Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 75 Kg. Maximilian an Hg. Albrecht IV. von Bayern

Er hat die Darlegungen seiner Räte über den Streit zwischen ihm und Pfgf. Friedrich angehört. Er ist aber derzeit mit wichtigen Angelegenheiten befaßt, die ihn selbst, das Hl. Reich und die Niederlande betreffen, und konnte deshalb in seiner Sache bislang nichts unternehmen. Er wird sich aber unverzüglich darum kümmern.

Hagenau, 1. März 1507. 

Wien, HHStA, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 50 (Konz. mit ex.-Verm.).

Nr. 76 Bericht Dr. Sebastian Ilsungs1  an Hg. Albrecht IV. von Bayern

Unterredung mit Matthäus Neithart über die Streitigkeiten beim Taxationsverfahren und die mögliche Blockierung der Schwäbischen Bundeshilfe für Hg. Albrecht durch Kg. Maximilian.

Augsburg, 19. März 1507 (freitag vor judica).

München, HStA, KÄA 1238, fol. 224–226’ (Or.).

[1.] Berichtet über eine am Vortag [18.3.] in Aichach geführte Unterredung mit dem Schwäbischen Bundeshauptmann Matthäus Neithart: Er schilderte diesem detailliert die Behinderung der Taxation durch die Vertreter Pfgf. Friedrichs und kündigte an, daß die Taxatoren Hg. Albrechts die drei Bundeshauptleute um eine Aufforderung an Dr. [Augustin] Lösch bitten wollten, seine Aufgaben zügig zu erledigen.2 

[2.] Laut Neithart äußerte der Bf. von Trient, daß die Taxation bis Pfingsten abgeschlossen sein könne, wenn sich die pfalzgräflichen Vertreter so konstruktiv verhielten wie die bayerischen. Gibt Mitteilungen Neitharts über dessen Gespräche mit Adam von Törring3 und mit dem Bf. von Gurk, Matthäus Lang, wieder. Letzterer kündigte ein Schreiben Kg. Maximilians an die Bundeshauptleute wegen des Taxationsstreits an. Neithart erwartet von diesem Schreiben nicht viel Gutes. Denn er wurde von etlichen Mitglieder des kgl. Hofes, die wohl Eigeninteressen vertreten, heftig attackiert; vermutlich verfolgen sie die Absicht, das Unterpfand zu Händen des Kg. zu sequestrieren, der dann Wasserburg und andere Orte mit Hauptleuten besetzen würde.4 Neithart vertrat den kgl. Räten gegenüber die Auffassung, daß der Bund die Hilfszusage für Hg. Albrecht einhalten werde und daß der Kg. zur Umsetzung seines eigenen Urteils verpflichtet sei; nur Hg. Albrecht selbst könne den Bund von seiner Hilfspflicht entbinden. Laut Neithart wird am kgl. Hof gegen Hg. Albrecht intrigiert.

[3.] Neithart befürchtet, daß der Kg. den nächsten Bundestag nach Konstanz verlegen will, um dort mit den Bundes- und Reichsständen über den Konflikt zwischen Hg. Albrecht und Pfgf. Friedrich zu verhandeln. Pfgf. Friedrich und Kf. Philipp bedrängen Kff. und Ff., auf den RT zu kommen und dort einen Ausgleich herbeizuführen. Dies geschieht in der Absicht, die Bundeshilfe für Hg. Albrecht zu hintertreiben. So könnte es sich bei dem von Lang avisierten Schreiben an die Bundeshauptleute um eine Aufforderung handeln, den Bundestag nach Konstanz und nicht nach Augsburg auszuschreiben. Der Kg. sagte persönlich zu Neithart, daß er nicht in die Niederlande, sondern zuerst nach Konstanz ziehen wolle, jedoch erst nach den Osternfeiertagen.

[4.] Er wies Neithart darauf hin, daß seines Wissens eine Vertagung der Bundesversammlung nur mit Einwilligung Hg. Albrechts erfolgen dürfe. Neithart stimmte dem zu. Der Kg. könne aber die drei Hauptleute ohne Angabe von Gründen zur Zeit des Bundestages zu sich berufen, ebenso etliche Bundesräte; die übrigen Teilnehmer würden dann abreisen wollen. So könnte der Bundestag aufgelöst werden. Der Kg. hätte dann einen Grund, auch die übrigen Bundesstände einschließlich Hg. Albrechts zu sich zu laden. Er erinnerte Neithart daran, daß Hg. Albrecht gute Gründe habe, nicht nach Konstanz zu kommen. Der Hg. könne in dieser Situation nicht ohne weiteres sein Land verlassen. Einzig Augsburg sei als Tagungsort akzeptabel. Neithart erwiderte, daß er aus diversen Äußerungen und Geschehnissen schlußfolgern müsse, daß Pfgf. Friedrich so vorgehen werde; was der Kg. tun werde, könne er nicht wissen. Der Pfgf. bemühe sich aber beim Kg., die Bundeshilfe für Hg. Albrecht zu hintertreiben und diesen zu Verhandlungen zu zwingen.

Nr. 77 Bericht Bf. Georgs von Trient und Wolfgangs von Zülnhart an Kg. Maximilian

[1.] Verhandlungen mit Hg. Albrecht von Bayern über seine persönliche Teilnahme am Konstanzer RT; [2.] Schilderung der Verhandlungen Hg. Albrechts wegen der Verzögerung des Taxationsverfahrens durch Verschulden Pfgf. Friedrichs, Bitte Hg. Albrechts um die Erlaubnis zum Fernbleiben vom RT; [3.] Kriegsgefahr wegen des Konflikts zwischen Pfgf. Friedrich und Hg. Albrecht.

Ingolstadt, 28. März 1507. 

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 25–26’ (Or.).

[1.] Bestätigen für den 24. März den Eingang einer kgl. Weisung, sich unverzüglich zu Hg. Albrecht von Bayern zu begeben und mit diesem gemäß Instruktion zu verhandeln.1 Sie haben sich am folgenden Tag nach Ingolstadt verfügt, dem Hg.der cristenhait, des pabstumbs, des Reichs und teutscher nation furfallend beswerung, irrung, obligen und hendl dargelegt und ihn im Namen des Kg. aufgefordert, sich unverzüglich zu Beratungen mit dem Kg. und anderen Reichsständen nach Konstanz zu verfügen.

[2.] Heute erfolgte die Antwort des Hg.: Er habe sich mit dem Nachreisen und anderem gegenüber dem Kg. immer nach seinem Vermögen, manchmal auch darüber hinaus willfährig erzeigt und wolle dies auch künftig tun. Er sei aber mit wichtigen Angelegenheiten befaßt, derenthalben er bereits zum Kg. nach Salzburg gereist sei. Dort habe er ihn ersucht, die zu taxierenden Güter im Wert von 4000 fl. südlich der Donau auszuweisen, und ihn über den Beschluß des Schwäbischen Bundes informiert, ihn bei der Wiedererlangung des Unterpfands zu unterstützen, wenn durch ein Verschulden Pfgf. Friedrichs – anders als in dem um Pfingsten [1506] mit Zustimmung beider Parteien in Augsburg vermittelten Vertrag vorgesehen2 – das ursprünglich bis zum 23. April (St. Jorgen tag) [1506] terminierte Taxationsverfahren3 bis zum 6. Dezember (Nicolay) [1506] nicht abgeschlossen sein sollte.4 Auf dem letzten Bundestag am 6. Januar (trium regum) habe er der Gegenpartei die Schuld für die Verzögerung des Verfahrens angelastet.5 

