Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Marburg, StA, Bestand 2 Nr. 122, o. Fol., Konz.

Hat durch Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen die beiliegende Instruktion (Nr.450) und die Vollmacht (Nr.450, Anm. 1) für Dr. Lupfdich und den hessischen Kanzler Herting Schenck zugeschickt bekommen. Nu geet dy sage by uns für eine ganze warheit, das der ufrure halben, so sich zwischen rate und gemeyne zu Wormbs begeben, cammerrichter [Gf. Sigmund zum Haag] und beysessen sich da dannen getan [= aus Worms abgereist sind], das auch von ksl. Mt. wegen nyemant itzst zu Wormbs sie, das wir nicht wissen mügen, ob der reichsdag geendert oder anderswohin verrückt sie. Schreibt deshalb an den Reichskammerrichter mit der Bitte um Mitteilung, wie es sich mit dem Reichstag verhält.1Wenn Dr. Lupfdich es für richtig hält, möge er diesen Brief aushändigen, ansonsten selbst Erkundigungen einziehen, auch mitteilen, wohin er und Schenck gegebenenfalls geschickt werden sollen.

Anmerkungen

1
 In diesem Schreiben aus Kassel vom 27. Oktober 1513 (vigilia Symonis et Jude apostolorum) erklärte Ludwig von Boyneburg, Kf. Friedrich und Hg. Johann seien ebenso wie er selbst im Namen Landgf. Philipps von Hessen bereit, den vom Ks. zum 1. November (allerheiligendag) nach Worms anberaumten Reichstag zu besuchen. Da er jedoch gehört habe, dass das Reichskammergericht Worms wegen der Konflikte zwischen dem dortigen Rat und der Gemeinde verlassen habe, auch sich derzeit niemand im Auftrag des Ks. dort befinde, wisse er nicht, wie es um den Reichstag stehe. Bittet hierzu um Informationen. Marburg, StA, Bestand 2 Nr. 122, o. Fol., Konz.