Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

A  Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, Ostpreuß. Fol. 79, pag. 671–678 (Kop.); ÜS pag. 671: An Christoffel von Kreytzen, den 28. Decembris im eingangk des 1541; AV pag. 676: Princeps audivit legere praesentibus hofmeyster, burggraff, Khunheim und cantzlern.

B  Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, HBA Konz. H (Kasten 1267), unfol. (Konz.).

Nimmt an, dass er in den bewusten hendeln nunmehr gute Antwort erhalten hat 1. Hatte deshalb auch bereits seine baldige Rückkehr erwartet. Kann ihm aber nicht verhehlen, dass auf die Anfrage seines Kanzlers Johann von Kreytzen, des Bruders des Adressaten, beim Kg. von Polen geantwortet wurde, das kgl. Mt. auf den reichstagk schigken odder schreiben wolth, gleichsfals solten wir auch thun, aus welchem wir, seine kgl. Mt. umb allerley bedenckens willen, die der mistrauen federn nicht uber landt zu bevelhen, auch angesehen, das man jheweyllen mit brieffen wenigk ausricht, botschaft abtzufertigen und nicht zu schreiben, widderumb ins hochste zu vermanen und zu bitten, wie du allenthalben alhie verwarth zu vernhemen, verursacht. Dan diese schigkung khan unsers erachtens dortzu guth sein, bey röm. ksl. Mt. nicht alleint um abthuung der acht antzuhalten, sonder were auch dartzu nutzlich, ob ymants bey irer Mt., reichsstenden und steten (wie vermutlich gescheen kan und ein ider sein theil, bevorab dieser zeit, versuchen wirdt) widder Preussen practiciren, krieg erwecken ader anders zu unguttem vornhemen wolten, das der polnische konnigliche gesandte solchs durch das hohe ansehen, lieb und freuntschaft, domit beide ksl. und kgl. Mtt. aneinander verwanth, ablegen, aufhalten und zurucketreiben konte, neben dem, dieweil wir uns gegen kgl. Mt. hochgenant auch zu schigken odder zu schreiben erpotten und an dieser sachen acht und schedlichen practicen halben irer Mt., uns, auch beiderseyts landen und leutten nurth vil gelegen, sein wir bewogen, in anmerckung des handels wichtigkeyt dich dohin auf den reichstagk zu verordenen. Zur sicheren Berichterstattung über seine bisherige Verrichtung schickt er ihm Andreas Brand, dem er ohne Gefahr seinen schriftlichen Bericht anvertrauen kann, es were dan also gar hohes odder geheimes, das der federn auch bey solchem gewiesen botten mitnichten zu vertrauen, magst du dasselbig, sovern es die tzeith leiden wolth, bey dir behalten.

