Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

A  Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 2, unfol. (Ausf.); DV v. a. Hd.: Der Lgf. zu Hessen gibt antwort der von Braunschweig hulf, idem, besuchung des reichstags halben und von wegen der anregung, die er, bey dem Granuelh zu thun, sich erbeut, 1541.

B  koll. Marburg StA, PA 2593, fol. 134r–136v (Konz.); DV fol. 136v: An den Kf. zu Sachssen etc.

Euerer L. widerantwurt [Nr. 479] uff unser davor ußgangen schreiben [Nr. 473], mit dem wir auch euerer L. die glaubwürdigen copien der suspension, des sonderlichen gleits und Granuelle antwurt zugesandt, haben wir mit den copien Christoffenn von Taubenheims1 und Eberhart von der Thann2 schreibens, auch dem vidimierten gemeinen gleit und der schrift, an den Kg. von Denmarckt gestöllt, entpfangen und inhalts gelesen.

Und dieweil euere L. fur unnot halten, das original berurter suspension zu sehen, aber doneben erachten, das euerer L. etliche mer copien, die durch einen notarium auscultiert, zuzeschicken sein sollten, so wöllen wir derhalben euerer L. nit verhalten, alsbald wir von furgenomer execution der ergangen, nichtigen acht wider Goßlar gehört, haben wir etliche suspensionen gleich drugken und durch Gf. Philipsea von Waldegkh und die von Marpurg vidimiern, auch volgends durch einen notarium auscultiern und underschreiben lassen, davon wir denen von Goßlar bey den 30 exemplar, dieselben Hg. Heinrichen und in seinem abwesen seinen räthen und dienner zu verkönden und die andern allenthalben ufftzuschlagen, zugevörtigt, etliche auch denen von Minden und unsern procuratorn gen Speir zugeschickt und dann einen unsern dienner zu den stötten Hildeßhem, Einbögk, Hanuber, Göttingen, Osenrod, Hoxer, Hamell, Bodenwörder und Grienaw abgevörtigt mit bevelch, solche suspensionen an den vorgemelten orten und an den grenitzen Hg. Heinrichs lands auch allenthalben anzuschlagen, domit menigclichem solche suspension kuntpar werde. Und uberschicken euerer L. hiemit nach irem beger auch etliche abdrugk, domit sie, die in den sächssischen kreiß zu dester mererm glauben ußzusenden, wisse.

Das aber euere L. uber erlangte sachen noch fur ire person nicht geringen mangel haben in dem, das sie uff ir sonderlich schreiben an die ksl. Mt. noch nicht willfahrung erlangt und das das camergericht nichtzitdesterweniger uff die acht nichtigclich procedier, achten wir, wo darumb weitter angehalten wurd, das villeicht der stillstand auch möcht beschehen. Sover es nun euerer L. geföllig und sie es haben wöllen, mögen sie uns derhalben ir gemuet weitter zu versteen geben, so sein wir erpiettens, dem Granuella furderlich zu schreiben, und hoffen, es werde dem cammergericht hierin der stillstand auch furderlich gepotten bis uff die zeit des reichstags. Darumb so wöllen uns euere L., wes wir uns hierinnen halten sollen, furderlich zu erkennen geben.

Das gleit betreffendt und wölchermassen euere L. dasselb in etlichen puncten fur unlautter und gevehrlich erachten, halten wir das sonderlich gleit, uff unser person gestöllt, nicht so mangelhaft. Das aber das gemein gleit etwas enger gegeben, achten wir der ursach beschehen sein, das unsere zuverwandten nicht all verrugken oder sie ein uffbruch machen, von dem reichstag zu ziehen. Wir sein aber mit eueren L. des einig, das derhalben mit dem Granuella nicht weitter zu disputiern sein wöll. Und tragen des gut gefallens, das euere L. inhalt irs anzeigens zu denen von Bronschweig geschickt, ir gelegenheit zu vernemen. Halten es auch dofur, inen werd über beschehen mandat und verköndte abschaffungen an dem stillstand die bestimpte zeit nicht vil beschwerlichs gelegen sein. Was aber unser gemüet und bedencken der bewilligten hulf halb in Bronschweig seie, das haben wir nunmehr eueren L. uberflüssig erklert3, darbey wir es auch besteen lassen und, dieweil unser petition und vilmalig ansuchen an Granuella under andern in der von Bronschweig sachen allwegen daruff beruwet hat, das die gefangen lödig gelassen, die genomen guetter relaxiert und entschlagen, auch die strassen, weg und steg geöffnet werden muessten, so wöllen wir uns versehen, das der heroldt zu abstöllung des und anders gewalts darumb abgevörtigt sey. Euere L. werden aber in der widerantwurt von den von Bronschweig befünden, waruff es stee und ob es ervolgt oder nit sey.

