Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Trotz der Werbungen und schriftlichen Anmahnungen des Königs1 waren bei der Eröffnung des Reichstags am 13. 7. 1556 abgesehen von Albrecht von Bayern als Prinzipalkommissar sowie von Markgraf Philibert von Baden, der den Herzog begleitete, und dem ortsansässigen Bischof von Regensburg keine Kurfürsten oder Fürsten persönlich anwesend2. Da überdies die Resonanz auf das letzte Ladungsschreiben Ferdinands vom 6. 7. 15563 im Hinblick auf die persönliche Reichstagsteilnahme eher negativ ausfiel4, setzte er seine diesbezüglichen Bemühungen unverdrossen fort. Er wurde darin unterstützt von Albrecht von Bayern, der seine Aufgabe als Reichstagskommissar auch auf dieser Ebene wahrnahm und noch in Regensburg die Gesandten der Kurfürsten ermahnte, für die baldige Anreise ihrer Herren einzutreten5. Später wandte er sich vorrangig in seinem territorialen Einflussbereich in der Funktion als Kommissar des Königs schriftlich an weitere Reichsstände, um deren Teilnahme oder die Abordnung von Deputierten zu veranlassen6.
König Ferdinand versuchte im Anschluss an die Eröffnung, zumindest die umfassendere Besetzung mit Gesandten zu sichern. Dies betraf insbesondere die kursächsische Repräsentanz, die für die Aufnahme der Verhandlungen unabdingbar war. Deshalb forderte er am 20. 7. 1556 (Wien)7 Kurfürst August unter Berufung auf die Vereinbarungen in Leitmeritz8 dringend auf, vorrangig wegen der Türkenhilfe unverzüglich eine Gesandtschaft zu schicken, falls er selbst nicht anreisen könne. Der Kurfürst ordnete die Abreise seiner Delegation daraufhin sofort an und rechtfertigte die späte Beschickung mit der unsicheren Nachrichtenlage, „ob und wan der reichstagk seinen fortgang haben wurde“9. Daneben mahnte Ferdinand Anfang September 1556 die Beschickung des Reichstags auch bei anderen Ständen10 und Städten11 an, bevor er sich wegen des weiterhin unzureichenden Vertretungsstandes Anfang Oktober 1556 zu einer umfassenderen Initiative veranlasst sah, um neuerlich vorrangig die persönliche Teilnahme der Reichsfürsten anzustoßen. Er verband damit die Weiterleitung der Abschiedsmandate Karls V., in denen der Kaiser wegen seiner Abreise nach Spanien dem König während seiner Abwesenheit die Administration des Reichs übertrug12. Unter Berufung darauf und begründet mit dem Beratungsverzug in Regensburg insistierte Ferdinand auf der persönlichen Anreise der Reichsstände und kündigte zugleich seine eigene Ankunft für 28. 11. 1556 an. Bis dahin sollten die Kurfürsten und Fürsten nach Regensburg kommen, wo Ferdinand sie nicht länger als zwei Monate aufhalten wollte.
Die Übermittlung erfolgte an die Kurfürsten und nur wenige Fürsten gesandtschaftlich, die anderen Reichsfürsten erhielten die Ladung auf brieflichem Weg13. Als Gesandte beauftragte der König Kaspar von Herberstein nach Kursachsen und -brandenburg sowie Otto von Neideck, der die rheinischen Kurfürsten sowie die Herzöge von Württemberg und Jülich aufsuchte. Ansonsten ist mit Ausnahme der Vorsprache von J. U. Zasius bei Herzog Albrecht von Bayern14 keine Gesandtschaft an Fürsten dokumentiert.
