Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, HBA H (Kasten 775), unfol. (Ausf.); DV: Ausgangen zu Konigsperk den lezten Aprilis 1541.

Wes wir dir vor zweien tagen bey Frantzenn Rauternn zugeschrieben, hastu aus denselbigen schriften zu vornhemen1. Weil aber unser diener Andres Branth vom konniglichen hoff zu Polenn gestrigs tags widerumb bey uns ankhommen und uns beigelegten brief von seiner kgl. Mt. ahn ihren geschigkten mitgebracht, seindt wir, gedachtem Frantzen Rautternn nachzuschigken und ihnen, bis diese unsere schriefte ahn ihnen gelangeten, aufzuhalten, verursacht worden. Und wollen dir gnediger meinung nicht verhalthen, das wir, wes uns von ksl. Mt. zukhommen und wir dir zuvorn zugeschigkt, ahn hochgedachte kgl. Mt. zu Polen gelangen haben lassen, warauf wir dan ein antworth und daneben schriften, wes die röm. ksl. und kgl. Mtt., unsere irthumb belangende, ahn ihre kgl. Mt. geschrieben, durch obgedachten Brandten bekhommen, wie du dan aus denselben hiebei ligenden abschriften latteinisch und teutsch zu ersehen, die wir dir darumb zugeschigkt, damit du dich des, wes darinnen zu thun, mit dem polnischen geschigkten, auch andern vortrautten, die ihn vorigen unsern schriften gemelt, davon zu berathen und unterreden. Wo aber dem polnischen geschigkten oder dir einigerlei vorschlege oder velle furstissen, dardurch bey demselben und dir fhur noth und nutz geachtet und unvormeidlich fur guth angesehen wurde, das wir jhe uber die bedencken und bevelch, dir zuvor behendigt und eroffent, uns eigner person zu ksl. Mt. begeben solthen, so wolt mit [vleis?] gehandelt sein (wie wir dir hiemit alsdan und nicht ehe aufferlegt haben wollen), das das gleidt, dieweil es uns von kgl. Mt. zu Polenn also, wie du zu ersehen, gerathen2, uns auch anhe gefhar nit wol anders anzunemen, dermassen wie konniglicher artickel disfals melden thut, vorendert und uns zugeschigkt werde.

So aber auch mocht angezogen werden, das nit das geleith aus eigenem bewegen von ksl. Mt., besunder auf anregen unsers dieners uns zugeschigkt, hettestu die entschuldigung und mas deiner geschigligkeit nach vorzuwenden, desgleichen den andern angetzogenen personen zu thunn auch einzubinden, wie sich der handel zugetragen und wie weit derselb Adrian, unser diener, uber unsern bevelch geschritten, wie wir dir dan des auch vormhals genugsamen bericht gethann. Wes aber weither derhalben zu unserm glimpf dinstlich, wirstu sampt den andern selbst nach gelegenheit der vorschlege, mit bestem fug abzulenen, wissen. Idoch wollest, soviel muglich, ihn alwegen guth achtung und vleis haben und vorwenden, auch bey dem polnischen gesandthen mit vleis anhalthen, ob durch denselben ihn nhamen kgl. Mt. der handel als ihr selbst sachen zu ruigem frieden oder anstandt gebracht. So es aber jhe nicht anderst sein kunth und condition und vorschlege vorhofflich, die wider unser pflicht nicht und uns dannocht erheblich und muglich, auch, das wir jhe eigener person erscheinen solthen, von ksl. Mt. begeret und den vortrautten vor guth und gerathen angesehen, das geleidt, wie oben gemelt, uns zugeschickt, so wolthen wir alsdan uns lauts kgl. Mt. schreiben, dir hiemit ubersandt, sofern uns die grose ehaft davon nicht abhalthen thet, der gepur erzaigen. [...]. Datum [Konigsperg], den letzten Aprilis anno [1541].

