Kritik an der voreiligen und überhöhten Steuerbewilligung sowie an eigenmächtigen Entscheidungen Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen bei den Gravamina ohne Einbeziehung Kf. Johann Georgs von Brandenburg als kursächsischer Mitvormund, an der Absonderung von den protestantischen Ständen und der verweigerten Kooperation mit calvinistischen Ständen bei politischen Themen. Allgemeine Zurückweisung der Vorwürfe durch Kuradministrator Friedrich Wilhelm und umfassende schriftliche Rechtfertigung seines Verhaltens beim RT.
Einzelunterredungen
[1] /179 f./ Vorsprache der
Kurbrandenburger Gesandtenbei
Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen1. Gemäß der Weisung Kf. Johann Georgs [vom 2. 7. (22. 6.)], die sie am 11. 7. (1. 7.) erhalten haben, übergeben die Gesandten in der Audienz beim Kuradministrator am 12. 7. (2. 7.) das Kredenzschreiben2und verlesen anschließend die Werbung aus der Weisung.
/376’/ Werbung gemäß der Weisung des Kf. vom 2. 7. (22. 6.) 15943: Kf. hat das Schreiben des Kuradministrators vom 18. 6. (8. 6.) zu den Verhandlungen auf dem RT erhalten4. Er entnimmt dem und anderen Berichten, das das gantze heupt wesenn auf der contribution, die man gantz hoch anstrengete, unnd furbringung der Reichs beschwerdenn beruehenn thete, unnd das im ersten sein L. sonderlich fur andernn fast eilendes unndt hoch so woll ratione der monatenn als der ablegung zuwilligtenn./376’ f./ Kf. gibt dagegen zu bedenken, dass die Bewilligung auch in der gemeinsamen Pflegesöhne von Kursachsen /377/ außlage keme, unndt es darumb dermassenn anzustellenn, das es kunftig zuvorantworttenn.Die bisher bewilligten 64 Römermonate machen nicht nur an die 200 000 fl. aus, sondernn darneben ein grosses undt fast ubermessigs auf die zerung ginge. Unndt wan gleich die landtschafft […] solches auf sich nehme, so were sie doch hernach in andernn bewilligungen desto schwiriger unnd hette mitt dieser grossenn auslage sich allewege zuentschuldigenn, wie albereit die 80 000 fl. järlicher darlage vorweigert wurdenn. Es weren auch die geistlichenn, wie es also im brauch herkommenn, woll gradatim gangenn, imgleichenn sich der fursten- /377’/ dem churfurstenn rath pro authoritate desselben accommodiret, wan sein L. etwas besser an sich gehalttenn5. Das aber Trier unndt Cölln unndt die geistlichen im fursten rath flugs zuegingen, das hettenn sie leichtlich zuethun, dieweil sie zum theill wenig oder auch, wie man je woll weiß, gar nichts gebenn. Unnd ist seltzam genugk zuerfarenn, das sie heut so frisch hinnein willigten unndt morgen darauf bittenn, das man ihre ungelegenheitt in acht habenn unnd sie vorschonenn soltte6. Wie ungleich unndt unzimblich nun solches, das die, so nichts gebenn, uns unndt andernn das gelt per maiora aus unsernn beutelnn zehlenn wolttenn, das wolte sein L. doch bedenckenn, unnd auch, ob der ksl. Mt. mitt solchen contributionen gedienet sey unnd die unanimiter erfolgenn werden unndt in was gedanckenn unndt nachrede man dardurch sich setzenn könne.
