Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

München, HStA, Gemeiners Nachlass 48, o. Fol., Orig. Pap. m. S. (p.r.p.s.; a.m.c.m.p.; Gegenzeichnung: [Hans] Finsterwalder; Präs.vermerk: Praesentata an montag post Egidii Ao. etc. 15 [3.9.15]).

Plant, in den Streitigkeiten zwischen Bf. Johann von Regensburg und dem dortigen Klerus einerseits sowie Kammerer und Rat von Regensburg andererseits persönlich tätig zu werden. Befiehlt deshalb unter Androhung schwerer Ungnade und Strafe, mit den neuerungen der aufslägen ungelt, traid, auch auf ire ehalten geslagen,bis zum nächsten Reichstag, den er in Kürze abhalten wird, vollkommen stillzustehen und nichts zu unternehmen. Wird dann alles daransetzen, besagte Differenzen gütlich beizulegen oder, falls dies nicht möglich ist, ferrer der pillicheit nach, was sich gebürt, darin handlen.1

Anmerkungen

1
 Bereits auf den Reichstagen in Augsburg 1510 und Trier 1512 hatten Kammerer und Rat von Regensburg Klagen über den dortigen Klerus geäußert, u.a. wegen dessen Befreiung vom Ungeld bei der Einfuhr von Wein in die Stadt. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.296 [3.], 561 [9.], 587 [9.]. Zu den Differenzen um die Besteuerung des Regensburger Klerus vgl. T. Beck, Kaiser und Reichsstadt, S. 111–113; Manke, Kampf, bes. S. 68–75.