Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 483 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg

Nr. 484 Pfandbrief Kg. Maximilians für Bürgermeister und Rat der Stadt Isny

Nr. 485 Reversbrief Kg. Maximilians für Hg. Erich I. von Braunschweig-Calenberg

Nr. 486 Reversbrief Gf. Heinrich Prüschenks von Hardegg für Kg. Maximilian

Nr. 487 Reversbrief Kg. Maximilians für Ebf. Jakob von Mainz

Nr. 488 Bürgschaftserklärung Zyprians von Serntein und Hans’ von Landau

Nr. 489 Bf. Georg von Bamberg an Georg Stiebar von Buttenheim (Domdechant) und das Domkapitel zu Bamberg

Nr. 490 Quittung Kg. Maximilians für Hg. Ulrich von Württemberg

Nr. 491 Kaufbrief Kg. Maximilians für Ludwig und Sibylle von Freyberg

Nr. 492 Dr. Konrad Stürtzel an Zyprian von Serntein

Nr. 493 Weisung Kg. Maximilians an Regiment und Raitkammer zu Innsbruck

Nr. 494 Quittung Kg. Maximilians für Ebf. Hermann von Köln

Nr. 495 [Gf. Wolfgang von Fürstenberg] an [Gf. Philipp von Hanau-Lichtenberg]

Nr. 496 Kaufvertrag zwischen Kg. Maximilian und Seyfried Holzschuher

Nr. 497 Vertrag zwischen Kg. Maximilian und Gf. Johann von Sonnenberg

Nr. 498 Hans von Landau (kgl. Schatzmeister im Reich) an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen

Nr. 499 Weisung Kg. Maximilians an die Innsbrucker Raitkammer

Nr. 500 Kg. Maximilian an Hg. Albrecht von Bayern

Nr. 501 Reversbrief Abt Johanns von Schuttern für Kg. Maximilian

Nr. 502 Mandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Donauwörth

Nr. 503 Pfandverschreibung Kg. Maximilians für Hans von Landau (kgl. Rat und Reichsschatzmeister)

Nr. 504 Stadt Zürich an Bf. Matthäus von Sitten

Nr. 505 Weisung Kg. Maximilians an die Innsbrucker Raitkammer

Nr. 506 Reversbrief Kg. Maximilians für Peter Tammann und Hans Marti

Nr. 507 Kaufvertrag zwischen Kg. Maximilian und Jakob Fugger über die Gft. Kirchberg

Nr. 508 Kaufvertrag zwischen Kg. Maximilian und Jakob Fugger über die Hft. Weißenhorn

Nr. 509 Verschreibung Kg. Maximilians für Jakob Fugger

Nr. 510 Verschreibung Kg. Maximilians für Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen

Nr. 511 Reversbrief Kf. Friedrichs von Sachsen für Kg. Maximilian

Nr. 512 Reversbrief Kf. Friedrichs von Sachsen für Kg. Maximilian

Anmerkungen

1
 Quittung Kg. Maximilians für Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg über den Empfang des Jubelablaßgeldes, Konstanz, 27.4.1507 (Or. Perg. m. S., Verm. prps., Registraturverm. J. Villinger; StdA Lüneburg, UA b 1507, April 27 [alt Nr. 3977]). Dem Schreiben lag außerdem ein Reversbrief Kg. Maximilians bei, worin er erklärte, daß Papst Alexander VI. die Aushändigung des Jubelablaßgelds bewilligt habe und auch Papst Julius II. dies nicht bestreite. Der Kg. sicherte der Stadt zu, sie gegenüber dem Papst zu vertreten, falls sie wegen der Aushändigung dieser Gelder belangt werden sollte (Or. Perg. m. S. Konstanz, 27.4.1507, Verm. prps., Registraturverm. J. Villinger; StdA Lüneburg, UA b 1507, April 27 [alt Nr. 3976]).
2
 Gesandte Kf. Joachims hatten die kgl. Schriftstücke unter erheblichen Kosten erwirkt, nachdem der Lüneburger Magistrat einer Auszahlung des Jubelablaßgeldes an Kf. Joachim unter der Bedingung zugestimmt hatte, daß er gegenüber Kg. und Papst abgesichert würde. Das Geld sollte zur Tilgung von Schulden des Kg. beim Kf. dienen. Die vom Kg. ausgestellten Dokumente wurden durch die kurbrandenburgischen Gesandten Dr. Hieronymus Sculteti (Propst zu Salzwedel und Pfarrer zu Cottbus) und Martin Tremmen (Verweser der Propstei zu Berlin) zwar dem Lüneburger Magistrat und – als Kollektator des Jubelablasses – dem Dompropst [Heinrich Bockholt] vorgelegt, die Stadt machte jedoch unerwartet geltend, daß ihr die Herausgabe des Jubiläumsgeldes seinerzeit durch den Legaten Raimund Peraudi sowie durch ein päpstliches Schreiben verboten worden war. Kf. Joachim insistierte mit Schreiben vom 20.6. noch einmal auf der Herausgabe des Geldes bzw. schlug alternativ vor, daß die Stadt vom Kg. die Erlaubnis erwirken sollte, das Geld durch Einzahlung einer Summe in gleicher Höhe zu ersetzen. Er wolle sich dann um die kgl. Genehmigung bemühen, daß die Stadt das von ihr eingezahlte Geld behalten dürfe. Obwohl der Kf. androhte, im Falle einer weiteren Weigerung den Kg. um Hilfe zu bitten (Or. Cölln/Spree, suntags nach Viti; StdA Lüneburg, Br. 27/15), antwortete die Stadt am 28.6. hinhaltend, daß sich der Kf. wegen der Abwesenheit etlicher Ratsherren auf einem vom Kg. von Dänemark angesetzten Tag gedulden sollte (Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg an Kf. Joachim von Brandenburg, Konz.; ebd., Br. 95/14). Ein weiterer kurbrandenburgischer Gesandter, Dr. Sebastian Stublinger, der die kgl. Schriftstücke ein zweites Mal vorlegte, erlangte zwar die grundsätzliche Einwilligung zur Auszahlung der Gelder, doch verwies der Lüneburger Magistrat auf die noch fehlende Zustimmung des Dompropstes, der erst bis Ende September zurückerwartet werde. Der Kf. wartete jedoch vergeblich auf die zugesagte Mitteilung der Stadt. Er forderte mit Schreiben vom 12.10. erneut die Aushändigung des Jubelablaßgeldes und drohte andernfalls an, die Stadt bei Kg. Maximilian zu verklagen (Or. m. S., Cölln/Spree, dinstag nach Dionisii; ebd., Br. 27/17).
1
 Vgl. Wiesflecker, Regesten IV/2, Nr. 20223, S. 773.
1
 Am 2.5. hatte Dionysius Braun an Hg. Erich 100 fl. Dienstgeld ausbezahlt (Rechnungsbuch Hg. Erichs von Braunschweig, 1496–1511; HHStA Wien, Handschriften, B 395, hier fol. 23’).