Und wie wir eueren L. vormals geschriben, also steet auch noch unser bedencken unverendert in dem, das sich euere L. uff den reichstag furderte oder, do euere L., gen Regennspurg zu komen, b in der erst–b beschwerung truege, das sie sich gen Nurmberg gewißlich begeben, so were mit dester merer frucht die ding, daran euere L. noch mangel hetten, zu erlangen und abtzuhandeln. Dann sollen euere L. uff dem reichstag nicht selbst personlich oder in der nehin darbey sein, so wurt es allen handlung [sic!] seer hinderlich und nachteilig sein. Darumb so wöllen wir uns nochmaln versehen, euere L. werden die handlung durch personliche gegenwurtigkeit oder in der nehin furdern und gehörtermassen nit ussen bleiben4. Was aber Christoff von Taubennheims schrift belangt, werden sich die löuf und sachen seiderher verendert und ein andere gelegenheit haben, dann es eben ein gutte zeit ist, darin solch schreiben ußgangen. c Dann die ksl. Mt. nun lang zu Nurmberg unsers versehens geweßt und wol nun zu Regennspurg–c.

Hat den sächsischen Entwurf für das Schreiben an Kg. Christian von Dänemark gesiegelt und schickt es Johann Friedrich zur Weiterleitung an den Adressaten zu. [...]. Datum Marpurg, Mittwochs, den 23. Februarij anno etc. 41.