Soll sich dann zu Kf. Joachim von Brandenburg begeben, der zweifellos auf dem Reichstag sein wird und den er laut beiliegendem Schreiben gebeten hat, das dich sein L., solang der reichstagk weret und der hendel notturft erforderth, vor derselben diener umb allerlei bedenckens willen gleich, als werest du ein zeyt langk mit unserm erlaubnus von uns abgeschieden, auf- und annhemen wolt, der freuntlichen, unabschlegigen zuvorsicht, seine L. werden sich des uns zu vetterlichem gefallen nicht beschweren. Derselben seiner L. wollest oben angetzeigte bewegnus und, wie eingelegt memorial mitprengt, vertrauen, antzaigen und nichts verhalten, desgleichen ferner mit seiner L. auf den reichstagk raysen oder dich dohin, wan seine L. algereith doselbst were, verfuegen, dich vor seiner L. diener und hofgesindt dargeben und halten. Soll mit dem Rat des Kurfürsten, auch Eustachius von Schliebens und Heino Doberitz’, wenn sie anwesend sind, handeln und den Kurfürsten bitten, mit Unterstützung Sachsens, der Mgff. Georg und Albrecht von Brandenburg, Hessens, Lüneburgs und Anhalts und anderer Verwandten sich dafür einzusetzen, damit die Acht ganz oder auf eine gewisse Zeit aufgehoben wird und er wieder die Gnade des Kaisers und des Königs und Frieden erlangt. Und wiewol du dich fur churfurstlich ausgeben must, so schigken wir dir doch hierneben auf ein vorsorge etzliche credentz an unsere herren, ohemen, bruder, schweger und freundt2, die du in aller geheimb mit rathe unsers lieben vettern, des Kf. zu Brandenburgks etc., in vorfallenden hendeln, als es sich idertzeyt nach gelegenheit im anfangk, mittel odder, wie es sich solchs am bequembsten schigken will, brauchen und dorauf in namen Gotts vortstellen magst. Wenn der Kf. von Brandenburg nicht persönlich auf dem Reichstag anwesend sein sollte, soll er sich mit dem gleichen Anliegen an den Kf. von Sachsen wenden, diesen um Unterstützung bitten und sich als dessen Diener ausgeben. In Abwesenheit des Kf. von Sachsen soll er Mgf. Georg von Brandenburg oder den Lgf. von Hessen in gleicher Sache ansprechen 3. Wenn keiner der genannten Fürsten auf dem Reichstag sein sollte, soll er den Kf. von Brandenburg bitten, seine Gesandten, besonders Eustachius von Schlieben oder Heino Doberitz anzuweisen, mit ihm zu kooperieren 4. Woe aber leuth von seiner L., die sich unserer sachen villeichts nicht vleyssig, als wir uns doch zu keinem versehen, annemen mochten, abgefertigt, so wollest bey dem Kf. zu Sachssenn etc. dasselbig wie bey Brandenburgk suchen und den hendeln also viel muglich nachsetzen, auf das durch verleihung gotlicher gnaden ethwas dannocht ausgericht möcht werden etc.

Nimmt an, dass das ihm mitgegebene Zehrgeld nicht ausreicht. Für den Fall, dass ihm ein längerer Aufenthalt auf dem Reichstag angebracht erscheint, hat er den Nürnberger Bürger Leo Schürstab gebeten, ihm auf entsprechendes Ansuchen das nötige Geld zu leihen 5.

Datum Konnigsperck ut supra6.

[Zettel:] Nachrichten über den Konflikt Landenbergs mit der Stadt Rottweil und über Bemühungen des Papstes um Wiedererlangung der vom Kaiser eroberten Städte. Soll Erkundigungen darüber einziehen.

[Beilage:] Memorial für Christoph von Kreytzen, [Königsberg, 1540 Dezember 28]

A  Berlin GStAPK, XX, StA Königsberg, Ostpreuß. Fol. 79, pag. 678–682 (Kop.); ÜS pag. 678: Memorial.

B  koll. Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, HBA H (Kasten 774), unfol. (Kop.); ÜS: Memorial; DV: Memorial Cristoffenn von Creytzenn mitgeben, die acht zum theil belangende; DV v. a. Hd.: Dys ist [...?] zugeschiket.

C  koll. Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, HBA Konz. H (Kasten 1267), unfol. (Konz.).

Dieweil aus fstl. Dt. schreiben vermerckt, das ein polnische bothschaft auf dem reichstage zuo Regenspurgk sein solle, wo dieselb ankheme adder aldo where, guth acht darauf zu geben, wie embsig und mit was vleis die preussische sachen von wegen der acht und sonst durch und bey weme getriben, und, sovil moglich, zu erkundigen, wher dieselben guth und ubel meinth. Wo es dann ein person darnach, mit der man in vertrauen und kuntschaft komen mocht, where ane schaden, solchs mit geburender maß, wie dan der gesandte wol zu thun wurd wissen, umb allerley erkundigung ader furdernus der hendel willen zu suchen.

