Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nördlingen, StadtA, Missivbuch 1513, fol. 27b–30b, Kop.
Sind über einen langen Zeitraum hinweg durch völlig unbegründete und aus der Luft gegriffene Forderungen Elisabeth Forners, Ehefrau des verstorbenen Veit Forner, zunächst am Nördlinger Stadtgericht, danach durch Appellation ans Reichskammergericht behelligt worden. Vor nunmehr dreizehn Jahren wurden sie dort durch ein Endurteil von der Klage absolviert mit der Maßgabe, dass die Klägerin die ihnen in dieser Sache entstandenen Kosten und Schäden in Höhe von 168 rh. fl. weniger 1 Ort bezahlen soll. Da sie dies nicht tat, erging gegen sie ein ksl. Pönalmandat und ein Exekutorialbrief. Auf dem Augsburger Reichstag 1510 wurde durch den Ks. und die Reichsstände erneut über den Fall verhandelt, wobei Bm. und Rat von Nördlingen dem Ks. zu Gefallen der Fornerin den ihnen zustehenden Teil der Geldstrafe in Höhe von fünf Goldmark erließen.1Anschließend sagte der Ks. zwar zu, Bm. und Rat beim erlangten Endurteil zu handhaben, verlangte dann aber, bis zum (Freiburger) Reichstag am 2. Februar 1511 nicht weiter rechtlich gegen die Fornerin vorzugehen, was sie seit nunmehr zwei Jahren auch tun. Auf dem Trierer Reichstag (1512) führte sie aber erneut beim Ks. und den Reichsständen Klage, woraufhin diese Bm. und Rat ersuchten, ihr besagte Kosten und Schäden zu erlassen. Im Gegenzug sollte sie uns us der canzley entheben und […] nottürftiglich quittieren. Als sie diesen Vergleichsvorschlag ablehnte, verlangten Ks. und Reichsstände von ihr, sie künftig mit ihren unbegründeten Anträgen nicht länger zu belästigen. Ungeachtet dessen unternahm sie auf dem Kölner Reichstag einen erneuten Vorstoß mit der Behauptung, sie sei restituiert. Daraufhin erreichten Bm. und Rat beim Ks., dass dieser die Streitsache bis zu seinem Eintreffen auf dem gegenwärtigen Wormser Reichstag vertagte und seinen Hofmeister (Wilhelm von Rappoltstein) und seine Räte anwies (Nr. 176), im Beisein des Reichskammerrichters (Gf. Sigmund zum Haag) und der Gerichtsbeisitzer eine Anhörung durchzuführen. Bitten für den Fall, dass die Adressaten dieses Schreibens in Worms von der ganzen Angelegenheit hören, sie zu unterstützen und mitzuhelfen, dass sie bei ihrem erlangten Recht bleiben können, zumal die Gefahr besteht, dass es anderen Städten ähnlich ergeht.