Anmerkungen

1
 Vgl. Christoph von Taubenheim an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Regensburg, 1541 Februar 6, Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 152r–157v (Ausf.) [Nr. 470] und ders. an dens., Eger, 1541 Februar 1, ebd. fol. 148r–149v (Ausf.): Entgegenkommen des Magistrats von Eger hinsichtlich der Organisation der Postverbindung zwischen Kursachsen und Regensburg und sonst. Interesse der Stadt Eger am Kauf von Getreide in Kursachsen. Hier liegen Nachrichten vor, dass der Kaiser am kommenden Freitag [= 1541 Februar 4] in Nürnberg ankommen wird und dort vier Tage bleiben will, um dann von da weiter nach Neumarkt zu Pfgf. Friedrich zu ziehen, dort einen Tag zu verweilen und in zwei Tagen nach Regensburg zu reisen. Nimmt an, dass der Kaiser am Freitag nach Dorothea [1541 Februar 11] in Regensburg ankommen wird. Von der Ankunft von Fürsten bzw. ihrer Gesandten zu Regensburg ist hier nichts bekannt. Datum in eille Egra am tage Brigitte 1541. – Vgl. dazu Kf. Johann Friedrich von Sachsen an Christoph von Taubenheim, Lochau, 1541 Februar 11, Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 150r–151r (Reinkonz.): Konsens zum Kauf von Getreide durch die Stadt Eger. Was nun Taubenheims Mitteilung angeht, dass der Kaiser heute dato in Regensburg ankommen soll, dass aber noch kein Fürst persönlich, auch keine Gesandtschaft anwesend sein soll, so nimmt er an, dass Taubenheim mittlerweile in Regensburg eingetroffen ist und wünscht, dass er umgehend schriftlich mitteilt, uff welchen tagk ksl. Mt. zu Regenßburg ankomen und wie starck ungeverlich, auch ob und weliche fursten mit irer Mt. ankomen, desgleichen, was sunst von fursten doselbst ankomen sein und welcher chur- und fursten man sich des orts auch furderlich anzukomen vorsicht und was die rede und sage zu Regenßburgk sey, damit wir des wissens und uns dornach zu richten mugen haben. Datum Lochaw, Freitags nach Dorothee 1541.
2
 Vgl. Eberhard von der Thann an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Nürnberg, 1541 Februar 4, Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 165r–167v (Ausf.): Ist gestern hier angekommen und hat in der Herberge Christoph von Kreytzen, den Gesandten Hg. Albrechts von Preußen, getroffen. Dieser war vor etwa sechs Wochen in Ansbach und berichtet, dass Mgf. Georg und Mgf. Albrecht von Brandenburg durch ihre Gesandten Balthasar Rabensteiner und Balthasar von Rechenberg den Kaiser eingeladen haben, auf der Reise nach Regensburg zu ihnen nach Ansbach zu kommen. Der Kaiser hat die Einladung angenommen. Daraufhin haben beide Markgrafen für den Besuch des Kaisers etwa 300 ihrer adligen Untersassen zu Dienst und Aufwartung aufgeboten. Wenige Tage danach aber hat Pfgf. Friedrich, der sich jetzt am ksl. Hof aufhält, den beiden Markgrafen mitgeteilt, der Kaiser habe sich in Speyer auf der Jagd erkältet und das Podagra zugezogen. Sobald Besserung zu erwarten sei, werde der Kaiser auf folgender Route zügig weiterreisen: Von Speyer nach Heidelberg, von da zum Deutschmeister Walther von Cronberg nach Horneck, von da in markgräfliches Territorium nach Crailsheim, am nächsten Tag nach Feuchtwangen, am folgenden nach Ansbach und am darauf folgenden nach Karlsburg, von da aus dann nach Nürnberg. Dies und dass der Kaiser auf Lichtmeß in Ansbach sein solle, hatten die markgräflichen Gesandten am Kaiserhof abgesprochen. Aber diese Absprache ist jetzt hinfällig geworden. Die beiden Markgrafen haben deshalb ihre in der Nähe ansässigen Adligen wieder heimreiten lassen und ihnen befohlen, sich auf weiteres Erfordern bereitzuhalten. Die beiden Markgrafen unterhalten auch eine eigene Postverbindung nach Heidelberg, um auf dem Laufenden zu bleiben. Dem Nürnberger Rat ist heute aus Speyer Nachricht zugekommen, dass der Kaiser heute von Speyer nach Heidelberg aufbrechen will, also wohl kaum vor zehn oder zwölf Tagen in Nürnberg ankommen wird. Es ist anzunehmen, dass der Kaiser in Nürnberg und dann in Neumarkt, wo eine Bärenjagd vorgesehen sein soll, einige Tage bleibt und umso später in Regensburg ankommen wird. Er, Thann, will in jedem Fall noch einige Tage in Nürnberg bleiben und sich erst nach Regensburg begeben, wenn er Gewissheit hat, wann der Kaiser ankommt und ob der Reichstag tatsächlich in Regensburg stattfindet. Will dann dem Befehl Johann Friedrichs entsprechend vor dem Kaiser in Regensburg eintreffen. Aus Nurnburgk, Freitagk nach Mariae Lichtmeß anno etc. 41.[Zettel:] Hat am Dienstag [1541 Februar 1] in Bamberg Hg. Heinrich von Braunschweig mit Räten und Hofgesinde, etwa 40 Reitern, sieben beladenen Mauleseln und zwei Wagen angetroffen. Am folgenden Mittwoch ist Hg. Heinrich weitergereist und gestern abends vor ihm hier in Nürnberg angekommen. Weiß nicht, ob Hg. Heinrich hier auf den Kaiser wartet oder ihm entgegenreitet. [...]. Datum ut supra.
