Vgl. dazu den Bericht der Mühlhausener Gesandten, Johann Gödicke und Sebastian Rodemann, an Bgm. und Rat von Mühlhausen, Regensburg, 1541 Mai 31, Mühlhausen StadtA, 1–10/C 5, pag. 83–86: Der Kaiser hat das Ergebnis der Beratungen seiner Räte über die Sache Mühlhausens gebilligt und Weisung gegeben, danach zu verfahren. Und ist bey der handellung ins handelbuch uffs spatium geschriben das lateynisch wortleyn ‚fiat‘, welche wyr uff Dinstag nach Vocem jocunditatis
[1541 Mai 24] beneben dem hern doctor gezceychenet alß allenthalben gesehen haben.
Auf emsiges Anhalten ist den Kommissaren der Vollzug des Ratschlags aufgetragen worden. Am 29. Mai hat der Reichsmarschall von Pappenheim im Auftrag des Kaisers die Kommissare, den Lgf. von Hessen und die Gesandten des Kf. und des Hg. von Sachsen für Montag, den 30. Mai 1541, um 8 Uhr vormittags auf das Rathaus bestellt. Dort wurde ihnen die vom Kaiser unterzeichnete Resolution vorgetragen. Der Landgraf und die sächsischen Gesandten haben daraufhin Bedenkzeit genommen. Können jetzt noch nicht wissen, wie sich die Dinge weiter entwickeln werden. Werden wahrheitsgetreu berichten, was sie in Erfahrung bringen. Erwarten die erbetenen weiteren Gesandten Mühlhausens. Geben zu Regenspurck, Dinstags noch Exaudi anno 41.
Vgl. auch die folgende undatierte Aufzeichnung, Berlin GStAPK, I. HA Rep. 10 Nr. B 2 Fasz. G fol. 81r–83v (Notizzettel): Auspurgk, Weingarten,
Gf. Friderich: Das beide porth
[= Parteien] vorbeschiden, die commission vorgelessen werde. Marggraff curfurst: Die suplicationes zu vorlessen, sich des handels zu erkunden. Sachssen antwort: Das sie sich solicher handelung alhir nicht vormuttet, hetten auch derhalben von iren hern keinen befellich, wolten disse sache zu forderlichstem an ire hern gelangen und, was sie in befellich bekomen, solten unsern gnedigsten und gnedigen hern als den
ksl. commissarien nicht vorhalten werden. Der lantgraff mage sich an der andern churfursten und fursten in disse handelung nicht lassen. Actum. –
Vgl. außerdem Dr. Leopold Dick an den Rat von Mühlhausen, Regensburg, 1541 Mai 31, Mühlhausen StadtA, 1–10/C 5, pag. 79–82: Schickt Kopie des ksl. Kommissionsdekretes. Sie dürfen zuversichtlich sein, dass ihre Sache mit Gottes Hilfe entsprechend der menschlichen Vernunft und dem geschriebenen Recht zu ihrer Zufriedenheit zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wird. Will sich mit aller Kraft dafür einsetzen. Sie sehen, dass der Kaiser in Handlung steht. Deshalb geziemt ihm nicht, weiter mit ihnen zu korrespondieren, dann beiderseits, euerer
W., deßgleichen den drey churfursten und fursten die hendt verstrickt. Derhalben wollen euch des auf- und abschreibens enthalten.
Kann ihre Interessen wirksam vertreten. Sollen das weitere Handeln des Kaisers abwarten und die Angelegenheit geheim halten. Zweifelt nicht an einem baldigen, guten Ausgang. Sollen standhaft bleiben, dan wer da recht will, der begert nichts unrechts.
Vielleicht werden Sachsen und Hessen in sich gehen und sich gegenüber dem Kaiser korrekt verhalten. Datum Regenspurg, den letzten tag Maij anno etc. 41. –
Am 4. Juni 1541 hatten die Gesandten Mühlhausens, die offenbar wegen ihres Eintretens für die Interessen ihrer Heimatstadt negative Konsequenzen fürchteten, zugleich aber auch ihre Einsatzbereitschaft betonten, noch keine Kenntnis von einer hessisch-sächsischen Stellungnahme zur Erklärung des Kaisers. Sie nahmen an, dass die sächsischen Gesandten erst Weisungen einholen wollten. Vgl. ihr Schreiben an Bgm. und Rat von Mühlhausen, Regensburg, 1541 Juni 4, Mühlhausen StadtA, 1–10/C 5, pag. 87–90.