Er habe den Kg. gebeten6, ihn in seinem legitimen Vorgehen nicht zu behindern. Dieser habe erklärt, er wolle noch einen Vermittlungsvorschlag machen. Falls Pfgf. Friedrich diesen nicht annehme, so werde er ihn gewähren lassen und sich Pfgf. Friedrichs nicht weiter annehmen, dyweil er sich in ander hendl ausserhalb eur Mt. spruch7 geben hat. Auf Nachfrage Hg. Albrechts habe ihm der Kg. seinen Vermittlungsvorschlag mitgeteilt, wonach Pfgf. Friedrich das Unterpfand an den Hg. übergeben solle, jedoch die Amtleute alle anfallenden Einkünfte einbehalten sollten. Sollte sich der Pfgf. Friedrich zugewiesene Anteil am Erbe zur Deckung der 20 000 fl. als unzureichend erweisen, werde die Differenz aus dem Unterpfand ergänzt. Diesen Vorschlag habe Hg. Albrecht akzeptiert. Der Kg. habe daraufhin den Hg. zum 6. Januar (trium regum) nach Augsburg beschieden, wohin er selbst kommen und auch Pfgf. Friedrich einladen habe wollen, um diesem ebenfalls den Vorschlag zu eröffnen. Der Hg. habe sich daraufhin nach Augsburg verfügt und [wie oben schon gesagt] vor der Versammlung in dessen Gegenwart Pfgf. Friedrich die Schuld daran angelastet, daß die Taxation nicht bis zum 6. Dezember (Nicolay) abgeschlossen worden sei. Der Bund habe dem Hg. daraufhin die in Aussicht gestellte Hilfe bewilligt.8 Da der Kg. nicht selbst nach Augsburg gekommen sei9, habe er den Vermittlungsvorschlag Pfgf. Friedrich durch seine Räte eröffnen lassen, der ihn aber abgelehnt habe.10 Paul von Liechtenstein, einer der Räte, habe Hg. Albrecht die Nachricht des Kg. übermittelt, daß er seine [in Salzburg gemachte] Zusage einhalten werde, falls Pfgf. Friedrich den Vorschlag nicht annehme.11 Zum 18. April (misericordias Domini) sei ein weiterer Bundestag zum Vollzug der Bundeshilfe anberaumt worden; der Hg. habe auf den 7. April (mitwoch in den osterfeirtagen) einen Landtag zu Beratungen über diese Angelegenheit ausgeschrieben.12 Deshalb könne er dem Wunsch des Kg. nur unter beträchtlichen Nachteilen für sich selbst, seine Erben und sein Land nachkommen. Dann solt sein Gn. aus dem land sein und dy Hg. Fridrichischen nit feyern, durch manicherlay practiken unrat zu stiften und zu machen, so mocht sich geben, wann sein Gn. wider ins land kome, das es wol stuend oder villeicht dermassen gestallt sein, daz sein Gn. dy hend ob dem haubt zusamenslagen wurd. Der Hg. bitte, dies zu bedenken und ihm die persönliche Teilnahme am RT zu erlassen. Er werde jedoch eine Gesandtschaft nach Konstanz abordnen, mit der Vollmacht, das durch eur Mt., Kff., Ff. und ander stend des Hl. Reychs fur nutz und guet angesehen werd, zu schliessen; und well auch dasselb nach seiner Gn. vermogen helfen volziehen.

[3.] Sie sind der Meinung, daß es zu einem Krieg kommen werde, wenn er den Streit nicht bald beilegt.

Nr. 78 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

[Verhandlungen über Privilegien für Nürnberg; Nr. 97 Anm. 1. Verhandlungen über die Restitution Kf. Philipps von der Pfalz; Nr. 56. Vorbereitung des Konstanzer RT; Nr. 133]. Der Kg. ist entschlossen, Wasserburg zu sequestrieren. Dazu soll Hg. Albrecht weitere Gebiete mit einem jährlichen Ertragswert von insgesamt 4000 fl. an den Kg. übergeben, um die Versorgung der Kinder Pfgf. Ruprechts zu sichern. Der Kg. hat neue Kommissare ernannt und will selbst als Obmann fungieren. Dies alles wird für Hg. Albrecht nicht akzeptabel sein. Der Kg. indessen hofft, dadurch die dem Hg. zugesagte Bundeshilfe zu unterbinden, in der Erwartung, daß der Bund nichts gegen seinen ausdrücklichen Willen unternehmen wird. Der Bf. von Trient und der Domdechant von Augsburg [Wolfgang von Zülnhart] wurden zu Hg. Albrecht entsandt, um diesen zum Einlenken zu bewegen. Er, Topler, erwartet, daß der Kg. auf seiner Absicht beharren wird, da er diese bereits hier den Räten Hg. Albrechts sowie Pfgf. Friedrich eröffnet hat.1 

Straßburg, 31. März 1507 (mittichen in der hl. wochen)

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, A-Laden-Akten 83, Nr. 10, unfol. (eh. Or. m. S.).

Nr. 79 Kg. Maximilian an den Schwäbischen Bundestag in Augsburg

Er hat im Konflikt zwischen Hg. Albrecht von Bayern und Pfgf. Friedrich um die im Kölner Spruch vorgesehene Zuweisung von Ländereien im Wert von 24 000 fl. an letzteren beide Parteien angehört und beschlossen, das an Pfgf. Friedrich übergebene Unterpfand bis zur Beilegung des Streits zu sequestrieren. Eine kgl. Gesandtschaft bemüht sich derzeit um die Annahme dieses Beschlusses durch Hg. Albrecht. Er erwartet deren Rückkehr und Berichterstattung. Weist sie an, sich bei seinem Schwager Hg. Albrecht darum zu bemühen, seinem Beschluß zuzustimmen und nichts gegen Pfgf. Friedrich oder hinsichtlich des Unterpfands zu unternehmen. Dann uns, als ir selbs abnemen mugt, dem furnemen nach, darin wir dem Hl. Reiche und deutscher nacion zu eren und gut in ubung und arbeit steen, aufrur in dem Hl. Reiche zu gedulden swer und unleidlichen wer. 

Straßburg, 13. April 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV (1507), fol. 28–29 (Konz. mit ex.-Verm.) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 3136, fol. 277–277’, 278’ (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein) = B.

Nr. 80 Instruktion Hg. Albrechts IV. von Bayern für Kaspar von Winzer (hgl. Rat) als Gesandten zu Kg. Maximilian

[1.] Kaspar von Winzer hat ihm ein eigenhändiges kgl. Schreiben mit der Aufforderung, persönlich zu ihm nach Überlingen zu kommen, überbracht. Dies ist jedoch aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich: Er hat seinen in der Osterwoche in Landshut versammelten Landständen die unter Bruch des Kölner Spruches und aller weiteren Abkommen erfolgte Behinderung der Taxationsverhandlungen bezüglich der 20 000 fl. jährlichen Einkommens durch Pfgf. Friedrich dargelegt, wodurch die Rückgabe des Unterpfands und die Auszahlung der inzwischen eingegangenen Einkünfte an ihn verzögert werde. Die Landstände baten nach erfolgter Beratung, das Vorgehen der Gegenseite nicht länger zu tolerieren und sich des Unterpfands ohne weiteren Verzug, notfalls mit Gewalt, zu bemächtigen, wozu sie ihre Hilfe angeboten haben. Hinsichtlich der kgl. Ladung zum persönlichen Erscheinen auf dem Konstanzer RT haben ihn die Stände dringend ersucht, das Land vor Rückgabe des Unterpfands keinesfalls zu verlassen und alle für dessen Rückgewinnung notwendigen Schritte einzuleiten.1 In Erwägung aller Umstände bewilligte er dies. Er sagte weiterhin zu, sich nach Abschluß der derzeitigen Beratungen des Schwäbischen Bundes über die Bundeshilfe zur Rückgewinnung des Unterpfands, an denen er persönlich teilnimmt, unverzüglich zum Landschaftsausschuß nach Landshut zu begeben, um gemeinsam eine endgültige Entscheidung zu treffen. Er kann demzufolge derzeit keinesfalls zum Kg. nach Überlingen kommen.

Falls er ihm jedoch, wozu er gemäß der Anheimstellung durch die Gegenseite befugt ist, das Unterpfand übergibt und Pfgf. Friedrich zur Annahme des in Salzburg gemachten kgl. Vorschlags veranlaßt, so will er trotz seiner gesundheitlichen Probleme nach Überlingen reisen.

[2.] Der Kg. hat die in Augsburg versammelten Bundesstände aufgefordert, ihn zur Zustimmung zur Sequestration des Unterpfands bis zum Abschluß der Verhandlungen zu bewegen [Nr. 79]. Er hat den entsprechenden Antrag des Bundes an ihn abgewiesen; er würde damit die Vereinbarungen mit seinen Landständen brechen. Dies wäre überdies mit dem kgl. [Kölner] Spruch und der kgl. Deklaration2 wie auch mit den bisherigen Verhandlungsergebnissen nicht vereinbar.

s.l., s.d., jedoch Augsburg, 16. April 1507.3

München, HStA, KÄA 3136, fol. 213–214’ (Konz.).

Nr. 81 Abschied des Schwäbischen Bundes

[1.] Aufgrund der ausreichenden Begründung Hg. Albrechts von Bayern für seine Bitte um Vollzug der auf dem letzten Bundestag bewilligten Hilfe gegen Pfgf. Friedrich1 wurde beschlossen, zum 30. Mai (suntag trinitatis) 300 Reiter und 1200 Fußsoldaten nach Friedberg zu entsenden, die der Hg. gemäß der Bundesordnung zur Besetzung des Unterpfandes einsetzen kann. Jeder Bundesstand ist außerdem verpflichtet, seinen gemäß Einungsurkunde über die jetzt beschlossene Hilfe hinausgehenden Anteil an der Bundeshilfe in Bereitschaft zu halten. Falls die Verhandlungen des Bundes mit Pfgf. Friedrich, gegen die Besetzung keinen Widerstand zu leisten, scheitern sollten, der Pfgf. seine Zusage nicht einhalten würde oder dessen Untertanen gegen Hg. Albrecht oder andere Bundesstände vorgehen würden, sollen die drei Bundeshauptleute unverzüglich die Bundesräte versammeln und die bereitgehaltenen Kontingente aufmahnen. Diese Hilfe ist dann unverzüglich zu leisten.