/377’ f./ Das Vorbringen der Gravamina ist unabdingbar. /378/ Darbey wir gleichwoll allewege der meinung gewesenn, das es sane et moderate zu tractiren. Welches dann woll geschehenn unndt doch nichts darbey vorgessenn werdenn köntte.Beim Antritt der gemeinsamen Vormundschaft in Kursachsen wurde in einer voreinigunggeregelt, das Reichs- unndt andere wichtige sachen mitt unserm als des mit vormunden vorbewust, rath unnd beliebung gehandelt unndt geschlossen werdenn sollenn7.Auch wurde vor dem RT zwischen ihnen sowie von den beiderseitigen Räten in Jüterbog vereinbart8, das wir /378’/ beide Pfaltz mechtig sein unnd die stende auch in besser correspondentz beyeinander behalttenn mugenn. Do es dokegenn dahin kommen, das wir im churfurstenn rhatt gar getrennett unndt die papistenn gesehenn, das wir mit einander in consiliis dermassenn distrahiret, das sie ein unnd das ander vorhabenn durchzutreibenn gelegenheitt unnd macht gnugk haben köntten, dieweill wir also mitteinander einig, das man sich auch eines concepts nicht vorgleichenn kan9. Es hetten auch die papistenn, wan wir beysammen gehaltenn, es nimmermehr dahin bringen mugen, als ihnen durch die unnötige unndt unzeitige disputation, die vielleicht durch andere angestifftett, die thuer geöffnett, das wir einander selbst nicht duldenn könnenn unnd die controversiam moviren, welcher unter der augspurgischenn confession begriffen oder nicht, do doch bey diesen rathschlegenn nichts, das die religkeit[!] oder religion belangett, furgehet noch umb die confessionem fidei zuthuen ist, sondernn politicae tractationes sein, unndt das man sich von unserm päbstischen kegentheill nicht in allenn sachenn will hindern unnd drucken /379/ lassenn noch andernn den zutritt zum evangelio gar vorschliessenn unndt abstrickenn. Kf. August hat beim RT 1566 eine ähnliche, gegen Kurpfalz gerichtete Debatte unterbunden10. Dem calvinischenn irthumb werenn wir im geringsten nicht anhengig noch zugethan noch zu einiger forderung oder fortpflantzung derselben irrigen lehre mitt mindestenn geneigt. Das könttenn wir aber auch nicht sehenn, da je die augspurgischen confessions vorwandte sich hiebevorn von den papisten durch offentliche bekentnuß abgethan hettenn, wie man nun, do leider unter uns dieser rieß in der lehre geschehenn, in polyticis tractatibus mehr zue den papistenn als calvinisten trettenn unndt denen favorisiren soltte; unndt ob es auch nicht ins gewissenn lieffe; durch die odiosas disputationes den bäbstischenn das schwerdt in die handt zugeben, /379’/ damitt sie uns separatim einen nach dem andernn hinziehenn unndt arme christliche gewissenn, die des liechts zur seligkeit andechtig begerenn, nottpressenn können.Es geht nicht um Kurbrandenburg oder die Meißner Lande, wenngleich die katholischen Stände darauf abzielen, sobald sich im Erzstift Magdeburg eine anderung zutreget, das man ein tumult erregenn unndt altem päbstischen brauch nach, was nicht zuerhebenn, doch turbiren wolle; dahero man darnach bessere gelegenheit unndt ursach habenn kan, in den meißnischen unndt andern stifftenn auch einzugreiffenn. Aber umb die were es zuthun, die draussenn unter den päbstischenn sitzenn unndt dermassenn in bekentnuß der warenn religion unndt gewissen geengstigett werdenn. So köntte unter uns selbest keiner des andernn richter sein. Unndt wolte sein L. freundlich ermessenn, wann churfurst Augustus oder churfurst Christian noch im lebenn oder ein ander regierender churfurst zue Sachsenn, der absolu- /380/ tam potestatem hette, vorhandenn, ob Pfaltz, wir oder ein geistlicher churfurst vortragenn wurden, das er uns statum moviren unndt wegen der lehr vonn der augspurgischen confession et consequenter vom religion frieden ausschliessen wolte, unndt ob es vonn unserm einenn gedulden[!] wurde. Unndt wan es die meinung haben soltte, das es nicht gnugk, das die theologi einander schelttenn unnd vorketzern, sondernn auch die hernn sich sondern unndt disputiren wolttenn, wer einen oder den andernn bey sich leiden wölle, die aber abgethan sein solttenn, die nicht in allen artickelnn der lehr mitteinander einig, wo es endlichenn hinkommenn woltte unndt darueber die augspurgische confession gar bleibenn dörffte, unndt das gewiß eine unterdruckung aller unser darauß folgenn wurde unndt dahero nichts anders alß innerliche unruehe zwischenn uns selbest entstehenn köntte. Dieweill es die papistenn bereitt so weitt bracht, das kein evangelischer /380’/ herr, so legitime zue stifftenn kommet, mehr im Reich session unndt votum habenn kan, unndt wir einander auch nicht duldenn wollen: Wan sie nun das regiment gar allein in handen, hetten sie inn frömbder seckell soviel besser zuwilligen unndt, wo es ihnen angehenn will, uns in onerosis dermassenn vorzueschreibenn unnd dardurch zu enerviren, das sie hernach pro placito mitt uns umbgehenn könttenn. Durch solche distractiones der ksl. Mt. furwar auch nicht gedienet unndt ihrer Mt. an folge unnd guetem willenn mehr hinderlich als förderlich sein wurde.
