Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 951 Weisung Kg. Maximilians an Kaspar von Mörsberg (kgl. Landvogt im Elsaß)

Er, Mörsberg, hat vor einiger Zeit wegen des Schirms über die Stadt Speyer mit Kf. Philipp von der Pfalz verhandelt.1 Er beabsichtigt immer noch, die Stadt unter den Schutz und Schirm des Hauses Österreich zu stellen und Kf. Philipp zur Herausgabe der Verschreibung Speyers zu veranlassen. Damit die Stadt bis dahin nicht bedroht oder bedrängt wird, befiehlt er ihm, ihr auf ihre Bitte hin Rat und Hilfe zu leisten und niemandem zu gestatten, sie ohne Grund anzugreifen.

Konstanz, 3. August 1507.

Speyer, StdA, 1 A, Nr. 269,2, fol. 85–85’ (Kop.).

Nr. 952 Resolution Kg. Maximilians an die Gesandten Kf. Philipps von der Pfalz

[1.] Entschädigungssumme von 50 000 fl. für den Verzicht Kf. Philipps auf die Eroberungen Kg. Maximilians im Landshuter Erbfolgekrieg; [2.] Nachweis höherer Einkünfte aus den Landvogteien als Voraussetzung für eine höhere Entschädigung; [3.] Aufhebung der kgl. Ungnade gegen Kf. Philipp, Verweigerung des kfl. Titels und der Lösung Kf. Philipps aus der Acht, Unnötigkeit eines Schadlosbriefes bezüglich der kurpfälzischen Reichsvikariatsrechte.

Den kurpfälzischen Gesandten in Konstanz am 5. August 1507 übergeben.1

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 210–211’ (Kop., Überschr.: Röm. kgl. Mt. antwurt und mainung auf der phalzgravischen rate anzaigen, furslagen und begern.).

[1.] Laut Behauptung Hans Landschads wurde ihm in Hagenau im Namen des röm. Kg. erklärt, daß die Eroberungen nicht zurückgegeben werden könnten, Kf. Philipp jedoch bei einem förmlichen Verzicht und der Aushändigung aller Urkunden mehr erhalten könne als die angebotenen 50 000 fl.; der Kg. werde es an Geld nicht fehlen lassen und sich auch hinsichtlich der Führung des kfl. Titels und der Aufhebung der Acht gnädig erzeigen.2 Auf dieser Grundlage seien sie, die kurpfälzischen Gesandten, zu den abschließenden Verhandlungen abgefertigt worden. Sie haben den Wert der eroberten Güter bei den damaligen Verhandlungen mit einem Jahreseinkommen von 11 000 fl. angegeben und erklärt, daß der Kf. ihren Besitz so hoch achte, daß er sie nicht für eine jährliche Zahlung von 15 000 fl. hergegeben hätte.

Er weist noch einmal darauf hin, daß die Abrechnungen seiner Amtleute ein jährliches Einkommen aus allen Eroberungen von lediglich 7000 fl. ergeben haben [Nr. 429]. Überdies mußte er für die Eroberung erhebliche Mittel aufwenden und etliches davon verpfänden und veräußern, so daß das Einkommen aus den ihm verbliebenen Gütern 4000 fl. nicht übersteigt. Er hat deshalb angeboten, dem Kf. die Hälfte davon, nämlich 2000 fl. jährlich oder einmalig 40 000 fl., zu bezahlen und für die verpfändeten und veräußerten Güter sowie für das kurpfälzische Eigengut weitere 10 000 fl., womit sich die Gesamtsumme auf 50 000 fl. beläuft. Somit würde er den Kf. für die Eroberungen zur Hälfte entschädigen. Wenngleich das Eigengut und die obrigkeitlichen Rechte etwas höher zu veranschlagen sind, so ist es doch angemessen, daß er den größeren Anteil erhält, damit er nicht umsonst den Krieg geführt und gewonnen hat, und dargegen der Franzosen und Sweizer uberfall gewartet, auch ander merklich handel und gescheft dardurch versaumbt hab. Sollte er auf diese Erwerbungen verzichten, so wäre ihm dies gegenüber seinen Untertanen, die ihm dazu verholfen haben, und anderen nachteilig und schimpflich.

[2.] Falls Landschad gegenüber je geäußert wurde, er könne im Gegenzug zur Verzichtserklärung und zur Aushändigung aller urkundlichen Unterlagen eine höhere Summe fordern, ist dies dahingehend zu verstehen, daß die kurpfälzischen Gesandten einen höheren jährlichen Ertrag als die 7000 fl. nachweisen müssen und er die Differenz dann ebenfalls zur Hälfte – wie oben angezeigt – vergüten wird.

