Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 372–382.

Anmahnung des Kgs., den RT zum Abschluss zu bringen. Verlängerung der Sitzungszeit. 1. HA (Religionsvergleich): Billigung des Resolutionskonzepts für die Sextuplik der Reichsstände. Fragliche Beteiligung der Reichsstädte am Kolloquium. 2. HA (Türkenhilfe): Beantwortung der böhmischen Gesandten.

/372/ (Nachmittag, 3 Uhra ) /372–375’/ Reichsrat 1 , Gf. Georg von Helfenstein. [Entsprechend Protokoll des KR, Kurpfalz, fol. 550 f.2  Ferner:] /375 f./ Nach der Beantwortung Helfensteins kündigt der Mainzer Kanzler SR die Vorlage eines vom Religionsausschuss formulierten Konzepts [für die Sextuplik zum 1. HA] an.

/375’/ Städterat. Um die Zeit bis zur Vorlage zu nutzen, werden Straßburg und Schwäbisch Gmünd gebeten, über die Verhandlungen im Religionsausschuss zu berichten. /375’–379’/ Vortrag des Straßburger Gesandtenb : Der Kg. hat die Vorschläge der Reichsstände zur Organisation des Kolloquiums weitgehend gebilligt3 . Der Ausschuss hat sodann die personelle Besetzung beraten4 : Vertretung des Kgs. als Präsident gemäß Wunsch vorrangig der CA-Stände im Ausschuss durch Kg. Maximilian von Böhmen oder den Hg. von Jülich. Dagegen mehrheitliche Ablehnung einer konkreten Vorgabe für den Kg. durch die geistlichen Stände. Assessoren: Zugeständnis der Vertretung durch Substituierte von festgelegtem Stand. Konkrete namentliche Festlegung der Kolloquenten und Adjunkten sowie der Auditoren und Notare beider Religionen.

/379’/ Mainzer Kanzler bringt die Resolution des Religionsausschusses [für die Sextuplik zum 1. HA] im Anschluss an die Billigung durch FR im SR vor. Beschluss: Billigung.

Nürnberg regt an, den Verordneten, den die Reichsstädte (und Gff.) zum Kolloquium abordnen, zu benennen. Andere lehnen dies als verfrüht ab und wollen zunächst eine Entscheidung der Gff. abwarten. Später zeigt sich, dass gemäß der Sextuplik die Gff. allein diesen Verordneten [als Auditor der CA-Stände] stellen5.

/379’ f./ Straßburg referiert nochmals über Differenzen im Ausschuss, was G. Witzel betrifft, /380/ der alß ein wanckelmuetiger mensch von den CA-Ständen abgelehnt6 , wegen des Beharrens der geistlichen Stände aber als Kolloquiumsteilnehmer benannt worden ist.

Ulm regt die Forderung an, je eine Stadt beider Religionen am Kolloquium zu beteiligen, um die Reputation der Reichsstädte zu wahren. Dies ist jedoch in ansehung, dz im anfang bedingt worden, dz dises colloquium, weil es wider des Reichs geprauch unnd ordnungen, niemands praeiudicial sein solle7, nitt fur gut angesehen worden.

Reichsrat. /380 f./ Mainzer Kanzler konstatiert die Billigungc  des Resolutionskonzepts für die Sextuplik zum 1. HA (Religionsvergleich)8.

/381–382/ Vorladung der böhmischen Gesandten. [Entsprechend Protokoll des KR, 801 mit Anm. 2. Ferner:] /382/ Die von den böhmischen Gesandten erbetene Abschrift der Antwort wird ihnen anschließend ausgehändigt.

Anmerkungen

a
 3 Uhr] Köln (fol. 42’) und Augsburg (fol. 132’) abweichend: 2 Uhr.
1
  Augsburg (fol. 132’–134) protokolliert diese Sitzung des RR erst im Anschluss an die oben folgende Beratung des SR.
2
 Vgl. Nr. 100, Anm. a.
b
 Straßburger Gesandten] Augsburg (fol. 132’) differenzierter: Straßburger Syndikus [Jakob Hermann].
3
 Vgl. Quadruplik der Reichsstände und Quintuplik des Kgs. zum 1. HA [Nrr. 431, 432].
4
 Vgl. neben dem Protokoll des Religionsausschusses die Sextuplik der Reichsstände [Nr. 433].
5
 Vgl. die Sextuplik [Nr. 433], fol. 46’.
6
 Vgl. Beratung im Religionsausschuss am 8. 3.: Kurmainz A, fol. 216–217’ [Nr. 347].
7
 Hier wohl irrtümliche Bezugnahme auf die Ausschussbildung zur Religionsfrage auf dem RT (interkurialer Religionsausschuss), die mit Präjudizvorbehalt erfolgte. Vgl. die Verordnung des Religionsausschusses [Nr. 452], fol. 135’.
c
 Billigung] Augsburg (fol. 133’) differenzierter: Die Billigung seitens des SR referiert der Kölner Gesandte.
8
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 433.