Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

1.1 Konzeption und Gliederung

Band 12 der Mittleren Reihe der Deutschen Reichstagsakten enthält neben den Akten der beiden Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 auch die Quellenüberlieferung weiterer geplanter, aber nicht zustande gekommener Reichsversammlungen in den Jahren 1513 bis 1516, des Reichskammergerichtsvisitationstages von 1514, der ersten jemals abgehaltenen Reichskreistage 1515 und 1517 sowie verschiedener Schwäbischer Bundestage im unmittelbaren Kontext der Reichstage. Die drei nicht realisierten Reichstagsprojekte belegen, dass der Reichstagsgedanke zwar auch in der Zeit von Herbst 1513 bis Sommer 1516 durchaus eine wichtige Rolle spielte, seine Konkretisierung jedoch mehrfach an der wachsenden Interessendivergenz zwischen Kaiser Maximilian und den Reichsständen scheiterte.

Das nach dem Reichstag zweitwichtigste Organ der Reichsverfassung, das Reichskammergericht, war in den ersten beiden Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts durch zahlreiche Probleme und interne Mängel stark beeinträchtigt. Zwar hatte der Konstanzer Reichstag 1507 seine Finanzierung geregelt und eine jährliche Überprüfung seiner Funktionsfähigkeit durch Visitationen beschlossen, doch beides gelang nur unzureichend. 1510 fand ein einziger Visitationstag statt. Entsprechend aufschlussreich sind die im vorliegenden Band edierten Akten zur Wormser Visitation von 1514, die ein authentisches Bild vom wenig zufrieden stellenden Zustand des Gerichts zu diesem Zeitpunkt zeichnen und etliche weiterführende Vorschläge zu seiner Verbesserung unterbreiten.

1515 und 1517 traten auch die Reichskreise erstmals deutlicher als bisher ins Rampenlicht der Reichspolitik. Auf dem Augsburger Reichstag 1500 als Wahlbezirke für ein Drittel der Beisitzer am Reichskammergericht geschaffen, entwickelten sie lange Zeit wenig Eigenleben. Vor dem Hintergrund der Fehde Franz von Sickingens gegen Worms fand dann im Juli 1515 zum ersten Mal ein Kreistag statt. Der Oberrheinische Kreis sollte auf Geheiß Kaiser Maximilians Vorschläge unterbreiten, wie den Gewalttaten Sickingens begegnet werden könne. Das völlige Scheitern dieses Versuchs führte dazu, dass Maximilian für Anfang Februar 1517 sämtliche zehn Kreise aufforderte, Vorbereitungen für einen gemeinsamen Feldzug gegen den Friedbrecher zu treffen. Die unzureichende Umsetzung dieses Vorhabens gab letztlich zwei Monate später den Anstoß zur Einberufung des Mainzer Reichstags. Die Präsentation der Akten zu den ersten Kreistagen der deutschen Geschichte trägt aber auch nicht unwesentlich dazu bei, etliche Wissenslücken zur Frühgeschichte der Reichskreise zu schließen und unzutreffende Annahmen zu berichtigen.1

Die Jahre von 1513 bis 1517 zählen nicht nur allgemein zu den vergleichsweise wenig beachteten Abschnitten der deutschen Geschichte, auch die Reichsversammlungen dieser Zeit sind ein unzureichend erforschtes Thema. Nur in einer kleinen Anzahl älterer und neuerer Publikationen sind sie überhaupt erwähnt. Leopold von Ranke, „Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation“, widmet ihnen einige Seiten2, ausführlicher behandelt werden sie in den beiden großen Maximilian-Biographien von Heinrich Ulmann3 und Hermann Wiesflecker4, knapper oder gar nur punktuell in den Lebensbildern des Monarchen aus der Feder von Manfred Hollegger5 und Wolf H. Birkenbihl6. Einige einschlägige ungedruckte Grazer Dissertationen verarbeiten zwar viel ungedrucktes Quellenmaterial aus der Sammlung der sogenannten Wiesflecker-Regesten, gehen aber dabei zu unkritisch vor.7 Einer der Hauptgründe für diese geringe Beschäftigung mit den Reichstagen von 1513–1517 besteht sicherlich darin, dass für sie nur wenige gedruckte Quellen vorliegen. Zu nennen ist in erster Linie der bereits 1871 erschienene, von Johannes Janssen bearbeitete Band „Frankfurts Reichscorrespondenz“, der die einschlägigen Akten des Stadtarchivs (heute: Institut für Stadtgeschichte) Frankfurt a. M. enthält, wobei allerdings die Volltexte teilweise stark gekürzt wiedergegeben und die Regesten oftmals unzureichend sind. Eine größere Anzahl weiterer Stücke mit Reichstagsbezug enthält die von Erich Joachim besorgte Edition „Die Politik des letzten Hochmeisters in Preußen Albrecht von Brandenburg“ sowie Hans Vircks „Politische Correspondenz der Stadt Straßburg im Zeitalter der Reformation“. Weitere Einzelquellen zu ganz unterschiedlichen Aspekten finden sich in diversen Briefeditionen, Protokollbänden, Regestenwerken, Urkundenbüchern, Chroniken und anderen zumeist älteren Werken.