[3.] Die kurpfälzischen Gesandten haben die Rückgabe des kfl. Titels, die Abstellung der kgl. Ungnade und die Ausstellung eines Reversbriefs für Kf. Philipp bezüglich des Reichsvikariats verlangt. Unter dieser Bedingung seien sie einverstanden, die Zahlung von 80 000 fl. zu akzeptieren.

Diesen Vorschlag will er, obwohl er der Meinung ist, ein ausreichendes Angebot gemacht zu haben, zum jetzigen Zeitpunkt weder zurückweisen noch annehmen, sondern darüber beraten. Die pfälzische Seite soll inzwischen Erkundigungen anstellen, um wieviel höher als die angegebenen 7000 fl. das jährliche Einkommen aus den eroberten Besitzungen ist. Sobald sie ein beweisbares Ergebnis vorlegen, wird er sich verbindlich erklären. Die kgl. Ungnade gegen den Kf. ist aufgehoben, aber den Titel eines Kf. kann er Philipp nicht zurückgeben. Dieser Punkt hängt mit der Acht zusammen; hierin muß er als Kg. seine Pflichten gegenüber dem Reich und seine Verpflichtungen gegenüber den Kriegsgegnern der Kurpfalz berücksichtigen. Er ist aber geneigt, Kf. Philipp aus der Acht zu lösen, und empfiehlt ihm, eine verbindliche Erklärung bezüglich der ihm auf der Grundlage der verhängten Acht abgewonnenen Gebiete abzugeben. Er wird sich dann um eine Vermittlung [zwischen dem Kf. und seinen Kriegsgegnern] bemühen, um nach deren erfolgreichen Abschluß die Lösung aus der Acht vornehmen zu können. Er ist als erster in Verhandlungen eingetreten, damit die anderen Kriegsfürsten seinem Beispiel folgen.

Er hat keinen Reichsvikar eingesetzt, sondern Kf. Friedrich von Sachsen als Statthalter verpflichtet. Dieser wird keinen Titel erhalten, es wird auch kein Vikar ernannt. Der Vorgang ist für Kf. Philipp und seine Nachkommen mit keinerlei Nachteil verbunden.

Doch alles kgl. Mt. person unvergriffen, sonder auf irer Mt. landschaften Osterreich und Burgundi.

Nr. 953 Supplikation der kurpfälzischen Gesandten Florenz von Venningen und Hans Landschad an Kg. Maximilian

[1.] Sie haben heute die kgl. Antwort [Nr. 952] auf ihre letzte Supplikation erhalten und gelesen. Bitten um Anhörung ihres Gegenberichts: 1. Sie haben zuvor mündlich und schriftlich angezeigt, daß die von ihm, dem Kg., eroberten kurpfälzischen Pfandschaften und Eigengüter nach gewonlichem anschlag etwas mehr als jährlich 11 600 fl. einbrächten, Kf. Philipp aber eher jedes Jahr auf 15 000 fl. als auf diese Gebiete verzichten wolle [Nr. 427, Pkt. 2/4]. Er hingegen hat den Wert der Eroberungen gemäß den Abrechnungen seiner Amtleute auf nicht mehr als 7000 fl. jährlicher Einkünfte veranschlagt, und auch auf seine hohen Kosten verwiesen. Sie wollen diese Angabe gar nicht bestreiten, hoffen aber, daß er seine Unkosten nicht höher bewerten wird als die von Kf. Philipp bewiesene untertänige Haltung ihm gegenüber, auch daß er dessen Lage bedenkt und sich gnädig erzeigt, um den Kf. vor wyterem verderben und entlichem verjagen zu bewahren.

In bezug auf das kgl. Angebot, daß sie die von ihnen errechneten höheren Einkünfte belegen sollen und er dies dann berücksichtigen wird, können sie nur darauf verweisen, daß viele bislang geleistete Abgaben derzeit nicht mehr erhoben werden. Erinnern im übrigen noch einmal an das von ihnen in Anwesenheit des Zinsmeisters [Hans Heinrich Armstorfer] mit einem beigelegten Bericht an den kgl. Kanzler [Zyprian von Serntein] übergebene Register [Nr. 428]. Das angegebene jährliche Einkommen von über 11 000 fl. wird dadurch eindeutig belegt.

