Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

2. HA (Türkenhilfe): Keine Einigung zwischen KR und FR über die Höhe der Bewilligung. Keine Spezifizierung der zugrunde liegenden Reichsmatrikel.

/546/ (Vormittaga ) Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler proponiert: Resolution des FR zum 2. HA (Türkenhilfe), insbesondere Erlegung der Steuer nach dem moderierten Reichsanschlag und Einbeziehung der Reichsritterschaft.

Umfrage. Beschluss nach Votum Trier: In genere zu setzen uff die anschleg wie im letzten augspurgischen abschiedt1. Ritterschaft: Anschluss an FR.

/547/ Zahlmeister: Beharren auf dem Beschluss des KR.

2 Umfragen zur Höhe der Bewilligung und wegen der doppelt besteuerten Reichsstände. Zu Letzteren in der 2. Umfrage Einigkeit, diese Forderung gegenüber dem Kg. zu unterstützen.

1. Umfrage zur Höhe der Bewilligung. Trier: Der summa halb, so konig bewilligt werden solte, ermessen sie, es werde der dritte thail abgehen an deme, was bewilligt. Und dweil ungezweivelt konig ferner tringen werde, mogen sie leiden, das man uber den einfachen romzugk ein mehers thu, wen es andern auch gefellig.

Köln: Das man es bei dem einfachen romzugk dißmolß noch bewenden lasse, biß man ferner angelangt wurdet.

/548/ Pfalz: Erachten, das der summa halb man es bei dem ersten bedencken pleiben lasse, auß ursachen, b–das es dissem rathe etwas verkleinerig, vom bedencken abzustehen–b. Und da ye dem konig solten zweyerlei bedencken furpracht werden, wurde ire Mt. ferner begern an churfursten thun, daruf sie sich der gepur zuerweisen darnach wissen.

Sachsen: Haben wie Brandenburg zuvor für eine höhere Hilfe votiert2 . Deshalb jetzt insofern Anschluss an FR, das ein mehers zethun, auf das konig nit zuerachten, das churfursten die sachen wellen auffhalten. Neben dem zu erwegen, da furstenrathe mit eim /549/ dopleten romzugk furkeme, wurde ire Mt. inen zufallen, welchs dissem rathe verklainerig. Derhalben medium an die handt zu nemen und die hilff auf anderthalben romzugk die 8 monat langk zu stellen3. Zudeme were solchs auch dienstlich, das man sich dessen also vergliche, auf den fall, man ein beharliche hilff anstellen wolte.

Brandenburg: Befunden die eusserste nott, darumb konig hilff zu laisten. Das nun dieselbige fruchtbarlich angelegt: Wel von noten sein, das sie statlich angestelt. Und dweil dan furstenrathe den doppleten romzugk bewilligt und konig daruf auch tringen wurdet, so were eben /550/ der danck yetzo zuerhalten mit gutem willen, so die churfursten on das hernacher thun mussen. Derwegen sich in deme mit dem furstenrathe zu vergleichen.

Mainz: Haben noch keine Weisung, wievil sie willigen sollen. Welten aber die relation oder die tractation nit verhindern, sonder, wo vonnoten, ire notturfft selbst konig anzeigen.

/550–552/ 2. Umfrage. Mehrheitsbeschluss mit den Voten von Köln und Pfalz, denen sich nunmehr Trier, widerwillig Sachsen und Mainz anschließen, während Brandenburg auf dem Votum der 1. Umfrage besteht: Vorerst Beharren des KR auf der Bewilligung von nur acht einfachen Römermonaten.

/553/ Kurfürstenrat und FürstenratFR c  erklärt zur Resolution des KR vom 5. 1.4 : Beharren in der Hauptsache auf voriger mainung, das konig der gedoplet romzugk auf die moderierte anschleg zulaisten, dan der einfach romzug nit ersprießlich, in betrachtung, ein grosser abgang an anschlegen sein von wegen außgezogner und entzogner, also das ⅓ wol abgehe; also auch, das beinach darfur zu halten, wen der gedoplet romzugk bewilligt, das nit wol ein einfacher einpracht werden konte. Im ubrigen vergleichen sie sich. Bathen, die churfursten wolten sich entgegen mit inen auch vergleichen.

KR: Sovil den ersten articul anlangt, hetten churfursten sich ver- /554/ sehen, furstenrathe wurde sich auf den einfachen romzugk vergleichen haben, und solchs auf die anschleg, wie zu Augspurg auch solch wort gepraucht5, domit die disputation der moderation vermitten. Und bestehen also auf voriger meinung, in betrachtung, das man auch nit meher willige, dan man erschwingen konne, und darundter die stendt zubedencken, so krieg und scheden erlitten. Wes dan die ubrige puncten anlangt, das sich furstenrathe mit inen verglichen: Placet. Alß sie aber gehort, per furstenrathe erregt, das ritterschafft etc. zu ersuchen, das auch fiscal solle procedieren: Placet. Und da man ein schleunigern weg wuste als die fiscalische proceß, wolten sie den auch gern helffen erwegen. Letzlich, was erregt von wegen etlicher stendt, so mit dopleten anlagen beschwerdt: Solte inen gefallen, das vorpit an konig geschehe.

/555/ (Nachmittag) Kurfürstenrat. [Mainzer Kanzler] proponiert: Heutige Resolution des FR.

Umfrage. Trier: Wen andere alle daruf abgefertigt gewesen, meher dan den einfachen romzugk zubewilligen, hetten sie auch befelch gehabt. Imfal sich dan furstenrathe nit vergleichen wolten nachmals, so hetten sie von Sachssen ein mittel gehort, auf 1½ romzugk zu willigen. Uff solch mittel konten sie sich auch auf ratification einlassen.

