Textvorlage: Kurpfalz C, fol. 143–157.
Vereinbarung engen Einvernehmens der CA-Stände und einheitlicher Votenabgabe in den Kurien mittels vorausgehender geheimer Absprachen. Vorrangige Beratung der Religionsfrage im paritätisch besetzten Ausschuss gemäß Passauer Vertrag. Keine Einigung zur Freistellungsforderung. Widerspruch der CA-Stände beim RT 1555 gegen den Geistlichen Vorbehalt als Bestandteil des Religionsfriedens. Gefahr der Infragestellung des Religionsfriedens durch die Freistellungsforderung. Keine Beteiligung der protestantischen Reichsstädte am Sonderrat der CA-Stände.
/143/ Kurpfälzer Herbergea
. Versammlung der CA-Stände
1
(Gesandte: Kurpfalz, Kursachsen, Kurbrandenburg, Sachsen, Brandenburg-Küstrin, Württemberg, beide Hgg. von Pommern, Hessen, Henneberg), einberufen von den Kurpfälzer Gesandtenb.
Kurpfalzc
proponiert: Die CA-Stände haben es bisher so gehalten, dass sie sich vor anstehenden Religionsverhandlungen jederzeit vertreulich zusamen gethan und aller /143’/ guter correspondentz einhelliglich bevleissen hetten. Entsprechend erfolgte auf diesem RT die erste Einberufung durch die kursächsischen Gesandten. d–
Das Verhandlungsergebnis wurde ihnen, den Kurpfälzer Deputierten, vertraulich mitgeteilt
–d
. Obwohl ihnen speziell dazu noch keine Erklärung des Kf. vorliegt, haben sie wegen der baldigen Aufnahme der Hauptberatungen nicht länger abwarten wollen und die CA-Stände einberufen, um ihnen die Absichten des Kf. ihrer Instruktion gemäß2
anzuzeigen: /143’ f./ Kf. ist entschlossen, beharrlich bei der CA zu bleiben und alles zu befördern, was der Ehre Gottes dient. In den Religionsverhandlungen ist es ratsam,
/144/ in den votis fur einen mann zustehn, auch einmuetig in religions sachen uno ore zuvotirn, damit hierdurch dem gegenthail das uberstimmen gewheret werden möchte. Zum RT allgemein merkt Kf. an, dieser sei wegen der beiden Hauptpunkte, der Religionsfrage und der RMO, gleichwoll nit ordenntlicher weiß außgeschrieben und furgenomene, dann one der churfursten vorgeennder bewilligung oder zuthun dergleichen Reichs versamblung nit anzustellen3.
/144 f./ Dennoch hat der Kf. als gehorsamer Reichsfürst und zur Beförderung der Religionsverhandlungen ihnen, den Gesandten, aufgetragen, vorrangig auf der Erörterung der Religionsfrage zu beharren, die ohnehin aufgrund der Vorgaben im Passauer Vertrag und im RAb 1555 principaliter zu erledigen ist. Erwarten deshalb Einvernehmen der anwesenden Stände,
/144’/ das dieser religions punct, so in der proposition gehörter massen der haubt unnd erster punct, anfennglich vor allen dingen zuberattschlagen unnd zuerwegen.
/144’ f./ Erinnern an die Religionsberatungen des RT 1555 und die dort vorgebrachten Argumente gegen den Geistlichen Vorbehalt4
, der
/145/ unnserer kirchen ein solich unchristenlichs abscheuen bringen wurde, das niemanndt zu unns dretten dorffte. Wie dann anndere mehr ursachen unnd statliche bewegnus darzuthun, wo man, wie die sachen in das werck zurichten, verner berattschlagen wolte. Unnd aber die beschwernus den stennden, wo der articul der freistellung also pleiben solte, noch bevorstunden: Solichem dann zeitlich unnd notturfftiglich furzukhomen, so möchten die stennde doch in bedacht [nehmen] und die kgl. Mt. durch sie einhelliglich zubittenf sein, das ir kgl. Mt. die freistellung ercleren und dahin richten wolten, das all die jhenige, niemanndts außgeschlossen, hohes oder anndern stanndts5, so zu unns dretten, an iren digniteten, officien unnd beneficien frei gelassen wurden und einicher enntsetzung irer haab unnd gueter noch annderer infamien sich nit zubefaren habeng. Welches dann dieser /145’/ zeit unnd gelegennheit, dieweil ir Mt. auf die turggen hilff tringen unnd der stennd hilff unnd zuthun vonnötten hette, am besten unnd fueglichisten anzubringen unnd zuerheben sein möchte6. Betten dem allem nach, sie, die stennde, wolten in dem sich mit unns vergleichen. Regen an, die protestantischen Reichsstädte am Religionsrat zu beteiligen, da sie über erfahrende Leute in Religionssachen verfügen7.
