Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Anmerkungen

1
 Vgl. Kredenz des Kammerrichters Gf. Wilhelm Werner von Zimmern und der Beisitzer des Kammergerichts für Dr. Andreas von Könneritz und Dr. Jakob Jonas zu Verhandlungen mit dem Kaiser, Speyer, 1541 Februar 21, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol. (Ausf.): Kammerrichter Gf. Wilhelm Werner von Zimmern und die Beisitzer am Kammergericht beglaubigen Dr. Andreas von Könneritz und Dr. Jakob Jonas, beide Kammergerichtsbeisitzer, dem ksl. Befehl entsprechend zu Verhandlungen mit dem Kaiser in Regensburg über die Bezahlung ihrer rückständigen Besoldung, auch über die künftige Unterhaltung des Kammergerichts und andere Anliegen und Angelegenheiten des Gerichts. Datum Speir am 21. Februarij anno etc. 41.
2
 Vgl. die Zusammenfassung der Supplikation des Kammergerichts und das Gutachten des Supplikationsausschusses, Regensburg, o. Datum, Wien HHStA, RK RTA 7, unfol. (Kop.); ÜS: Supplicatio des camergerichts: Des kayserlichen camergerichts verordenter beysitzer supplicirt an ksl. Mt. clagent, wie ir Mt. cammergericht und desselben personen mit allerhand schmach und trauung von etlich stenden, besonder von den protestirenden angegriffen und in die leuth getragen wurden, wie solchs auß irem der protestirenden wieder gemelt camergericht außschreiben und sondere recusationes khunt und offenbar wehr. Dieweil dan solchs verunglimpfen zuforderst ksl. Mt., dem hl. reich, ir Mt. jurisdiction und reputation zum hochsten nachtheilig, dardurch geschwecht, verletzt und geschmelert wurd, kunten beysitzer nit umbgehn, ksl. Mt. nachmals zu bitten, sie geruchten, sich solcher handlung mit ernst anzunemen, damit meniglich cammergerichts und beysitzer unschuld und irer Mt. mißfallen daruber spuren moge, auch gnedigst verschaffen, das sie ongeschmecht hinfuran irer empter der gebur ruiglich und ongeirret außwarten kunten, das auch ir Mt. sampt Kff., Ff. und stenden ein sonderlich penalconstitution uff diesem reichstag in reich außgehen lissen und derselben execution halber irer ksl. Mt. fiscal bevelch thetten, wolten beisitzer dargegen iderman des rechtens sein. Zum andern zeigt beisitzer an, das durch mangel der execution, so uff außgangem proceß am camergericht folgen solte, ksl. Mt. jurisdiction in hohe verachtung komme und das darauß aller ungehorsam entsten mochte. Daruff ist an ksl. Mt. der beysitzer demutig bit, ir Mt. wolle hierin ansehung thun, damit verhinderung der execution abgeschafft werde. Darneben ist ksl. Mt. hochstem gericht nit ein geringe beschwerung an der ungewissen, verzuglichen bezalung der personen, zum cammergericht geordnet, gelegen. Zudem wurd aus gewisser und wircklicher underhaltung des camergerichts vil guts und nutzes volgen. Derwegen wer an ir ksl. Mt. underthenigst bit, sie wolle gewisse verordenung und bestendige bezalung verschaffen. Das umb ir Mt. wolt das camergericht underthenigst, gehorsamlich verdiennen. Auschuß: Dieweil ksl. Mt., auch Kff., Ff. und stend in a[r]beit sten und berait im werck ist, der hochsten notturft nach die schmech, ehr und glimpf verletzende bucher und deren abdruck abzuschaffen und zu verbietten, desgleichen, execution im hl. reich und dem camergericht sein stracken lauf zu verschaffen, auch das camergericht hinfuran zu underhalten und zu besolden, willig, bedenck der außschuß, die hern beysitzer werden von ksl. Mt., Kff., Ff. und stenden uff ir beger gnedig antwort vernemen. – Vgl. auch Kammerrichter Gf. Johann von Montfort in Vertretung des Kammergerichtspersonals an Karl V., Speyer, 1541 Juni 13, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol.: Auf den Befehl hin, den der Kaiser jüngst hier zu Speyer auf ihr Ansuchen um Zahlung ihrer ausständigen Besoldung erlassen hat, haben sie ihre Gesandten zum Reichstag nach Regensburg abgefertigt, um dort weiter um Auszahlung ihrer Besoldung anzuhalten. Haben jetzt von ihren Gesandten die schriftliche Mitteilung erhalten, dass sie damit immer noch hingehalten werden. Weil sich die Ausstände stetig mehren, sich jetzt schon auf sieben Quartalgehälter belaufen – eine Aufstellung der ordentlichen Besoldungen für dieses 7. Quartal legen sie bei [vgl. ebd.] – , auch weil sie ihr Amt stets pflichtbewusst verwaltet haben und sie gegenüber ihren Gläubigern in merkliche Schwierigkeiten geraten und weil sie außerstande sind, ohne Bezahlung weiter Dienst zu tun, bitten sie den Kaiser, die Auszahlung ihrer rückständigen Besoldung umgehend anzuordnen. Vgl. auch die scharfe Zurückweisung der erneuten Beschwerden der Kammergerichtsbeisitzer wegen ihrer ausstehenden Besoldung durch Karl V., Karl V. an [den Verweser des Kammerrichteramtes, Gf. Wilhelm Werner von Zimmern], Genua, 1541 September 9, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol. (Reinkonz.) und die sonstigen ebd. überlieferten Akten zum Problem der rückständigen Kammergerichtsbesoldung aus den Jahren 1535, 1540 und 1542.