Fur das ander, mit allem vleis umb abthuung der acht neben dem polnischen gesandten durch die hohen churfurstlichen und andern personen, im credentz nambhaftig gemacht, gantz oder auf etzlich jhar zu furdern lassen und daneben zu suchen, ob fstl. Dt. zue Preussen widderumb in röm. ksl. und kgl. Mt. gnad und gunst, als vil moglich, gebracht werden mocht, dieweil sein fstl. Dt. verhoflich idertzeit ksl. Mt. also stadtlich wie ein geporner furst des reichs als seiner fstl. Dt. widderwertige nutzlich dienen khann, auch in allem zimblichen gerne thun wirdt.

Zum dritten, wo jhe, die acht abzuthun, nicht erlangt konth werden ader (welchs Gott mit gnaden verleihe) erhalten und dannocht doneben die misgonner geschwinde practiken prauchen wurden zu suchen, ab man einen zugk wider Denmargken adder Preussen erregen konth, mit allem vleis auf solchs bey allen fstl. Dtt., herren und freunden, auch verwandten achtung zu haben und, wo des ethwas erfharen, vormittelst gotlicher und kfl. Dt. zu Brandenburgk, auch anderer herren und freunde hulf die schedlichen practicken abzuwenden und zu sturtzen und, so es auch zum zuegen gereichen solth, nicht allein bein [sic!] den chur- und fursten, sonder auch den verwandten stetten vleys vortzuwenden, ob man peß adder zuzuge durch vertraute personen von heuptleutten adder andern, so auch gleich ethwas von gelds daruff zu wenden, zu wheren. Und im falh, wo jhe durch die misgonstige also viel erlangt, des man gegen Denmargk odder Preussen ethwas thetlichs vornemen solt odder wolth, allen vleis antzukeren, solchs zu erfaren, und alsdan ufs allereilenst eigener person odder sonst, wie dan der gesandte des in rathe bey kfl. Dt. und andern herren und freunde finden wirth, kgl. Mt. zu Denmargken und fstl. Dt. zu Preussen zu wissen thun7.

Item, dieweil von kgl. Mt. zu Denmargken fstl. Dt. zu Preussen etc. geschrieben, das dieselben mit irer sachen zwischen dem pfaltzgraffen und andern auf den reichstag erfordert, do dan ungetzweyffelth dieselb schigken wirdt, wo das beschehen, vleys zu haben, mit denselben, whan ehr, der gesandte, sie vorhin nicht kenth, in kuntschaft und vertrauen, sovern es gerathen, zu komen und, so varmerckt, das es leuth, die es zu vertrauen und freuntschaft annhemen wolten, sich mit inen als eines herren diener von den hendeln beiderseits zu bereden, damit idertzeyt einer dem andern rethlich sein konth.

Nachdem auch der gesandte wust, wie Clingenbeckh mit fstl. Dt. zu Preussen stunde, nu wher sein fstl. Dt. durch ein vertraute person beigekommen, wie das bemelter Clingenpeckh keyserisch geworden und, wo dem also, zveiffelsohn an dem orth sein werde, so wolt der gesandte mit allem vleis guth aufsehen und acht uff inen geben und im fhalh, whan ehr dan aldo und sich undterstehen wurdt, fstl. Dt. zu verunglimpfen, das er solchs, wie er dan wol zu thun wurdt wissen, ins vleyssigiste mit rath des churfursten und anderer, die er auch alles grundts zu berichten, ableinen odder durch andere ableinen wolt lassen, wie das im rathe gefunden. Dan alles des, wes fstl. Dt. ime, Clingenpeckhen, vorpflicht und zugesagt (sofern ehr sich widderumb gegen seine fstl. Dt. mit der gepur und deme, wie es fstl. Dt. mit ime verlassen, ertzeigen wirdt[)], ist dieselb seine fstl. Dt. zu halten urbuttig und zu mherer ableynung und bericht, so schigkt man dem gesandten auf ein fursorge ein copia seiner bestallung, nichtsminder ein abschrift, wie inen sein fstl. Gn. zu Rangnith von sich kommen het lassen. Hieneben mag der gesandte vleyssig achtung durch sich und seine vertraute darauf geben, ob Dr. Matthias Heldt etc. auf dem reichstagk, das alsdan Eustachius von Schlieben ader andere des Kf. zu Brandenburck adder Sachssens rethe (welche mit Dr. Helden in kuntschaft) umb mherers vertrauen bey inen kommen koenten und weitlauffig erfaren, wie er fstl. Dt. zu Preussen etc. sachen meinet; dobey zu versuchen, ob er dahin zu bewegen, das er fstl. Dt. sachen treulichen und gutwillig fordern wolth und, so alsdan vermerckt, das er sich bewegen lassen wolt, obgleich ein vorheischung adder vorwhenung eines ehrlichen geschencks geschehe, solth auch an dem gar kein mangel sein, sofern nurth [sic!] vermerckt, das ethwas fruchtbars ausgericht koenth werden8.