Umfrage. Kursachsenh
: Sind vom Kf. ebenfalls beauftragt, sich in Religionssachen mit den anderen CA-Ständen einzulassen unnd zuvergleichen. Man weiß, was schon in der Vergangenheit dergleichen zusamen haltung gewürckt. Derhalben dan die stenndt von den pfaffen je unnd alwegen fur ein parth gehalten, furnemblich aber in solicher vertreulichen vergleichung i–die practicirten stimmen etwas eingestelt /146/ unnd verhindert worden–i
,
8.
Kf. befürwortet aberj
, dass der CA-Stände versamblungen oder conventicula in geheim unnd dermassen bescheen, damit dieselben nit also lautmar [!] oder vermerckt wurden, dadurch etwann gegenntheil verdacht schöpffen möchte, als ob wir selbst unndereinander nit einer meinung unnd darumb soliche zweivelhafftige disputationes in den versamblungen anstelten. Bathen hierauf, was die stendt sich in iren votis unnd solicher privat tractation enntschlössen, in gehaim zuhalten und vor der zeit nit zueröffnen. Am anndern wisten sie sich woll zuerinnern, das gegenwurtiger reichstag von wegen des religion punctens unnd muntz ordnung furnemblich alhero verschoben worden9, k–das auch gleichwoll auf der kgl. Mt. gnedigst begern die räth ausserhalb bevelchs sich nit begeben oder one irer gnedigsten herren ratfication was bewilligen dörffen. Jedoch irs vernemens auff irer Mt. /146’/ verner an die churfursten anlanngen die ratification ervolget sein solle–k
,
10. Beim RT 1555 ist vorrangig von den CA-Ständen die Beratung der Religionsfrage in einem Ausschuss abgelehnt worden11
. Hingegen ist jetzt wegen des Überstimmens [in den Kurien] unabdingbar, dass man auf einem [interkurialen] Ausschuss gemäß Passauer Vertrag besteht. Dazu hat Kurbrandenburg in der letzten Zusammenkunft angeregt, auf dem RT die Hauptverhandlungen zur Religion einzustellen, da keine Vergleichung zu erhoffen sei und man ohnehin den Religionsfrieden habe, sondern sich nur auf präparative Beratungen einzulassen12
. Sie, die kursächsischen Gesandten, sind ebenfalls der Meinung, dass die Religionsfrage in einem großen Ausschuss nach der Vorgabe des Passauer Vertrags13
preparative unnd /147/ daneben in gemeinem Reichs rath die auch hoch nottwenndigst begerte turcken hilf zu gleich miteinannder in berattschlagung gezogen und bei jedem puncten der religion fridt erneuert, erclert, becrefftiget und vorbehalten wurde.