1
 Hieronymus Haller bescheinigte dem kgl. Sekretär Marx Treitzsaurwein am 26.6. den Empfang einer weiteren Verschreibung Hardeggs, worin dieser erklärte, das Schloß Weitenegg samt 200 fl. jährlicher Herrengülte an Kg. Maximilian abtreten zu wollen, sobald ihm Jakob Fugger oder dessen Bevollmächtigter im Namen des Kg. 2400 fl. ausgehändigt hätten (Or. m. S., Konstanz, Unterz. Haller; HHStA Wien, AUR 1507 VI 26). Am 2.1.1508 traf Kg. Maximilian mit Winzer einen Vergleich über Weitenegg (HHStA Wien, AUR 1508 I 2). Anderthalb Jahre später wies der Ks. ihn allerdings an, das Schloß bis zum 29.9. an Lorenz Saurer (Viztum von Österreich unter der Enns) abzutreten (HHStA Wien, AUR 1509 VI 25).
1
 Wahrscheinlich noch während des RT verschrieb Kg. Maximilian den Ebf. für weitere ihm geliehene 2500 fl.rh. auf das im Ebm. Mainz noch vorhandene Jubelgeld (undat. koll. Kop., s.d., Kollationsverm. B. Ballof; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 229’-230). Der Kg. machte Ebf. Jakob gegenüber in Konstanz geltend, daß Papst Julius II. ihm das in Deutschland gesammelte Jubelgeld bewilligt habe, und forderte ihn auf, gegen dessen Einnahme im Est. Mainz keinen Widerstand zu leisten. Der Ebf. erklärte am 19.4.1508 seine Zustimmung und erteilte seinem Kanzleischreiber Martin Goel den Auftrag, den ksl. Kommissar Jakob Heimhofer (Heymenhofer) zu unterstützen (Kop. St. Martinsburg/Mainz, mitwochs nach dem hl. palmtag; StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbücher 48, fol. 225).
1
 Der Bf. wies seine Statthalter und Räte in Bamberg an, dafür zu sorgen, daß die Entgegennahme des Jubelgeldes nicht behindert würde und die kgl. Bevollmächtigten das Geld sicher durch das Bamberger Gebiet transportieren könnten. Er habe erreicht, daß der Kg. keinen Angehörigen des Stifts mit dieser Mission betrauen werde. Der Kg. werde den Empfang der Summe quittieren und ihm einen Schadlosbrief [entsprechend Nr. 483, Anm. 1. Vgl. auch Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 654, S. 933] ausstellen (Postskript zu einem nicht vorliegenden Schreiben, s.d., jedoch Konstanz, 25.5.1507; StA Bamberg, B 23, Nr. 77 I, unfol.).
1
 Kölner Reichsanschlag von 28./29.7.1505 (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 363, hier S. 512).
1
 Konrad Stürtzel [d. J.], der Sohn des Hofkanzlers, hatte Serntein mit Schreiben vom 27.4. berichtet, daß er gemeinsam mit Jakob Villinger auftragsgemäß mit der Stadt Freiburg über die 8 666 fl. verhandelt habe. Die Freiburger hätten angekündigt, eine Gesandtschaft zum röm. Kg. abzufertigen, die darlegen werde, daß man dies nicht leisten könne. Villinger und er seien der Auffassung, daß der Kg. weiter drängen solle. Die Stadt werde es dann nicht abschlagen, da sie sich ihm ungern verweigere. Wegen der 500 fl. könne er mit seinem Vater nicht sprechen; dieser sei nicht zu Hause. Die 8000 fl. lägen als Unterpfand bei den Zinsleuten, bis die Bürgschaft Freiburgs vorliege (eh. Or. Freiburg/Br.; TLA Innsbruck, Maximiliana XIII/256/V, fol. 16–16’). Am 25.5. stellten Bürgermeister und Rat der Stadt Freiburg einen Reversbrief über die Verpfändung von jährlich 400 fl.rh. aus den städtischen Einkünften an Konrad Stürtzel [d. Ä.] für die dafür bezahlte Summe von 8000 fl.rh. aus (Kop.; HHStA Wien, Maximiliana 17, Konv. 4, fol. 153–154’). Am 19.6. entsandte Gf. Reinhard von Zweibrücken-Bitsch indessen seinen Diener Albrecht von Winkenthal zu Verhandlungen mit Kg. Maximilian über die Bürgschaft für die 8000 fl. Dr. Stürtzels (Or., s.l., samstag nach Viti et Modesti; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 17–17’).
