Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Übersendung von Informationen zu den eidgenössischen Tagsatzungen; [2.] Mangel an Zehrungsgeld für Johann Storch und die übrigen ksl. Gesandten; [3.] Ausstellung gemeinsamer Kredenzschreiben für die ksl. Gesandten; [4.] Wichtigkeit fristgerechter Zahlung der vertraglich vereinbarten Pensionen an die Eidgenossen; [5.] Notwendigkeit, die Schmähreden gegen die Eidgenossen einzustellen.

[Trier], 26. Juni 1512

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV/1512, fol. 130a u. b, 133a, Konz.

[1.] Heute (samstags) sind mit der Post die beiliegenden Schreiben eingetroffen. Sie umfassen den Abschied der jüngsten Züricher Tagsatzung (Nr. 888) sowie einen Bericht über die dortigen Verhandlungen (Nr. 889) und enthalten die Nachricht von der Anberaumung einer weiteren Tagsatzung in Zürich am 7. Juli (mitwochen nach St. Ulrichstag nehistkomende). Übersendet diese Schriftstücke unverzüglich, da die Angelegenheit eilig ist, mit der Bitte, hierzu einen Entschluß zu fassen und für die vorgesehenen Gesandten zu der Tagsatzung eine Instruktion, einen Kredenzbrief und andere notwendige Schreiben ausfertigen zu lassen.

[2.] Dann euer ksl. Mt. aus des von Lympurgs schreyben vernemen, das er seiner merklichen gescheft halb vermaynt, euer ksl. Mt. zu ersuchen, das auch H. Hans von Landau mit krankheit beladen sey. So zaigt der von Morsperg ane, das er anderer euer ksl. Mt. merklicher gescheft halb fursorg trag, das er den angezaigten tag nit besuchen mog. Johann Storch ist noch hie zu Trier ganz willig und gehorsam, sobald er mit zerung fursehen werde, von stund an aufzusein, geyn Zürich zu reyten und ferers beschaids daselbst zu gewarten. Nu ist aber, als euer ksl. Mt. wissen, hie gar kein gelt. Darumb wollen euer ksl. Mt. darauf gnediglich gedacht sein, wie oder durch wen er deshalb mit gelt abgefertigt werden soll. Und acht ich by mir, wo ime itzo 50 fl. gegeben, damit er hie aus der herberg und bis geyn Zürich komen mocht, er solt damit zufriden und weiter aber wie vor das best tun. Der von Zoller sailiger und ich haben jungst mit Hg. Ulrichen von Wirtemberg sovil gehandelt, das er Schenk Cristof 300 fl. zugeschickt. Davon sie die zerung nestgehalten tags bezalt. Trag aber fursorg, das die somma, so daran uberpliben sey, zu dem künftigen tag, der meyns versehens etliche tege wehren mocht, nit gnug sein werde. Das zaig euer ksl. Mt. ich guter maynung ane, des wissens zu haben und darin fursehung zu tun. Desgleichen, so der Storch alda im leger pleiben soll, als die notorft merklich erfordert, das er alsdann auch mit zerung fursehen werde, angesehen, das er am nehsten, als er aus Zürich geschieden, mit grossen unstatten selbs gelt aufbracht und des von Lympurgs und Morspergs, auch syn selbs zerung erbarlich bezalt und dardurch vil geschreys, so euer ksl. Mt. davon entstanden seyn mocht, verhut hat. Und bedeucht mich nit unfuglich, das euer ksl. Mt. ime deshalb geschriben und gn. dank gesagt hett.

[3.] Regt an, Instruktion und Kredenz auf Christoph Schenk von Limpurg, Hans von Landau und Storch gemeinsam ausstellen zu lassen, eventuell auch noch auf Ulrich von Habsberg und andere, die in der Nähe ansässig sind.

[4.] Empfiehlt, die laut Einungsbrief am 3. Mai 1512 (des hl. creuzs tag inventionis nehistverschinen) fällig gewesenen 2700 fl. 1 auf der kommenden Tagsatzung zu bezahlen, weil die Eidgenossen sich über die Verzögerung bereits beklagt haben. Das mocht in andere wege vil frucht und willens bringen, dann wo das nit beschicht, trag ich nit cleyn fursorg, das sie darab merklichen unlust, der besser vermyten were, emphangen werden.

[5.] Fh. Hans von Königsegg möge gefohlen werden, die Schmähreden in Feldkirch gegen die Eidgenossen unter Strafandrohung abzustellen und die Übeltäter zu bestrafen, wie dann ein besonderer artikel in der veraynigung das gar lauter und weyter anzaigt,2 dann on das nichts gutes noch eynicher fruntlicher, nachpaurlicher wille daraus volgen wurde. [...] Geben am 26. tag Junii 1512.

Anmerkungen

1
 Laut Erbeinung vom 7. Februar 1511 hatte Ks. Maximilian jährlich an diesem Tag 200 rh. fl. an jeden eidgenössischen Ort zu zahlen, an den Abt und die Stadt St. Gallen sowie an Appenzell jeweils 100 rh. fl. Druck: Segesser, Abschiede, Beilage Nr. 19, S. 1343-1347, hier S. 1347.
2
 Vgl. ebd.