[2.] Auf die einzelnen Stände entfallen anteilig an der bis Trinitatis zu leistenden Hilfe: röm. Kg. 52 Reiter, 192 Fußsoldaten2; Ebf. von Mainz 29a Reiter, 69 Fußsoldaten; Bf. von Augsburg 15 Reiter, 42 Fußsoldaten; Mgf. von Brandenburg 52 Reiter, 137 Fußsoldaten; Hg. von Württemberg 39 Reiter, 165 Fußsoldaten; Mgf. von Baden 15 Reiter, 42 Fußsoldaten; Prälaten, Gff. und Adel 13 Reiter, 137 Fußsoldaten; Straßburg 15 Reiter, 33 Fußsoldaten; Nürnberg 15 Reiter, 80 Fußsoldaten; übrige Bundesstädte 39 Reiter, 306 Fußsoldaten3.

[3. Rechnungslegung des Bundeshauptmannes der Ff., Wilhelm Güss von Güssenberg; 4. Unterhalt der Bundesämter; 5. Sold Georgs von Vohenstein].

Augsburg, 18. April 1507 (sonntag misericordia Domini). 

Wien, HHStA, Maximiliana 17, Fasz. 4, fol. 112–113’ (Kop.) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 2013, fol. 205–206 (Kop.) = B. Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Provenienz Ulm) = C. Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] 1507, Augsburg (Febr.-Dez.), unfol. (Kop.).

Nr. 82 Instruktion Hg. Albrechts IV. von Bayern für Dietrich von Plieningen (hgl. Rat), Georg Eisenreich (Dechant zu St. Peter/München) und Johannes von Emershofen (Pfleger zu Aichach) als Gesandte zu Kg. Maximilian nach Überlingen bzw. zum RT nach Konstanz1

Verhandlungen wegen der Verschleppung des Taxationsverfahrens durch Pfgf. Friedrich.

s.l., s.d., jedoch Augsburg, 24. April.2

München, HStA, K.schwarz 15060 (Or. m. S.) = Textvorlage A. München, HStA, Kurbay. Geheimes Landesarchiv 1241, fol. 132–139 (Or.) = B. München, HStA, KÄA 3136, fol. 206–209’, 211 (unvollständiges Konz.) = C. Ebd., fol. 210–210’, 212–212’ (Fragment eines Reinkonz.) = D. München, HStA, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 245–253, 256’-260’ (Kop.)3.

Druck: Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 175–194.

[1.] aDie Gesandten sollen gemeinsam mit den bereits in Konstanz anwesenden bayerischen Gesandten und den Gesandten des Schwäbischen Bundes agieren. Sie sollen dem Kg. seinen Gehorsam bekunden bund den auf dem RT zu Konstanz versammelten Ständen, insbesondere dem Ebf. von Mainz, dem Hg. von Württemberg und dem Lgf. von Hessen als ihm nahestehenden Fürsten, freundliche Grüße bestellen.

[2.] Nach Übergabe ihres Kredenzbriefs4 sollen sie folgendes vortragen: Kg. Maximilian fällte auf dem Kölner RT einen Spruch über das Erbe Hg. Georgs von Niederbayern (Beilage A), wonach er Pfgf. Friedrich unter anderem zwölf im Spruch benannte Schlösser und Städte abtreten sollte. Im Gegenzug hatte dieser bis zum 29. September 1505 (Michaelis) alle anderen Schlösser, Städte und Flecken – mit Ausnahme Wasserburgs und dem übrigen Unterpfand – zu übergeben.5 Doch kam Pfgf. Friedrich dieser Verpflichtung nicht nach. Auf dessen mehrmalige Beschwerde hin verabschiedete der Kg. eine Deklaration (Beilage B)6 über den Kölner Spruch, wonach zusätzlich zu den darin benannten zwölf Schlössern und Städten weitere einundzwanzig nördlich der Donau gelegene Schlösser, Städte und Orte an Pfgf. Friedrich zu übergeben waren. Auf Drängen des Kg. akzeptierte er diese Deklaration, worin der 17. Januar [1506] (Antonii)7  als Termin für die Abtretung und den Abschluß des Taxationsverfahrens festgesetzt war. Doch unterblieb wiederum die Umsetzung durch Pfgf. Friedrich. Die kgl. Kommissare vermittelten daraufhin in Freising einen neuen Vertrag (Beilage C)8, zu dessen Durchführung sich beide Seiten verpflichteten. Die gegenseitige Abtretung der Schlösser, Städte und Orte wurde während der Fastenzeit vollzogen. Doch die Taxation und Feststellung der Einkünfte unterblieb; ebensowenig wurde ihm das Unterpfand, ausgehändigt, was gemäß dem Kölner Spruch bis zum 23. April 1506 (Georgii) bzw. gemäß dem Freisinger Vertrag bis zum 31. Mai (pfingsten) hätte geschehen sollen. Statt dessen verzögerten die Anwälte Pfgf. Friedrichs die Taxation zuerst und verweigerten deren Durchführung schließlich ganz. Sie rechtfertigten dies mit der Unklarheit der Worte „nutz und gelts“ im Kölner Spruch9, worüber sie eine Entscheidung des Kg. forderten. Doch steht gemäß Kölner Spruch, [Ennser] Deklaration [vom 18.1.1506] und Freisinger Vertrag [vom 25.2.1506] die Feststellung der Einkünfte den sechs Taxatoren zu, bei Uneinigkeit entscheidet das Votum des Obmanns. Auch ist das allgemeine Rechtsverständnis bezüglich der Bedeutung dieser beiden Begriffe eindeutig.

[3.] Pfgf. Friedrich erhält aus den übergebenen 33 Gütern deutlich mehr als die ihm gemäß Kölner Spruch zustehenden 24 000 fl.; das Unterpfand bringt ihm zusätzliche 10 000 fl. jährlich ein. Die Verschleppung des Taxationsverfahrens verschafft ihm also, zu seinem, Hg. Albrechts, Nachteil ein jährliches Einkommen von bis zu 40 000 fl. Auf seine Beschwerde hin befahl der röm. Kg. den Taxatoren die unverzügliche Fortsetzung des Verfahrens und lehnte es ab, auf die Einwände Pfgf. Friedrichs einzugehen (Beilage D)10.

[4.] Er erhob wegen der unrechtmäßigen Verzögerung des Verfahrens durch die Gegenseite auf dem Schwäbischen Bundestag in Augsburg nach dem 7. Juni 1506 (suntag trinitatis) Klage. Aufgrund der daraufhin erfolgten Anhörung beider Seiten wurde die Verschleppung der Taxation durch Pfgf. Friedrich festgestellt. Der Schwäbische Bund wäre infolgedessen sowohl berechtigt als auch verpflichtet gewesen, ihm zum Unterpfand und den ihm vorenthaltenen Einkünften zu verhelfen. Er stimmte jedoch auf Bitten der Bundesversammlung dem Kg. zu Ehren, zur Erhaltung des Friedens im Reich, und um den Ungarnfeldzug des Kg. nicht zu gefährden, einem weiteren Vertrag zum Vollzug des Kölner Spruches, der [Ennser] Deklaration und des Freisinger Vertrages zu, den neben den Bundesständen auch beide Parteien besiegelten (Beilage E)11. Darin wurde der 6. Dezember 1506 (Nicolai) als Frist für den Abschluß der Taxation und die Aushändigung der einschlägigen Unterlagen festgelegt. Für den Fall, daß der Vertrag infolge eines Verschuldens Pfgf. Friedrichs nicht vollzogen würde, bewilligte die Bundesversammlung ihm eine Hilfe (Beilage F)12.

[5.] Dessenungeachtet verzögerte die Gegenseite die Taxation weiterhin, weshalb das Verfahren bis zum gesetzten Termin kaum Fortschritte machte. Ebenso hält Pfgf. Friedrich bis heute unter Verletzung des Kölner Spruches, der kgl. Deklaration [von Enns], des Freisinger und des Augsburger Vertrags das Unterpfand zurück, das gemäß dem Kölner Spruch bereits am 23. April 1506 (Georii), also vor einem Jahr, hätte zurückgegeben werden müssen. Einziger Grund für die Verzögerung ist, daß Pfgf. Friedrich möglichst lang Einkünfte aus dem Unterpfand beziehen will.