Anmerkungen

1
  Hg. Albrecht von Preußen an Christoph von Kreytzen, Königsberg, 1541 April 27, Berlin GStAPK, XX. Ha, StA Königsberg, HBA H (Kasten 775), unfol. (Ausf.): Eingang seines Berichtes vom 10. April 1541 aus Leipzig über seine Verrichtungen bei Kf. Joachim von Brandenburg und Kf. Johann Friedrich von Sachsen. Hat durch Schürstab, seinen Sekretär Georg Hack und den Boten Barthold weitere Weisungen erhalten. Soll sich unsere hendel und sachen angelegen sein lassen und jederzeit ausführlich berichten. Granvelle hat durch Adrian von Resenberg um Hirschgeweihe bitten lassen. Schickt ihm zwei Geweihe zu, die er Granvelle mit gebührender Ehrerbietung und zusammen mit seinem Schreiben mit der Bitte überreichen soll, sein L. wollen sich unsere sachen treulichen bevolen sein lassen, wie du dann dem allem gutte mas zu geben wirst wissen. [...]. Datum Konigspergk, den 27. Aprilis anno etc. im 41. [PS:] Eingang zweier Briefe aus Ansbach und Berlin. Dankt für die Nachrichten. Zu seinen geäußerten Anliegen wird er aus den dem Boten Barthold und Schürstab mitgegebenen Schreiben die gewünschten Informationen erhalten. Mahnung zu eifriger Berichterstattung. Datum ut in litteris. Wolfgang Uttenhofen hat mitgeteilt, dass er auch auf dem Reichstag sein wird. Soll dessen Rat und Hilfe in Anspruch nehmen. Hat Uttenhofen schriftlich um seine Kooperationsbereitschaft gebeten. Wenn Łaski zum RT kommt und Aswerus Brandmitbringt, soll er Letzteren umb der lateinischen und franzosischen sprache willenin Dienst nehmen. [Zettel:] Adrian von Resenberg hat aus Regensburg ein ksl. Geleit mitgebracht, mit dem die Aufforderung verbunden ist, selbst den Reichstag zu besuchen bzw. Gesandte zu schicken. Wundert sich, das sich der mensch ohne einichen vorgehenden bevhel also weith eingelassen.Es wäre besser gewesen, wenn Adrian bei seinen Anweisungen geblieben wäre. Kann sich ohne Vorwissen des polnischen Königs in nichts einlassen. Ebenso wenig will sich gebühren, auf sölch gleith ganz und gar stillezuschweigen. Schickt deshalb zwei versiegelte Brief an Granvelle und Obernburger und eine lat. und eine dt. Instruktion gleichen Inhalts wie die beiden Briefe, außerdem zwei Kredenzbriefe. Soll sich mit Eustachius von Schlieben, Uttenhofen oder anderen Vertrauten beraten, wie er vorgehen soll, um durch mündliche Werbungen den von Resenberg verursachten Unglimpf abzuwenden. Wo es den aber jhe darzu gelangen thet, das wir uns an ksl. Mt. verfügen solten, so wil dannocht unsere notturft erfordern, das wir auf ander maß von ksl. Mt. mit einem gleidt versorgt werden, und nemlich, das solchs one einiche bescheidenheit zur shüne oder vertrag stehe, sunder schlechts uff diesse maß, das ire ksl. Mt. beger, unsere person sich zu derselben vorfugen thu etc. Soll sich von Freunden beraten lassen, damit eine befriedigende Form für das Geleit gefunden wird, und, wo es jhe sein solt und must, ein solches Geleit auszubringen suchen, dabei auch in der Kanzlei und sonst mit Verehrungen arbeiten. Auf seine Anfrage, do es sich also zutruge, das in unsern sachen icht oder nicht ausgericht wurde, dieselb zu- oder abgeschlagen, der reichstag aber anderer obligender gescheft und hendel halben noch wheren thet, ob du daussen vorharren