[2.] Am kgl. Angebot, Kf. Philipp 40 000 fl. und dazu weitere 10 000 fl. für die verpfändeten Güter und das kurpfälzische Eigengut zu bezahlen und sogar die Zahlung von 80 000 fl. zu erwägen, erkennen sie seine gnädige Haltung gegenüber dem Kf. Sie müssen aber noch einmal an die ihnen bei Verhandlungen mit dem kgl. Kanzler in Hagenau1 gegebene Antwort erinnern, wonach er die Eroberungen, ob Pfandschaft oder Eigentum, zwar weder zurückgeben könne noch wolle, doch der Kf. eine Entschädigung von über 50 000 fl. fordern und auch für das Eigengut noch etwas geltend machen könne; er werde es seinerseits gegen eine Verzichtserklärung und die Übergabe der einschlägigen Urkunden an Geld nicht fehlen lassen. Er wolle mit diesbezüglich bevollmächtigten Gesandten Kf. Philipps hierüber abschließend verhandeln, dann werde man sich auch wegen der übrigen kurpfälzischen Anliegen und der Führung des kfl. Titels verständigen.

Sie haben dem Kf. aufgrund dieser Vereinbarung 100 000 fl. in Aussicht gestellt, obwohl sie sogar mit einer Zusage von 130 000 fl. gerechnet haben, und dazu die Erlaubnis zur Führung seines kfl. Titels und die Erledigung aller übrigen Beschwerdepunkte durch einen gnädigen Kg. versprochen.2 Die jetzt angebotene Summe bei Zurückstellung aller anderen Fragen können sie deshalb nicht akzeptieren.

[3.] Der Kg. hat in seiner Antwort unter Hinweis auf seinen dem Reich geleisteten Eid und seine Vereinbarungen mit den Gegnern Kf. Philipps die Rückgabe des kfl. Titels zwar abgelehnt, jedoch Bereitschaft zu weiteren Verhandlungen und seine Absicht zur Vermittlung zwischen den Parteien bekundet. Bedanken sich dafür im Namen Kf. Philipps. Sie sind jedoch nicht zu Verhandlungen mit den übrigen Kriegsgegnern bevollmächtigt. Der Kf. wird sicherlich aufgrund ihres Berichts ein Angebot unterbreiten.

[4.] Bekunden erneut ihre Hoffnung, er werde die untertänige Haltung und erwiesenen Dienste Kf. Philipps und das diesem drohende Verderben ebenso wie die große Zahl seiner Kinder, die existentiellen Interessen seines Landes und seiner Untertanen sowie insbesondere die zweimalige Fürbitte der Kff. und der Reichsversammlung berücksichtigen und den Kf. großzügiger als bisher bedenken, diesem ein gnädiger Kg. sein und gemäß dem Recht und dem kgl. Kölner Spruch3 zu verfahren. Bitten, sie mit einem gnädigeren Bescheid abzufertigen. Falls dies wider Erwarten nicht geschieht und er auf seiner heute übergebenen Antwort beharrt, so müssen sie diese Kf. Philipp vortragen. Sie sind sicher, daß dieser sich, soweit ihm irgend möglich ist, gegenüber ihm, dem Kg., untertänig erzeigen wird.

[5.] Er hat bezüglich des Vikariats erklärt, daß er mit Kf. Friedrich von Sachsen keinen Reichsvikar, sondern lediglich einen Reichsstatthalter ohne Führung eines besondern Titels bestellt habe, so daß die Rechte Kf. Philipps dadurch nicht tangiert würden. Sie haben indessen von Kff., Ff. und anderen Ständen gehört, daß nach allgemeiner Auffassung Kf. Friedrich in das Amt eines Reichsvikars eingesetzt worden sei, um den abwesenden Kg. zu vertreten. Unabhängig von der kgl. Auffassung werden die kurpfälzischen Rechte doch beeinträchtigt, da zwischen einem Statthalter und einem Vikar kein großer Unterschied gemacht wird. Bitten, diesbezüglich für Klarheit zu sorgen und einen entsprechenden Reversbrief zugunsten Kf. Philipps auszustellen.

[Konstanz], 5. August 1507 (dornstags nach Petri ad vincula).

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 165–167 (Kop.).

Nr. 954 Anton Tetzel d. Ä. an Dr. Gregor Lamparter (württembergischer Kanzler) und Konrad Thumb von Neuburg (württembergischer Marschall)

Er konnte von einer Person am kgl. Hof vertraulich erfahren, daß der Kg. den kurpfälzischen Gesandten am 10. August (eritag St. Laurencien tag) folgenden schriftlichen Bescheid1 gegeben hat: Er habe Kf. Philipp schon früher die Zahlung von 50 000 fl.rh. gegen Übergabe aller Urkunden über die Landvogtei im Elsaß und gegen Übereignung der kgl. Eroberungen im Landshuter Erbfolgekrieg zugesagt. Gegenüber dem von kurpfälzischer Seite angegebenen Jahreseinkommen aus der Landvogtei in Höhe von 15 000 fl. komme er nur auf 7000 fl. Falls eine Kommission jedoch zu dem Schluß gelange, daß der Jahresertrag über 9000 fl. liege, werde er 80 000 fl. bezahlen. Wegen der kgl. Ungnade brauche sich der Kf. nicht mehr zu sorgen; er werde ihn gern unterstützen und sei auch bereit, einen Vergleich mit seinen übrigen Kriegsgegnern zu vermitteln. Den kfl. Titel könne er dem Pfgf. aber nicht zurückgeben, da dies gegen die kgl. Pflicht und gegen die Verschreibungen verstoße. Die Führung des Titels sei auch mit der Acht nicht vereinbar. Er habe ihn deshalb auch nicht als Vikar eingesetzt, sondern Kf. Friedrich von Sachsen als Reichsstatthalter. Er habe diesen jedoch nicht zum Vikar ernannt und auch die kurpfälzischen Rechte vorbehalten.