[6.] Er reiste deshalb zum Kg. nach Salzburg, legte diesem die Sachlage dar und bat ihn, die zusätzlichen 4000 fl. gemäß Kölner Spruch ausweisen und den Spruch diesbezüglich zu präzisieren. Dies tat der Kg. gemäß in Abschrift beiliegender Urkunde (G)13. Der Kg. und seine Räte sprachen außerdem über die Rückgabe des Unterpfands mit ihm und eröffneten folgenden Vermittlungsvorschlag–a: Demnach sollte Pfgf. Friedrich das Unterpfand abtreten und er im Gegenzug Deggendorf, Donaustauf und alle übrigen in der Salzburger Deklaration aufgelisteten Orte zur Ausweisung der 4000 fl. – vorbehaltlich seiner landesfürstlichen Obrigkeit und Rechte – bis zum Abschluß der Taxation an den Bf. von Trient als kgl. Obmann übergeben; die Amtleute sollten bis dahin die Einkünfte einbehalten. Falls sich die bereits an Pfgf. Friedrich übergebenen 33 Güter als nicht ausreichend zur Deckung der 24 000 fl. erweisen sollten, sollte die Differenz mittels der an den Bf. übergebenen Ländereien beglichen und die bis dahin eingebrachten Einkünfte an Pfgf. Friedrich übergeben werden. Die nicht zur Deckung der Summe erforderlichen Güter sollte er unter Erstattung aller Einkünfte zurückerhalten.

[7.] Er erklärte sich bereit, diesen Vorschlag zu realisieren, sofern sich auch Pfgf. Friedrich dazu verpflichten würde. Der Kg. sagte zu, am 6. Januar 1507 (hl. dreyer Kgg. tag) persönlich zum Schwäbischen Bundestag nach Augsburg zu kommen, um dort mit Pfgf. Friedrich über die Annahme des Vorschlags zu verhandeln. Für den Fall, daß der Pfgf. ablehnen sollte, versprach der Kg., ihn an der Rückgewinnung des Unterpfands nicht zu hindern, und begründete dies damit, daß Pfgf. Friedrich sich ohne seine Einwilligung in das Vermittlungsverfahren des Bundes eingelassen hatte. Der Kg. konnte wegen wichtiger Angelegenheiten nicht zum Bundestag reisen, seine Räte verhandelten indessen vergeblich mit Pfgf. Friedrich. Da dieser den Augsburger Vertrag insbesondere bezüglich der Taxation nicht vollzogen hatte, beantragte er gemäß dem Bundesabschied vom 7. Juni eine Bundeshilfe. Um jeden Verdacht einer Benachteiligung des Pfgf. auszuschließen, beschloß die Versammlung in der Woche nach Hl. Drei Kgg. [6.1.]: Falls der Konflikt nicht bis Pfingsten [23.5.] durch die Vermittlung des Kg. oder seiner Räte bzw. durch die Taxatoren und den Obmann samt Rückgabe des Unterpfands beigelegt ist, erhält er, Hg. Albrecht, auf weiteres Ersuchen hin die zugesagte Hilfe.14 Aus diesem Grund kamen die Hauptleute und Räte des Bundes am 18. April (suntag misericordia Domini) erneut in Augsburg zusammen und berieten über die Bundeshilfe. Gemäß dem Bundesabschied trat in der gleichen Woche die Bundesversammlung wieder zusammen, der er die fortgesetzte Verschleppung der Taxation durch die Gegenseite darlegen ließ (Beilage H)15. Die Bundesversammlung verabschiedete daraufhin einen Beschluß bezüglich der Hilfe [Nr. 81].

[8.] Der Kg. hat ihn schriftlich und durch Gesandte, zuletzt durch Kaspar von Winzer, der ein eigenhändiges Schreiben des Kg. überbrachte, aufgefordert, zu ihm nach Überlingen zu kommen, was er als gehorsamer Fürst gerne tun würde. Doch wird er aus den angezeigten und auch dem Kg. durch Winzer mitgeteilten Gründen [Nr. 80] daran gehindert: Er hat seinen in der Osterwoche in Landshut versammelten Landständen cdie unter Bruch des Kölner Spruches und aller weiteren Abkommen erfolgte Behinderung der Taxationsverhandlungen dbezüglich der 20 000 fl. jährlichen Einkommens durch Pfgf. Friedrich dargelegt, wodurch die Rückgabe des Unterpfands und die Auszahlung der inzwischen eingegangenen Einkünfte an ihn verzögert werde. Die Landstände baten nach erfolgter Beratung, das Vorgehen der Gegenseite nicht länger zu tolerieren und sich des Unterpfands ohne weiteren Verzug, notfalls mit Gewalt, zu bemächtigen, wozu sie ihre Hilfe angeboten haben. Hinsichtlich der kgl. Ladung zum persönlichen Erscheinen auf den Konstanzer RT haben ihn die Stände dringend ersucht, das Land vor Rückgabe des Unterpfands keinesfalls zu verlassen und alle für dessen Rückgewinnung notwendigen Schritte einzuleiten.16 In Erwägung aller Umstände bewilligte er dies. Er sagte weiterhin zu, sich nach Abschluß der derzeitigen Beratungen des Schwäbischen Bundes über die Bundeshilfe zur Rückgewinnung des Unterpfands, an denen er persönlich teilnimmt, unverzüglich zum Landschaftsausschuß nach Landshut zu begeben, um gemeinsam mit diesem eine endgültige Entscheidung zu treffen. Er kann demzufolge derzeit keinesfalls zum röm. Kg. nach Überlingen kommen.

Falls der Kg. jedoch, wozu er gemäß der Anheimstellung durch die Gegenseite befugt ist, ihm das Unterpfand übergibt und Pfgf. Friedrich zur Annahme edes in Salzburg gemachten kgl. Vorschlags veranlaßt, so will er trotz gesundheitlicher Probleme nach Überlingen reisen.

[9.] fDer Kg. hat die in Augsburg versammelten Bundesstände aufgefordert, ihn zur Zustimmung zur Sequestration des Unterpfands bis zum Abschluß der Verhandlungen zu bewegen [Nr. 79]. Er hat den entsprechenden Antrag des Bundes abgewiesen; er würde damit die Vereinbarungen mit seinen Landständen brechen. Dies wäre überdies mit dem kgl. [Kölner] Spruch und der kgl. Deklaration [von Enns] wie auch mit den bisherigen Verhandlungsergebnissen nicht vereinbar–c –d.

Nr. 83 Weisung Hg. Albrechts IV. von Bayern an Georg Eisenreich und Johannes von Emershofen

[1.] Übersendet ihnen einen an den röm. Kg. adressierten Kredenzbrief [Nr. 138] und eine Instruktion [Nr. 84]. Sie sollen sich unverzüglich zum Kg. begeben, sich vorher jedoch des Beistandes Pauls von Liechtenstein versichern. Sie sollen Liechtenstein auch die beiliegenden, den Abt [Kilian Weybeck] von Niederaltaich betreffenden Unterlagen vorlegen1 und um Rat bitten, was diesbezüglich beim Kg. zu unternehmen ist. Auch in dieser Angelegenheit soll Liechtenstein sie unterstützen und insbesondere den Kg. über das unrechtmäßige Vorgehen der Gegenseite gegen den Abt und das Kloster informieren und ihn darauf hinweisen, daß Pfgf. Friedrich Geschütze und Truppen nach Niederaltaich verlegen läßt, vielleicht in der Absicht, seinen Besitz gewaltsam zu behaupten. Dies soll der Kg. erwägen und die notwendigen Maßnahmen – am besten vor seinem Aufbruch nach Rom – einleiten, um als Schutzherr das Kloster vor weiterem Schaden zu bewahren und es nicht der Gegenseite zu überlassen.

[2.] Der Oberrichter zu Straubing und bayerische Rat Kuno von Wallbrunn beschwerte sich bereits des öfteren, daß ihm ungeachtet des Kölner Spruches das von Kf. Philipp im Landshuter Erbfolgekrieg besetzte und an Hans Landschad übergebene Schloß Partenheim vorenthalten werde2, und bat um Hilfe. Der Kf. lehnte auf sein Schreiben hin die Rückgabe jedoch ab. Kraft kgl. Spruches muß Wallbrunn sein Eigentum zurückgegeben werden. Der Kg. soll um eine schriftliche Aufforderung an Landschad und den kurpfälzischen Kanzler [Florenz von Venningen] – nachdem ir Mt. dem Pfgf. selb villeicht noch nit schreibt – gebeten werden, das Schloß mit allem Zubehör und den vorenthaltenen Einkünften unverzüglich an Wallbrunn zurückzugeben.

s.l., s.d., jedoch wohl Augsburg, 24. April 1507 oder kurz danach.3 

München, HStA, KÄA 3136, [nach fol. 228’] (Konz.).

