Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Entsendung Sigmunds von Thüngen zum Ks.; [2.] Warten auf den Beginn der Verhandlungen in Worms; [3.] Zustimmung zu verschiedenen ausgegangenen Schreiben; [4.] Ankündigung eines Vertreters zur Fortsetzung (der Einungsverhandlungen); [5.] Weiteres Warten auf den Beginn des Reichstags; [6.] Bedauern über die Aufhebung des hessischen (Güldenwein-)Zollprivilegs; [7.] Auftrag zur Entrichtung des Beitrags zum Unterhalt des Reichskammergerichts; [8.] Notwendige Hinzuziehung eines Rates Pfalzgf. Friedrichs; [9.] Gruß an Kf. Ludwig von der Pfalz und Pfalzgf. Friedrich; [10.] Erneuerung der Einung (mit der Pfalz) durch Beibriefe.
Würzburg, StA, Würzburger RTA 4, fol. 130–132, Orig. Pap. m. S. (Vermerk: [Zu] eigener hand).
[1.] /
[2.] Wir konnen wol abnemen, dweil der Ff. und stende so wenig zu Wormbs sein, das noch nichts gehandelt werd.
[3.] Item gefelt uns, das ir dem wirtenbergischen marschalk [Konrad Thumb von Neuburg] und canzler [IUD Gregor Lamparter] geschrieben habt.
Item so haben wir die schrift, aus Heidelberg gehn Stutgart getan, auch verlesen und gefellt uns wol.
[4.] /
[5.] Item als ir schreibt, die Pfalzgff. [Ludwig und Friedrich] wollen noch nicht gehn Wormbs, so sein [Wilhelm von] Rappelstein und [Gabriel] Vogt hinweg und [Bf. Wilhelm von] Straspurg zu commissarien verordent, auch Hg. Ludwig [von Bayern] dagelassen, achten wir, der tag mocht noch so bald nit angeen. Hat dann Hg. Ludewig die rede getan, mocht er auch nit ganz den schimpf haben.
[6.] Das den Hessen der zoll widerrufen [worden ist. Vgl. Abschnitt I.3.1], gonnen wir in nit. […]
[7.] /
[8.] /
[9.] Beiden Pfalzgff. sagt unser willig und freuntlich dinst, und das es iren liebden wol gieng, horten wir gern.
[10.] Dieselb einigung [mit den Pfalzgff.] mus, nachdem ir wisset, wie sie auf etlichen jaren mit einem anhang steet, durch beibrief erneuert und erstregkt werden. […] Sonst stehn von gnaden Gots alle /