/147 f./ Bestätigen zur Freistellung zwar die von Kurpfalz vorgebrachten Argumente und die günstige Gelegenheit für deren Forderung, verweisen aber auf die heftigen Auseinandersetzungen um den Geistlichen Vorbehalt auf dem RT 1555. Die Debatten zwischen dem Kg. und den CA-Ständen um diesen Artikel sind zuletzt
/147’/ expresse in einen dissensum gerathen, also das derselbig irer Mt. schrifftlich unnd mundtlich furbracht unnd deßwegen begert, diesen dissensum dem abschiedt einzuverleiben14. Darauf sovil erhalten, das die wörtlin „welches sich die stenndt nit /148/ vergleichen khunden“ von der kgl. Mt. zugelassen unnd in abschiedt eingesetzt wordenl
,
15. Nur um den Religionsfrieden insgesamt zu ermöglichen, hat Kf. August 1555 den ohnehin nicht bewilligten Zusatz bezüglich des Geistlichen Vorbehalts zugelassen. Kf. befürwortet demnach dessen Streichung. Er wird deshalb in diesem Bestreben auf dem jetzigen RT (doch das in alweg dadurch der religion frieden nicht verletzt, sonnder in seinen würden unnd crefften pleibe) an irer person keinen mangel erscheinen lassen. Unnd liessen sein kfl. Gn. den stennden treuer wolmeinung verner vermelden, das /148’/ dieselben woll ermessen unnd erwegen wolten, mit was beschwerde, muehe, arbait unnd verbrachter lannger zeit solicher religion frieden von den pfaffen herausser bracht unnd erlanngt, unnd dann zuvor sie alle argelisst unnd gefhar in anndern friedtstennden gesuecht, so möchten sie villeicht furnemblichen in diesem schweren werckh kheinen stain unerregt lassen, damit mehrernannter religion friedt umbgestossen unnd zu wasser gemacht wurde16. Solte nuhn eben diese disputation von neuem eingefuert unnd alles das widerumb erregt werden, so zuvor nicht erheblich, [so ist] zubesorgen, das sie, die gaistlichen, den frieden nichtig sein und die sachen in denn stanndt, wie vor der obligation, dero sie in benanntem frieden verbunden, khomen wurden lassen. Zudem daneben solche erholte disputationes das ansehen gewinnen möchten, als ob man zuvor tacite in den puncten bewilliget; unnd das desto gevarlicher, dha man vergebenntlichen ansuchen, nichts austreglichs erhalten oder in effectu inen dadurch zuverstehn geben wurde, als ob wir in voriger tractation darein bewilligetm. Nhun were aber nit zuverhoffen, das bei der kgl. Mt. oder gegennthail ditz orts was /149/ steuerlichs noch pillichs zuverfanngen unnd zuerlanngen, dann vormalln eben so woll diese occasion der turggen hilff, nott unnd motiva vorgestannden, so jetztunder gleichwoll mit etwas mehr scheins herfurzogen möchten werden. Stunde demnach bei den stennden, die sachen zubedenncken. Ires einfalts aber hielten sie dafur, das diese ansuchung umb erclerung etc. noch zur zeitt woll einzustellen unnd bei dem religion frieden vestiglichen zupleiben17. Lehnen die Beteiligung der protestantischen Reichsstädte an den Versammlungen der CA-Stände ab18
, n–
da sie auch auf dem RT 1555 nicht dazu berufen worden sind
–n.
Kurbrandenburg: /149 f./ Wie Kurpfalz und Kursachsen für vorrangige Beratung der Religionsfrage im Ausschusso
. Geistlicher Vorbehalt: Kurbrandenburg hat auf dem
RT 1555 explizit gegen dessen Aufnahme in den Religionsfrieden gewirkt19
, aber wie andere CA-Stände die Erklärung des Kgs. nicht verhindern können. Hat dazu keinen speziellen Auftrag des Kf.
20
, er
/149’/ wiste jedoch irer kfl. Gn. gemuet dahin gesinnent, das /150/ dieselbig diese ding unnd furnemblich gern befurdern wurden helffen, ob villeicht zu moderation oder erclerung dieser puncten zubringen. Wie dann er fur sein person21 die sachen inter votandum neben den anndern der stenndt rethen an ime nit erwinden wolte lassen. Trüege aber diese fursorg wie Sachssen, das etwan durch solche suchung, insonnderheit da dieselb hefftig oder unzeitlich beschee, nit allein dem religion frieden dadurch gevarlichen vorgriffen, sonnder auch die hochnottwenndige turggen hilff beschwerlichen auffgezogen wurde22.