Nr. 84 Instruktion Hg. Albrechts IV. von Bayern für Georg Eisenreich und Johannes von Emershofen als Gesandte zu Kg. Maximilian und zum Konstanzer RT

Nach Übergabe des Kredenzbriefs [Nr. 138] sollen sie erklären, daß er der schriftlichen Aufforderung des Kg., unverzüglich zum RT nach Konstanz zu kommen, wie auch in allen anderen Dingen gerne willfahren würde, wenn er nicht wegen wichtiger Angelegenheiten in seinem Fürstentum bleiben müßte. Die Gründe konnte der Kg. bereits seiner Antwort an dessen Gesandte, den Bf. von Trient und den Domdechant zu Augsburg [Wolfgang von Zülnhart], entnehmen [Nr. 77, Pkt. 2]. Abgesehen davon hat er vor Eintreffen der beiden kgl. Gesandten seine Landstände einberufen, die derzeit noch beratschlagen. Die Stände haben ihn dringend ersucht, im Land zu bleiben. Er hat deshalb die beiden im Kredenzbrief benannten Gesandten abgefertigt, damit sie in seinem Namen am RT teilnehmen. Er hofft, daß der Kg. sich damit begnügen wird. Bekundet für sich, seine Gemahlin [Kunigunde] und ihre gemeinsamen Kinder ihren Gehorsam ihm gegenüber. Nach erfolgter Werbung an den Kg. sollen die Gesandten zu den anderen Ständen treten und sich halten, als sy wol ze tun wissen, auch in all weg guet aufsehen auf ander stende haben und sich in sonderhait für ander der kgl. Mt. zuwider nit merken lassen. Die Gesandten sollen über die Reaktion des Kg. auf ihren Vortrag sowie über alles Weitere Bericht erstatten.

s.l., s.d., jedoch wohl 24. April 1507 oder kurz danach.1 

München, HStA, KÄA 3136, [nach fol. 230½] (Konz.).

Nr. 85 Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann der Schwäbischen Bundesstädte) an Schwäbische Bundesstädte, hier an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen

Hg. Albrecht von Bayern bat auf dem Bundestag in Augsburg um Vollzug der von der letzten Bundesversammlung zugesagten Hilfe gegen Pfgf. Friedrich. Die Bundesstände bewilligten daraufhin, zum Abend des 30. Mai (sonntag trinitatis) 300 Reiter und 1200 Fußsoldaten nach Friedberg bei Augsburg zu entsenden, die der Hg. für die Besetzung des Unterpfands einsetzen kann [Nr. 81]. Der Anteil Nördlingens an der Bundeshilfe beläuft sich auf a2 Reiter und 17 Fußsoldaten. Die Bundesversammlung hat außerdem beschlossen, daß jeder Bundesstand Truppen in dem Umfang bereithalten soll, wie es ihm über die jetzt bewilligte Hilfe hinaus gemäß dem Einungsvertrag obliegt. Falls Pfgf. Friedrich als Vormund die Forderung des Bundes ablehnt, die Besetzung des Unterpfands widerstandslos hinzunehmen, eine solche Zusage nicht einhält oder durch seine Gefolgsleute oder in seinen Städten, Schlössern und Flecken bewaffnet gegen Hg. Albrecht oder andere Bundesstände vorgegangen wird, sollen die drei Bundeshauptleute die Bundesräte unverzüglich zusammenrufen und die bereitgehaltenen Bundeskontingente zur bewaffneten Gegenwehr abrufen. Bittet sie in seiner Eigenschaft als Bundeshauptmann, ihre Truppen zum angegebenen Termin nach Friedberg zu entsenden und das restliche Kontingent bereitzuhaltenb.

s.l., jedoch wohl Ulm, 29. April 1507 (dornstag vor St. Philip und Jacobstag). 

Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 237–237’, 238’ (Or. m. S.) = Textvorlage A. Straßburg, AV, AA 351, fol. 16–16’, 17’, 18 (Or.) = B. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156, Fasz. 44, unfol. (Or., Adressat: Heilbronn) = C.

Regest: Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2076, S. 152.

Nr. 86 Gf. Heinrich [Prüschenk] von Hardegg an Hg. Albrecht IV. von Bayern

Kaspar von Winzer hat ihn über seine, Hg. Albrechts, Position informiert. Empfiehlt ihm dringend, so rasch wie möglich zum Kg. nach Konstanz zu kommen. Winzer hat ihm mitgeteilt, daß Liechtenstein und der Bf. von Gurk in zehn Tagen auch hier eintreffen werden.1 

Konstanz, 2. Mai 1507 (sunntag nach Vilippe und Jakob)

München, HStA, KÄA 1238, fol. 289–289’ (eh. Or.).

Nr. 87 Schwäbische Bundesversammlung in Überlingen an Hg. Albrecht IV. von Bayern

[1.] Etliche Teilnehmer am Bundestag, die zuvor in Konstanz waren, haben berichtet, daß der Kg. ihm erneut geschrieben habe und ihn durch Gesandte habe auffordern lassen, persönlich zum RT nach Konstanz zu kommen, verbunden mit dem Angebot, seine Angelegenheiten vorrangig zu behandeln und zu einem für ihn günstigen Ende zu bringen. Sie, die Bundesstände, haben ebenfalls erfahren, daß die Kff. und Ff. in Konstanz, sowohl Bundesstände als auch Nichtmitglieder, sich im Falle seines Erscheinens darum bemühen wollen, daß euer ftl. Gn. sachen vor allen dingen und eer, als kain handlung in des Reichs sachen furgenomen, euern ftl. Gn. zu eern und gutem ausgetragen und beschlossen werden.

[2.] Die Bundesstände haben darüber beraten und sind zu dem Schluß gelangt, falls er das Erscheinen auf dem RT aus triftigen Gründen ablehne und sich mithilfe des Bundes des Unterpfandes bemächtige, so sei damit für ihn dennoch die Angelegenheit noch nicht erledigt, zumal da die Ungnade des Kg. zu befürchten sei. Dem kann er durch den persönlichen Besuch des RT vorbeugen, worum sie ihn hiermit bitten. Sagen ihre Unterstützung zu. Falls er zum RT kommt, bitten sie, den Termin für die Bundeshilfe um einen Monat zu verlängern und dies durch den Überbringer dieses Schreibens mitzuteilen, damit sich die Bundeshauptleute danach richten können. Keinesfalls geht es ihnen darum, die Bundeshilfe zu verzögern.1 

Überlingen, 10. Mai 1507 (montags nach vocem jocunditatis).

München, HStA, KÄA 2017, [nach fol. 376] (Or.).

Nr. 88 Antwortschreiben Hg. Albrechts IV. von Bayern an die Schwäbische Bundesversammlung in Überlingen

Bestätigt den Empfang ihrer Aufforderung, nach Überlingen zu kommen. Er hat sich ungeachtet seines Gesundheitszustands und wichtiger obliegender Angelegenheiten, auch gegen den Rat des Landschaftsausschusses dazu entschlossen. Er wird unverzüglich aufbrechen und bis zum 27. Mai (pfintztag nach dem hl. pfingstag) bei ihnen eintreffen. Er hat auch den Termin für die Sammlung der bayerischen Truppen vom 30. Mai (sonntag trinitatis) auf den 4. Juli (St. Ulrichs tag) verschoben. Teilt dies mit, damit sie seine Ankunft abwarten und die Bundeshauptleute über den neuen Termin informieren können.1 

München, 13. Mai 1507 (hl. auffarttag); präs. Überlingen, 17. Mai.2

München, HStA, KÄA 2017, fol. 377 (Kop.) = Textvorlage A. Ebd., fol. 378 (Konz.) = B.

