Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 469–470.

1. HA (Religionsvergleich): Verordnete des FR für den Religionsausschuss.

/469/ (Nachmittag) fürstenrat. /469 f./ Österreicha  referiert den Beschluss der katholischen Stände zur konkreten Besetzung des Religionsausschussesb , 1.

/469’/ Pfalz[-Zweibrücken] nennt die Ausschussverordneten seitens der CA-Stände des FR: Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Hessen und Pfalz-Zweibrücken oder Sachsen. Letztgenannte Ff. haben sich nach der Ankunft der sächsischen Gesandten untereinander abzusprechen. Bis zur Ankunft der sächsischen Deputierten nimmt Pfalz-Zweibrücken am Ausschuss teil2.

/469’ f./ Eine vom FR noch für diesen Tag beantragte, gemeinsame Sitzung mit KR wird vom Mainzer Kanzler auf folgenden Tag verschoben.

Anmerkungen

a
 Österreich] Würzburg (fol. 86) differenzierter: Erbtruchsess W. von Waldburg für Österreich.
b
 Besetzung des Religionsausschusses] Würzburg (fol. 86 f.) eindeutig: Besetzung mit Salzburg, Augsburg, Österreich und Bayern. Vertretung der Prälaten und Äbtissinen: Da diese /86’/ zu allen ausschussen auch ein person geben, solte innen dieselbig in dissem ausschuß auch zugelassen sein. Wie dann gleichsfalß den graven und hern auch ein person zum ausschuß zugeben zugelassen were.
1
 Vgl. die vorausgehende Sonderberatung der katholischen Stände des FR am Vormittag: Österreich B, fol. 467’–469 [Nr. 392].
2
 Im Protokoll nicht erwähnt wird die Abordnung eines Vertreters der Wetterauer Gff. in den Ausschuss. Zur Besetzung vgl. die letzte Sonderberatung der CA-Stände am 2. 12. [Nr. 362].