Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 251–260.

Werbung der böhmischen Gesandtschaft im Zusammenhang mit dem 2. HA (Türkenhilfe). 1. HA (Religionsvergleich): Bericht über die Verhandlungen im Religionsausschuss. Bedauern der geteilten Beschlussfassung.

/251/ (Nachmittag, 2 Uhr) /251–254/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 619–621.]

/254/ Städterat a . /254–255/ Regensburg proponiert gemäß Wunsch der Straßburger Gesandten: Im FR berichten dessen Deputierte für den interkurialen Religionsausschuss jetzt über den dortigen Verhandlungsstand1 . Da ohnehin beabsichtigt ist, Kg. morgen um 7 Uhr zu anderen Punkten eine Resolution vorzubringen und ihn bald danach auch über den Stand der Religionsverhandlungen zu unterrichten, sollte SR noch zuvor dazu beraten. Die Deputierten im Religionsausschuss, Straßburg und Schwäbisch Gmünd, haben den Bericht jetzt noch nicht angefertigt. Deshalb soll SR morgen um 6 Uhr zusammenkommen, um ihn anzuhören.

/255/ Umfrage. Einhelliger Beschluss: Man möchte den Bericht jetzt vernehmen, selbst wenn er nicht ausführlich, sondern nur summarisch vorgebracht werden kann.

/255’/ Straßburg und Schwäbisch Gmünd berichten über die Verhandlungen des Religionsausschusses2 : Im SR wurde zu Beginn des RT einhellig beschlossen, beim 1. HA (Religionsvergleich) ein Kolloquium vorzuschlagen3 . /256 f./ Im Ausschuss haben die geistlichen Kff. und Ff. für ein Generalkonzil und die weltlichen Stände für ein Kolloquium votiert. Kg. hat sich in seiner Resolution dem Kolloquium angeschlossen4.

/256’–260/ In den weiteren Ausschussberatungen haben die geistlichen Kff. und Ff. für die Bewilligung eines Kolloquiums fünf Punkte vorausgesetzt. Davon haben die CA-Stände nur akzeptiert, dass das Kolloquium keine Beschlusskompetenz haben, die Verhandlungen unverbindlich geführt und die Ergebnisse Kg. und Reichsständen vorgebracht werden sollen. Zu den anderen Bedingungen (Konzilsklausel, Amtsklausel geistlicher Würdenträger) war keine Einigung möglich5 . Deshalb soll dem Kg. erneut eine geteilte Resolution übergeben und dessen Stellungnahme abgewartet werden.

/260/ Umfrage zum Bericht. Einhelliges Bedauern der geteilten Beschlussfassung im Ausschuss. Dann do man sich in praeparatoriis ytziger zeit nitt vergleichen kontte, wurde man sich vil weniger kunfftig in der haubtsachen vergleichen konnen et econtra. SR muss es aber dabei bewenden lassen, dass Kg. die geteilte Resolution vorgebracht wird.

Anmerkungen

a
  Städterat] Augsburg (fol. 102) zum Zeitpunkt: Nachmittag, 4 Uhr.
1
 Vgl. Würzburg (fol. 187 f.) und Bamberg (fol. 263 f.) [Nr. 178, Anm. a].
2
 Folgender Bericht ist in den reichsstädtischen RTA auch als eigenständiges Aktenstück überliefert: StA Augsburg, Reichsstadt Nördlingen MüB 67, fol. 297’–301’. StadtA Augsburg, RTA 13, unfol.
3
 Vgl. Nürnberg, fol. 144’ [Nr. 256].
4
 Vgl. neben dem Protokoll des Religionsausschusses die Antwort der Reichsstände und die Replik des Kgs. zum 1. HA [Nrr. 427, 428].
5
 Vgl. die Verhandlungen im Religionsausschuss am 14. 1., 16. 1. und 21. 1.: Kurmainz A, fol. 114–126’, 127’–133 [Nrr. 327329] sowie die Duplik der Reichsstände zum 1. HA [Nr. 429], fol. 373’–376.