Und wes uber dis der gesandte bey kfl. Dt. zu Brandenburgk, Sachssen und allen verwandten in rathe finden, das fstl. Dt. zum besten verhandelt mocht werden, stelt man in seine treuheyt, auch, so ethwas furtreglichsa auf dem reichstagk zwischen ksl. Mt., den evangelischen stenden und andern vorliffe und der gesante sich duncken liesse, das es fstl. Dt. zu wissen vonnotten und gueth, in dem kein bothenlohn sparen, sonder seinerb fstl. Dt. bey eynem gewiesen bothen an [= ohne] alles seumen zu erkennen geben9.

Anmerkungen

1
 Gemeint sind offenbar die Bemühungen Kreytzens, im Dezember 1540 und Januar 1541 Kf. Joachim von Brandenburg und die fränkischen Markgrafen, auch Kf. Johann Friedrich von Sachsen zu bewegen, für die Annullierung der gegen Hg. Albrecht von Preußen verhängten Acht einzutreten. Vgl. den Bericht Kreytzens über diese Mission und innerhalb des Hauses Brandenburg aktuelle Probleme, o. Datum [1541 Ende Januar], Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, Ostpreuß. Fol. 79, pag. 699–732 (Kop.).
2
 Vgl. Hg. Albrecht von Preußen an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Königsberg, 1540 Dezember 28, Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, Ostpreuß. Fol. 17, pag. 168–169 (Kop.), mut. mut. an Mgf. Georg von Brandenburg-Ansbach, Lgf. Philipp von Hessen, Mgf. Albrecht d. J. von Brandenburg-Kulmbach, Mgf. Johann Albrecht von Brandenburg, Hg. Ernst von Braunschweig-Lüneburg, Eustachius von Schlieben, Heino Doberitz und die Gesandten der Stadt Nürnberg: Kredenz für Christoph von Kreytzen zu Verhandlungen in Angelegenheiten, an denen ihm, Hg. Albrecht, viel gelegen ist. Datum Konigspergk, den 28. Decembris anno 1540.
3
 Vgl. Hg. Albrecht von Preußen an Mgf. Georg von Brandenburg-Ansbach, Königsberg, 1540 Dezember 30, Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, Ostpreuß. Fol. 79, pag. 655–659 (Kop.): Überlegungen zur etwaigen Heirat einer Tochter Mgf. Georgs mit dem ältesten Sohn H. Johanns von Bernstein. Reichsacht gegen ihn. Da es eben ytzundt die bequemigkeyt, solchen hendeln zu rathen, dartzu es, menschlich dovon zu reden, zu langen jharen nicht kommen möcht, bittet er ihn um seine Unterstützung auf dem Reichstag, damit die beschwerliche acht gantz oder auf etzlich jhar abgethan und wir widerumb in röm. ksl. und kgl. Mt. gnad und gonst, als viel möglich, gepracht werden mochten etc. Ankündigung der Entsendung Christophs von Kreytzen. Datum Konnigspergk ut supra. Vgl. auch Hg. Albrecht von Preußen an Christoph von Kreytzen, Königsberg, 1541 Januar 15, Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, HBA H (Kasten 775), unfol. (Ausf.): Ihm ist empfohlen worden, Friedrich von Knobelsdorff, der im Dienst Mgf. Georgs und Mgf. Albrechts von Brandenburg nicht nur in Religions- und Reichssachen, sondern auch in vertraulichen Angelegenheiten gebraucht wird, für die Vertretung der preußischen Interessen auf dem Reichstag zu gewinnen. Kreytzen soll sich seiner Kooperation und Unterstützung auf dem Reichstag versichern und eine gebührende Belohnung in Aussicht stellen. Datum Konigspergk, den 15. Januarij anno etc. im 41.