Anmerkungen

1
 Ilsung fungierte im Zusammenhang mit den Taxationsverhandlungen verschiedentlich als Anwalt Hg. Albrechts (z. B. Notariatsinstrument Johannes Beyers über einen Antrag von Anwälten Hg. Albrechts an die Taxationskommission, Or. Perg. Libell mit Notariatssignat, Augsburg, 5.1.1507; HStA München, Haus- und Familiensachen, Urkunden: Hgl. Länderteilungen, Nr. 338).
2
 Schreiben der bayerischen Taxatoren an die drei Bundeshauptleute vom 24.3.1507 mit der Bitte, Lösch zur Wahrnehmung seines Kommissariats bezüglich der Taxation bis zum 18.4. anzuhalten (Kop. Augsburg, mitwoch nach sonntags judica; HStA München, KÄA 1238, fol. 239–240’). Lösch war gemäß dem Augsburger Vertrag vom 22.6.1506 zusammen mit dem Ulmer Stadtammann Konrad Locher zum Taxationskommissar ernannt worden (Or.; HStA München, Kurbayern Urk. 13218. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 324–337, hier 330f.).
3
 Törring war Mitglied der Taxationskommission als einer von drei Vertretern Pfgf. Friedrichs (z. B. Vollmacht Pfgf. Friedrichs unter anderem für Törring zu den Freisinger Verhandlungen im Oktober 1505; Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 147. Weisung Kg. Maximilians an die Taxationskommission, Or. Wien, 26.6.1506; HStA München, Fürstensachen 261½I, fol. 8–8’).
4
 Die Vertreter Hg. Albrechts am kgl. Hof, Kaspar von Winzer und Thomas Salzinger, teilten am 24.3. mit, daß die kgl. Räte ihnen nach der Abreise Kg. Maximilians am 22.3. in dessen Namen folgende Erklärung eröffnet hätten: Pfgf. Friedrich habe geltend gemacht, daß er gemäß dem kgl. Spruch [vom 30.7.1505; Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, hier S. 777, § 22] das Unterpfand erst nach erfolgter Zuweisung von Besitzungen mit einem jährlichen Ertragswert von 24 000 fl. abtreten müsse; ebenso solle bei Unstimmigkeiten gemäß dem Spruch [ebd., § 24] der Kg. entscheiden. Zudem habe sich der Pfgf. über die Verfahrensweise des Obmanns [Bf. Georg von Trient] beschwert. Der Kg. habe deshalb entschieden, das Unterpfand bis zum Abschluß der Taxation an einen Treuhänder zu übergeben, und werde drei Räte abordnen, die gemeinsam mit den Kommissaren des Schwäbischen Bundes [Dr. Augustin Lösch und Konrad Locher] und den Anwälten der Parteien die Taxation vornehmen sollten. Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen werde der Kg. selbst entscheiden. (Or. Straßburg, mitwoch nach sontag judica; HStA München, KÄA 1238, fol. 244–245’). Die bayerischen Vertreter bestanden in einem Schreiben an Kg. Maximilian darauf, daß bei Streitigkeiten, wie der Kg. auch in einem früheren Mandat an die Taxatoren befohlen habe, der Obmann den Ausschlag geben solle. Sie wiesen darauf hin, daß Hg. Albrecht nicht länger auf das Unterpfand – etwa durch Übergabe an einen Treuhänder – verzichten könne und keinen Grund sehe, die Entscheidung des Schwäbischen Bundes zu ignorieren. Die Bestimmung des kgl. Spruches, daß das Unterpfand erst nach Ausweisung der 24 000 fl. erfolgen solle, sei infolge der offenkundigen Verschleppung des Verfahrens durch die Gegenseite obsolet. Die Beschwerden Pfgf. Friedrichs wegen der angeblichen Parteilichkeit des Obmanns seien unzutreffend. Ein persönliches Eingreifen des Kg. bei Unstimmigkeiten zwischen den Taxatoren würde das Verfahren nur verlängern (Kop., s.d., jedoch 23.3.1507; HStA München, KÄA 1238, fol. 241–242). Laut dem Bericht vom 24.3. beharrte der Kg. allerdings auf seiner Entscheidung.
1
 Die Weisung liegt nicht vor, bei der Instruktion muß es sich um Nr. 17 handeln.
2
 Augsburger Vertrag vom 22.6.1506 (Or.; HStA München, Kurbayern Urk. 13218. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 324–337, hier 329).
3
 Gemäß Kölner Spruch Kg. Maximilians vom 30.7.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, S. 777, § 21).
4
 Schwäbischer Bundesabschied vom 7.6.1506 (Kop.; HStA München, KÄA 2013, fol. 183–190’, hier 190–190’; HStA Stuttgart, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42. Unvollständiges Regest: Klüpfel, Urkunden I, S. 550f.).
5
 Klage Hg. Albrechts gegen Pfgf. Friedrich an die Schwäbische Bundesversammlung, nach dem 6.1.1507 (Kop., nach trium regum; HStA München, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 85’-112’). Zu den weiteren Verhandlungen vor dem Schwäbischen Bund s. ebd., fol. 113–236’.
6
 Gemeint sind wieder die Salzburger Verhandlungen im Dezember 1506.
7
 Kölner Spruch Kg. Maximilians vom 30.7.1505 [Nachweis s. Anm. 3, S. 771–779).
8
 Abschied des am 6.1.507 eröffneten Schwäbischen Bundestages (Kop. Augsburg; HStA München, KÄA 2013, fol. 198–200’, hier 199–200; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] 1507, Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol.).
9
 In einer Erklärung an Pfgf. Friedrich hatte Kg. Maximilian sein Fernbleiben mit seiner starken Beanspruchung nach dem Tod seines Sohnes Kg. Philipp entschuldigt. Als kgl. Vertreter nahmen Bf. Matthias von Gurk, Christoph von Schrofenstein, Paul von Liechtenstein, Niklas von Firmian und Simon von Hungersbach am Schwäbischen Bundestag teil (Kop., s.d.; HStA München, KÄA 3136, fol. 138–140’. Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 60f.).
10
 Mit der Begründung, die Angelegenheiten Kg. Maximilians und insbesondere seine geplante Reise in die Niederlande dürften nicht behindert werden, hatten Bf. Matthäus von Gurk, Paul von Liechtenstein, Christoph von Schrofenstein, Niklas von Firmian, Wolfgang von Zülnhart und Simon von Hungersbach als Bevollmächtigte des Kg. am 25.1. die Augsburger Verhandlungen eröffnet. Die Vertreter Pfgf. Friedrichs wiesen am folgenden Tag der Gegenpartei die Schuld an der Verzögerung des Taxationsverfahrens zu. Sie beklagten den zu geringen jährlichen Ertragswert der diesem als Vormund zugewiesenen Besitzungen, den sie auf höchstens 12 000 fl. nach dem Krieg und maximal 17 000 fl. davor bezifferten, während die Gegenseite bis zu 30 000 fl. veranschlagte. Sie schlugen vor, den Sachverhalt durch Einsichtnahme in die Unterlagen der Ämter und Pflegschaften zu klären. Dies lehnte Hg. Albrecht in einer Unterredung mit Liechtenstein als Zeitverlust ab. Er machte geltend, daß währenddessen der Obmann – auf dessen Entscheidung über die strittigen Punkte zu seinen Gunsten der Hg. vertraute – abreisen und die ihm zugesagte Hilfe des Schwäbischen Bundes gefährdet würde. Nach dreitägigen vergeblichen Verhandlungen schlugen die kgl. Räte durch Liechtenstein als letzte Möglichkeit vor, aus dem Unterpfand bis zu acht Orte auszuwählen und dem Obmann und einem weiteren Treuhänder zu übergeben. Nach Abschluß der Taxation sollte ein eventuelles Defizit gegenüber den Pfgf. Friedrich zugesprochenen 20 000 fl. daraus gedeckt werden. Soweit die Summe übererfüllt sein sollte, sollte Hg. Albrecht nicht nur die Orte, sondern auch die während der kommissarischen Verwaltung daraus eingegangenen Einkünfte erhalten. Im Gegenzug sollte Pfgf. Friedrich unverzüglich das restliche Unterpfand an die Gegenpartei aushändigen. Die kgl. Räte machten auf die Möglichkeit einer Hilfsbewilligung des Schwäbischen Bundes für Hg. Albrecht aufmerksam und erklärten, daß nicht einmal kgl. Mandate dies verhindern könnten, nachdem Pfgf. Friedrich sich ohne Wissen Kg. Maximilians in die Vermittlung durch den Bund eingelassen hätte. Die Anwälte Pfgf. Friedrichs wiesen den Vorschlag als mit dem Kölner Spruch unvereinbar zurück und hielten an ihrem ersten Vorschlag fest. Im übrigen machten sie geltend, daß der Pfgf. zu der von den kgl. Räten kritisierten, weil ohne Zustimmung Maximilians erfolgten Annahme der