Dieß hettenn wir seiner L. unserer habenden correspondentz nach unnd auß guetem aufrechtem treuenn gemuete ausfurlicher vormelden wöllen, einmahll das wir sehenn, das der reichstag auf die weise nichts guetes bringenn wurde, undt das es viel besser gewesen, do man nicht anders bey einander haltenn wollen, man hette die zerung ersparett unndt ein jeder, was er erschwingen können, der ksl. Mt. hingeschicktt. Dan /381/ wir noch keinen andern effectum dieses Reichs tags spueretenn als die contribution. Welches nun nicht unnötig auf die gewönliche weise gewilligett, das gelt vorzeret, unndt nachdem die papistenn unsere sachenn unndt guet vorstendnuß erfaren unnd ihnen dardurch ein freude gemachet, mitt ihnen unndt unter uns selbst in mehrerm mißvorstandt, als man hinkommen, von einander gezogenn. Dann auch, das wirs darfur achteten, dieweill wir nebenn seiner L. mitt unndt in gleicher vormundschafft der Chur Sachsenn sein, das besser correspondentz mitt uns zuehalttenn gewesenn undt unser rath unndt bedenckenn mittzunehmen. Sein L. hettenn wir gar woll entschuldiget, wusten auch sein L. uns zutragendes guetes gemuet, unnd soltte sein L. imgleichenn von uns jederzeit alles liebes unndt wolgefelliges gewartten. Andere aber, die solche hendell nach ihren eigenen respecten aufs päbstliche theill reguliren thettenn unnd daruber uns dermassenn ubergingen, köntten wir nicht endschuldiget habenn.
/381 f./ Zum Anhang im Schreiben des Kuradministrators wegen der Friedensvermittlung in den Niederlanden: Kf. bestätigt, dass sich die Generalstaaten darauf nicht einlassen werden. Da demnach nur wenig Hoffnung auf Frieden besteht, ist die Reichsgrenze zu sichern und den angrenzenden Ständen der Schutz vor auswärtigen Übergriffen zu gewährleisten: Um zu verhindern, dass sie sich /381’/ vom Reich gar abthuen unndt frömbden schutz suchenn solttenn, als wurde auf diesem Reichs tage nach so langer gedult einmahll geschlossenn werden mussen, wie ihnenn wircklich unndt cum effectu zuhelffenn. Unndt achtetenn wir, das hieran nicht minder als an dem ungerischenn wesenn gelegenn, dan je so nöttig, den spanier aus dem hertz des Heyligenn Reichs zuebringenn alß denn turggen von Ungernn abzuehaltenn.
/179’/ Vorläufige Antwort Kuradministrator Friedrich Wilhelms11: Ir f. Gn. hetten dieses mit bewogenem gemut vorstanden und sich zwar dieses nicht vorsehen sollen, dann sein f. Gn. die zeit ihrer f. Gn. lebens wieder christliches gewißen und das churfurstliche haus Brandenburgk oder auch euer kfl. Gn. nichts gehandelt, sondern zuforderst Gott den allmechtigen, ihr christlich gewißen und gehorsamb gegen die hohe obrikeit in gebuhrlicher acht gehalten und darunter keines menschen, wie der auch sein möchte, gescheuet oder hulde oder ungunst ungebuhrlich in acht genommen. Und getraueten ihnen das, was sie in diesem Reichs tag gethan, wohl zuvorandtworten, wehre auch der vorfahren consiliis und bedencken nicht ungemeß. Hielten es darfur, das diese dinge nicht von euer kfl. Gn., sondern von andern unruhigen leuten, die gerne uneinikeit sehen, herflöße.Will das Vorbringen weiter bedenken und sich später ausführlicher erklären12.
