Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Übersendung einer Supplikation Bf. Reinhards von Worms an die Reichsstände sowie von Aufzeichnungen zum Verhandlungsgang über den Konflikt mit dem Bf.; [2.] Empfehlungen für das weitere Vorgehen; [3.] Zustimmung zu einer abwartenden Haltung gegenüber dem kurpfälzischen Schirmangebot; [4.] Übersendung der Stadtchroniken nur unter sicheren Bedingungen.
Trier, 27. Mai 1512
Worms, StadtA, 1 B Nr. 1929/1, o. Fol., Orig. Pap. m. S.
[1.] Gruß. Wir haben zwo schriften, eine von Hansen von Giessen, die ander von Niclausen von Lautern, Hutzhofers boten, von euer weisheit an uns ausgangen [Nr. 1787, 1788], empfangen und vermerkt etc. und schicken euch hiemit zu copy einer supplicacion, so der Bf. [Reinhard von Worms] des Reichs stenden hat ubergeben lassen [Nr. 1261 Lesart l]. Darab euer weisheit desselben Bf. meynung vernemen werden. Dergleichen, was von beiden teiln bisher gehandelt ist worden, ir hinden an derselben supplicacion geschriben findet. Und was weiters einfallen wurd, wollen wir euer weisheit auch wissen lassen.
[2.] Am andern, die diffamation und des fiscals [Dr. Christoph Müller] articul und handlung betreffen, bedünkt uns nütz und gut, ernstlich und mit vleis bei demselben fiscal anzusuchen, im solh sachen empfolhen sein lassen, angesehen, das er am camergericht, sich in die sachen zu lassen, mit recht erkannt ist. Darzu so bedeucht uns auch nit unnütz sein, das copei der inhibition, darin ksl. Mt. dem Bf. inhibiert und tag gein Trier hat ansetzen lassen [Nr. 1255], durch den fiscal dargelegt wurd. Daraus erscheint, das ksl. Mt. will und gemüt ist, nit allain eins erbarn rats, sonder auch des fiscals notturft und gegenwere zu hören etc.
Auch, wo die sachen mit dem Bf. sich zu entlichem austrag nit wolten oder würden schicken, sein wir in übung, wege zu gedenken, solh sachen vor dem camergericht zu verhüten, als viel uns ymmer müglich ist.
Item die handlung, das penalmandat berürend, lassen wir uns wol gefallen, wiewol der Bf. oder sein anwalt laut der inhibition und auch seiner zusage nach solt in ruwen stan etc. Und wollent uns auch mit der ersten botschaft copey cassation desselben zuschicken.
[3.] Weiter den verstant betreffen, davon Dr. Baltasar [Myhel], euer weisheit schulthais, rede gehapt hat etc., lassen wir uns auch wol gefallen, das solhs bleib ansteen, bis man sicht, wie sich die sachen mit dem Bf. richten oder volenden woll.
[4.] Die pergamenen cronicen dorfen euer weisheit uns nit anderst, dann wo man gewisse und vergebene botschaft hette, zuschicken. Nit mehr dismals, dann wir wollen in den sachen allen müglichen vleis ankeren und kein arbeit sparen. Datum Trier donerstags nach dem sontag exaudi Ao. etc. im zwölften.