Die vorliegende zweibändige Edition umfasst insgesamt 1050 Aktennummern. Hinzu kommen weitere 320 in den Fußnoten verarbeitete Stücke. Das Material stammt aus 32 Archiven und Bibliotheken in Deutschland, drei in Österreich (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Tiroler Landesarchiv Innsbruck, Landesarchiv Salzburg), zwei in Frankreich (Archives municipales Straßburg/Strasbourg, Archives municipales Hagenau/Haguenau) sowie jeweils einem in Italien (Staatsarchiv Bozen) und der Schweiz (Staatsarchiv Zürich).

Im Gegensatz zu den meisten früheren Reichstagen der Maximilianszeit, die aufgrund der europaweiten Politik des Habsburgers zahlreiche außerdeutsche Bezüge aufweisen, waren die Versammlungen 1513–1517 weitgehend auf innerreichische Themen ausgerichtet. Die maximilianeische Außenpolitik hingegen spielte mehrfach nur insofern eine mittelbare Rolle, als sie für den Kaiser das entscheidende Kriterium dafür war, ob er persönlich an einem Reichstag teilnahm oder nicht. Generell stellte er in dieser Zeit seine eigenen Interessen mehr und mehr über diejenigen des Reiches und seiner Glieder. Bezüglich der Quellen hat die Tatsache, dass auf den Reichsversammlungen über so gut wie keine außerdeutschen Themen diskutiert wurde, zur Folge, dass die Edition fast ausschließlich deutsch- und nur ganz wenige fremdsprachige Texte enthält.

Hinsichtlich der Quellenerfassung kam auch beim vorliegenden Band der Grundsatz der Mittleren Reihe zur Anwendung, die gesamte Überlieferung der jeweiligen Reichsversammlung zusammenzutragen und in geeigneter Weise editorisch darzubieten. Im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts ist die Menge der in Frage kommenden Quellen noch immer so überschaubar, dass eine Beschränkung des berücksichtigten Materials und ein damit verbundenes bewusstes Weglassen einzelner Texte oder gar ganzer Quellengruppen nicht erforderlich ist. Dadurch ist es möglich, die Reichsversammlungen der Jahre 1513–1517 so umfassend und detailliert wie nur irgend möglich zu dokumentieren. Dies erweitert naturgemäß auch die Bandbreite der Fragestellungen, die an die Edition herangetragen werden können, ganz erheblich. Insbesondere die individuellen Interessen, Hoffnungen und Erwartungen, die die zahlreichen reichsständischen Teilnehmer mit einem Reichstag verbanden, lassen sich auf diese Weise gut erkennen. Viele von ihnen hatten dort mehr ihre aktuellen eigenen Anliegen im Auge als diejenigen des Reichsganzen. Sie bestanden oftmals darin, in Streitigkeiten und Auseinandersetzungen mit benachbarten Territorialherren ihren Standpunkt zu behaupten und möglichst die Oberhand zu behalten. Nicht umsonst nahmen die Schieds- und Vermittlungsverhandlungen in interterritorialen Zwistigkeiten einen wachsenden Raum auf Reichstagen der späteren Maximilianszeit ein. Generell zeigt sich immer deutlicher, dass die Reichstagsakteneditionen eine wichtige, teilweise sogar unverzichtbare Fundgrube für die landesgeschichtliche Forschung darstellen und viele neue Fragestellungen ermöglichen.8