[2] Nachfolgende schriftliche Antwort Kuradministrator Friedrich Wilhelms an Kf. Johann Georg vom 15. 7. (5. 7.) 159413: /225/ Die Kurbrandenburger Gesandten haben gemäß Befehl des Kf. eine fast starcke antzeig gethanund ihm vorgeworfen, er habe ohne nottals kursächsischer Vormund eine hohe Türkenhilfe bewilligt und sich bei den Gravamina von Kurpfalz, Kurbrandenburg und anderen Ständen ohne erhebliche bedenncken und ursachen abgesonndert und allso den geburennden eiver[!] in abhelffung solcher gravaminum nicht gebraucht./225’/ Ihm ist diese Anzeige viler ursachen halben, sonderlich das zwischen verwanten fursten unnd solchen freunden dieselbe ungewönlich, unns auch in ansehung, das sie von den räthen unserer person geschehen, nicht wenig schimpflich, etwas frembdt furkommen./225’ f./ Er beabsichtigt in keiner Weise, die Kompetenzen seiner Vormundschaft zum Schaden der Mündel zu überschreiten.
/226/ Türkenhilfe: /226 f./ Bewilligte für Kursachsen zunächst nur 50 Römermonate, sodann schloss sich KR insgesamt der höheren Zusage des FR von 64 Römermonaten an. Obwohl FR nach der Replik des Ks. auf 84 Römermonate erhöhte, verblieb Kursachsen in einigen Umfragen bei 64. Erst nachdem er, der Kuradministrator, die Notlage in Ungarn durch eine von ihm dorthin abgeordnete Person /226’/ so augenscheinlich und gros befunden, daneben auch die stende in Ungern, Osterreich, Steier, Kerndten und Crain ihr anligen so hoch angezogen14, wir auch die stende des furstenraths unnd die geistlichen churfursten dartzu geneigt befunden, so haben wir anfenngklich unnsers eigenen erblandes halben15 unnd darnach neben andern endlich fast wider unsern willen geschehen lassen mussen und weniger nicht thun konnen, als das auch die 80 monat […] bezahlt werden sollten16./227/ Eine Absprache mit ihm, dem Kf., war in der Eile nicht möglich, weil sie die Verhandlungen noch länger aufgehalten hätte. Er hat jedoch als Ausdruck dafür, dass wir mit euer L. hierinne gute correspondentz zuhallten und derselben gutachten geburlich zu respectiren bedacht weren,/227 f./ den Vormundschaftsrat Dr. Wolfgang Eilenbeck zu ihm, dem Kf., geschickt, um ihm die Gründe für die höhere Steuerbewilligung zu erläutern17. Eilenbeck wird inzwischen beim Kf. vorgesprochen haben. Kuradministrator bezweifelt, ob die Hilfsbewilligung in Anbetracht der Lage in Ungarn /227’/ so hoch zuachten oder ob auch unnsere eigene unnd unnserer jungen vettern getreue landtschafft ursach haben oder nemen wirdt, solche hulff, so zu ihrer selbst rettung gemeint, /228/ als ein rechte, wahrhafftige eleemosina18 vil tausent armen christen seelen zu trost unnd hulff zu difficultiren oder auch euer L. selbst solches nicht vor eine hochnottwenndige hulff, wann sie den sachen recht und im grunde nachdenckhen, hallten wurden, und ob nicht bißweilen ein vil mehrers vergeblich und unnutz ausgegeben worden sein mag.Kuradministrator bedauert, dass nicht alle Stände aufgrund ihrer Verarmung das Gleiche leisten können und viele Restanten ausständig sind. Woran dies liegt und bey wem sie allenthalben stecken, das ist euer L. vor andern zum theil bewust. Derowegen wir dann auch gar nicht zweifeln, euer L. werden ihr die gedanncken nicht machen, als wollten wir unnsers theils fursetzlich /228’/ ohne grosse noth, einige contributiones dem armut[!] zu mehrer beschwerung aufdringen, darzu ursach geben, euer L. nicht gebuhrlich respectiren. Unnd wie wir nicht gerne ohne euer L. rath handeln, also versehen wir unns auch genntzlich, euer L. werde nicht gemeint sein, unns alls einem negsten vettern, dem die administration der chur in sachen, zu der chur gehörig, geburt, zu ubergehen und es davor achten, das wir billich auch zu hören. Daraus dann euer L. befinden werden, das wir des jenigen, was wir gethon, nicht schlechte, sondern erhebliche, vernunfftige und unumbgenngliche ursachen gehabt, das wir auch weniger gethan alls andere, die das ihre treulich und gern geben.
