuverfolgen. An das Kammergericht ging ein entsprechendes Inhibitionsmandat aus (Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 18492, S. 460). Möglicherweise nimmt der obige Beschluß zur Bildung einer Kommission darauf Bezug.
10
Der Schwäbische Bundestag in Ulm entschied am 21.11., daß Schellenberg restituiert werden solle und man ihm dabei helfen werde [Nachweise s.o. Anm. 7]. Dies unterblieb jedoch. Infolge einer neuen Initiative des Bundes zur gütlichen Beilegung gelang Johann Truchseß von Waldburg am 2.1.1509 die Schlichtung des Streits um die obrigkeitlichen Rechte über den Hof Katzenthal (Büchel, Regesten II, Nr. 526, S. 164; Vochezer, Geschichte I, S. 721f.; II, S. 411).
13
Augsburger Spruch vom 17.1.1507 [Nr. 615, Anm. 4].
14
Liegt nicht vor. Vgl. Nr. 115 [Pkt. 3].
b
Versammlung] In B zusätzlich: Der Memminger Bürgermeister Hans Stöbenhaber wurde vom Schwäbischen Bund beauftragt, am 17.8. (achtenden tag nach St. Lorenzen tag) nach Innsbruck zu kommen, um gemeinsam mit anderen Verordneten des Bundes dem Abt von Weingarten gegen den Landvogt in Schwaben, Jakob von Landau, als Anwalt beizustehen. – Der Schwäbische Bund hatte in einem (nicht überlieferten) Entscheid in dieser Angelegenheit zu diesem Termin einen Schiedstag vor dem Innsbrucker Regiment anberaumt, der dann auf den 16.9. verschoben werden mußte (Kg. Maximilian an Abt Hartmann von Weingarten, Kop. mit imit. Verm. cdric., [Konstanz], 14.8.1507; HStA München, KÄA 2017, fol. 389’. Adam von Frundsberg an Wilhelm Güss von Güssenberg, Kop., freytag nach Bartholmei [27.8.]1507; ebd., fol. 388). Als Bevollmächtigter der ftl. Bundesstände war Dr. Georg Eisenreich vorgesehen (Güss von Güssenberg an Hg. Albrecht von Bayern, Or., sampstags nach Bartholomei [28.8.]1507; ebd., fol. 386). Das Innsbrucker Regiment entschied am 26.9. bezüglich der zwischen dem Abt und dem Landvogt strittigen Punkte, daß die Kommissare Abt Johannes von Salem und Hans von Stadion binnen Jahresfrist ihre Unterlagen an Paul von Liechtenstein übergeben sollten, der einen Versuch zu einem gütlichen Vergleich unternehmen sollte. Abt Hartmann sollte den Bannspruch gegen zwei Amtleute des Landvogts aufheben, Jakob von Landau seine gewaltsamen Übergriffe gegen das Kloster einstellen (Kop; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.).