Das Kerngeschehen eines Reichstags spiegelt sich in der Regel in den sogenannten „Verhandlungsakten“ wider. Für die Wormser Versammlung 1513, auf der es nie zu einer offiziellen Verhandlungsaufnahme kam, liegen nur wenige (Abschnitt I.4), für den Tag zu Mainz 1517 hingegen relativ viele entsprechende Texte vor (Abschnitt VIII.2). Hauptsächlich handelt es sich um Vorlagen der kaiserlichen Kommissare, die Stellungnahmen der Reichsstände dazu sowie deren eigene Vorschläge und Resolutionen. Ein durchgehendes Verhandlungsprotokoll, wie es von den Reichstagen seit den 1530er Jahren her bekannt ist, gibt es zwar für 1517 nicht, aber immerhin zwei Aufzeichnungen für die Zeiträume 7.–28. Juli (Nr.759) bzw. 28./29. Juli (Nr.764), in denen das Beratungsgeschehen tageweise protokolliert ist. Die Mainzer Verhandlungsakten lassen allerdings, wie dies schon von allen früheren Reichstagen der Maximilianszeit her bekannt ist, nur in beschränktem Umfang Aussagen darüber zu, wie sich die einzelnen Teilnehmer zu einem bestimmten Thema stellten oder sich bei Abstimmungen verhielten. Auch über die Beratungen innerhalb der einzelnen Kurien oder im Plenum ist nur wenig bekannt. Die auf den späteren Reichstagen üblichen Votenprotokolle gibt es zu Beginn des 16. Jahrhunderts noch nicht.

Auch den zahlreichen Instruktionen und Weisungen für die kaiserlichen, fürstlichen und städtischen Gesandten sowie deren Berichte an ihre Auftraggeber kommt eine zentrale Bedeutung für die Rekonstruktion der Reichstagsverhandlungen zu. Sie sind meist in Briefform überliefert, entweder als Ausfertigung oder abschriftlich. Zum Wormser Reichstag 1513 liegen nicht weniger als 163, zum Tag in Mainz 1517 100, zu den geplanten Reichstagen und den meisten sonstigen Zusammenkünften immerhin noch einige entsprechende Texte vor. In ihrer Summe ergeben sie ein recht dichtes und anschauliches Bild vom Verlauf der Beratungen, sie verdeutlichen die Interessen der Beteiligten, bieten Einblicke in die Befindlichkeit und die private Lebenswelt der Gesandten und enthalten auch Neuigkeiten aus aller Welt, die den Tagungsteilnehmern zu Ohren kamen, die sogenannten „Neue Zeitungen“.

Die Supplikationen, die auch auf den Reichstagen 1513 (Nr.68, 161, 174, 207, 208) und 1517 (Nr.589, 800, 805, 866, 869, 873, 891, 893, 898, 900, 902906) in recht großer Zahl an den Kaiser und/oder die versammelten Reichsstände gerichtet wurden, belegen einmal mehr die wachsende Bedeutung, die diese Quellengattung seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert auf den Reichstagen spielte. Die Bittschriften stammten von Fürsten und Reichsstädten, die damit im Rahmen größerer Auseinandersetzungen ihre Sichtweise darstellen und Unterstützung erlangten wollten, aber auch von Privatpersonen, die sich in bisweilen geradezu existentiellen Notsituationen Hilfe und Entscheidungen zu ihren Gunsten erhofften.9

Vor allem für die zahlreichen auf den Reichstagen verhandelten interständischen Konflikte bzw. die entsprechenden Schiedsverfahren dokumentieren etliche Rats- und Bürgermeisterbücher sowie verschiedene Domkapitelprotokolle, wie vom Reichstag übermittelte Informationen von den Reichsstädten und Domkapiteln aufgenommen und welche Direktiven deren Gesandten für die weiteren Verhandlungen erteilt wurden.