Die kurpfälzischen Räte haben erklärt, den Bescheid dem Kf. überbringen zu wollen, daß sie jedoch aufgrund der durch Serntein in Hagenau erfolgten Zusage einen anderen Abschied erwartet hätten. Die kfl. Räte wollten sich persönlich vom Kg. verabschieden, wurden aber bislang nicht vorgelassen.

Der Kg. beabsichtigte, nach Überlingen überzusetzen und dort die ungarischen Gesandten abzufertigen.2 

Dies wollte er, Tetzel, aufgrund ihrer in Konstanz getroffenen Vereinbarung zur Information Hg. Ulrichs mitteilen, um ggf. über weitere Schritte beraten zu können. Er bittet um Geheimhaltung.

[PS] Er bittet, ihm etwaige Neuigkeiten zur Kenntnis zu bringen.

Konstanz, 18. August 1507 (mittwoch nach assumpcionis Marie).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 243–244 (Kop.).

Nr. 955 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

Sie haben in ihrem Schreiben vom 18. August (St. Sebolts abend) geäußert, daß man an einer vertraglichen Einigung Kg. Maximilians mit Kf. Philipp nichts ändern könne, doch müsse diese unter Einhaltung der vom Kg. für Nürnberg und die verbündeten Ff. ausgestellten Verschreibungen sowie der vom Kg. in Konstanz [gegenüber Anton Tetzel sowie den Gesandten Württembergs und Hessens] gemachten Zusagen erfolgen.1 Er kann ihnen versichern, daß es nicht in der Absicht des Kg. liegt, den Kf. von der Acht zu absolviern oder ihn zu restituieren. Ohnehin hat der Kf. das kgl. Angebot vor acht Tagen abgelehnt. Der Kg., der nun keinen Vertrag mehr mit dem Kf. schließen will, aber auch vom Kf. keine Sicherung der eroberten Gebiete erlangt hat, hat daraufhin Serntein, Ziegler, Dr. Hayden und ihm befohlen, eine förmliche Verschreibung auszustellen. Sie haben die Verschreibung für Hg. Ulrich von Württemberg2 als Vorlage verwendet und sie auf Kg. Philipp, die österreichischen Vorlande Breisgau und Sundgau und auf die Gft. Tirol ausgestellt.3 Also das kgl. Mt. verschreibung seer wol begriffen ist und das dato [= Rottenburg, 1.8.1504] gesetzt wie des von Wirtenbergs. Darin ich sovil meere fleiß angekert, dann ich mich versiche, so solchs den landen eingeleibt ist, das darnach nit liderlich ein zutrennung geschehen mug4, nachmals auch dester statlicher auch uber euern verschreibungen5 gehalten werde. Dann solcher ernst bishere nie furgenummen ist, auß ursachen, das etlich sich vileicht auß den sachen sich zu wermen vermainten.6  [Nürnberger Stadtsteuer, Reichsstatthalteramt7; Beitrag der Eidgenossen zum Romzug; Nr. 914].8

Konstanz, 3. September 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten, Nr. 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or. m. S.).

Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 14, S. 299–305, hier 300.

Nr. 956 Schlußrelation Dr. Florenz’ von Venningen und Hans Landschads

[1.] Verhandlungen während des Konstanzer RT über Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Landshuter Erbfolgekrieg; [2.] Verhandlungen darüber nach Ende des RT; [3.] sonstige Verhandlungsgegenstände.

In Neustadt am 8. September 1507 (mitwoch nach St. Egidien tag) an Kf. Philipp übergeben. Anwesend: Söhne Kf. Philipps, Gf. Ludwig von Löwenstein, Hans von Sickingen, Philipp Sturmfeder und Johann von Hirschhorn).

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 189–199’ (Kop.).

