Vgl. Dr. Melchior Kling an Hg. Albrecht von Preußen, Regensburg, 1541 Juli 31, Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, HBA A 4 (Kasten 206), unfol. (Ausf.): Nachdem ich von dem
Kf. zu Sachsen, meynem gnedigsten herrn, alhie uffm reichstage in den außschuß verordnet und unther den sachen, so vorhanden gewesen, eurer
fstl. Gn. handel, die acht betreffende, auch funden, als hab ich aus unthertheniger zuneigung zu euren
fstl. Gn. denselbigen handel zu mir genummen, den gelesen, den andern verordenten im außschuß referirt und dermassen disputiret, das ich gern erhalten hette, das die acht gentzlich wehre cassiret und uffgehoben worden. Do ich aber nicht hab erhalten könden, das solche cassation directe und expresse geschehe, hab ichs neben den anderen dohin richten helfen, das es gleichwol eyne tacita cassatio wurde und im grunde ebenso vil wehre, als wann sie expresse geschehn, nemlich und also, das die
ksl. Mt. mit der
kgl. Wd. in Polen ethlicher untherhendeler vergleichen solt, durch welche diese sachen beygelegt wurde, und das mitlerzeit in all wege die acht suspendiret sein solt etc., welchs meynes erachtens vhast so vil ist, als wehre sie expresse cassiret, weyl diese sach durch untherhendler schwerlich wirt verglichen werden. Und bleibt gleichwol die acht nichtsdestoweniger suspendiret, solang die vergleichung nicht geschicht. Und als dieses bedencken des außschuß fur die churfursten, fursten und andere stende des reichs komen, haben sie es yhnen gefallen lassen. Es ist auch in die keyserliche cantzley ubergeben worden, allein hat es an dem gemangelt, das es ebn am ende des reichstags und im aufbruch
ksl. Mt. gewesen, das yhre
Mt. in die canzley in dehr eyl nichts befolen. Weyl es aber durch die stende allesampt dermassen eintrechtiglich
beschlossen, so wirt es auch keynen mangel haben und werdets eure
fstl. Gn. aus dehr keyserlichen cantzley wol erlangen.
Wenn er ihm die Akten zur Beratung zuschickt, will er die Angelegenheit gern weiter bearbeiten. Datum Regenspurg, Sontag nach Jacobj anno etc. 41.
Vgl. dazu Hg. Albrecht von Preußen an Dr. Melchior Kling, Königsberg, 1541 September 3, Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, Ostpreuß. Fol. 29, pag. 114–115 (Kop.). –
Vgl. auch Kf. Joachim von Brandenburg an Hg. Albrecht von Preußen, Leipzig, 1541 [August], Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, HBA A 3 (Kasten 143), unfol. (Ausf.): Aufbruch von Regensburg am 29. Juli. Heute Ankunft in Leipzig. Verweis auf die Berichterstattung Christophs von Kreytzen über die Reichstagsverhandlungen. Soviel aber eurer
L. eigen handlung betrift, haben wir dieselbig neben unserm vettern,
Mgf. Georgen, und andern chur- und fursten, auch etlicher abwesenden potschaften bey
ksl. und
kgl. Mt. eigner person mit allem fleiß befurdern helfen. Und doe wir aus vorfallenden gescheften, solchs alltzeit eigner person zu thun, vorhindert worden, haben wir doch unserm rath und lieben getreuen Eustachio von Schlieben, solche eurer
L. handlung ferner von unserntwegen zu erregen und derselbigen hierinnen neben andern getreulichen zu rathen, sonderlichen bevhelich gethan, wie wir dan auch hierinnen seinen angewanten fleiß selbst gespurt haben. Aber wie sonst uf alle reichshandlung, so dietzmals vorgenommen worden sein, kein außdruckliche, eigentliche vorgleichung oder antwort erfolgt oder gegeben, also seint auch auß eilenden, vorgefallenden
[sic!] obliegen und ehehaften (derowegen die röm.
ksl. Mt. vorrücken und dem reichstag sein endschaft geben mussen) eurer L. hendel verschoben und kein entlicher, fruchtbarlicher bescheid uf unser vielfaltigs anregen, daran wir es nicht haben mangeln lassen, geben worden, wie dan ehegemelter eurer
L. diener Christoff von Kreitzen (der solchs mit allem fleiß sollicitirt und anregen helfen) auch dergleichen bericht und antzeigung thun wirdet. Wir wollen auch nicht unterlassen und aufs furderlichst an die
röm. kgl. Mt. widerumb schreiben und uns bey derselben erkundigen, ob die röm.
ksl. Mt. uf itzo vorgenommener reise nach Ispruck, vielgemelte eurer
L. handlung zu expedirn, an sich behalten oder aber solche expedition ihrer
Mt. bruder, dem
röm. konig, hinderlassen und bevholen hab.
