Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 55v–56v (Kop.).

Wir konnen nit wissen, auß was ursachen ir am negsten der religion halben so gar nichts gemelt. Wiewol wir erachten, das man es gantz einig tzu halten vorhat, so bedencken wir doch daneben und haben nit wenig sorg, solichs mochte nit auß einem gutten grundt kummen, sonderlichen, dieweil wir hievor von euch vernomen, das man die sachen der personen halben noch enger eingetzogen hat, darauß wir nun vermutten, man mochte weg suchen wollen, wie man den frummen, gutten H. Philipum Melanchthon ubermengen und uberschreyen oder also abarbaiten und mergeln mocht, damit er der sachen leybs und vermugens halben nit vorsteen konnd und dardurch getrungen wurde, etwas tzu bewilligen, das uns und andern religionsverwanthen zum hochsten beschwerlich und nit annemlich sein, welichs aber, wann das etwo heraußgelockt, ein grosse zerruttung und schaden machen und pringen wurd. So wissen wir dannoch, gegen euch in gehaymbd und vertrauen tzu vermelden, uff Pucerum so gar nit tzu vertrauen. Und bedunckt uns, das solich eintzihen auß keinem gutten grundt oder unserm tail tzu vortail kume, zudem das auch, wie wir vernemen, die tzuhörer nit so gar stettigs bey der verhör seyen, dardurch dann unsers besorgens balden etwas versaumbt, nachgegeben und eingeraumbt werden möcht, das leichtlich nit oder ye schwerlich tzu widerpringen.

Darumb uns fur ein hohe notturft angesehen, solichs gegen euch, an denen und irem vleys und muhe uns doch gar nichts tzweyfelt, in vertrauen tzu melden, mit dem freuntlichen ersuchen, solichs und unserer sorgfeltigkait im pesten von uns tzu vermercken und dannoch dahin gedacht sein, wie durch fugliche weg bey unserm genedigen herrn, dem landtgrafen, oder andern antzuregen und eintzupilden sein möcht, damit es widerumb auf die tzal der 6 person und ordnung der tzuhorer gepracht konndt werden. Darbey wir dann gewißlich mer vortails dann nachtails fynden, dann die antzal der personen wurd gewißlich nit on sunder geverd dermaß eingetzogen worden sein1. Datum, 20. Maij 1541.

Zedula: Lieber Volckhamer, hieneben ubersenden wir dir, was burgermaister und rathmanne tzu Lubeck ytzo nach fertigung diß schreybens einer andern nam halben an uns geschriben und der theter sachen und anforderung halben ein verantwurtung thun. Was nun ir begern belangt, haben wir inen wider schriftlich antwurt geben, das wir euch auf irs gesanten anlangen, der diese tag hie ankumen, bevolhen, alle hilf, rate, furdrung und beystand zu thun2, das wir euch auch nit haben verhalten wollen. Ut in litteris, 20. Maij 1541

