Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

1. HA (Religionsvergleich): Verordnete des FR für den Religionsausschuss. Regelung der Vertretung des SR. Koadjutorfehde in Livland: Gegenbericht der Gesandten des Landmeisters zur Eingabe Mecklenburgs.

/325/ (Vormittaga ) Kurfürstenrat und Fürstenrat in der kfl. Ratsstube, einberufen vom Reichserbmarschall, da FR seine Verordneten für den Religionsausschuss bekannt geben möchte.

/328/ 1  FR referiert: /328 f./ Verordnet in den Religionsausschuss Salzburg und Augsburg für die Hstt., Österreich und Bayern für die katholischen Fürstenhäuser sowie die Prälaten. Für die CA-Stände: Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Hessen und zunächst Pfalz-Zweibrücken, so lange für die Hgg. von Sachsen keine Gesandten anwesend sind. Nach deren Ankunft haben sich beide Häuser untereinander zu vergleichen; dazu die Wetterauer Gff.

/329/ Kurfürstenrat. Umfrage zur letzten Bekanntgabe des SR wegen der Abordnung in den Religionsausschuss2 . Beschluss gemäß folgendem Referat vor FR am Nachmittag. Pfalz votiert abweichend, schließt sich aber der Mehrheit an: Haben ausdrückliche Weisung, dweil die stet nit die wenigste, sonder auß den vornemesten glidern des Reichs, wofer dieselbige ire verordneten nit im ausschuß hetten, sich nit einzulassen: Das demnach zuerwarten mit der verordnung, biß die stet der alten religion sich irer schickung halben ercleren wurden.

/330/ (Nachmittagb ) Kurfürstenrat und Fürstenrat. KR referiert den Beschluss zur Ausschussbesetzung: KR macht FR bezüglich der Benennung seiner Verordneten keine Vorgaben. Zur Verordnung seitens des SR billigt KR dessen Vorschlag, dass die anwesenden CA-Städte ein person im auschuß haben solten, die zuhorte, aber nichst stimmete, biß so lang, das die alte religions stett auch schicketen oder aber sich /331/ irer schickung halben erclerten. Uff den fall aber sie nit schicken wurden, alßdan ferner nachzugedencken, wie irenthalben weiter furzugehen, auf dz dem passauischen abschiedt des orts auch gelebt. Schriftliche Unterrichtung der kgl. Kommissare über Einsetzung und Besetzung des Ausschusses.

FR: /331 f./ Hätte wegen der Verordnung des SR zwar befürwortet, noch abzuwarten, ob Gesandte einer katholischen Stadt ankommen, schließt sich dazu und zur Berichterstattung an die kgl. Kommissare aber KR an.

/332/ reichsrat. SR wird zugestanden, das sie, die anwesenden, mogen ein person irer religion bei dem ausschuß /333/ haben, doch absque voto, biß die stett der alter religion sich ercleren oder aber schicken, und auf den vhal, sie sich ercleren wurden auf die nit schickung, alßdan ferner den sachen nachzugedencken. Bekanntgabe der Ausschussverordneten des FR.

SR: Teilen mit, dass sie die Stadt Straßburg in den Ausschuss verordnen. Belassen es ansonsten bei ihrem Vorschlag, der dem Beschluss von KR und FR entspricht; yedoch da die alte stet3 nit schicketen, das sie, die anwesenden, nit außgeschlossen. /333 f./ Da KR und FR zusätzlich mehrere Adjunkten in den Ausschuss abordnen, /334/ alß solt inen solchs auch nit zuwider sein. Und weren bei inen auch gleicher gestalt bedacht, adjuncten bei der verordneten stat Straßburg zuhaben; wie dan albereit solche adjuncten deputiert.

KR und FR wollen die Zuordnung von Adjunkten nochmals beraten.

Mainzer Kanzler teilt mit, dass der Sekretär des Landmeisters in Livland heute einen Gegenbericht zur Eingabe der Mecklenburger Gesandten vorgelegt hat4 . /334 f./ Beschluss: Abschrift.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 167’) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Paginierungsfehler: Die Zählung von späterer Hand überspringt pag. 326, 327.
2
 Mündliches Referat am 28. 11.: Kurmainz, pag. 321 [Nr. 36].
b
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 168’) differenzierter: 3 Uhr.
3
 = die Städte der ‚alten‘ Religion.
4
 Nr. 515.