Während für den Reichstag 1517 gleich zwei Teilnehmerverzeichnisse (Nr.1021, 1022) vorliegen, fehlt für die Wormser Versammlung von 1513 eine entsprechende Liste. Allerdings werden in einer ganzen Reihe von Aktenstücken, insbesondere Gesandtenberichten (Nr.27 [2.], 197 [3.], 257 [1.], 287 [13.], 308 [4.], 311 [6.], 329 [1.], 358 [2.], 360 [4.], 361 [4.], 371 [3.], 376 [1.]), die Namen der jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt in Worms anwesenden Personen genannt.

Mehrere Abrechnungen von Reichstagsteilnehmern (Nr.380, 381) sowie Auszüge aus Rechnungsbüchern (Nr.381, 382, 1023, 1024) geben Auskunft über die Kosten der Teilnahme an einer Reichsversammlung, teilweise enthalten sie auch Angaben zum An- und Heimreiseweg von Gesandten.

Das dargebotene Aktenmaterial wird ergänzt durch einzelne Urkunden sowie durch Informationen aus Chroniken, die sonst nirgends erwähnt werden. Allerdings ist die im Vergleich zu einigen großen Reichstagen der Maximilianszeit eher geringe Beachtung, die die Versammlungen der Jahre 1513 bis 1517 in der Chronistik fanden, ein Beleg dafür, dass ihnen im Bewusstsein und in der Erinnerung der Zeitgenossen keine allzu große Bedeutung beigemessen wurde.

Während der gesamten Maximilianszeit spielten einzelne Aspekte des 1488 gegründeten Schwäbischen Bundes eine auch für das Geschehen auf den Reichsversammlungen relevante Rolle. Daher ist es sinnvoll, die Quellenüberlieferung des Bundes für die jeweilige Reichstagsaktenedition zu berücksichtigen.10 Die Korrespondenzen der Bundesmitglieder im Vorfeld einer Reichsversammlung sowie die Abschiede der allgemeinen Bundestage und der Zusammenkünfte der Bundesstädte lassen die engen wechselseitigen Beziehungen zwischen den Reichstagen und dem wichtigsten politischen Zusammenschluss im oberdeutschen Raum erkennen. Da es für den Schwäbischen Bund stets wichtig war, über die Verhandlungen und Beschlüsse auf den Reichsversammlungen Bescheid zu wissen, beschickte er sie regelmäßig mit Gesandten, die von dort berichteten. Umgekehrt spielten die kurz vor dem Reichstag 1517 und während dessen Verlauf unter direkter Beteiligung des Kaisers abgehaltenen Bundesversammlungen eine zentrale Rolle in Maximilians Auseinandersetzung mit Herzog Ulrich von Württemberg, die zur selben Zeit auch in Mainz intensiv diskutiert wurde. Nur die Zusammenschau der Verhandlungen an diesen verschiedenen Schauplätzen ermöglicht ein zutreffendes Verständnis dieses schwierigen Komplexes.

Die allermeisten der für die Reichstagsaktenedition einschlägigen Quellentexte liegen in handschriftlicher Form vor, ein kleiner Teil hingegen als zeitgenössische Drucke. Bekanntlich bediente sich vor allem Kaiser Maximilian gerne und in wachsendem Umfang dieses modernen Publikationsmediums, um Verlautbarungen verschiedener Art rasch, in großer Stückzahl und oftmals auch in propagandistischer Form zu verbreiten. Dazu gehörten Ladungsschreiben zu Reichstagen, von denen jeweils mehrere Hundert Exemplare angefertigt wurden (Nr.469, 536, 613, 721, 732), sowie Mandate und andere kaiserliche Schreiben in verschiedenen Angelegenheiten (Nr.78, 209, 680a). Auch in der Kontroverse zwischen Kaiser Maximilian und Herzog Ulrich von Württemberg Mitte des Jahres 1517 ließen beide Kontrahenten jeweils eine umfangreiche Druckschrift anfertigen, um ihre jeweilige Sichtweise schnell und umfassend bekannt zu machen (Nr.823, 829).