4
 Vgl. Hg. Albrecht von Preußen an Eustachius von Schlieben und Heino Doberitz, Königsberg, 1540 Dezember 30, Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, Ostpreuß. Fol. 28, pag. 893–897 (Kop.): Besorgniserregende Praktiken. Wichtige Verhandlungen auf dem bevorstehenden Reichstag. Reichsacht gegen ihn und seine Untertanen. Der Kg. von Polen wird deshalb schriftlich oder durch einen Gesandten auf dem Reichstag vorstellig werden. Will auch selbst durch Verwandte und Freunde beim Kaiser anhalten lassen, domit wir aus der acht und in röm. ksl. und kgl. Mt. gnade und gunst, sovyl moglich, widerumb kommen mochten. Hat deshalb Christoph von Kreytzen zum Kf. von Brandenburg zu Verhandlungen abgefertigt. Dessen Auftrag können sie der Beilage entnehmen. Hat Kreytzen befohlen, ihnen nichts zu vorhalten, sonder alles zu vertrauen und euers rats auch zu geprauchen. Für den Fall, dass weder der Kurfürst noch einer von ihnen zum Reichstag reist, bittet er, beim Kurfürsten dahin zu wirken, dass er seine Gesandten instruiert, sich für die Aufhebung der Acht oder, wenn diese nicht erreichbar ist, ihre befristete Suspendierung einzusetzen. Für dieses Anliegen sollen sie auch selbst nach Kräften eintreten, wenn der Kurfürst sich persönlich zum Reichstag begibt und einer von ihnen ihn begleitet. Bittet auch um Mitteilung, ob auch Sachsen, Hessen und andere Fürsten den Reichstag besuchen. Datum Konigspergk ut supra.
5
 Vgl. Hg. Albrecht von Preußen an Leo Schürstab, Königsberg, 1540 Dezember 29, Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, Ostpreuß. Fol. 28, pag. 890–893 (Kop.): Dank für mit Schreiben vom 14. Oktober und 15. November übersandte Schriften, u. a. von Ruprecht von Mosham. Bitte um Fortsetzung seiner Berichterstattung aus dem Reich. Bitte, beim Nürnberger Rat darauf hinzuwirken, dass dessen Reichstagsgesandten neben anderen reichssteten, welche dannocht auch ein stim haben, auf solchem gemeinen reichstag unser bestes wissen und furdern, sonderlich aber woe etwas beschwerlichs durch den orden oder andere unsere widerwertige wider uns und die unsern gepracticirt, solches, als viel an inen, mit hochstem vleis wollen abwenden und zurucktreiben, auch ob man einen zug wider uns erregen wolt und es dartzu, welches Got gnediglichen verhuthe, gereichte, die pess oder zutzuge durch vertraute personen von hauptleuthe und andere helfen weren und nicht gestaten, sunder vielmer unser bestes umb unsere geburende besoldung helfen forderen. [...]. Datum Konigspergk ut supra. Cedula: Soll seinem Rat Christoph von Kreytzen auf dessen Ansuchen bis zu 400 fl. leihen, die später wieder erstattet werden sollen. Solt auch der abnutzung halben von diesem gelt kein mangel haben. [...]. Datum ut in litteris.
6
 Dieser Verweis bezieht sich auf die Überschrift.
7