[1.] Kf. Philipp hat sie nach Beendigung der Verhandlungen in Straßburg erneut zum röm. Kg. geschickt, bei dem sie gemäß ihrer Instruktion [Nrr. 57f.] vorstellig wurden. Nach einigen von ihnen nicht verschuldeten Verzögerungen konnten sie schließlich in Verhandlungen eintreten. Als die Angelegenheit jedoch zum Abschluß kommen sollte, geriet man in einen wechselseitigen Austausch von Erklärungen und Gegenerklärungen, wie dies aus den beigelegten Aktenstücken hervorgeht:

Kg. Maximilian gab nach langen Verhandlungen zu verstehen, daß er ihren Behauptungen bezüglich der jährlichen Einkünfte aus den eroberten Gebieten keinen Glauben schenke, und forderte präzise Angaben. Daraufhin wurden ihm zwei Register (Beilagen A/B, Nrr. 426; 427, Anm. 3) übergeben. Der Kg. beschied darauf seinen Zinsmeister [Hans Heinrich Armstorfer] nach Konstanz, der nach einigen Wochen ein abweichendes Verzeichnis der Einkünfte vorlegte. Der Kg. beauftragte sie, gemeinsam mit dem Zinsmeister ein neues Verzeichnis zu erstellen. Dies haben sie, wie sie auch an Kf. Philipp berichteten1, getan. Der Zinsmeister und sie legten jeweils einen weiteren Bericht vor; sie haben die Gründe für die abweichenden Angaben dargelegt (Beilage C; Nr. 428). Aufgrund der folgenden Verhandlungen mit Kg. Maximilian, mit den von diesem zu Vermittlern ernannten Bf. Lorenz von Würzburg und Paul von Liechtenstein sowie mit dem kgl. Kanzler Serntein kamen sie zu dem Schluß, daß der Kg. ihren Vortrag nicht richtig verstanden oder wegen seiner vielfachen Beanspruchung vergessen hatte. Deshalb übergaben sie ihm sowie dem Bf. von Würzburg und Serntein jeweils eine Zusammenfassung (Beilage D; Nr. 427)2. Die röm. Kgin. und die Reichsstände legten beim Kg. für den pfälzischen Kf. Fürbitte ein. Dennoch verging viel Zeit ergebnislos mit Vorladungen, Warten und Verhandlungen. Als sie schließlich um einen verbindlichen Bescheid anhielten und begründeten, warum sie nicht länger bleiben könnten, wurde ihnen eine schriftliche Antwort des Kg. angekündigt. Diese wurde ihnen nach vielen weiteren Tagen ausgehändigt (Beilage E; Nr. 429). Bei der Lektüre stellten sie fest, daß dieser Bescheid weit von ihrem Verhandlungsziel entfernt und für Kf. Philipp sehr nachteilig war. Sie haben Räten des Kg. und anderen Personen aus dessen Umfeld ihre Beschwerden mitgeteilt, um den Kg. zu einer günstigeren Erklärung zu bewegen. Schließlich haben sie diesem selbst gegenüber beklagt, daß sie Kf. Philipp aufgrund der ihnen gemachten Zusagen einen ganz anderen Bescheid in Aussicht gestellt hätten, und gebeten, sich ihrem Herrn und auch ihnen gnädiger zu erzeigen. Und wiewole sein Mt. das alles gnediglich hort, so warde ir Mt. doch zuletst etwas hoch entzundt, als wir anhielten und nit ablassen wolten, mit etwas grymmigen, ungnedigen worten herfur wußt oder schiessen ließ, nemlich: Sin Mt. wer doch unserm gnst. H. nichts schuldig, sin Gn. hett sich ungehorsamlich gehalten, sin Mt. umb groß bracht und besonderlich des land zu Geller, darzu Frankreich und der Sweizer infalle besorgen muss. Nun gebe doch der andern kriegsfursten unserm gnst. H. keiner nichts wider, warumb es dann sin Mt. tun sollt? Sin Mt. bewiese ein gnade, die billich angenommen wurde.

[2.] Um die Sache nicht noch schlimmer zu machen, versuchten sie, den Kg. mit der Erklärung zu beschwichtigen, daß sie keine Schuld einforderten, sondern nur um Gnade bäten. Sie setzten daraufhin ihre Bemühungen durch Mittelsmänner und zuletzt auch in eigener Person fort, bis sich der Kg. schließlich veranlaßt sah, ihnen einen zweiten schriftlichen Bescheid zu geben (Beilage F; Nr. 952).