1
 Schuldbrief Kg. Maximilians für Melchior von Landenberg über 2000 fl. vom 21.6.1507 (Kop., s.l.; TLA Innsbruck, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 35, fol. 107–107’).
1
 Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1397 Anm. 4.
1
 Liegt nicht vor.
1
 Bereits am 17.6. hatte Kg. Maximilian Holzschuher für Schmiechen von allen seitens Hg. Albrechts und Hg. Wolfgangs von Bayern geltend gemachten Dienstpflichten und sonstigen obrigkeitlichen Rechten befreit (Kop. Konstanz; TLA Innsbruck, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd.. 33, fol. 196–197) und sich außerdem verpflichtet, einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten, falls das jährliche Einkommen Schmiechens die veranschlagte Höhe nicht erreichen sollte (Kop. Konstanz, Datumverm.: ut supra [= 17.6.1507]; ebd., fol. 197–197’). Der Kg. erhielt nur einen Teil der Kaufsumme, Holzschuher hatte Altschulden – unter anderem für seinen 26-monatigen Dienst mit 5 Pferden – in Gesamthöhe von 3 679 fl., 13 ß in Rechnung gestellt. In Konstanz bezahlte er deshalb nur 1000 fl. aus, weitere 1500 fl. sollten später in Augsburg entrichtet werden (Kostenaufstellung Holzschuhers; Kop., s.d., jedoch Konstanz, 20.6.1507 oder kurz davor; ebd., fol. 198–199). Mit Schreiben vom 20.6. machte Kg. Maximilian der Innsbrucker Raitkammer Mitteilung über den Verkauf und erteilte Weisungen zu dessen Umsetzung (Kop. Konstanz, Verm. über Gegenz. H. v. Landaus, B. Hölzls und S. Bruefers; präs. Innsbruck, 17.7.1507; ebd., fol. 190–192). Vgl. Pölnitz, Fugger II, S. 216f.; Düvel, Gütererwerbungen, S. 64–67.
1
 Tatsächlich datiert die Schuldverschreibung Ehg. Sigmunds vom 23. März 1478. Gf. Eberhard I. hatte am 31.8.1474 die bereits von Tirol besetzte Gft. Sonnenberg für ursprünglich 34.000 fl. an Ehg. Sigmund verkaufen müssen. Aufgrund des Zahlungsverzugs wurde die Forderung später auf die oben im Text genannte Summe korrigiert (Sander, Erwerbung, S. 71–73; Vochezer, Geschichte I, S. 587f., 717; Heinig, Kaiser II, S. 917f., 935f.).
2
 Mit Weisung vom 22.6. befahl Kg. Maximilian dem Regiment und der Raitkammer zu Innsbruck den Vollzug des Vertrags (Kop., Nachweis über Unterz. Kg. Maximilian, Gegenz. P. v. Liechtenstein, B. Hölzl und J. Villinger; Vermerk über den Beschluß des Regiments, den Vertrag in der Raitkammer kopieren zu lassen und bei den Amtleuten die Ausstellung der erforderlichen Verschreibungen zur Übergabe an die gfl. Bevollmächtigten zu verfügen; TLA Innsbruck, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 230–231). Gf. Johann bevollmächtigte am 25.8. seinen Vogt zu Wolfegg, Andreas Neukomm, zur Entgegennahme der Verschreibungen (Or. m. S., mitwuch nach St. Bartholomeus des hl. zwolfboten tag; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 74–74’).
1
 Kölner Reichsanschlag vom 28./29.7.1505 (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 363, hier S. 512).
2
 Quittung des kgl. Kommissars Gf. Andreas von Sonnenberg und der Stadt Ulm über den Empfang der Summe, [Ulm], 28.7.1506 (Or. m. 2. Ss., zinstag nachst nach St. Jacobs des merren zwelfpoten tag; StdA Nördlingen, U 7200). Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1407 Anm. 42.