Köln: Hetten keinen außtrucklichen befelch, uber den einfachen romzugk, 8 monat langk, zu willigen. Da man aber durchauß willigen wolte den romzugk 1½ mol uf acht monat, wollten sie uff ratification solchs auch nit sperren.

Pfalz: Wie Colln, wiewol sie kein befelch dan ut supra.

Sachsen: Auß den ursachen, heut per furstenrathe eingefurt, /556/ erachten sie, das man wol anderthalben romzugk bewilligen moge, auf das man nit mit gespaltenen meinungen fur kgl. Mt. kome. Aber der moderierten anschlege halben, da furstenrathe nochmals daruf bestunde, were anzuzeigen, wie man yetzo noch in der moderation zu Wormbs stunde. Derhalb das genus in den abschiedt zusetzen: „uff die anschlege etc.“

Brandenburg: Weren ires befelchs gehort. Daruf sie auch gern gesehen, das man sich mit furstenrathe verglichen hette. Aber dweil das meher dohin stimmet, den mittelweg auf 1½ romzugk zugehen, so wolten sie sich nit absondern.

Mainz: Weren gehort, das sie kein außtrucklichen befelch. Aber wolten die relation nit verhindern und, wo vonnoten, ire notturfft konig selbst furpringen.

Beschluss: Bewilligung von acht 1½-fachen Römermonaten als Entgegenkommen an FR.

/557/ Kurfürstenrat und Fürstenrat. FR: Beharren zur Höhe der Hilfe auf dem doppelten Romzug für acht Monate. Baten, churfursten wolten sich vergleichen. Der moderierten anschleg halben theten sie sich mit den churfursten auch vergleichen, doch das ein yeder nach den neuen anschlegen die hilff erlege.

KR: /557 f./ Wiederholen die Einwände gegen eine zu hohe Bewilligung, deren Erlegung nicht möglich ist. Haben dennoch /558/ auf das mittel gedacht, domit man nit gespalten für konig kome, das die hilff auf eins jeden standts einfachen anschlag und dan noch halb mol sovil zubewilligen. Und achten, das dardurch alles, wes villeucht abgehen wurde an den unrichtigen anschlegen, wol ergentzt. Versehen sich, konig werde domit zufriden sein und furstenrathe werde sich vergleichen. Moderierte anschleg: Wie heut angezeigt. Achten solchs fur vergleichen [!]. Wolten auch nit verhalten, das etlicher churfursten rethe noch meher befelchs uber das haubtstuck gewertig, deren sie inen vorbehalten. Wolten hernachmals sich vernemen lassen.

Kurfürstenrat. /559/ Umfrage. Einhelliger Beschluss: Beharren auf der eigenen Resolution. Kurfürstenrat und Fürstenrat. FR: Können trotz der neuen Resolution des KR keiner anderer meinung sein, dan wie vorhin, also dz, /560/ wie in der kgl. Mt. proposition begert, der dopliert romzugk acht monat langk zu bewilligen. Auf den vhal nun die kfl. rethe sich nit gedechten mit inen zu vergleichen, solten dem prauch nach zuvorderst der stet gesandten und nachgehendts der kgl. Mt. die underschiedliche beder rethe bedencken furzupringen und anzuzeigen sein. Was dan der moderierten anschleg halben gemeldet: Solt inen auch nit zuentgegen sein, das man in den generalibus terminis pleibe, namblich das man anzeige simpliciter auf die Reichs anschleg. Das es aber den verstandt habe, das nach den moderierten anschlegen die hilff gelaist werden solte, begerten sie von den meintzischen, zu prothocollieren, und den fiscal darauff zu weisen. KR: /560 f./ Beharrt auf seiner letzten Resolution und billigt, /561/ das derwegen kgl. Mt. und vorhin der stet gesandten underschiedliche bedencken vermeldet werden. Moderierter anschleg halb liessen sie es auch bei vorigen bedencken, auß ursachen, das diß disputierlich, dweil ober- und nidersechssichs kraiß sich beclagt, in voriger moderation nit gehort zusein, das auch daruf im augspurgischen Reichs abschiedt ein ander moderation tag angestelt6.

Beschluss: Morgen Referat beider Resolutionen vor SR. Bezüglich der moderierten Anschläge bleibt es bei der Resolution des KR.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 281) differenzierter: 7 Uhr.
1
  RAb 1555, §§ 80, 83, dort im Zusammenhang mit der EO, Kreiskontribution ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3130 f.).
b–
 das ... abzustehen] Kursachsen (fol. 282’) differenzierter: Es were wider alten gebrauch, zu dem fursten rathe zutretten, so doch zuvor sie, wes in disem rathe beschlossen, confirmirt.
2
 Vgl. Kurmainz, pag. 491 f., 497, 501 [Nr. 59].
3
 = 12 Römermonate (KR hatte zuvor 8, FR 16 Monate bewilligt).
c
  FR] Kursachsen (fol. 285’) differenzierter: Referat durch Salzburg.
4
  Kurmainz, pag. 536 f. [Nr. 63].
5
 Vgl. Anm. 1.
6
  RAb 1555, § 116: Einberufung eines neuen Moderationstags u.a. deshalb, weil die Stände der beiden sächsischen Kreise auf den letzten Moderationstagen nicht gehört wurden ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3139 f.). Vgl. auch die Gegenerklärung der am RT vertretenen Stände aus dem Obersächsischen Kreis zur Supplikation anderer Kreismoderatoren [Nr. 555] sowie den Abschied des Moderationstags [Nr. 509], Beilage B.