Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Druck: Meyer, Aachensche Geschichten, S. 421f. (p.c.; a.m.c.m.i.c.; Gegenzeichnung: G. Vogt; Präs.vermerk: überbracht am 27. März 1513 durch den Kammergerichtsboten Daniel Inden).
Hat erfahren, dass sie gegen ihre Obrigkeit, den alten Rat (von Aachen), eine Vereinigung, Conspiration und Versammlung gemacht, euch mit Gewalt empört, die Porten der Stadt eingenommen, den alten Rath freventlich vorgeforderet, sie um Rechnung angestrengt, ihrer Aemter und Verwesung entsetzt, und fängklich angenommen, etlich gefragt habt, und der mehrer Theil aus ihnen noch also fängklichen halten sollet, solchen Fürnehmens, vielleicht auch desgleichen peinlich und sträflich gegen ihnen zu handeln; alles wider ordnung der Rechten, auch über ihre hohe und treflich erbieten zu Ehren, recht und ziemlicher Bürgschaft.1 Dies missfällt ihm und er ist nicht bereit, es zu dulden, zumal täglich an andern Orten mehr dergleichen Unwesen erschienen. Er will auch gar nicht die Bestrafung möglicher Schuldiger vereiteln, sondern nur Recht und Ordnung wahren und weitere Zerrüttung im Reich verhüten.
Gebietet ihnen deshalb unter Androhung der Acht und Oberacht sowie des Verlusts aller vom Reich verliehenen Freiheiten und Privilegien, jegliche gewaltsame Empörung gegen den alten Rat einzustellen, gegen dessen inhaftierte Mitglieder nicht weiter in strafbarer Weise vorzugehen und sie aus dem Gefängnis zu entlassen, bis er über die Hintergründe ihrer Handlungsweise eingehend informiert worden ist und rechtlich darüber entschieden hat.