3
 Der Nördlinger Magistrat beschied die Mahnung unter Geltendmachung der vollständigen Zahlung abschlägig (Kop., montags St. Peter und Pauls abend apostolorum [28.6.]1507; StdA Nördlingen, Missivbücher 1507, fol. 49’-50). Bereits am 5.1.1507 hatte Kg. Maximilian gefordert, seinem obersten Sekretär Niklas Ziegler 300 fl. aus dem Nördlinger Anteil an der Kölner Reichshilfe auszubezahlen (Or. m. S., Innsbruck, Verm. prps., Gegenz. B. Hölzl, Registraturverm. J. Villinger; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 90–90’). Die Stadt befürchtete einen Präzedenzfall und machte dagegen ihre finanzielle Erschöpfung, ihre überhöhte Veranschlagung auf dem Kölner RT, die bereits erfolgte Zahlung von 280 fl. und eine 1506 gewährte Anleihe an Kg. Maximilian von 600 fl., deren Verrechnung der Bürge Balthasar Wolf von Wolfsthal mit der Reichshilfe in Aussicht gestellt hatte, geltend. Ihr Gesandter am kgl. Hof, BM Ulrich Strauß, sollte Ziegler eine Schlußzahlung von 300 fl. anbieten, wogegen über die Leistung des vollständigen Kölner Anschlags quittiert werden sollte (Stadt Nördlingen an U. Strauß, Kop., dornstags nach conversionis St. Pauli [28.1.]; StdA Nördlingen, Missivbücher 1507, fol. 5’-6’. Instruktion Nördlingens für Strauß zu Verhandlungen mit Ziegler, Kop., freytags vor esto michi [12.2.]1507; ebd., fol. 13’-15’. Vgl. auch die zweite Instruktion für Strauß vom 12.2.; Nr. 600, Anm. 3]). Die Stadt hatte damit offenbar Erfolg. Kg. Maximilian stellte ihr eine auf den 26.2. datierte Quittung über den vollständigen Kölner Anschlag aus (Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. N. Ziegler; StdA Nördlingen, U 7200). Die Urkunde ist rückdatiert. Nördlingen bedankte sich bei Ziegler nach der Rückkehr Strauß’ vom kgl. Hof für dessen Bemühungen und mahnte die unverzügliche Ausfertigung der Quittung an (Kop., aftermontags nach letare [16.3.]1507; StdA Nördlingen, Missivbücher 1507, fol. 24–25).
1
 Laut Vermerk auf dem Aktenstück beschloß die Raitkammer am 7.7., die Abrechnung Lupfens entgegenzunehmen und dem Kg. dann über die Mängel zu berichten. Lupfen erhob für seinen Dienst mit 15 Pferden für 3½ Monate während des Landshuter Erbfolgekrieges eine Forderung von 100 fl. für sich selbst und dazu monatlich 10 fl. je Pferd. Ihm waren bis dahin lediglich 200 fl. ausbezahlt worden (TLA Innsbruck, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 33, fol. 180’). Am 28.6. wies Kg. Maximilian die Raitkammer an, Lupfen eine Abschlagszahlung zu leisten (Kop., Gegenz. B. Hölzl und S. Bruefer; ebd., fol. 181). Laut Vermerk über den Beschluß der Raitkammer vom 7.7. sollte der Gf. 6 [!] fl. erhalten. Am gleichen Tag teilte die Raitkammer dem Kg. (unter Bezugnahme auf eine frühere Weisung vom 12.9.1506) mit, daß Lupfen bislang keine Belege über seinen während des Erbfolgekrieges geleisteten Dienst vorgelegt habe und man deshalb keine Abrechnung vornehmen könne (Kop.; ebd., Bd. 34, fol. 29–29’).
1
 Die heutige Bezeichnung lautet Ottenheimer Wald (zw. Ottenheim und Kürzell).
1
 Vermerke über ein entsprechendes Mandat vom gleichen Datum an die Stadt Aalen wegen der am 11.11. fälligen Stadtsteuer sowie über Mandate an die Stadt Nürnberg vom 14.7. wegen der jährlichen Judensteuer (vgl. Tschech, Maximilian, S. 14), an die Stadt Nördlingen vom 13.7. wegen der jährlich fälligen 200 fl. aus dem Ammannsamt und an die Stadt Weißenburg vom 14.7. wegen der am 11.11. fälligen Stadtsteuer, jeweils zur Aushändigung an Pappenheim (HHStA Wien, Reichsregisterbuch TT, fol. 66’).