Anmerkungen

1
 Vgl. auch Bgm. und Rat von Nürnberg an Clemens Volkamer und Hieronymus Baumgartner, [Nürnberg], 1541 Mai 20, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 53v–55v (Kop.): [...]. Datum under unsers eltern burgermaisters Bernnhartten Paumgarttners petschir am 20. May 1541 umb vesperzeit. Zedula: Supplikation der Kaufleute, die jüngst auf der Lüneburger Heide geschädigt wurden, an Bgm. und Rat von Nürnberg. Schicken ihnen davon und von den ihnen zu diesem Fall unter anderem aus Lübeck zugegangenen Nachrichten Kopie. Die unterstrichenen Passagen in der Supplikation sollen sie geheim halten. Halten es für besser, wenn diese Punkte von dem Gesandten Lübecks zur Sprache gebracht werden. Entsprechend der Bitte des Gesandten Lübecks sollen sie mit diesem und den Kölner Gesandten die Sache beraten und dann beim Kaiser vorstellig werden. Es ist sehr beschwerlich, dass die Kaufleute derart geschädigt werden und Handel und Wandel sowie der gemeine Nutz beeinträchtigt werden. Fühlen sich deshalb verpflichtet, sich in dieser Sache einzulassen. Datum ut in litteris, 20. May 1541.  – Vgl. zudem die Älteren von Nürnberg an Hieronymus Baumgartner, [Nürnberg], 1541 Mai 23, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 57v–58r: Haben seine Bitte um Erlaubnis zur Heimreise zur Kenntnis genommen. Obwohl sie ihn gern noch länger in Regensburg lassen würden, sehen sie doch ein, dass ihm die lange Abwesenheit von daheim beschwerlich ist. Geben ihm deshalb die Erlaubnis zur Heimreise. Wollen einen anderen Gesandten nach Regensburg abfertigen. Datum under unsers eltern burgermaisters Bernhartten Baumgartners petschir am Montag, 23. May 1541. Vgl. außerdem die Älteren von Nürnberg an Clemens Volkamer, 1541 Mai 24, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125 fol. 59v- 60r (Kop.): [...]. Seine Mitteilungen über den Raub auf braunschweigischem Gebiet gereichen ihnen zu Gefallen. Wird zusammen mit Baumgartner von dem Gesandten Lübecks ihre Meinung erfahren haben. Glauben, dass man in dieser Sache nicht zu sehr eilen solle. Weiß, das diese bede herrn etwas hitzig undereinander seyen. Wissen auch noch nicht, ob ihre Bürger an beiden Orten Schaden erlitten haben. Haben entsprechende Erkundigungen angeordnet. Werden ihm das Ergebnis mitteilen. Im letzten Jahr wollte im Handel mit Jorg Sachs niemand Schadensangaben machen. Wollen deshalb umso umsichtiger vorgehen. Glauben nicht, dass sich Augsburg sehr um die Sache kümmern wird. [...].
2
 Vgl. Bgm. und Rat von Nürnberg an Clemens Volkamer und Hieronymus Baumgartner, [Nürnberg], 1541 Mai 26, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 66v–68v (Kop.): Haben in Erfahrung gebracht, dass zwei Raubüberfälle stattgefunden haben, der erste am Suntag nach Ostern[1541 April 24] an etlichen guetern, auß Franckfurt außgangen, darbey aber unsere burger nichts gehapt oder schaden gelitten haben, darumb wir auch nit bedencken konnen, auß was grund wir uns derselben sachen annemen kondten. Haben dem Gesandten Lübecks Unterstützung durch ihre Reichstagsgesandten zugesagt, sind dabei allerdings davon ausgegangen, das unsere burger an beden enden und thaten schaden gelitten haben. So wir nun das widerwertig befynden, wolt uns beschwerlich sein, wie das durch euch selbst auch vernunftig und weyßlich bedacht ist, ein frembde ungnad auf uns tzu laden. Darumb ist unser maynung, das ir euch solicher ersten thaten halben gar nichts einlast, sonder dem lubeckischen gesandten dasselbig mit pestem glimpf und erbern worten benembt. Der andern that finden wir die sachen, sonderlichen Hg. Hainrichs von Brunschweig halben, auch nit so geverlich, dann wiewol nach ansag der kaufleut, wie ir inligend vernemen und euch des auch vertreulich bericht beschehen ist, die gutter durch das praunschweickisch gangen, so ist doch einiche beschedigung darynnen nit, sonder im lunenburgischen beschehen, darumb wir aber, wie das durch euch auch bedacht ist, den Hg. von Braunschweig nit fuglich antzutzihen wisten. Deßgleichen wolten wir mit einer grosen scherpf dem Hg. von Lunenburg oder seiner fstl. Gn. rethen auch nit gern handeln lassen, dieweil uns dieser F. von Lunenburg cristlich und erlich berumbt und bekant ist. Sollen sich darauf beschränken, zusammen mit dem lübeckischen Gesandten bei den lüneburgischen Räten die Schäden der Kaufleute, ohne genaue Zahlen zu nennen, pauschal zur Sprache zu bringen, die Unterstützung dieser Räte für die Erlangung einer Entschädigung zu gewinnen und zu mahnen, im Fürstentum Lüneburg künftig solche Taten zu verhindern. Aber gegen Hg. Haynrichen von Braunschweig oder vor ksl. Mt. wollet euch keinswegs einlassen, dann wir des keinen fug fynden kunnen, und das dem lubeckischen gesandten benemen. Datum under unsers eltern Bgm. B[ernhard] Paumgarttner petschir Donderstags, 26. May 1541 zum aufspern der thor.