Vermittlung des Schwäbischen Bundes gezwungen war, um eine gewaltsame Besetzung des Unterpfands zu verhindern. Der Kg. sei damals in Ungarn gewesen, im übrigen entspreche die gütliche Entscheidung des Bundes dem Kölner Spruch fast in allen Punkten. Hg. Albrecht beharrte gegenüber dem weiteren Vorschlag der kgl. Räte, die im Krieg ruinierten Teile der an Pfgf. Friedrich abgetretenen Besitzungen zu sanieren und so die Differenz beim geschätzten Ertragswert entscheidend zu reduzieren, darauf, daß die übergebenen Güter einschließlich des Unterpfandes bei korrekter Berechnung mit 30 000 fl. weit mehr als den erforderlichen Gesamtwert erreichten, und lehnte die Einsichtnahme in die Unterlagen erneut als Zeitverlust und Gefährdung aller bisherigen Verhandlungsergebnisse ab. Bzgl. der Einkommensverluste infolge von Verwüstungen während des Krieges machte er geltend, daß diese vor allem Prälaten, Adel und Städte beträfen; der Verlust für die hgl. Kammer übersteige keinesfalls 3000 fl., also weitaus weniger, als von der Gegenseite angegeben. Während ihres Treffens in Salzburg habe Kg. Maximilian zur Begleichung der 4000 fl. weitere Güter ausgewiesen [vgl. Nr. 82, Anm. 13]. Er habe dem Kg. auch die Entscheidung des Schwäbischen Bundes mitgeteilt, ihm Hilfe zur Besetzung des Unterpfandes zu leisten, falls Pfgf. Friedrich das Taxationsverfahren verzögere. Der Kg. habe zugesagt, diese Entscheidung zu respektieren, falls Pfgf. Friedrich einen weiteren Vermittlungsvorschlag mit der Abtretung des Unterpfands ablehne (Rechenschaftsbericht der kgl. Kommissare an Kg. Maximilian, Augsburg, 2.2.1507, Kop., unser lb. frauen tag purificationis; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 8–16, 17–17’. Vermittlungsvorschlag vom 28.1.1507, Kop., act. Augsburg, donerstag nach conversionis Pauli; HStA München, Neuburger Kopialbücher 63, fol. 296–298).
11
 Dies hatte Liechtenstein vermutlich während des Augsburger Schiedstages mitgeteilt. Die kgl. Kommissare mußten in ihrem Abschlußbericht an Kg. Maximilian das Scheitern ihrer Bemühungen konstatieren. Sie empfahlen, die strittigen Punkte gemäß dem Kölner Spruch der Entscheidung des Obmanns anheimzustellen und aufgrund der Salzburger Zusage die Unterstützung Hg. Albrechts durch den Schwäbischen Bund zuzulassen. Da Pfgf. Friedrich sich ohne Zustimmung des Kg. in das Verfahren vor dem Bund eingelassen habe, habe er den Kölner Spruch ignoriert und die Folgen selbst zu verantworten. Dies solle der Kg. dem Pfgf. eröffnen und ihn zur Abtretung des Unterpfands bewegen, nachdem wir achten, so nu der zuefal des maysten teils beschehen ist, es mochte noch ain klaine suma sein uber die 33 stuck, der Hg. Albrecht Hg. Friderichen zu vergnugen het (Abschlußbericht vom 2.2.1507; wie Anm. 10).
12
 Ausschreiben Hg. Albrechts vom 10.3.1507 (Druck: Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 88f.).
1
 Nürnberg informierte Hg. Albrecht mit Schreiben vom 8.4. über den Inhalt des Berichts, ohne Topler als Quelle zu benennen (Kop., quinta post pasce;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 7–7’).
1
 Resolution des bayerischen Landschaftsausschusses bzw. des Landtags vom 12.4.1507 (Kop., montag nach sonntag quasimodogeniti; HStA München, KÄA 2017, fol. 368–370. Druck: Krenner, Landtagsverhandlungen XVI, S. 97–102). Auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses und unter Hinweis auf die vom Schwäbischen Bundestag bewilligte Hilfe mahnte Hg. Albrecht am 2.5. seine Landsassen auf, ihre Kontingente auszurüsten und zum 30.5. (sonntag Trinitatis) nach Landshut zu schicken (Or. Druck, sonntag cantate, Adressat: Abt [Johann Riemer] von Aldersbach; HStA München, Kurbay. Mandatensammlung, 1507 V 2).
2
 Gemeint ist die Ennser Deklaration Kg. Maximilians vom 18.1.1506 [Nachweise s. Nr. 82, Anm. 6].
3
 Datum des Kredenzbriefs Hg. Albrechts für Kaspar von Winzer (Konz. Augsburg, freitag vor Georii; HStA München, KÄA 3136, fol. 269½).
1
 Beschluß des Schwäbischen Bundestages in Augsburg vom 6.1.1507 [Nachweise wie Nr. 82, Anm. 14].
2
 Der Bundeshauptmann der Ff., Wilhelm Güss von Güssenberg, forderte mit Schreiben vom 29.4. den kgl. Hauptmann Christoph Schenk von Limpurg auf, dafür Sorge zu tragen, daß Kg. Maximilian seinen Anteil an der bewilligten Bundeshilfe termingerecht nach Friedberg entsende und sein restliches Bundeskontingent in Bereitschaft versetze (2 Kop., dundernstag nach dem sonntag jubilate; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 111–111’; 115–115’). Limpurg informierte den Kg. über den Hilfsbeschluß für Hg. Albrecht und leitete am 15.5. Abschriften des Schreibens Güss von Güssenbergs und des Bundesabschieds an die Innsbrucker Raitkammer und das Regiment weiter (jeweils Or., s.l., sambstags vor exaudi; Verm. über den Beschluß von Regiment und Raitkammer: Haubtmans punds 200 fl. minus 13 h. Fiat auf raitung zu schicken 250 fl., 22. Mai; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 23–23’; 24–24’).
a
 29] In B, C richtig: 39.
3
 Auf Ulm entfielen anteilig 9 Reiter und 69 Fußsoldaten (Verm. auf dem Aktenstück), auf Esslingen 3 Reiter und 14 Fußsoldaten (Auszug aus den Esslinger Bundesakten, Abschr. 19. Jh.; HStA Stuttgart, J 9, Bü. 5, Nr. 108).
1
 In C sind die Namen Eisenreichs und Emershofens nachträglich am Rand ergänzt.
2
 Gemäß Datum des Kredenzbriefs Hg. Albrechts für seine Gesandten [s. Anm. 4]. Diese trugen einen Teil der Instruktion am 15.5. der Schwäbischen Bundesversammlung in Überlingen vor [Nr. 590, Pkt. 1].
3
 Die Abschrift wurde Pfgf. Friedrich kurz nach dem 14.5. zugestellt. Vgl. Nr. 390, Anm. 4.
a
–a Die ... Vermittlungsvorschlag] Fehlt in D.
b
–b und ... bestellen] In C Einfügung am Rand.
4
 Das an Kg. Maximilian adressierte Akkreditierungsschreiben für diese drei Gesandten liegt nicht vor [vgl. Nr. 138], jedoch der Kredenzbrief Hg. Albrechts für Eisenreich, Plieningen und Emershofen an Kff., Ff. und Stände bzw. an deren Gesandte auf dem Konstanzer RT (Or. Augsburg, sambstag [nach] St. Jörgentag [24.4.]1507; HStA München, KÄA 1238, [nach fol. 193]. Kop.; HStA München, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 244–245; ebd. 63, fol. 23’-24).
5
 Kölner Spruch vom 30.7.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, hier S. 776f., §§ 19f., 22).
6
 Ennser Deklaration Kg. Maximilians vom 18.1.1506 (Kop.; HStA München, Kurpfalz Urk. 152; HStA München, KÄA 1210, fol. 78–85’; HStA München, Fürstensachen 217/II, fol. 31–33. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 215–231. Vgl. Hruschka, König, S. 319f.).
7
 Tatsächlich handelte es sich um den 22.3.1506 (Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 220).
8
 Freisinger Vertrag vom 25.2.1506 (Kop.; HStA München, KÄA 1210, fol. 2–10. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 240–262. Vgl. Hruschka, König, S. 322–324).
9
 Kölner Spruch vom 30.7.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 476, hier S. 774f., §§ 7f.).
10
 Liegt nicht vor.
11
 Augsburger Vertrag vom 22.6.1506 (Or., montag vor St. Johannis baptiste; HStA München, Kurbay. Urk. 13218. Kop.; HStA München, KÄA 1208, fol. 137–142’; ebd., KÄA 1212, fol. 34–39; ebd., Neuburger Kopialbücher 47, fol. 77’-85. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XV, S. 324–337).
12
 Schwäbischer Bundesabschied vom 7.6.1506 (Kop.; HStA München, KÄA 2013, fol. 183–190’, hier 190–190’; HStA Stuttgart, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42. (Unvollständiges) Regest: Klüpfel, Urkunden I, S. 550f.).
13