1
 Vertrag vom 30.5.1503 (Jecklin, Materialien I, Nrr. 317, 321, 322, S. 67f.; ebd. II, Nr. 144, hier S. 124). Vgl. auch das Schreiben Kg. Maximilians an Bf. Heinrich vom 27.8.1503, seine Schuldverschreibung vom gleichen Datum (ebd., Nrr. 147f.) und die kgl. Instruktion vom 6.1.1504 (Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 18080, S. 393).
1
 Bereits auf dem Wormser RT hatte am 18.5.1495 Kg. Maximilian Kommissare für einen rechtlichen Entscheid im Streit zwischen Luzern und Gaudenz von Matsch wegen dieser Schuld ernannt (Angermeier, RTA-MR V/1, Nr. 672, S. 701). Später übernahm er diese Zahlungsverpflichtung im Rahmen eines Kaufvertrages und verwies die Stadt Luzern und deren als Interessenten auftretende Bürger am 17.12.1496 auf die Innsbrucker Schatzkammer (Wiesflecker, Regesten II/2, Nr. 7750, S. 582).
1
 Kg. Maximilian hatte die Gft. Kirchberg im Sept. 1504 für 20 000 fl. an Gf. Eitelfriedrich verpfändet (Düvel, Gütererwerbungen, S. 35; Pölnitz, Fugger II, S. 184).
2
 Laut Paul von Liechtenstein erhielt Kg. Maximilian während des Konstanzer RT an der Kaufsumme für Kirchberg, Wullenstetten, Weißenhorn und Pfaffenhofen [und dem auf das Salzmeieramt zu Hall verwiesenen Geld] in Gesamthöhe von 50 000 fl.rh. eine erste Tranche von 12 000 fl.rh. ausbezahlt (Reversbrief Pauls von Liechtenstein, eh. Or. Augsburg, 14.8.1507; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 63–63’). Jakob Fugger teilte dem venezianischen Gesandten Vincenzo Querini am 17.9. mit, daß er dem Kg. die restliche Summe von 38 000 fl. überbringen werde (Querini an den Dogen, ital. Kop. Zirl, 18.9.1507, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 104’-106, hier 105’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 166’-167’, hier 167). Vgl. Düvel, Gütererwerbungen, S. 16–18; Pölnitz, Fugger II, S. 167f.; Hadry, Fugger, S. 27–29, 35f.; Dies., Jakob Fugger, S. 40–45.
3
 Ebenfalls während des Konstanzer RT, am 15.5.1507, schloß Kg. Maximilian mit Ulrich und Jakob Fugger einen Darlehensvertrag über 60 000 fl. Die Summe wurde auf das Hüttenwerk Rattenberg versichert (Kop.; TLA Innsbruck, Oberösterr. Kammer-Kopialbücher, Bd. 35, fol. 27–28. Jansen, Fugger, S. 100f.; Pölnitz, Fugger II, S. 164; Mader, Liechtenstein, S. 159; Skriwan, Maximilian, S. 274). Am 3.7. erhielt der Kg. von Fugger ein Darlehen in Höhe von 80 000 fl. ausbezahlt (Wiesflecker, Maximilian III, S. 367).
1
 Vgl. Nr. 507, Anm. 2.
1
 Verpfändung der Städte Mühlhausen, Nordhausen und Goslar an Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen am 31.7.1505 (Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 656, S. 933–935).
2
 Kf. Friedrich erhielt auch einen Reversbrief Kg. Maximilians für die Stadt Nürnberg ausgehändigt, wonach die Verschreibung ihre Freiheiten nicht beeinträchtigen sollte und sie nach Ablauf der zehn Jahre nie mehr verpflichtet werden konnte, die Stadtsteuer an einen anderen Empfänger auszubezahlen als die kgl. Kammer (Or. Perg. m. S., Konstanz, 28.7.1507, Vermm. prps./amdrp., Gegenz. N. Ziegler; HStA Weimar, Reg. F, Urk. 1020). Vgl. Nr. 990 [Pkt. 1].
1
 Vgl. Nr. 410 [Pkt. 2].