/229/ Zu den Gravamina hat er, der Kuradministrator, zuvor mit ihm, dem Kf., und sodann beim RT mit euer L. räthen und andern derowegen zu unnderschiedenen mahlen vortreuliche communication gehallten und hallten lassen. Wir hetten auch von hertzen wunschen mögen, das euer L. selbst zur stelle sein und alle sachen zum besten befördern mögen. So ist auch unnsere meynung gar nicht, einigen standt vor unns auszuschliessen oder unns privatim einiger censura zugebrauchen, vil weniger dem hochgebornen fursten, herrn Friderichen, pfaltzgraven bey Rhein, churfursten, alls unnserm negstverwanthen /229’/ vettern unnd lieben blutsfreunde in dem, das seiner L. geburt, vor unns etwas zu derogiren. Dann wir seiner L. alles liebs und guts mit der that zubeweisen geneigt sein. Wir seindt auch berichtet, was anno 66 vor vorsichtige moderation gebraucht worden19. Sonderlich aber ist unns euer L. guthertziger eiver zu der wahrhaftigen religion wohl bekanndt. Wir seindt auch keines wegs jemahls bedacht gewesen, einige trennung zuverursachen./229’ f./ Teilt dem Kf. aber vertraulich mit, auf seiner Anreise zum RT hätten die Kurpfälzer Untertanen in der Oberpfalz beklagt, dass sie nicht bei der CA belassen werden und ihnen eine neue Kirchenordnung aufgezwungen werde. Die Oberpfälzer Landstände haben beim RT dazu eine Supplikation übergeben20. Beim RT ist zunächst das kaum veränderte Konzept der in Heilbronn von wenigen Ständen formulierten Gravamina21zur Unterzeichnung vorgelegt worden, von dem er bis dahin /230/ nichts gewust, villeicht auch nichts wissen sollen.Da dieses Verfahren gegen das Herkommen verstößt unnd die sachen von etlichen per praeiudicia so hart getriben werden, so hat unns und andern guthertzigen fur- /230’/ nemen stennden solchs eben aus den anno 66 furgewesenen unnd hernach erfolgten henndeln ursach gegeben, zubitten, unns mit dem pfältzischen directorio in religions sachen zuverschonen unnd es allein blos dahin zurichten, das die politica gravamina (sovil deren erheblich) mit einer gemeinen subscription, darinnen niemandt ausgeschlossen, ubergeben, deßgleichen das die punct[!], das gleichwohl die gravamina publica in acht genommen, in der privat parteien und communen sachen aber die gewißheit were, das sie auch geburlich verificirt werden möchten. Daran es doch unnsers ermessens bey etlichen gemanngelt. Weil wir aber zwar nicht von euer L. räthen […], sondern anndern ausgeschlossen und ubergangen, /231/ auch der gebuer nach nicht gehört worden sein […], unnd sichs ansehen lest, do solchs so hitzig urgirt, das dadurch der religion friden gentzlich aufgehoben werden und daneben die stennde des Reichs endlich in grossen jammer und hochbeschwerliche innerliche dissensiones gerathen möchten […], so haben wir es neben andern, alls Meckelburgk, beeden Pommern, Pfaltz-Simmern, Pfaltz-Neuburg, Pfaltz-Veldentz, unnserm brudern, hertzogk Johansen22, Wirtemberg, Hennebergk und andern dahin gestellt sein lassen mussen23. Unnd ob wir wohl hiebey auch selbst bekennen, das super articulis fidei /231’/ itzo principaliter nicht gehanndellt noch auch einiger synodus gehallten worden ist, so leuft es doch in die religion. Unnd seindt wir gleichwohl von unnsern freunden und sehlsorgern […] erinnert worden, dass