Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Die auf dem Konstanzer RT versammelten Stände haben einen Anschlag zur Finanzierung des ksl. Kammergerichts bewilligt. Gemäß Reichsabschied [Nr. 268, § 22] sollten die Beiträge bis zum 2. April (Letare Mitfasten) an den Nürnberger Rat übergeben worden sein, der die eingegangenen Gelder an den Kammerrichter und die deputierten Beisitzer weiterzuleiten hatte. Sein Anteil betrug 60 fl.a [Nr. 272, Pkt. 5]. Der ksl. Kammerprokuratorfiskal hat am ksl. Kammergericht angezeigt, daß er dieses Geld bislang nicht bezahlt hat. Seinem Antrag auf Ausstellung dieses Mahnschreibens und auf Eröffnung eines rechtlichen Verfahrens zur Eintreibung dieser Summe wurde stattgegeben. Befehlen ihm unter Androhung einer Strafe von sechs Mark lötigen Goldes, die angegebene Summe innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Mandats zu bezahlen. Laden ihn für den zwölften Tag nach Ablauf der Frist bzw. für den nächsten Gerichtstag danach vor, um die erfolgte Zahlung zu beweisen. Im Falle weiterer Säumigkeit wird auf Antrag des Fiskals die angegebene Strafe fällig und ein Verfahren gegen ihn anhängig.1 

Regensburg, 14. April 1508.

I. (Or., gedr. Formular; Adresse, Titulatur, Höhe des Kammerzielers und der Strafe, anberaumte Zahlungs- und Gerichtstermine sowie Ausstellungsdatum handschriftl. insereriert; Verm. amdcp., Gegenz. A. Dietrich, ksl. Protonotar): Hannover, HStA, Celle Br. 15, Nr. 46, unfol. (Adressat: Hg. Heinrich d. M. von Braunschweig-Lüneburg) = Textvorlage A. Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8993/2, fol. 7–7’ (Adressat: Bf. Johann von Meißen). Marburg, StA, Best. 81, A/230/2, fol. 14–14’ (Adressat: Gf. Reinhard von Hanau-Münzenberg). München, HStA, Montfort’sches Archiv, U 279 (Adressaten: Gff. Ulrich, Haug und Johann von Montfort). Schaffhausen, StA, Korrespondenzen 1501–1515, unfol.St. Gallen, StdA, Tr. VII.7.3. Wiesbaden, HStA, Abt. 150, Nr. 1795, fol. 1 (Adressat: Gf. Ludwig von Nassau-Weilburg).2

II. (wie I., Gegenz. U. Varnbüler, ksl. Protonotar): Basel, StA, Deutschland B 2,III, fol. 114 (Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Basel) = B3. Konstanz, StdA, L, Fasz. 1, unfol.

Druck: Harpprecht, Staatsarchiv III, S. 175f., 225f., Nrr. CLVII (Adressat N.N.), CLXXV (Adressat: Hamburg).

Regest: Hasselblatt/Kaestner, Urkunden, Nr. 37, S. 33 (Adressat: Göttingen); Linke, Urkundenbuch, Nr. 83, S. 42 (Adressat: Nordhausen).

Anmerkungen

a
 60 fl.] In B entsprechend: 65 fl. [Nr. 272, Pkt. 10].
1
 Einer Reihe von Ständen ging das kammergerichtliche Mandat mit Schreiben vom 22.8. (erneut) zu, was der Kammerrichter mit Unsicherheit hinsichtlich der bereits erfolgten Übergabe begründete. Aus diesem Grund wurde auch der Fiskalprozeß vorübergehend ausgesetzt. Als Adressaten sind explizit die Stadt Reutlingen und Gf. Eitelfriedrich von Zollern ausgewiesen (Kop. Regensburg; UB Heidelberg, Cod. Pal. Germ. 492, fol. 434’-435). Laut Harpprecht (Reichsarchiv III, S. 43) und Weber (Bedeutung, S. 81) wurde das Mandat insgesamt 28 Ff. und Prälaten, 28 Gff. und Hh. sowie 14 Reichsstädten zugestellt.
2
 Weitere nachweisbare Mandate waren an Münster/Gregoriental (Scherlen, Inventar, S. 30), das fränkische Weißenburg (Rieder, Geschichte I, S. 542) und Danzig (Hoffmann, Verhältnis, S. 22) gerichtet.
3
 Basel beklagte sich auf der eidgenössischen Tagsatzung in Baden Anfang Juli 1508 über die Mahnung. Die versammelten Orte forderten den Kammerrichter daraufhin schriftlich auf, von seiner Forderung zurückzustehen (Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 307, hier S. 431, Pkt. g).