a
 In B: Johann.
3
 So etwa noch am 19. Februar. Vgl. Lgf. Philipp von Hessen an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Marburg, 1541 Februar 19, Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 2, unfol. (Ausf.): Hg. Ernst von Braunschweig beschwert sich laut beiliegender Kopie über die von Kf. Johann Friedrich angeordneten Werbungen zugunsten der Stadt Braunschweig. Hat Verständnis für die Beschwerden Hg. Ernsts und teilt seine Besorgnis. Wir versehen uns aber, dieweil euerer L. die suspension der acht mit des Granuelle schrift, darinnen angezeigt wurdet, das Hg. Heinrichen mandiert, auch durch den herolden verkündt, sich gegen Bronschweig gewalts zu enthalten, nunmehr zukomen, das euere L. solch ir vorhaben auch abgeschafft haben und des stillstands der hulf diser zeit mit uns einig sein sollen, wie wir dann euerer L. nunmehr in etlichen schriften unsere ursachen, uß denen wir solchen stillstand fur gut geacht, gnugsam angezeigt und dargethon haben. Wenn die Hilfe für Braunschweig hätte geleistet werden müssen, hätte er eine persönliche Zusammenkunft zur Beratung über ihre erfolgreiche Durchführung für gut gehalten. Regt für den Fall, dass Hg. Heinrich dem ksl. Mandat nicht gehorcht, eine solche Zusammenkunft bzw. eine Rätekonferenz an. Datum Marpurg, sampstags, den 19. Februarij anno etc. 41. – Vgl. dazu Hg. Ernst von Braunschweig an Lgf. Philipp von Hessen, Celle, 1541 Februar 13, Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 2, unfol. (Kop.): Beschwerden gegen die Musterung von Knechten, die Dietrich Behr und Jobst von Gladebeck in seinem Territorium auf Anweisung Kf. Johann Friedrichs zur Aufstellung des Hilfskontingentes für die Stadt Braunschweig durchführen sollen. Bezweifelt den militärischen Sinn dieser Hilfe für Braunschweig. Wendet gegen die Hilfe außerdem ein: Neben dem, das auch hoch zu bedencken ist, das obberurt volck dieser zeit in stehendem reichstagk und weil man von erhaltung frides und recht handeln soll, angenomen und in die stat gelegt werden, dann es das ansehen bey den abgunstigen haben möchte, als wolte man solche handlung des fridens damit sturtzen und verhindern. Es wurde auch Hg. Henrichen bey ksl. Mt. ainen grossen glimpf machen und ime irer Mt. und anderer nurmbergischen bundtsverwanten, die itz beyein sein, hilf erregen und zujagen, die er sunst nicht oder schwerlich erlangen und haben wurde. So kan er leichtlich gesterckt werden, das obberurt volck in der stat bleiben und mussig verkostet und besoldet werden oder das ein tail den andern stercken mus, bis letzlich die gantz macht erfolget. Darumb were villeicht besser, das es underlassen oder mit gantzem ernst die defension furgenommen wurde. Solle es aber ye gut sein, ein solch volck in Braunschweig zu legen, so were dannocht nit unrathsam, das es in stehendem reichstag und handlung nit geschehe, sonder vorerst erwartet wurde, was dieselbige in dieser und andern den cristlichen stenden obliegenden sachen geben wolten. Hat wegen der Gefahren und Nachteile für sein Territorium und weil er die Hilfe in der beschlossenen Form für wenig zweckdienlich hält, Behr angewiesen, den Musterungsbefehl bis auf weiteres nicht auszuführen. Bittet, sein Territorium mit Musterungen zu verschonen. Die Truppen können auch anderswo angeworben werden. Wenn aber eine reguläre, volle Bundeshilfe vorgenommen wird, will er sich pflichtgemäß daran beteiligen. Datum Zell, Sontags post Dorothee anno etc. 41.
b
–b In B marg. nachgetr.
4
 Vgl. z. B. Lgf. Philipp von Hessen an Kf. Johann Friedrich von Sachsen, Marburg, 1541 Februar 21, Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 1, unfol. (Ausf.): [...]. Daneben sein wir bedacht, uff Mitwoch nach Invocavit nechst [1541 März 9] uff Regenspurg zu dem reichstag zu verrucken. Bitten derhalben euere L., uns ires uffseins auch furderlich zu verstendigen. Wann sich dann unser beeder gelegenheit also schicke, das wir mitainander zu Regenspurg einreiten mochten, sollichs were uns woll gelegen und gefellig, wollten es auch unsers teils gern sehen. Was die Befürchtung des Kurfürsten angeht, dass es wohl vergeblich sei, mit Granvelle wegen der Schmähschrift Hg. Heinrichs von Braunschweig etwas zu verhandeln, so hat er seit seinem letzten Schreiben an den Kurfürsten, in dem er Granvelles Antwort mitsandte, nicht mehr an Granvelle geschrieben noch hat Granvelle seinerseits geschrieben. In diesem Stand hat er die Sachen beruhen lassen. Datum Marpurg, den 21. Februarij anno etc. 41.
c
–c In B v. a. Hd. marg. nachgetr.