Wenngleich dieser Bescheid etwas milder ausfiel, erschien er ihnen dennoch ebenfalls unannehmbar. Sie beschlossen, eine Gegendarstellung zu verfassen (Beilage G; Nr. 953). Nach deren Übergabe erhielten sie die Mitteilung, daß der Kg. seine Antwort darauf schriftlich übergeben werde. Sie wurden jedoch erst am 9. August (uf vigiliam Laurencii) für den folgenden Morgen vor einige kgl. Räte in das Predigerkloster beschieden. Sie waren darüber befremdet, da sie bis dahin ausschließlich mit dem kgl. Kanzler oder mit dem Kg. selbst verhandelt hatten. Als sie dort erschienen, komplimentierten die kgl. Räte – die Bff. von Gurk und Laibach, Gf. Wolfgang von Fürstenberg, Hans von Landau, Wilhelm von Wolfstein, Dr. Erasmus Topler, Simon von Pfirt, Christoph von Thun (Tunder) und der Protonotar Johann Storch – sie in den Garten und verlasen ihnen die kgl. Antwort (Beilage H)3. Sie antworteten, daß sie aufgrund der bisherigen Verhandlungen und der in Hagenau und Straßburg gemachten Zusagen, nach denen sie Kf. Philipp mindestens 100 000 fl. in Aussicht gestellt hätten, und besonders nach ihrer letzten Stellungnahme mehr erwartet hätten. Sie müßten die kgl. Entscheidung nun Kf. Philipp überbringen. Sie zweifelten nicht, daß er sich gegen den Kg. gehorsam erzeigen werde.

Bei der Lektüre der kgl. Erklärung stellten sie fest, daß die ihnen gemachten Zusagen ohne kgl. Befehl gemacht worden waren. Möglicherweise könnte die betreffende Person deshalb zur Rechenschaft gezogen werden. Kg. Maximilian hatte es in Beantwortung ihres Vortrags in Straßburg zwar abgelehnt, die Eroberungen zurückzugeben, doch hatte er auch vorgeschlagen, daß Kf. Philipp für den Abschluß eines Vertrags eine Summe angeben solle. Serntein äußerte damals, daß der Kf. über die in den Raum gestellten 50 000 fl. hinaus eine Zahl nennen und für das kfl. Eigengut zusätzliche eine Summe fordern solle; der Kg. werde sich gnädig erzeigen und es an Geld nicht fehlen lassen. Der Kg. habe ein Angebot gemacht, der Kf. solle ein Gegenangebot machen. Dies hatte sie veranlaßt, dem Kf. 100 000 fl. in Aussicht zu stellen und darüber hinaus weitere 30 000–40 000 fl. zu erhoffen.

Gemäß dem kgl. Abschied eröffnet sich Kf. Philipp auch die Möglichkeit eines rechtlichen Verfahrens vor dem kgl. Kammergericht oder den Reichsständen. Diese Option hat der Kf. jedoch bereits in Köln ausgeschlagen.4 Sie wurden auch nicht für ein rechtliches Verfahren instruiert, sondern für den Abschluß eines Vertrages.

Sie baten um eine Abschrift des Bescheids und um eine Audienz beim Kg., um sich zu verabschieden und noch einiges zur Sprache zu bringen. Die kgl. Räte sagten ihnen die Abschrift zu und kündigten an, ihren Wunsch nach einer Audienz dem Kg. zu übermitteln.

Nach dem Frühstück gingen sie noch einmal zum Predigerkloster und trafen den Kg. auf dem Weg dorthin an. Sie gingen mit hinein und sahen zu, als der Kg. im Garten den Bf. von Worms belehnte. Sie ersuchten durch den Kanzler um eine Audienz, um sich zu verabschieden. Der Kg. fragte durch diesen nach ihrem Anliegen. Sie betonten, sie wollten nichts besonderes, sondern sich nur verabschieden. Darauf erhielten sie eine Audienz in Anwesenheit Ebf. Jakobs von Trier, Mgf. Ernsts von Baden, Bf. Reinhards von Worms, Gf. Eitelfriedrichs von Zollern, Gf. Wolfgangs von Fürstenberg, Zyprians von Serntein, Niklas’ von Firmian, Gf. Heinrichs von Hardegg, Gf. Johanns von Werdenberg, Gf. Johanns von Montfort, Lienharts von Fraunberg, Hans’ von Landau, Georgs von Emershofen, beider Hh. [Albrecht und Wilhelm] von Wolfstein, Christophs von Thun (Duner) sowie vieler Angehöriger des Hofes und anderer adliger wie nichtadliger Personen. Sie brachten folgendes vor: 1. Der Kg. habe ihnen am Morgen einen schriftlichen Abschied gegeben, seine Räte hätten ihm sicher ihre Antwort darauf übermittelt. Eine Wiederholung sei deshalb unnötig. 2. Sie erneuerten indessen ihre Ablehnung eines rechtlichen Verfahrens. Sie seien abgeordnet worden, um einen Ausgleich mit dem Kg. zu suchen, in dessen Gnade sich Kf. Philipp ergeben habe. 3. Bezüglich des Angebots, über den jährlichen Ertrag der eroberten Güter weitere Erkundigungen anzustellen, bäten sie um die Benennung der Kommissare zur Mitteilung an Kf. Philipp. 4. Sie bedankten sich für das Angebot des Kg., sich um einen Ausgleich mit den anderen Kriegsgegnern der Kurpfalz zu bemühen. 5. Sie bäten angesichts einer Vielzahl von Beschwerden, Kf. Philipp, seine Söhne sowie ihr Land und ihre Untertanen beim Kölner Spruch [vom 1.8.1505] zu handhaben. 6. Sie bäten, den hier und andernorts verbreiteten Verleumdungen gegen den Kf. keinen Glauben zu schenken. 7. Schließlich bäten sie, ihnen ihre Aufdringlichkeit nicht zu verübeln.