Wird ihn über die Antwort informieren. Diensterbieten. Will auch nichts, was wir zu dieser handlung und expedition dienstlich und furderlich befinden werden, unterlassen.
[...]. Datum Leiptzick, Sontags nach Valentini
[sic!] anno etc. im 41.
Vgl. dazu Hg. Albrecht von Preußen an Eustachius von Schlieben, Königsberg, 1541 September 3, Berlin GStAPK, Ostpreuß. Fol. 29, pag. 121–122 (Kop.): Dankt für seine Bemühungen auf dem Reichstag um die Aufhebung der Acht. Dieweil aber dasjenige, wes gemeine reichsstende in berurter handlung fur gut bedacht,
ksl. Mt. eilenden aufbruchs halben nicht hat mogen expedirt werden und zu furderung dessen von obberurten unserm freundlichen, lieben vettern ein besondere schrift ahn die
röm. [kgl.]
Mt., auch unsers vorsehens ahn die
röm. ksl. Mt. selbst und andere, wie gedachter unser cemmerer mith dir verlossen, ausgangen wirt sein, wöllen wir gar nicht zweiffelen, auf dein embsig anhalten und furgewendten vleiß solchs alles so weit voltzogen und gefurdert sein werde, domit nuhmer fruchtbar anthwort zu verhoffen.
Bitte für alles Sorge zu tragen, was bei Kf. Joachim der Förderung des Handels dient. –
Vgl. außerdem Hg. Albrecht in Preußen an Kf. Joachim von Brandenburg, Königsberg, 1542 Januar 6, Berlin GStAPK, I. HA Rep. 11 Nr. 23 Fasz. 3, fol. 10r–12r + 15r (Ausf.): Dank für Joachims Schreiben aus Schönebeck vom 11. Dezember 1541. Dank für seine Bemühungen. Joachim hat zweifelsohne aus seinem vor einigen Tagen an ihn abgegangenen Schreiben entnommen, was der Kg. von Polen ihm wegen der Acht mitgeteilt hat und was er darauf geantwortet hat. Dieweil wir aber in hochgedachter röm.
kgl. Mt. schreiben befinden, das röm.
ksl. Mt. der suspension in der acht und der furgenommenen guthlichen undterhandlung, inmassen die von churfursten, fursten und andern stenden des
hl. röm. reichs auf jungst gehaltenem regenspurgischen reichstagk fur rethlich und nutzlich angesehen worden, genediglichen stadtgeben wolle, do wir nicht anderst wissen, weder das mitlerweil solcher freuntlichen untherhandlung die acht vermöge der reichsstende gemeiner beschlusse, wie sich euere
L. inliegendt tzu ersehen, in alle wegen bis zu orterung der sachen suspendirt solle werden, so vermercken wir gleichwol doneben aus röm.
kgl. Mt. schrieften an
kgl. Mt. zu Polan etc. und keyserlich cammergericht, das die suspension der acht nicht lenger dan auf ein jhar, obwol die zeyt nicht genendt, wen solcher anstandt anghen soll, gestelt, welchs unsers erachtens
röm. kgl. Mt. schreiben und der reichsstende berathschlagung, bedencken und beschlussen ethwas ungemes. Fallen uns demnach bedencken bey, ob nicht villeichts durch unsere widderwertige und boeßhertzige dahin gearbeith, das die zeit also kurtz angestelt, dan von solchem jhar ein ebene
[sic!] grosse tzeit algereith verflossen, desgleichen, die commissarien in anmerckung der wichtigkeyt der sachen also furderlich zusamenzupringen, auch stadtlichen darinnen zu beschliessen, schwerfallen will, besorgen uns hirumb, wo die zeyt mit aufschiebung der acht nicht ethwas verlengert das nurt ein gefarlicher aufschub dorinnen gesucht.
Bittet, sich dafür einzusetzen, dass die Suspension gemäß den Beschlüssen der Reichsstände verlängert wird, die Frist nicht auf ein Jahr, sondern bis zu endgültiger Erörterung der Sachen ausgedehnt, zum wenigsten aber die Acht vom Beginn der Kommissionshandlung an auf ein Jahr suspendiert wird. Wenn dies alles nicht zu erreichen ist, soll wenigstens dahin gehandelt werden, dass die Kommissare Vollmacht zur Verlängerung der Suspension, falls diese nötig wird, erhalten, weil die Verhandlungen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgreich beendet werden können. [...]. Datum Konnigspergk, den 6. Januarj anno etc. im 42.