1.2 Die editorische Darbietung der Quellen

Die Wiedergabe der Quellentexte im vorliegenden Band folgt den üblichen Editionsrichtlinien der Mittleren Reihe. Sie wurden bereits andernorts mehrfach detailliert beschrieben, sodass hier nur die wichtigsten Grundsätze nochmals aufgezeigt werden sollen.1 Ob ein Aktenstück im Volltext oder in Regestenform dargeboten wird, hängt in erster Linie von seinem Informationsgehalt und seiner Relevanz für das Tagungsgeschehen ab. So werden die Verhandlungsakten aufgrund ihrer zentralen Bedeutung durchgehend im vollen Wortlaut, allenfalls gekürzt um einige Formalien, abgedruckt. Dies gilt auch für den Großteil der Instruktionen und Weisungen für die Gesandten sowie für deren Berichte, da alle diese Dokumente die individuellen Ziele und Intentionen der Tagungsteilnehmer gut erkennen lassen, die Beratungen in authentischer und atmosphärisch dichter Form schildern und zahlreiche singuläre Details enthalten. Bei Quellen mit einfacherem Informationsgehalt genügt ein Regest. Bisweilen empfiehlt sich auch eine Mischform, bei der innerhalb eines Regests besonders wichtige oder markante Aussagen im originalen Wortlaut wiedergegeben werden. Um die Erfassung des Inhalts eines längeren Volltextes zu erleichtern, sind seine einzelnen Aspekte fortlaufend durchnummeriert ([1.], [2.] usw.) und im vorangestellten „Kopf“ des Aktenstückes in Kurzform zusammengefasst. Fehlt bei einem Text ein für das Verständnis erforderliches Wort oder eine Wortfolge, so wird beides in eckigen Klammern ergänzt. Nicht genannte Vornamen, Nachnamen oder Standesbezeichnungen von Personen werden ebenfalls hinzugefügt (Beispiele: [EB Uriel von] Mainz); H. Paul [von Liechtenstein]). Gleiches gilt, wenn nur die Funktion der betreffenden Person genannt ist (Beispiel: der canzler [Zyprian von Serntein]). Unbekannte oder nicht eindeutige Ortsnamen werden identifiziert (Beispiel: Bern [= Verona]), schwer verständliche Begriffe erklärt (Beispiel: webern [= reisen]). Sind ausführlichere Erläuterungen notwendig, geschieht dies in Fußnoten. Ist ein im Text erwähntes Quellenstück an anderer Stelle in der Edition vorhanden, wird die entsprechende Aktennummer oder Fußnote angegeben, ansonsten heißt es „[liegt nicht vor]“. Datumsangaben nach Fest- oder Heiligentagen werden in der heute gebräuchlichen Form aufgelöst und in eckigen Klammern hinzugefügt (Beispiele: fritags nach cantate 1513 [29.4.13]; dornstag nach Laurentii [13.8.17]).

Der Kommentar zu den in der Edition dargebotenen Aktenstücken erfüllt drei verschiedene Funktionen. Der Variantenapparat bei Ganztextwiedergaben (a, b, a-a, b-b usw.) enthält inhaltlich relevante Abweichungen von der Vorlage A in den Exemplaren B, C usw. Der Sachkommentar (1, 2, 3 usw.) beinhaltet zum einen Material von weniger zentraler Bedeutung, aber mit interessanten inhaltlichen Ergänzungen zu den nummerierten Hauptaktenstücken, zum zweiten werden bestimmte Aussagen in den Quellentexten unter Verwendung einschlägiger Hilfsmittel und der Forschungsliteratur erläutert.

Das Chronologische Aktenverzeichnis listet alle in der Edition enthaltenen Aktenstücke, auch die in den Fußnoten verarbeiteten, auf. Genannt werden jeweils das angegebene bzw. erschlossene Abfassungsdatum, der Entstehungsort, ein Kurztitel und die Stücknummer. Die Liste ermöglicht es unter anderem, Briefe, deren Datum bekannt ist, innerhalb der Edition rasch aufzufinden. Auch die Maximiliansforschung bekommt mit dem Verzeichnis ein nützliches Hilfsmittel an die Hand, da sie mit seiner Hilfe beispielsweise das Itinerar, also die weit gespannten Reisewege, des Kaisers nachvollziehen und so seine bevorzugten Aufenthaltsorte und andere Konstanten seiner Herrschaft ermitteln kann.