/150 f./ Aufgrund der Erfahrungen beim RT 1555 ist nicht zu erwarten, dass Kg. in diesem Punkt Zugeständnisse machen wird. Ist dennoch bereit, an der Beratung einer Eingabe an den Kg. mitzuwirken und will mittlerweile Weisung des Kf. anfordern. Lehnt die Beteiligung der protestantischen Reichsstädte an den Versammlungen der CA-Stände mit Argumenten wie Kursachsen ab23
und besteht auf dem Verfahren wie 1555, als man die Beschlüsse der CA-Stände
/150’/ mit der zeit etlichen unnder inen unnserer religion und guethertzigen soliches vertreulich eröffnet hat.
Sachsenp
: /150’ f./ Wie Kurpfalz und Kursachsen für vorrangige Beratung der Religionsfrage im Ausschuss. q–
Daneben Parallelberatung der Türkenhilfe in den Kurien
–q
. Hat zur Beteiligung der Reichsstädte24
sowie zur Freistellung keine Instruktion und will deshalb zuerst Weisung der Hgg. anfordern25
, insbesondere in Anbetracht der Gefahr, /151/ das durch soliche suchung unnd erneuerte tractation etwann der religion frieden zerruttet unnd verletzt möchte werden.
Brandenburg-Küstrin: Bekräftigt nochmals sein in der ersten Sitzung vorgebrachtes Votum, auf dem RT zur Religion nicht principaliter, sondern nur preparative in einem Ausschuss die möglichen Wege zur Vergleichung zu beraten. /151 f./ Kennt zur Freistellung die intensiven Bemühungen der CA-Stände auf dem RT 1555 sowie die apodiktische Haltung des Kgs. und bestätigt den von Kursachsen angesprochenen, damals eingebrachten Dissens der CA-Stände.
/151’/ r–Unnd were woll aufzumercken, damit nit etwann die sachen durch retractation dieses articuls mehr geergert dann gebessert. Dann da man die erclerung versuchen unnd doch (wie enndtlichen [!]) nit erhalten thette: Was soliches fur nutz oder schadens ereugen [!] wurde, were zuvor von anndern vermeldt wordenn. Unnd man schon sich dessen bei der kgl. Mt. protestirt, das nie in solichen puncten bewilliget, were jedoch soliche protestation fur sich selbsten crafftloß unnd nichtig. Hielte deßhalben fur beratsam, das man bei dem religion frieden pliebe unnd zu dessen zerruttung nit ursach geben–r.
/151’ f./ Verfügt über keine genauere Instruktion, da die vor dem RT geplante Zusammenkunft von CA-Ständen und damit die Absprache zur Religionsfrage und insbesondere zur Freistellung unterblieben ist. Ist dennoch bereit, bis zu deren Vorliegen an den Verhandlungen der CA-Stände teilzunehmen. Beteiligung der Reichsstädte: Wie auf dem RT 1555.
/152/ Württemberg: Hg. hat ihnen aufgetragen, auf dem RT die Absprache der CA-Stände zur Religionsfrage zu veranlassen, damit sie in den votis fur ainen mann stehen. Stellen nunmehr Übereinkunft darin fest, dass man sich in diesen vertraulichen Unterredungen allemalen in gehaim sich der votis vergliche, damit in beeden, chur- unnd fursten rath, zu gleich ex uno ore gestimbt unnd ein meinung furbracht wurde unnd deßwegen auf denn fall, man nach angefanngener tractation in zwaierlai meinung zerfhüle, desto fueglicher, wie Pfaltz davon geredt, fur einen man stehn möchte.
