Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 3. Juni 1512 (donnerstag nach dem hl. pfingsttag)

München, HStA, KÄA 2013, fol. 328a-331a, Kop.

Regest: Klüpfel, Urkunden, S. 57 (mit falschem Datum 3. April 1512).

Nach Abhaltung verschiedener Tage wurde auf dieser Versammlung gemäß dem Entwurf der letzten Augsburger Bundesversammlung die Verlängerung des Schwäbischen Bundes um zehn Jahre beschlossen. Die beitretenden Stände verpflichten sich, den Bundesvertrag auf der nächsten Zusammenkunft zu siegeln und bis dahin einander in jeder Weise zu unterstützen.

Über die vorgebrachten Beschwerden verschiedener jetzt beigetretener Bundesmitglieder soll auf besagtem Tag, der in Absprache mit dem Innsbrucker Regiment, insbesondere Paul von Liechtenstein, baldmöglichst anzuberaumen ist, verhandelt werden.

Beratschlagt werden soll dort auch über die Beitrittsbedingungen Mgf. Friedrichs von Ansbach-Kulmbach, da er in bezug auf Nürnberg dem neuen Bund nicht anders angehören will als in der zwölfjährigen Einung, über die Höhe seiner Hilfeleistung klagt und zudem die Ausnehmung der Erbeinung Brandenburgs mit Sachsen und Hessen verlangt.

Da die Beitrittsbedingungen Hg. Ulrichs von Württemberg nach Ansicht der ksl. Räte nicht dem neuen Bund entsprechen, die hgl. Räte aber keine Vollmacht besaßen, darüber zu diskutieren, werden die ksl. Beauftragten dies dem Ks. zur Weiterbehandlung melden, in der Erwartung, daß sich Hg. Ulrich dann gebührend verhalten wird und man auf dem Bundestag weiter fruchtbar über die Sache verhandeln kann.

Der Bf. von Bamberg hat sich nach Verhandlungen mit dem Ks. erboten, mit einer erträglichen Hilfe in den Bund zu kommen, wenn seine Erbeinung mit Würzburg und seine Einung mit Nürnberg ausgenommen werden.

Der Bf. von Konstanz hat einen Beitritt mit seinen Besitzungen und Untertanen diesseits von Rhein und Bodensee gewünscht, ebenso der Bf. von Eichstätt nach seinen Verhandlungen mit Paul von Liechtenstein, falls seine Hilfe in tragbarer Höhe festgelegt wird.

Da die Bundesstände über die Beitrittsabsichten der drei Bff. vorab nicht informiert waren, soll diese Sache auf Hintersichbringen genommen und auf der nächsten Versammlung darüber verhandelt werden.

Über die derzeit akuten Beschädigungen durch mutwillige Reiter und deren Bestrafung soll gemäß dem entsprechenden Artikel in der zehnjährigen Einung ebenfalls auf dem kommenden Tag verhandelt werden.

Beitretende Stände: der Ks. als Ehg. von Österreich, EB Uriel von Mainz, Bf. Heinrich von Augsburg, Hg. Wilhelm von Bayern, der Großteil der Prälaten, Gff. und Adeligen in der zwölfjährigen Einung sowie die Städte Augsburg, Nürnberg, Ulm, Esslingen, Reutlingen, Nördlingen, Schwäbisch Hall, Überlingen, Schwäbisch Gmünd, Memmingen, Biberach, Ravensburg, Heilbronn, Kaufbeuren, Dinkelsbühl, Windsheim, Wimpfen, Kempten, Donauwörth, Isny, Pfullendorf, Weil der Stadt, Wangen, Leutkirch, Aalen, Giengen, Bopfingen und Buchhorn. 1

Anmerkungen

1
 Überlingen, Ravensburg, Wangen, Leutkirch und Buchhorn sind unterstrichen.