es eben solche sachen sein, die unns unnd unnser christlich gewissen betreffen wollten24.Auch beim RT 1566 haben Kf. August, Kf. Joachim II. von Brandenburg, Pfgf. Wolfgang von Zweibrücken-Neuburg, Württemberg und andere erklärt, dass sie sich mit Kf. Friedrichs III. von der Pfalz religion in furnemen artickeln keines weges vergleichen, vil weniger das seiner L. in dem jenigen, was in die /232/ religion leuft, einiger[!] direction jemahls verstattet oder auch, das sich sein L. derselben angemast hette25.Deshalb hat er, der Kuradministrator, seine Gesandten angewiesen, sich auf die in Heilbronn von wenigen Ständen formulierten Gravamina unter dem Kurpfälzer Direktorium nicht einzulassen, jedoch nicht um Kurpfalz zu schaden, sondern es würde bey der ksl. Mt., den bapstischen stennden, bey unnserer vettern und /232’/ unnserer eigenen lanndtschafft und anndern ein verweißlich ansehen haben, do wir unns nunmehr allennthalben vor einerley religions verwanthe ausgeben und den unterscheid[!], dahin die allten unnsere vorfahren anno 66 unnd hernach gesehen, gentzlich aufheben sollten. Auch nicht darumb, das wir einige trennung oder distraction verursachen wollten […], sondern das wir gleichwohl geschehen lassen mussen, das wir von andern ausgeschlossen unnd unnsere unvormeidliche gutthertzige erinnerung nicht in geburlicher acht genommen worden ist. Darumb euer L. unnsere räthe dißfalls sicherlich unnd wohl enntschuldigt hallten können. Dann wann sie unns gleich ein anders gerathen hetten, so mussten wir doch selbst bedenncken, was unns unnsers gewissens halben zuthun sein wollte etc./233 f./ Rechtfertigt sein Vorgehen mit dem Beispiel Kf. Augusts und dessen Verhalten auf RTT sowie anderen Versammlungen und versichert seine Verbundenheit mit ihm, dem Kf., und dem Haus Brandenburg. /233’/ Dagegen aber werden unns euer L. /234/ auch nicht verdenncken, weil wir hierinne keinen andern respect haben alls die ehre Gottes, unnser christlich gewissen, erhaltung fridlichs wesens und das wir die gravamina […], deren etliche weder in facto noch in iure ausgefuhrt oder bestehen, darin auch die ksl. Mt. vorwenden, das es ihr zum theil ihrer pflicht halben, zum theil sonst unmuglich, weliche auch in ihrer macht nicht stunden und die unsers ermessens eins theils ein solch ansehen haben, als sollten die gar hitzigen consilia eine gentzliche zerruttung verursachen, allso und indifferenter obangeregter massen gut heissen, unterzeichnen oder auch unns in religions sachen dergestallt submittiren können./234 f./ Kuradministrator bestätigt die Umtriebe des Papstes und von dessen Anhang sowie die zahlreichen zu beklagenden Gravamina. Wenn bei deren Klärung aber /234’/ das haubt neben den glidern beyeinander bleiben und in ihrem stande erhallten werden sollten, so wissen wir kein ander mittel, als das dem jenigen26 [!], wozu unns die constitutiones des Reichs verbinden und worauf man geschworen, und anders, darauf des ganntzen Reichs unnd aller desselben glider wohlfahrt stehet, festiglich hallte. Dann dardurch seindt bißhero alle practicken, wie subtil sie gewesen, mit Gottes hulf abgewenndet worden./234’ f./ Bittet den Kf., die Rechtfertigung zu akzeptieren und die freundschaftliche Korrespondenz fortzusetzen.