Otto von Neideck15 verrichtete seine Werbungen im Zeitraum vom 14. 10. bis 31. 10. 1556. Übereinstimmend bat der König um die persönliche Teilnahme am Reichstag ab 28. 11. Nur bei den Kurfürsten sprach er die Anreise noch prononcierter an im Zusammenhang mit der Anhörung der von Karl V. angekündigten Gesandtschaft sowie wegen der Machenschaften hoher Potentaten gegen die Autorität des Kaisers und der Kurfürsten. Diese Thematik wird im Zusammenhang mit der folgenden dritten Werbung erörtert16. Als weiteren Punkt hatte Neideck bei allen Adressaten die am Reichstag bereits entfachte Freistellungsdebatte als wesentliches Hindernis für den Verhandlungsfortgang vorzubringen. Der König zeigte sich befremdet über das „unzeitige“ Ansinnen, da die CA-Stände mit dem Religionsfrieden ausreichend versichert seien und die angestrebte Religionsvergleichung das Problem ohnehin beheben werde. Er bat deshalb darum, die Forderung nicht zu unterstützen, es beim Religionsfrieden zu belassen und die Hauptverhandlungen aufzunehmen.
Letzteren Punkt wies Kurfürst Ottheinrich brüsk zurück17, indem er den Geistlichen Vorbehalt aus Gewissensgründen strikt ablehnte18. Schon zuvor hatte der Herzog von Württemberg19 ihn als Quelle des Misstrauens im Reich und als Haupthindernis für die Religionsvergleichung bezeichnet, da er das Bekenntnis zur Wahrheit mit dem Verlust des Amtes verbinde und die Behebung von offensichtlichen Missständen in Zeremonien und Lehre bestrafe. Kurfürst Daniel von Mainz dagegen schloss sich ganz der Argumentation des Königs an und befürwortete, dass der Freistellung „khein raum zu geben“ sei20.
Bezüglich der Anreise nach Regensburg erhielt Neideck von den Kurfürsten ablehnende oder weitgehend konditionierte Stellungnahmen. Anton von Köln lehnte sein Erscheinen wegen der Verrichtungen nach dem erst kürzlich erfolgten Regierungsantritt ab21. Johann von Trier führte neben der Gefährdung des Erzstifts die hohen Kosten des Reichstagsbesuchs ins Feld und wollte nur anreisen, falls die anderen Kurfürsten und weitere Reichsfürsten kämen22. Ottheinrich von der Pfalz berief sich wie zuvor auf seine schlechte leibliche Konstitution23. Daniel von Mainz hielt seine Teilnahme nur für sinnvoll, falls alle Mitglieder des Kurkollegs zugegen wären. Einzig Herzog Christoph kündigte sein Kommen etwas konkreter mit der Bedingung an, dass andere Reichsfürsten erschienen. Dagegen ging er gegenüber Herzog Wilhelm von Jülich bereits von seiner Teilnahme aus und forderte ihn auf, gemeinsam mit ihm anzureisen, da er im Religionsstreit einen „gutten mitler baiderseitz“ abgeben könne24. Herzog Wilhelm antwortete Christoph ebenfalls positiv, er wolle nach Regensburg kommen25, während er zuvor die Werbung Neidecks abschlägig beschieden hatte26, da er als Kreisoberst unabkömmlich sei.
Die Werbung Kaspars von Herberstein in Sachsen und Brandenburg unterschied sich vom Auftrag Neidecks insofern, als sie die Freistellungsdebatte nicht ansprach, sondern sich auf die Anmahnung der persönlichen Reichstagsteilnahme ab 28. 11. 1556 auch wegen der Anhörung der kaiserlichen Gesandtschaft beschränkte. Wie bei den rheinischen Kurfürsten nutzte Ferdinand die Einberufung des Kurkollegs im Zusammenhang mit dem Rücktritt seines Bruders, um damit die allgemeinen Reichstagsverhandlungen zur Türkenhilfe und zur Religionsfrage zu beschleunigen und zu einem positiven Ergebnis zu bringen27. Kurfürst August von Sachsen berief sich auf die dem König in Leitmeritz erörterten, vorrangig landfriedensbedingten Gründe, die ihn von der Reise nach Regensburg abhielten28. Die Anhörung der kaiserlichen Gesandtschaft zum genannten Termin (28. 11.) sei ohnehin nicht möglich, weil die dafür notwendige Anwesenheit des gesamten Kurkollegs infolge des Todes Adolfs von Köln und der abzuwartenden Neuwahl nicht möglich schien. August wollte nur kommen, falls die Präsenz aller Kurfürsten29 sichergestellt war. Joachim von Brandenburg schloss die termingerechte Anreise zum 28. 11. wegen der Teilnahme an der Amtseinführung seines Sohnes Sigismund als Bischof von Halberstadt30 ebenfalls aus und stellte nur vage in Aussicht, im Anschluss daran nach Regensburg zu kommen31.
