Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Anmerkungen

1
 Augsburg hatte dem Augsburger Reichstag 1500 1000 fl. geliehen und dafür die Zusage erhalten, daß dieser Betrag schrittweise vom Beitrag der Rst. zum Unterhalt des Reichskammergerichts abgezogen werde. Das Geld wurde allerdings nicht an das Reichskammergericht weitergeleitet, so daß die Rst. mit ihrer Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Gericht in Rückstand geriet und dafür vom Fiskal belangt wurde. Vgl. Rautenberg, Fiskal, S. 187f.
2
 Gemeint ist der Reichstag 1507. Vgl. Heil, Reichstagsakten 10, Nr. 510, Anm. 1.
3
 Gemeint ist der Reichstag 1509. Vgl. Heil, Reichstagsakten 10, Nr. 510 mit Anm. 2.
1
 Vgl. Rehlingers Schreiben an Augsburg von diesem Tag, Nr. 306.
2
Heil, Reichstagsakten 9, Nr. 272.
3
  Ebd., Nr. 268 [22.].
4
  Ebd., Nr. 268 [23.].
5
 Im Jahr 1509.
6
Heil, Reichstagsakten 10, Nr. 303.
7
 In den Abschied des Reichstags zu Augsburg inserierte Reichskammergerichtsordnung vom 10. September 1500. Druck: Schmauss-Senckenberg, Sammlung, S. 68 Art. I.
8
Heil, Reichstagsakten 9, Nr. 268 [21.].
9
 Widerspruch zum römischen Rechtsgrundsatz: Nemo iudex in sua causa.
10
In den Kontext städtischer Beschwerden über das Reichskammergericht auf dem Reichstag 1510 gehört auch folgender Eintrag im Frankfurter Ratschlagungsprotokoll unter dem Datum feria sexta post judica [22.3.10]: Als die stet niemant am camergericht haben, mit etlichen von steten zu reden. Frankfurt, IfStG, Ratschlagungsprotokoll 1499-1510, fol. 130b.
1
 1507 bzw. 1509.
2
 Der Augsburger Reichstag 1500.
a
–a B fehlt.
3
 Auf dieses Schreiben bezieht sich folgender Vermerk Dr. Johann Rehlingers: Diser copei gleichlautend hab ich, Johann Rechlinger, Dr., als meiner Hh., eines ersamen rats der stat Augspurg, gemeiner sindicus, ein verschlossen der reichsversamelung zu Augspurg schreiben laut diser copei camerrichter und beysitzern den 18. tag Marcii, montag nach suntag judica, Ao. decimo gerichtlich uberantwurt, demselben volg zu tun und darauf, dem fiscal [Dr. Christoph Müller] zu bevelchen, ietzt und hinfur bis zu volliger bezalung der tausent fl. mit einvordrung des anschlags gegen einem ersamen rat stilzusten, gebeten. Und darauf den 20. tag Marcii eodem anno von camerrichter und beysitzern den beschaid auf ferer ansuchen erlangt, wiewol sy sich nit versechen hetten, das ein rat irer schuld von des camergerichts underhaltung bezalung gesucht solt haben, dieweil ander stet auch dargelichen hetten und das dennocht nit teten, so wolten sy doch auf der versamlung des Reichs schreiben solichs geschechen lassen und dem fiscal bevelchen, demselben schreiben zu geleben und stilzusten. Weliches also auch dermassen in des gerichts puch geschriben ist worden auf obernenten 20. tag Marcii Ao. 10. Augsburg, StadtA, Literalien 1510, o. Fol.