Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Große Probleme bei der Einhebung des Gemeinen Pfennigs aufgrund der aktuellen Unruhen im Reich; Rechtfertigung der Bundesstädte gegenüber dem Ks. für die nicht durchgeführte Einsammlung; Orientierung dabei an den Kff. und Ff.

Augsburg, StadtA, Literaliensammlung, Personenselekte A-Z, Maximilian I., Teil II, fol. 73a u. b, Konz.

/73a/ Kff., Ff. und ander ste[n]d des hl. Reichs a, sovil dan zu Worms erschinen sein,–a haben auf nachstgehaltem reichstag zu Worms auf ksl. Mt., unsers allergnst. H., begeren des gemeinen pfennings halben, bim colnischen abschid begriffen2,–b der dan yetzo in ksl. Mt. ausschreiben [Nr.394 [2.]] auch gemeldt ist, erwegen die merklichen und unerhort widerwillen und aufrüren, so sich an vil orten ym hl. Reich in stetten und gemeinden erhebt, demnach ganz sorglich und zum teil unmoglich, diser zeit den gmein pfenning einzuziehen. Herauf so were solch einziehen bisher underlassen worden. Und dweil dan die mereren stend, als Kff., Ff. cund ander–c, solchs nit getan noch volzogen, das dan von wegen der erbaren stedt auf nachstem reichstag zu Worms auf Kff., Ff. dund ander stend–d aufsehen gehabt werden soll und sofer ir entschuldigung an ksl. Mt. den stedten ym pund auch dienstlich sein wurde, in craft /73b/ der die stedt des punds auch zu entschuldigen. Wa aber die stetpoten befunden, das der Kff. und Ff. antwurt ynen nit dienstlich were, als nit zu verhoffen ist, so mogen sy sich emit andern stedtpoten ainer ainhelligen–e antwurt entschluessen, die am minsten nachteilig und am maysten furtraglich were, sich der bey ksl. Mt. zu gebrauchen.

Anmerkungen

1
 Einige wörtliche bzw. inhaltliche Übereinstimmungen mit dem Abschied der Ulmer Versammlung der Bundesstädte vom 29. Oktober 1513 (Nr.463) lassen vermuten, dass das Stück im Kontext dieser Zusammenkunft entstand.
a
–a Am Rand hinzugefügt.
b
–b Am Rand hinzugefügt.
2
 Reichsordnung, Köln, 26. August 1512. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1011 [13.].
c
–c Am Rand hinzugefügt.
d
–d Am Rand hinzugefügt.
e
–e Korrigiert aus: ainer.