 Kg. Maximilian bestätigte in der Salzburger Deklaration vom 9.12.1506 bezüglich der – gemäß Kölner Spruch zusätzlich zu den 20 000 fl. jährlicher Einkünfte auszuweisenden – 4000 fl. noch einmal die Ennser Deklaration und verfügte für den Fall, daß die darin aufgelisteten Güter nicht ausreichen sollten, die Einbeziehung weiterer Besitzungen Hg. Albrechts, im einzelnen: Stadt und Landgericht Deggendorf, Schloß, Markt und Gericht Donaustauf, Schloß, Markt und Gericht Falkenstein, Schloß und Landgericht Mitterfels, die beiden Landgerichte im Viechtreich mit den Märkten Viechtach und Regen, Schloß, Markt und Landgericht Kötzting mit Schloß und Stadt Furth sowie Schloß und Markt Neukirchen und Eschlkam, schließlich Stadt und Gericht Dietfurt. Hg. Albrecht hatte das Recht auszuwählen, welche dieser Besitzungen zur Deckung der 24 000 fl. an Pfgf. Friedrich übergeben werden sollten (Or. Perg. m. S., Vidimus vom 21.5.1507, Aussteller: Propst Leonhard von Schäftlarn; HStA München, Kurbay. Urk. 13220. Konz. mit ex.-Verm.; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 2, fol. 22–24’. Druck: Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 57–60).
14
 Abschied des am 6.1.1507 eröffneten Schwäbischen Bundestages (Kop. Augsburg; HStA München, KÄA 2013, fol. 198–200’, hier 199–200; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] 1507, Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol. Druck. Krenner, Landtagshandlungen XVI, S. 61f.). Matthäus Neithart informierte die Bundesstädte mit Ausschreiben vom 6.2. über die Bewilligung einer Bundeshilfe für Hg. Albrecht zur Vollstreckung des Kölner Spruches und des Freisinger Vertrages und über den Beschluß zur Bereitstellung von Truppen bis Pfingsten [23.5.], um nach erfolgter Aufmahnung unverzüglich auf das Lechfeld ziehen zu können (jeweils Or., sampstags nach Blasy; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 170–171; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Adressat: Heilbronn); GLA Karlsruhe, 225/1226, unfol. (Adressat: Überlingen)).
15
 Die der Bundesversammlung vorgelegten Beschwerden gegen Pfgf. Friedrich lauteten im einzelnen: 1. Verweigerung des Geleits für die bayerischen Taxatoren und Anwälte seit dem Schwäbischen Bundestag im Januar 1507; 2. Verweigerung des Unterhalts für Bf. Georg von Trient als Obmann seit mehr als 16 Wochen; 3. Verhinderung einer Einigung bei der Holzmessung und der Veranschlagung des Getreides unter Verletzung der Richtlinien für das Taxationsverfahren; 4. Behinderung der Sanierung der im Krieg verwüsteten Besitzungen; 5. Verschleppung des Verfahrens unter vielerlei Vorwänden; 6. Initiierung eines unnötigen Streits um das Amt Egg; 7. Nichterfüllung ihrer Aufgaben durch den Kommissar Dr. [Augustin] Lösch sowie die hgl. Anwälte, Holzmesser und Stifter wegen Behinderungen durch die Gegenseite; 8. Abforderung seiner Vertreter bei der Taxation durch Pfgf. Friedrich mit angeblichem Einverständnis Kg. Maximilians; 9. Bestreben Pfgf. Friedrichs nach einem Scheitern der Taxation (Kop., s.d.; HStA München, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 253–256; HStA München, KÄA 2013, fol. 203–204’).
c
–c die ... vereinbar] Fehlt in C. Die Passage stimmt beinahe wörtlich mit der Instruktion Hg. Albrechts für Kaspar von Winzer [Nr. 80] überein.
d
–d bezüglich ... vereinbar] Fehlt in D. Die Passage stimmt beinahe wörtlich mit der Instruktion Hg. Albrechts für Kaspar von Winzer [Nr. 80] überein
16
 Vgl. Nr. 80, Anm. 1.
e
–e des ... Vorschlags] Randverm.: Nota, das myttel, dodurch aufrur im Hl. Reych furkomen mag werden und nyemants onrecht dodurch geschicht. In B Randverm.: Nota, ein gerecht, pillich mittel, dodurch aufrur im Hl. Reych furkomen werde.
f
–f Der ... brechen] Randverm.: Nota.
1
 Vermutlich ging es um die Exilierung Abt Kilians. Kg. Maximilian hatte mit Urkunde vom 12.12.1506 die Reichsunmittelbarkeit des Klosters erklärt, es jedoch mit der Begründung, wegen seiner vielfachen Beanspruchung die erforderliche Aufsicht nicht selbst ausüben zu können, zugleich der Schirmherrschaft Hg. Albrechts unterstellt (Kop. Salzburg; HStA München, KÄA 4119, fol. 39–39’. Feuerer, Klosterpolitik, S. 616, Regest Nr. 1171; Hund/Gewold, Metropolis II, S. 3). In einem während des Konstanzer RT vorgelegten Verzeichnis beschwerte sich Pfgf. Friedrich, daß ihm Hg. Albrecht die seit alters zu Hengersberg gehörige Vogtei über das Kloster Niederaltaich vorenthalte [Nachweis wie Nr. 395, Anm. 14, hier fol. 278’-279]. Am 27.1.1508 befahl der Kg. Pfgf. Friedrich unter Androhung schwerer Strafen, das Kloster an den kgl. Pfleger zu Starhemberg, Christoph Jörger, zu übergeben. Die für die bisherige Weigerung des Pfgf. geltend gemachten Gründe erklärte er für irrelevant, stellte diesem jedoch frei, seine Position in einem Fiskalprozeß am kgl. Kammergericht zu vertreten (Konz. mit ex.-Verm., Bozen; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 67–67’).
2
 Wallbrunn hatte das pfälzische Lehen Partenheim während des Landshuter Erbfolgekrieges aufgesagt, woraufhin Kf. Philipp Hans von Landschad – anscheinend nur auf Lebenszeit – damit belehnte. Die bayerische Initiative zu dessen Rückgabe an Wallbrunn war erfolglos; 1508 belehnte Kf. Ludwig Landschad erneut mit Partenheim (Langendörfer, Landschaden, S. 129).
3
 Gemäß der Datierung des Kredenzbriefs Hg. Albrechts für die beiden Gesandten [Nr. 138].
1
 Gemäß der Datierung des Kredenzbriefs Hg. Albrechts für die beiden Gesandten [Nr. 138].
a
–a 2 ... Fußsoldaten] In B entsprechend für Straßburg: 15 Reiter, 33 Fußsoldaten; in C entsprechend für Heilbronn: 2 Reiter, 11 Fußsoldaten.
b
 bereitzuhalten] In B zusätzlich, fehlt in A, C: PS. Der röm. Kg. hat den Schwäbischen Bund durch Gesandte zu sich nach Überlingen geladen. Die Versammlung wollte dies nicht abschlagen und teilte dem Kg. schriftlich mit, daß man am 9.5. (sonntag vocem jocunditatis) dort eintreffen werde. – Die Mitteilung über den Überlinger Bundestag und die Aufforderung zur Abordnung von Gesandten liegt bspw. in der Esslinger Überlieferung als eigenes Ausschreiben vor (Or. m. S., dornstags vor St. Philips und Jacobs tag [29.4.]1507; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 88, unfol.).
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 Das kgl. Silbermünzprivileg für Heinrichs Sohn Gf. Ulrich von Hardegg als Inhaber der Gft. Glatz wurde nicht am 20.5. (Druck: Wurmbrand, Collectanea, S. 256f.; Regest: Kopal, Regesten, S. 281, Nr. 15 (jew. falsches Datum). Entsprechend Schmidt, Silbererzbergbau, S. 28; Holzmair, Münzgeschichte, S. 29; Bergmann, Münzrecht (von 1507), S. 41f.; Bergmann, Münzrecht und die Münzen, S. 156), also während des Konstanzer RT, sondern bereits am 20.3. in Straßburg ausgestellt (Gross, Reichsregisterbücher, Nr. 1159, S. 182).
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 Das Schreiben wurde auf Bitte Neitharts durch einen berittenen Memminger Boten zugestellt (Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen an Hg. Albrecht von Bayern, Or., aftermontag vor der auffahrt Christi [11.5.]1507; HStA München, KÄA 3136, fol. 279–279’).
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 Entsprechende Mitteilung Matthäus Neitharts an die Schwäbischen Bundesstädte vom 17.5.1507 (jeweils Or. m. S. Überlingen, montag nach exaudi; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 156, unfol. (Adressat: Heilbronn); StdA Augsburg, Literalien 1505–1507, Fasz. [18] 1507, Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol.; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 172–173).
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 Laut Nr. 595 [Pkt. 1].