Anmerkungen

1
 So wird beispielsweise in der maßgeblichen Arbeit von P. C. Hartmann über den Bayerischen Kreis dessen erste Einberufung nach Regensburg nicht erwähnt. Laufs, Der Schwäbische Kreis, ist der Schwäbische Kreistag am 3. Februar 1517 unbekannt. Er setzt die Anfänge des Schwäbischen Kreises mit dem Esslinger Kreistag 1532 an.
2
 Ranke, Deutsche Geschichte, S. 165f. (zum Wormser Reichstag 1513), 166–169 (zum Mainzer Reichstag 1517).
3
 Ulmann, Kaiser Maximilian, S. 568–570 (zum Reichstag 1513), 650–656 (zum Reichstag 1517).
4
 Wiesflecker, Kaiser Maximilian 4, S. 277–280 (zum Reichstag 1513), 280–288 (zum Reichstag 1517); Ders., Kaiser Maximilian 5, S. 146f. (zum Reichstag 1517).
5
 Hollegger, Maximilian I., S. 233 (zu den Reichstagen 1513 und 1517).
6
 Birkenbihl, Kaiser Maximilian, S. 127 (zum Reichstag 1517).
7
 Freidl, Kaiser Maximilian I. (zu den Reichstagen 1511 bis 1518); Wolfbauer-Heimlich, Kaiser Maximilian I. (zum Jahr 1513); Kokalij, Kaiser Maximilian I. (zum Jahr 1516); Mur, Ostpolitik (zur Politik Kaiser Maximilians gegenüber Russland und den in Polen, Böhmen und Ungarn regierenden Jagiellonen). Friedrich Hermann Schubert geht in seiner generell wichtigen Studie zu den Reichstagen der Maximilianszeit auf die Jahre 1512 bis 1517 und speziell auf den Mainzer Reichstag nur mit wenigen Sätzen ein. Schubert, Reichstage, S. 192.
8
 Einige Beispiele für die Behandlung territorialer Themen und Konflikte auf Reichstagen der Maximilianszeit beiRöpcke, Kölner Reichstag 1505 (zu den Herzögen von Mecklenburg im Kontext des Reichstags 1505); Heil, Wormser Reichstag von 1509 (u. a. zu den Verhandlungen über den Konflikt zwischen Bischof Reinhard von Worms und der Reichsstadt Worms auf dem Reichstag 1509); Laux, Doppelreichstag (u. a. zur Rolle der Stadt Trier im Rahmen des dortigen Reichstags 1512); Kaiser, Das Reich zu Gast in Köln(niederrheinische und Kölner Themen auf der Reichsversammlung von 1512); Seyboth, Die frühneuzeitlichen Reichstagsakten (verschiedene landesgeschichtliche Aspekte der Reichstage unter Maximilian I.).
9
 2006 stellte Helmut Neuhaus noch fest, dass die Reichstagsaktenbände zu den Versammlungen von 1486 bis 1498 „Supplikationen nicht besonders hervorheben“ und ihnen erst seit der Edition zum Regensburger Reichstag 1532 „eigene Abschnitte in den Einleitungen und eigene Kapitel bei den Quellenpräsentationen gewidmet“ sind. Neuhaus, Supplikationen, S. 152. Tatsächlich ist jedoch die Anzahl der auf Reichstagen an Kaiser und Reichsstände herangetragenen Supplikationen bereits seit der Augsburger Versammlung 1510 so groß, dass es sinnvoll ist, sie zusammengefasst zu präsentieren. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitte I.10 (Reichstag 1510) und IV.10 (Reichstag 1512).
10
 Auf die Relevanz des Schwäbischen Bundes für das Verhandlungsgeschehen auf Reichstagen machte vor allem Horst Carl mehrfach aufmerksam. Vgl. Carl, Der Schwäbische Bund; Ders., Identische Akteure; Ders., Reichstage – Bundestage – Landtage.
1
 Vgl. Heil, Reichstagsakten 8, S. 74–76; Ders., Reichstagsakten 9, S.69; Ders., Reichstagsakten 10, S.72f.; Ders.,Per aspera ad astra, S. 28–38; Seyboth, Reichstagsakten 11, S.7880.