Die zweite Werbungsphase wurde abgeschlossen mit einem Schreiben, das König Ferdinand am 23. 11. 1556, dem Tag seines Aufbruchs in Wien nach Regensburg, vom ersten Nachtlager in Tulln aus an die Kurfürsten und einige Reichsfürsten richtete. Er informierte alle Adressaten über seinen wegen des Türkenkriegs nochmals aufgeschobenen Reiseantritt, weshalb er nicht wie prognostiziert am 28. 11., sondern wenige Tage später ankommen werde. Ansonsten wiederholte er die Argumente, die er in den Werbungen für die Reichstagsteilnahme der Kurfürsten vorgebracht hatte, also neben der Reichstagsprogrammatik die Anhörung der vom Kaiser angekündigten Gesandtschaft. Die Fürsten wurden ausschließlich auf die Reichstagsthematik verwiesen. Neben diesen weitgehend gleichlautend formulierten Passagen reagierte Ferdinand argumentativ angepasst auf die jeweilige Antwort zur Werbung oder zu seinem Schreiben vom 8. 10. 1556 sowie teils auf den Status des Adressaten. So lehnte er das Argument der Friedenswahrung ab, da im Winter keine gravierenden Landfriedensbrüche zu erwarten seien (Kurtrier, Kursachsen, Jülich, Heinrich von Braunschweig32); gegen die Kosten des Reichstagsbesuchs (Kurtrier) berief er sich auf seinen eigenen, nur reduziert mitgeführten Hofstaat. Es sei wichtiger, die zentralen Themen rasch zu erledigen, „weder das wir unns damit bekhomeren sollten, wie wir solchen Reichs tag mit grossem stat unnd uberigen cossten besuechen khonnden“33. Die persönlichen Verrichtungen (Kurköln34, Kurbrandenburg) hätten hinter den wichtigeren Reichsbelangen zurückzustehen. Ansonsten betonte er ganz individuelle Faktoren: Daniel von Mainz35 sollte „als der vorderst churfurst anndern deiner L. mit churfursten ursach unnd exempl zu gleichmessiger personlichen erscheinung geben.“ August von Sachsen sollte tun, was er „gegen Got unnd dem Heilligen Reich schuldig ist“, und darin ein „guet eben pildt unnd exempl“ geben36. Joachim von Brandenburg sollte „als der elltist churfurst anndern deiner Lieb mitchurfursten ursach und exempl“ geben37. Ottheinrich von der Pfalz sollte die Folgen bedenken, wenn er als der nächstgesessene Kurfürst die Anreise verweigerte, ebenso Herzog Wilhelm von Jülich, wenn er als Schwiegersohn des Königs nicht käme. Bei Salzburg38 und Württemberg39 mahnte Ferdinand aufgrund der bedingt erteilten Zusage nur die termingerechte Anreise an.
Wie die erste Reichstagswerbung verlief auch die zweite Aktion im Herbst 1556 nur wenig erfolgreich: Beim Einzug Ferdinands in Regensburg am 7. 12. 1556 waren neben Herzog Albrecht von Bayern als Kommissar und Markgraf Philibert in seiner Begleitung sowie dem Bischof von Regensburg lediglich Erzbischof Michael von Salzburg, Kardinal Otto von Augsburg und Herzog Erich von Braunschweig anwesend40. Einige wenige Fürsten kamen verspätet im weiteren Verlauf des Reichstags nach Regensburg, während andere sich ebenso entschuldigten41 wie sämtliche Mitglieder des Kurkollegs42.