Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Marburg StA, PA 587, fol. 88r–90v (Ausf.)2.

Verweis auf ihren früheren Bericht über die Verhandlungen mit dem Kf. von Brandenburg über Friede und Recht. Am heutigen Donnerstag sind Eustachius von Schlieben, Adam Trott und andere Räte des Kf. von Brandenburg vor den protestantischen Ständen erschienen und haben auftragsgemäß referiert: Der Kf. von Brandenburg habe dem Kaiser das gestrige Begehren der Stände mitgeteilt und um seine Erfüllung fleißig gebeten. Der Kaiser habe darauf mit dem Hinweis auf sein zweimaliges Ansuchen um Türkenhilfe und auf sein Friedensangebot auf sechs Monate geantwortet. Der Kaiser beabsichtige, innerhalb der sechs Monate einen beständigen Frieden und gleichmässiges Recht aufzurichten, worüber er mit allen Ständen beraten wolle. Der Kaiser habe auch in seinem letzten Vortrag den Ständen einen entsprechenden Verhandlungsauftrag gegeben. Er erwarte täglich die Stellungnahme der Stände. Weil die drängende Notlage keinen Zeitverlust dulde, sollten die Stände aber darüber stattlich beraten und sich dem Kaiser willfährig erweisen.

In seinem eigenen Namen gab der Kurfürst von Brandenburg zu bedenken, was auß dem abschlag volgen wol. Bei aller Ungelegenheit der protestantischen Stände sei doch zu berücksichtigen, dass das ksl. Ansuchen gering und nur als ein Reiterdienst zu veranschlagen sei. Für einen Kurfürsten oder einen gleich hoch belegten Stand belaufe sich die Hilfe nur auf 30 Reiter und etwas mehr als 100 Mann. Zudem werde die Hilfsleistung nur von kurzer Dauer sein, weil die beste Zeit des Jahres bereits vorüber sei. Eine solche Hilfeleistung werde einen Kurfürsten nicht mehr als 2.000 und etliche 100 fl. kosten. Es sei auch zu bedenken, dass die anderen Stände die Hilfe leisten werden und dass eine Verweigerung der protestantischen Stände als Verhinderung des Friedens aufgefasst würde, neben dem, das es dannocht auch zu rettung cristenlichs pluts dienen, auch ain gut werck sein wurd. Aufforderung des Kf. von Brandenburg an die protestantischen Stände, die Dinge gründlich zu beraten und sich willfährig zu erweisen.

Darüber haben die protestantischen Stände beraten und unter dem Vorbehalt, dass der Friedstand tatsächlich eingehalten werde, mit Mehrheit beschlossen, die geringe Hilfe zu bewilligen, weil man ohnehin den Kaiser durch eine Verweigerung solch geringer Hilfe nicht zum Frieden zwingen könne. Die kursächsischen Gesandten, die Gesandten Frankfurts und sie selbst haben daraufhin erklärt, zu solcher Bewilligung keinen Befehl zu haben, aber umgehend nach Hause berichten und entsprechende Weisung einholen zu wollen, in der Annahme, dass sich der Landgraf und die anderen als christliche Stände, weil es auch ihre Mitstände tun, willfährig erweisen werden.

Erklärung der protestantischen Stände gegenüber dem Kf. von Brandenburg: Anerkennung des Friedenswillens des Kaisers, der das Kammergericht zu unzweifelhaftem Gehorsam gegenüber seinen Weisungen anhalten soll. Wollen darüber eine besondere Eingabe abfassen und sie dem Kf. von Brandenburg zustellen. Die Mehrheit der protestantischen Stände sei zur Leistung der Türkenhilfe bereit, wenn der zugesagte Friedstand gewährt und eingehalten werde. Einige hätten aber keinen Befehl zur Bewilligung ohne Erfüllung der im Hinblick auf Friede und Recht gestellten Bedingungen, wollten aber nach Hause berichten, in der Zuversicht, dass ihre Herren es auch nicht mangeln lassen werden. Die Verzögerung könne in Kauf genommen werden, weil die Hilfe nicht gleich hier geleistet, sondern von jedem Stand zugerichtet werden müsse.

Gehen davon aus, dass der Landgraf nicht gewillt ist, sich von den anderen protestantischen Ständen zu sondern oder, wenn alle anderen bewilligen, allein die Hilfe zu verweigern. [...] 3.

Anmerkungen

1
 Die oben erwähnte kurbrandenburgische Initiative ist auf Donnerstag, den 7. Juli 1541 zu datieren, vgl. die sächsischen Reichstagsgesandten an Kf. Johann Friedrich und Hg. Johann Ernst von Sachsen, Regensburg, 1541 Juli 8, Weimar HStA, EGA, Reg. E 138, fol. 86r–89r, hier fol. 86r [Nr. 842].
2
 Die Vorlage ist sehr stark verderbt und kann deshalb nur zum Teil rekonstruiert werden.
3
 Zu den Verhandlungen der hessischen Räte in Regensburg mit Hartmann von Kronberg, den Gesandten Kurtriers und sickingischen Vertretern über einen Vertrag bzw. über Öffnungsrechte an sickingischen und kronbergischen Burgen vgl. die hessischen Reichstagsgesandten an Lgf. Philipp von Hessen, Regensburg, 1541 Juli 9, Marburg StA, PA 589, fol. 57r–58v (Kop.). Vgl. außerdem Dr. Johann Feige an Lgf. Philipp von Hessen, Regensburg, 1541 Juni 17, Marburg StA, PA 589 fol. 15r–15v (Kop.); Kf. Johann Ludwig von Trier an Lgf. Philipp von Hessen, Ehrenbreitstein, 1541 Juni 5, Marburg StA, PA 2960, fol. 5r–5v (Ausf.); ders. an dens., Pfalzel, 1541 August 24, ebd. fol. 11r–11v (Ausf.); ders. an dens., Pfalzel, 1541 September 26, ebd. fol. 12r–13v (Ausf.); Lgf. Philipp von Hessen an Kf. Johann Ludwig von Trier, Regensburg, 1541 Juni 11, ebd. fol. 8r (Kop.) und ders. an dens., Kartause Eppenberg, 1541 Juli 22, ebd. fol. 9r–10v (Kop.).