1
 Vgl. auch die inhaltlich übereinstimmende Instruktion des Kammerrichters und der Beisitzer für Dr. Andreas von Könneritz zu Verhandlungen mit dem Kaiser über das Syndikat, o. Ort, 1541 Juli 13, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol.
2
 Klage gegen eine Gerichtsinstanz wegen eines vermeintlich ungerechtfertigten Urteils. Vgl. HRG Bd. 5 Sp. 100–101.
3
 Vgl. die der Zusammenfassung der Supplikation angefügte Resolution des Supplikationsausschusses, Regensburg, o. Datum, Wien HHStA RK RTA 7, unfol.:Es het der ausschus die ursach beisitzers des camergerichts, so in derselben supplication verleibt, das sindicat betreffen, angehort, dieselbig und andere mehr beratschlagt und erwegen und befunden, das bemelt sindicat in des reichs ordnung nutzlich und notturftiglich versehen. Demnach wiß der ausschus von seinem vorigen bedencken, uff die supplicationes der stat Straßburg und der von Streitberg gestelt, auch der straff halben, so uff costen der sindicanten bescheen soll, des reichs ordenung, uff dem nechsten reichstag, alhie gehalten, uffgericht und angenomen, nit zu weichen oder dieselben zu endern.
1
 Vgl. Kammerrichter Gf. Johann zu Montfort und die Beisitzer des Kammergerichts an den Kaiser, Speyer, 1541 Juli 13, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol. (Ausf.): Der Prokurator Dr. Simon Engelhardt hat dem Kammergericht als Klage vorgetragen, dass die Stadt Emden in Ostfriesland uff weilent Herman Falcken testamentarien anhalten, weil sie etlichen Kammergerichtsurteilen keine Folge leistete, in die Acht erklärt wurde. Der Botenmeister des Kammergerichts habe auch auf Antrag der Kläger dem beeidigten Beiboten des Kammergerichts, Anton Kantengiesser aus Speyer, aufgetragen, in allen umliegenden Territorien Exekutorialmandate zu publizieren. Dieser Bote soll, weil er in Brüssel und Antwerpen solche Mandate publizierte, gefangen genommen worden sein. Das Kammergericht sah sich deshalb veranlasst, Kgn. Maria um Freilassung des Boten zu ersuchen. Der deshalb abgesandte Bote des Kammergerichts erhielt aber keinen anderen Bescheid, als aus beiliegender Kopie seiner Relation hervorgeht. Da die Kammergerichtsboten aufgrund des Rechts und der Reichsordnung besonderen Schutz genießen und sich erwähnter Bote bei Ausübung seiner Amtspflichten korrekt verhalten hat, bitten sie den Kaiser als den Handhaber und Schirmer der obersten Reichsjurisdiktion, für die Freilassung des Boten zu sorgen. Wenn dies nicht geschieht, so ist zu befürchten, dass die Reichsstände, die bisher auch dann, wenn sie sich den Kammergerichtsurteilen widersetzt haben, die Boten des Kammergerichts stets unbehelligt ließen, sich an diesem Vorgang ein Beispiel nehmen. Das würde die höchste ksl. Jurisdiktion empfindlich beeinträchtigen. Datum Speir am 13. tag Julij anno etc. 41. Vgl. dazu die Frau des Boten Anton Kantengiesser und seine Kinder an das Kammergericht, o. Datum, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol. (Kop.) und Kammerrichter und Beisitzer an die Kgn Maria, Speyer, 1541 Juni, ebd. (Kop.); Botenbericht, o. Datum, ebd. (Kop.).
2
 Kammergerichtsbote Augustin Amend an Lic. Johann Helfmann, Prokurator, o. Ort, 1541 Juli 29, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol. (Kop.).
3
 Liegt nicht bei.
4
 Kammerrichter und Beisitzer des Reichskammergerichts an die luxemburgische Regierung, Speyer, 1541 Juli 11, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol. (Kop.).
5
 Abt Johann und Konvent zu St. Mergen an Lic. Johann Helfmann, o. Ort, 1541 Juli 13, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol. (Kop.).
6
 Eingabe des Prokurators Lic. Johann Helfmann an das Kammergericht, o. Ort, o. Datum, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol. (Kop.).
1
 Zur Datierung vgl. auch das Würzburger Protokoll zum Regensburger Reichstag ad 24. Juli 1541 [Nr. 69].
a
  Korr. aus: furderlichsten.
1
 Vgl. der Verweser des Kammerrichteramtes, Gf. Wilhelm Werner von Zimmern, und die Beisitzer des Kammergerichts an Karl V., Speyer, 1541 August 14, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol. (Ausf.); dies. an dens., Speyer, 1541 August 16, ebd. (Ausf.) und Karl V. an [den Verweser des Kammerrichteramtes, Gf. Wilhelm Werner von Zimmern], [Genua], 1541 September 9, ebd. (Reinkonz.).
2
  Dr. Matthias Held, der frühere Reichsvizekanzler.
3
 Vgl. auch die scharfe Zurückweisung der erneuten Beschwerden der Kammergerichtsbeisitzer wegen ihrer ausstehenden Besoldung durch Karl V., Karl V. an Gf. Johann von Montfort, Genua, 1541 September 9, Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol. (Reinkonz.) und die sonstigen ebd. überlieferten Akten zum Problem der rückständigen Kammergerichtsbesoldung aus den Jahren 1535, 1540 und 1542.