Der Kg. antwortete durch Gf. Eitelfriedrich von Zollern: 1. Der kgl. Abschied und ihre Antwort darauf blieben auf sich beruhen. Der Kg. hoffe, der Kf. werde den Bescheid als Gnade ansehen. 2. Der Kg. akzeptiere den Verzicht Kf. Philipps auf Rechtsmittel. 3. Als Kommissare benenne er den früheren Zinsmeister Balthasar Imhoff und den jetzigen Zinsmeister [Hans Heinrich Armstorfer]. Der Kanzler habe zusätzlich die Einbeziehung des alten Landvogts Jakob von Fleckenstein vorgeschlagen. 4. Er nehme ihren Dank entgegen; er wolle dem Kf. und seinen Söhnen ein guter Kg. sein und werde sich darum bemühen, daß Kf. Philipp seiner Beschwerden enthoben werde und seinen Titel zurückerlange. 5. Ebenso werde er auf die Einhaltung des Kölner Spruchs achten. 6. Er werde Äußerungen über Kf. Philipp keinen Glauben schenken, ohne ihn zuvor angehört zu haben. 7. Er trage daran kein Mißfallen.

Sie bedankten sich und verabschiedeten sich, wobei der Kg. sie durch den Gf. von Zollern beauftragte, dem Kf. seine Grüße zu bestellen.

[3.] Sie baten weisungsgemäß Jakob Villinger, gegen eine jährliche Zuwendung als kurpfälzischer Interessenvertreter am kgl. Hof zu fungieren. Dieser wollte das Angebot nicht ohne das Einverständnis des Kg. annehmen. Indessen wurde ihm bedeutet, daß er wegen seiner häufigen Abwesenheit vom Hof diese Aufgabe nicht bewältigen könne, doch sei Gabriel Vogt geeignet; sie könnten auch beide gemeinsam die Interessenvertretung für Kurpfalz wahrnehmen.

Betonen, daß sie es bei ihren Verhandlungen am kgl. Hof nicht an Fleiß fehlen ließen und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Worüber sie nicht schriftlich berichtet haben, das wollen sie mündlich eröffnen.

Etliche Personen haben über einen Ausgleich mit Württemberg gesprochen. Er, Landschad, wird darüber noch mündlich Bericht erstatten. Im Ergebnis steht die Angelegenheit auf Schiedsverhandlungen. Sie erwarten, daß Kf. Friedrich von Sachsen sich dessen annehmen und einen Tag anberaumen wird, sofern Hg. Albrecht [von Bayern] ihn nicht davon abbringt.

Über die Angelegenheit Pfgf. Georgs wurde verhandelt und beraten, wie sie bereits geschrieben haben.5 Er, Venningen, wird darüber und über die Verhandlungen wegen der Übergabe der Pfründen durch den Administrator von Freising [Pfgf. Philipp] mündlich berichten.

Sie empfehlen, möglichst bald die Räte und die Ritterschaft einzuberufen, um einen Beschluß über das weitere Vorgehen und über eine Antwort an den Kg. zu fassen.