oder dich alher zu uns begeben sollest, weist er ihn an, unabhängig vom Ausgang seiner eigenen Sachen auf jeden Fall auf dem Reichstag zu bleiben und eingehend über die dortigen Vorgänge zu berichten, damit er gründlich über alles informiert ist. Zur Finanzierung seines Aufenthaltes hat er 400 fl. in Gold angewiesen. Falls er darüberhinaus Geld brauchen sollte, soll er sich an Leo Schürstab um Kredit wenden. Soll Rat und Gutachten Wolf Uttenhofens in Anspruch nehmen, der auch für ihn öffentliche Reden übernehmen kann. Beiliegend Kredenzschreiben an Hg. Wilhelm von Bayern, den er bitten soll, sein L. woll sich unser sachen auf diesem reichstag vleissig bevolen sein lassen. Soll dem Herzog, der Resenberg gegenüber geraten hat, wir solden uns zu röm. ksl. Mt. vorfügen, die im Schreiben an Granvelle formulierten Gründe vortragen, warumb uns solhs zu thun geburen nicht wil, und bitten, ihn, auch vor dem Kaiser, zu entschuldigen. Der von Hg. Wilhelm gewünschte Geldwechsel. Beiliegend auch Kredenzschreiben an die Pfgff. Ludwig, Ottheinrich, Philipp und Friedrich, auch die württembergischen Gesandten, von denen er nach seinem Gutdünken Gebrauch machen soll. Dieweil aber Pfgf. Friderich mit dem deuzschen orden in vorstendnussen, so wirstu zu sehen haben, wes du seiner L. zu vertrauen hast oder nicht.Wenn er am Reichstag eintrifft, soll er die Ermächtigung für den Kf. von Brandenburg, in seiner Abwesenheit die herzoglichen Briefe in Empfang zu nehmen und weiterzuleiten, zerreißen. Datum ut in litteris.
2
 Vgl. Kg. Sigismund von Polen an Hg. Albrecht von Preußen, Wilna, 1541 April 22, Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, HBA H (Kasten 775), unfol. (Ausz. in Kop., dt. Übersetzung): Das aber euere Dt. von uns rhat begert, ob ihr nach Regenspurgk zu ziehen sey oder nit, dieweil sie ein gleith von ksl. Mt. uberkhommen, wir wissen nit, was wir hierinnen rathen sollen. Euere Dt. weis bas, wie aller sachen gelegenheit zu Regenspurgk sey, auch was sie sich zu ksl. Mt. und den andern fursten sicherlich vorsehen soll, derhalben, wo euere Dt. alle umbstende vleissig betracht hat, was sie sich dan, ihren sachen ahm zutreglichsten sein, deuchten lest, das mag sie unserthalben woll thun, allein also, das euere Dt. (wie sie dan verheischt) ahn unser authoritet und meinung nichts handel oder thu, welchs wir von euerer Dt. ihren pflichten nach also geschehen gentzlich glauben. Aber dis wollen wir euere Dt. vormhanen, als wir das gleith mit vleis uberlesen, hat uns gedeucht, als sey euere Dt. darinnen nicht gnugsam vorsichert, dann wir sehen, das dis namhaftigk darin ausgedruckt ist ‚zu einer sunlichen handlung‘, wie wan die sach nicht vertragen wurde, wert auch alsdan nichtsdesterweniger ein freiher abzugk vergunstiget werden. Derhalben wolthen wir, das dieser brief ihnsgemein geschrieben wher, nichts deutlichs ausgedruckt, von weswegen sie gegeben wheren, und zum wenigsten dis cleuslein darzu gesetzt ‚als lang dise sunliche handlung weren‘ soll bleyben, diese handlung erlang einen gluckseligen ausgangk oder nicht, nit minder nachmals 60 tag‘ etc. Dis haben wir euerer Dt. aus dem gemut, wie wir euere Dt. meinen, wollen vermhanen. [...]. Datum zur Will, 22. Aprilis anno etc. ihm 41. [...].