/152’/ Billigen die vorrangige Beratung der Religionsfrage im Ausschuss. Freistellung: Kurpfalz hat vernunfftigen, woll auch nottwenndiglichen bedacht unnd furbracht, das zu dieser occasion unnd gelegenheit solicher beschwerlicher, unleidennlicher puncten in der religions tractation vor allen dingen berattschlagt unnd herfurgezogen werden solte26. Dann was fur infamien unnd macul den jhenigen, so zu unns dretten, angehefft, wie verächtiglichen die enntsetzt, verjagt, darzu an derselben stat falsche lehrer angestelt unnd, das am beschwerlichisten, den armen unnderthanen die pure, rhaine lehr des evangeliumbs enntzogen wurden, hetten die reth, so vormalen soliches zu Augspurg statlichen woll bewogen unnd furbracht, woll zuermessen. Unnd da man weiter der notturfft nach davon tractieren wurde, wolten sie laut habenden bevelchs sich nach der lenng vertreulich auch vernemen lassen. Dann sie austrucklichen bevelch, in privat tractation oder dem fursten rath, da man sich /153/ mit inen vergleichen wurde, dieser freistellung halber expresse anregung unnd runde meldung zuthun. Deshalb wie Kurpfalz. Falls man übereinkommt, die Forderung an den Kg. zu richten, sollte man in einem ersten Schritt bitten, die freistellung in genere, wie auf allen andern Reichs- unnd fridtstanndts tägen, pleiben zu lassen. Unnd da soliches bei irer Mt. nicht verfiennge, alsdann pro secundo gradu umb suspension biß zu enntlicher vergleichung der religion anzuhalten, oder, da soliche auch nit zuerheben, volgennts (wie die kfl. pfaltzischen davon meldung gethon) die erclerung unnd extension, das nit allein personae, sonnder causae et beneficia freigestelt, zusuchen sein möchte. Dha aber letzlich uber soliches alles nichts zuerhalten, alßdann die stenndt uno ore sich offentlich declariren, ire confession erholen unnd /153’/ anzaigen möchten, welchermassen sie, die stenndt, mit guter gewissen die jhenigen, so des gaistlichen stanndts sich christlich gebrauchten, ires ambts mit der that nit konndten enntsetzen, sonnder vor Gott vill mehr schuldig, denselbigen christliche befurderung zuthun unnd hanndtzuhaben etc.s Beteiligung der Städte: Ihre Instruktion für die Versammlungen der CA-Stände lautet nur auf die Gesandten von Kff. und Ff. Deshalb wie die Mehrheit [gegen Teilnahme der Städte].
Pommern27
: Ist beauftragt, an den Versammlungen der CA-Stände teilzunehmen und sich mit diesen vertreulich unnd in gehaim zuvergleichen.
/153’ f./ Präparative Beratungt
zum Religionsvergleich im Ausschuss und Parallelverhandlungen zur Türkenhilfe in den Kurien entsprechend Kursachsen und Kurbrandenburg. Geistlicher Vorbehalt: Ist /154/ ganntz beschwerlich, dem gewissen zuwider unnd den gaistlichen, so aus christenlichem eiffer zu unns dretten, mit der exceptiva nit geholffen, das sei an iren ehern unverletzt, dann jede privatio causam delicti auf sich hette28. Bestätigt zwar die kursächsische Darstellung zum Dissens auf dem RT 1555, doch ist solicher dissensus unnd zwispaltige meinung expresse dem abschiedt nit inserirt, u–sonnder der einganng als der außganng dermassen gestelt, das solicher puncten uber zehen jarn pro rato unnd fur ain constitution gehalten möchte werden–u. Hette demnach bevelch, denen, so die freistellung wider ansuchten, beizustehn29.
/154 f./ Will aber zunächst die Hgg. von beiden Positionen unterrichten. Beteiligung der Reichsstädte: Anschluss an die Mehrheit.
/154’/ Hessen: Befürworten die vertraulichen Unterredungen der CA-Stände, um einheitliche Votenabgabe sicherzustellen. Lgf. billigt die vorrangige Beratung der Religionsfrage im Ausschuss und die gleichzeitigen Verhandlungen zur Türkenhilfe in den Kurien, furnemblich in bedencken der hohen nott, wie dieselb durch die funff niderosterreichischen stenndt pottschafften furbracht30.
