Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Kurfürstentag zu Regensburg 1575 bearbeitet von Christiane Neerfeld

Verstöße Schwedens gegen den Vertrag von Stettin; Restitution lübeckischer Schiffe und Güter. An die Kff.

Supplikation an die Kff. (präs. im KR [Sitzung der kfl. Räte] am Nachmittag des 29.10.1575)1: Beschwerde gegen Schweden wegen der Nichteinhaltung des Vertrags von Stettin und der Beschlagnahme lübeckischer Schiffe2. Der schwedische Kg. hat zur gütlichen Einigung ein Treffen in Stockholm angesetzt, doch ist dieser Ort der Stadt Lübeck nicht recht. Bitte an die Kff., dafür zu sorgen, dass ein neutraler Ort bestimmt wird, an dem über den Vollzug des Friedens verhandelt werden kann.

Beratung im KR (Sitzung der kfl. Räte) am Nachmittag des 2.11.15753. Dekret vom 2.11.15754: Bitte an den Ks., beim Kg. von Schweden die Einhaltung der Vereinbarungen mit Lübeck, die Restitution lübeckischer Güter sowie ein Treffen an einem sicheren Ort zu fordern, wo der Konflikt von schwedischen und lübeckischen Gesandten beigelegt werden kann5.

Anmerkungen

1
Vgl. Kurbrandenburg, fol. 209' (Nr. 17). Die Supplikation konnte nicht aufgefunden werden. Inhaltsreferat anhand des Diariums des Gf. Sayn-Wittgenstein und des nachfolgenden Beschlusses.
2
Gemeint sind wahrscheinlich die Schiffe Lübecks, die ihren Handel mit Russland über Narva abwickelten und die vom schwedischen Kg. mit der Begründung beschlagnahmt worden waren, sie transportierten Rüstungsgüter für russische Truppen (Lanzinner, Friedenssicherung, 459). Zu den von Lübeck Anfang des Jahres 1575 beim ksl. Hof und bei verschiedenen Kff. aus diesem Grund vorgetragenen Beschwerden gegen Schweden vgl. Häberlin, Reichs-Geschichte IX, 327 f.
3
Vgl. Kurpfalz, fol. 95' (Nr. 21); Sayn-Wittgenstein, nach Schneidt, Geschichte, 538 f. Referiert bei Häberlin, Reichs-Geschichte IX, 416–418.
4
HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/3, fol. 63. GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Ll Fasz. B, 1 unfol. Blatt. Kopp.; gebilligt am Nachmittag des 3.11.; vgl. Kurpfalz, fol. 96 (Nr. 22).
5
Auf dem Kurfürstentag in Mühlhausen 1572 war der Ks. schon einmal aufgefordert worden, sich zugunsten Lübecks beim schwedischen Kg. zu verwenden und ihn zur Einhaltung des Stettiner Vertrags und zur Restitution beschlagnahmter Schiffe und Güter anzuhalten (Lanzinner, Friedenssicherung, 459; Luttenberger, Kurfürsten, 232).