 Vgl. Hg. Albrecht von Preußen an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Königsberg, 1541 Januar 14, Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, Ostpreuß. Fol. 79, pag. 693–696 (Kop.): Bericht über die Lage in Ungarn. Notwendigkeit von Verteidigungsvorkehrungen des Kg. von Dänemark und Hg. Albrechts von Preußen zur See gegen undurchsichtige Praktiken. Dieweil dan solche geschwinde anschlege und vorhaben wider hochbemelte kgl. Wd. tzu Denmargken und uns auf der pan und ym werck, aber nhun ein reichstagk zu Regenspurgk von röm. ksl. Mt., unserm allergnedigisten herren, und den stenden des hl. reichs gehalten werden solle, do ungetzveiffelth ein itzlicher sein bestes zu suchen sich unterstehen wirdt und ytziger zeyt den leutten gedinth und ungedienth khan werden, wir uns gleichwoll zu euerer L. aller ehren, freuntschaft, furdernus und gutts versehen, bittet er wie bereits neulich, für Dänemark und ihn gefährliche, auf dem Reichstag oder sonst betriebene Praktiken zusammen mit anderen Fürsten zu verhindern und abzuwenden bzw. ihn auf seine Kosten davor zu warnen. Soll auch den Lgf. von Hessen über diese Bitte informieren. Datum Konnigspergk ut supra.
8
 Vgl. Hg. Albrecht von Preußen an Eustachius von Schlieben, Königsberg, 1541 März 5, Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, Ostpreuß. Fol. 29, pag. 52–55 (Kop.): Bittet um Entschuldigung für das Versäumnis, zu der Unterredung Schliebens mit dem Reichsvizekanzler Dr. Matthias Held in seiner Sache Stellung zu nehmen. Hat auf seinen, Schliebens, Rat hin durch Balthasar Rabensteiner, houptman zum Hoff, und andere Personen mit Held verhandeln lassen und nicht geringe Unkosten darauf verwandt. Man hat aber nit vil vormercken khonen, das er sich in handlung einlassen hat wollen. Soll, falls er mit seinem Herrn zum Reichstag reist, bei dem dort sicher anwesenden Dr. Held und sonst mit Hilfe ihm befreundeter Fürsten seine Anliegen fördern. Hat den Kf. von Brandenburg gebeten, seinen Gesandten von Kreytzen für die Zeit des Reichstages zu behandeln, als sei er mit seiner Erlaubnis in den Dienst des Kurfürsten getreten. Dankt für die Nachrichten über das Wormser Kolloquium, da dann mit dem werck zu spuren, wie gnedig und wunderbarlich der liebe Gott seine sachen zu erpreterung [sic!] seines allein seligmachenden worths getrieben und erhalten, derselb geruch, zu seinen ehren und gemeiner christenheit trost solch angefangen werck auf diesem itzigen reichstag zu guthem end zu pringen. Erwartet mit begir, was Schlieben noch nachzuschicken angekündigt hat. [...].
a
 Nach B korr. aus: furtreg.
b
 Nach B korr. aus: verner.
9
 Zur Politik Hg. Albrechts in Preußen und zu seinen Bemühungen um Revision der gegen ihn verhängten Acht auf dem Regensburger Reichstag 1541 vgl. Graßmann, Antjekathrin: Preußen und Habsburg im 16. Jahrhundert, Köln 1968 (Studien zur Geschichte Preußens Bd. 15), S. 100–109 und S. 204–209, außerdem Herrmann, Axel: Der Deutsche Orden unter Walter von Cronberg 1525–1543. Zur Politik und Struktur des ‚Teutschen Adels Spitale‘ im Reformationszeitalter, Bonn 1974 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens Bd. 35), S. 126–129. Zu seinen Beziehungen zu Polen, Kaiser und Reich vgl. Hubatsch, Walther: Albrecht von Brandenburg-Ansbach. Deutschordens-Hochmeister und Herzog in Preußen 1490–1568, Heidelberg 1960 (Studien zur Geschichte Preußens Bd. 8), S. 218–262.