/154’ f./ Freistellung: Lgf. will die Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts nach Kräften befördern, /155/ doch das in alweg dadurch der religion frieden nit geschwecht noch umbgestossen werde. Unnd wiewoll sie fur ir person selbst fursorg trüegen, dieweil zuvor aller eusserster vleis deßhalben furgewenndt unnd die pfaffen ehe des unnderst das obrist sein, dann soliche erclerung furgehn wurden lassen, das nichts fruchtbars zuerlanngen, jedoch da man wiste, weg zutreffen, das solicher puncten one zerruttung unnd schmälerung des religion friedenns herausser gelassen, moderirt, erclert oder declarirt werden möchte, den sachen gern beiwonen unnd dieselben befurdern helffen woltenv.
Henneberg: /155 f./ Ist allgemein zum Anschluss an die CA-Stände beauftragt und billigt deshalb die Vergleichung über die Voten sowie die vorrangige Beratung der Religionsfrage. Muss zur Parallelberatung der Türkenhilfe Weisung anfordern. In der Freistellung Anschluss an die Mehrheit.
/155’/ Kurpfalz resümiert: 1) Einvernehmen, die Ehre Gottes zu befördern und bei der CA zu verharren. 2) Einvernehmen, die Religionsfrage vorrangig und präparativ in einem Ausschuss gemäß Passauer Vertrag zu beraten, in den Kurien einheitlich zu votieren und zusammenzuhalten. Mehrheitsbeschluss, über die Türkenhilfe parallel in den Kurien zu verhandelnw
. 3) Zur Freistellung sind etliche dero meinung, das dieselb noch zur zeit nit zusuchen, etliche aber, dieselb als nottwenndig nit dahinden zulassen /156/ oder zuverschweigen, etliche letzlichen indifferentx. Mit verner als fur sich selbsten vermeldung, dha man jetzomalen auf die determination dieses articuls nit tringen, wann alsdann die erledigung zusuchen sein solte31, dieweil sie alle der meinung, das solicher articul unleidennlich, unsern gewissen zuwider unnd beschwerlichy.
Erklärung Kursachsen: /156 f./ Betonen nochmals den entschiedenen Widerspruch des Kf. gegen die Aufnahme des Geistlichen Vorbehalts in den Religionsfriedenz
und das Bestreben, die Freistellung zu befördern, doch gibt der Kf. zu bedenken, /156’/ das durch soliche suchung der freistellung nit etwan mehr verhindert dann befurdert werde32, also da man villeicht die freistellung zuerlanngen sich unnderstunde unnd dadurch in den religion frieden ein loch gemacht wurde, mehr gefhar dann wollfart daraus zugewartten hetten. Dann obgleichwoll die freistellung premissa protestatione [gesucht würde], das [es] bei dem religion frieden nit destoweniger, die wurde erlanngt oder nit, pleiben solte: Jedoch protestatio sive declaratio unius causaret et provocaret protestationem seu declarationem alteriusaa. Unnd zu beschluß, da je die augspurgischen confessionns verwanndte stennde vill unnd offt gedachte freistellung versuchen unnd auf mittel unnd gradus, wie jetzunder davon geredt, hanndlen wolten, solte inen auch nit zuwider sein, den sachen berattlichen beizustehn. Doch mit dieser erclerung unnd beding, da die freistellung nit erhalten, nit destoweniger der religion frieden in seinen crefften unnd würden pleiben solte, unnd des mehr, ob villeicht der freistellung halber etwas vom gegennteil bewilliget, dadurch dem religion frieden schmelerung, abbruch oder nachteil ervolgen mochte, das /157/ vill eher soliche bewilligung nichtig unnd wider in prioribus terminis des religion friedenns bestanndtlichen pleiben unnd demselben nichts abgebrochen oder derogirt werden solte; in sonnderhait auch, das soliche freistellung mit solichen fügen unnd glimpff gesucht, das dardurch die türggen hilff nit verhindertab
,
33.
Daneben haben die kursächsischen Gesandten sich vernemen lassen, das soliche freistellung in der resignation unnd ubergab des Reichs administration34 am fueglichisten gesucht unnd erlanngt möcht werden35.