Anmerkungen

1
 Kg. Maximilian hatte durch Mörsberg Ende Juli/Anfang August 1506 folgende Forderungen vortragen lassen: 1. Verzicht auf das Schirmverhältnis mit Speyer und Herausgabe der diesbezüglichen Urkunden, 2. Ausstellung einer Verpflichtungserklärung über den Verzicht auf Feindseligkeiten gegenüber der Stadt, 3. weiterhin Gewährung freien Geleits für Speyerer Bürger und 4. Verzicht auf die Behinderung Speyerer Einkünfte aus der Pfalz. Da keine Antwort erfolgte, wandte sich der Kg. mit Schreiben vom 22.3. an Hans Landschad, der diese Forderungen erneut vorbringen sollte (Kop. Straßburg; StdA Speyer, 1 A, Nr. 269,2, fol. 80–80’). Im April 1507 legte Landschad dem Kg. die vom 3.8.1506 datierende, nach dem Vortrag Mörsbergs erstellte, aber nicht übergebene Antwort Kf. Philipps vor. Dieser erklärte seine prinzipielle Bereitschaft zum Verzicht auf das Schirmverhältnis, äußerte sich aber bezüglich der Friedensgarantie mißverständlich und lehnte die Fortgeltung des freien Durchzugsrechts als Einschränkung seines Geleitrechts sowie der ungehinderten Zulieferung für die Stadt, soweit es sich um in der Pfalz benötigte Güter handelte, ab (Kop. Heidelberg, montag nach vincula Petri [3.8.]1506; ebd., fol. 54–56). In einer Stellungnahme Speyers wurde die kurpfälzische Antwort als für die Stadt bedrohlich bewertet. Es wurde noch einmal dargelegt, daß die Initiative zur Lösung des Schirmverhältnisses keinesfalls auf Veranlassung Speyers erfolgt, sondern aus eigenem Antrieb vom Kg. ausgegangen sei und man sich gegen diesen Schritt gewehrt habe. Aus der kurpfälzischen Haltung wurde der Schluß gezogen, daß in der Angelegenheit möglichst rasch gemäß den kgl. Absichten verfahren werden müsse, um Speyer vor Schaden zu bewahren (2 Kop., s.d., jedoch April 1507; ebd., fol. 58–60’; 82–84, 86’).
1
 Laut Hinweis in Nr. 953.
2
 Relation Venningens und Landschads über ihre am kgl. Hof in Hagenau geführten Verhandlungen, act. Heidelberg, 24.3.1507 (HStA München, Fürstensachen 963, fol. 73–74’).
1
 Nachweis siehe Nr. 952, Anm. 2.
2
 Vgl. das Protokoll über die Beratungen in Heidelberg nach Abschluß der Hagenauer Verhandlungen, act. 25.3.1507 (Rapular, dorstag annuntiacionis Marie; HStA München, Fürstensachen 963, fol. 71–79).
3
 Spruch Kg. Maximilians vom 1.8.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 414, S. 622–624).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Vgl. Nr. 700 [Pkt. 9, mit Anm. 5].
1
 Weisung der Nürnberger Hh. Älteren an Erasmus Topler vom 18.8.1507 (Kop., mittwoch St. Sebolts unsers hl. patrons abend; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 245–247, hier 245’. Regest: Gümbel, Berichte, S. 209 Anm. 3).
2
 Verschreibung Kg. Maximilians für Hg. Ulrich von Württemberg über dessen Eroberungen im Landshuter Erbfolgekrieg (Rottenburg, 1.8.1504; Heil, RTA-MR VIII/1, S. 542 Anm. 4). Die Annahme Gümbels (Berichte, S. 300 Anm. 1), es handle sich um eine Verschreibung der württembergischen Landstände für den Hg., macht keinen Sinn.
3
 Liegt nicht vor.
4
 Mit Schreiben vom 14.9. informierte Anton Tetzel den württembergischen Kanzler Gregor Lamparter und den Marschall Konrad Thumb von Neuburg in einem passagenweise wörtlich übereinstimmenden Schreiben über diesen Abschluß der Verhandlungen zwischen Kg. Maximilian und Kurpfalz (Kop., tertia crucis exaltacionis;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 25–26, hier 25–25’).
5
 Gemeint sind die zwei Verschreibungen Kg. Maximilians über die Nürnberger Eroberungen im Landshuter Erbfolgekrieg (jeweils Augsburg, 7.7.1504; Heil, RTA-MR VIII/2, S. 1015 Anm. 6).
6
 Der Nürnberger Magistrat nahm die Entscheidung des Kg., die Frage der im Landshuter Erbfolgekrieg eroberten Gebiete durch eine Verschreibung zu regeln, in seinem Antwortschreiben vom 14.9. mit Erleichterung zu Kenntnis. Man war sich nunmehr sicher, daß der Kg. auch die den Exekutoren ausgestellten Verschreibungen einhalten würde [Nachweis wie Nr. 964].
7
 Siehe Gümbel, Berichte, Nr. 14, S. 299–305, hier 301.
8
 Zu den weiteren, im Zusammenhang mit dem Konstanzer RT irrelevanten Punkten des Schreibens siehe Gümbel, Berichte, Nr. 14, S. 299–305, hier 301–305.
1
 Liegt nicht vor.
2
 Falls nicht ein Datierungsfehler vorliegt, wurde – anders als hier dargestellt – Nr. 427 vor Nr. 428 übergeben.
3
 Liegt nicht vor. Vgl. jedoch Nr. 954.
4
 Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 840, hier S. 1314.
5
 Liegt nicht vor. Laut der undatierten Nachschrift einer Weisung Kf. Philipps an Venningen und Landschad führte er wegen Pfgf. Georgs Verhandlungen an der Kurie (HStA München, Fürstensachen 963, fol. 96).