Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Orig. Pap. m. S. (p.r.p.; a.m.c.m.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt): Wien, HHStA, RK, Maximiliana 29 (alt 23a) Juli-Aug. 1513, fol. 144.

Kop. (Überschrift: Ksl. Mt. inhibition): Heidelberg, UB, Urk. Lehmann 185.

Gf. Philipp von Hanau(-Lichtenberg) hat sich darüber beklagt, dass er und seine Diener wegen der Tötung Albrechts von Berwangen von dessen Erben und deren Vormündern in erster Instanz vor das Reichskammergericht geladen worden sind, und darum gebeten, ihm als einem Gf. des Reiches und ksl. Rat in dieser Sache zu helfen.1 Wiewol wir nu kainem tail gepurlich recht zu verzeihen maynen, dieweil aber dieser handl zwischen gepornen leuten und sonderlich gemelter Gf. Philips uns als unser rat und diener verwandt ist, auch aus anderen Gründen, die hier nicht dargelegt zu werden brauchen, befiehlt er Gf. Sigmund und den Gerichtsbeisitzern unter Androhung schwerer Ungnade, weder auf besagte Ladung hin noch aufgrund der Klage oder des Anrufens einer Partei in dieser Angelegenheit tätig zu werden oder zu urteilen, sondern sie bis zum kommenden Reichstag am 1. November (allerheiligentag) aufzuschieben. Dort wird er sich mit Rat der Reichsstände mit der Sache beschäftigen, entscheiden, wohin sie rechtlich gewiesen werden soll oder in anderer Weise gemäß der Billigkeit handeln.

Anmerkungen

1
 1512 hatte Gf. Philipp von Hanau Albrecht von Berwangen als Rat und Diener aufgenommen, doch quittierte dieser den Dienst bereits nach einigen Monaten unter dem Vorwand, er habe seine Bezahlung nicht regelmäßig erhalten. Am 5. März 1513 entschieden Ks. Maximilian und seine Räte, der Gf. solle dem Kläger für seine Forderungen 100 fl. bezahlen. Am 19. April wurde jedoch Berwangen durch Gf. Philipp und seine Diener getötet. Seine Familie erhob daraufhin Klage vor dem Reichskammergericht, das Gf. Philipp im Juni und Juli zwei Vorladungen zusandte. Im Rahmen eines Zeugenverhörs vor dem Landvogt zu Hagenau (Hans Jakob von Mörsberg) verteidigte er sich mit dem Argument, Berwangen habe ihm seinerseits aufgelauert und sei in diesem Kampf ums Leben gekommen. Vgl. Lehmann, Urkundliche Geschichte, S. 438f.