Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage für die Separatversammlung der protestantischen Städte: Augsburg, fol. 138’–1411. Textvorlage für das Plenum der CA-Stände: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 17. 3. 15572.
Separatversammlung der Städte: Unterrichtung aller protestantischen Städte über die Verhandlungen und Beschlüsse der höheren CA-Stände während des RT. Zusammenfassung der Beschlüsse in einem Nebenabschied der CA-Stände. Dessen fragliche Annahme durch die an den Verhandlungen nicht beteiligten Städte.
Plenum: Mündliches Referat und schriftliche Übergabe des Protests zum Geistlichen Vorbehalt an die Mainzer Kanzlei im Ausschuss zur Prüfung des RAb.
An den Versammlungen der CA-Stände sind seit Beginn des RT für die protestantischen Städte mit Straßburg und Regensburg zwei Vertreter beteiligt worden. Haben diese Sitzungen besucht, so oft sie vom Kurpfälzer Großhofmeister dazu geladen worden sinda.
Die CA-Stände haben anfangs beschlossen, das sie wolten aller sachen halben ainig unnd bestenndig beyeinanndern [bleiben] unnd also fur ainen mann steen, auch aus ainem mund stymmen unnd votirn etc. Nun wer gleichwol zu anfanng die irrung der freystellung bey inen, den erbarn stetten, wie sie wisten, eingefallen5, allso das die ain sach one die annder nit wol tractirt werden mögen. b–Doch wer inen, den zwayen verordennten, allmal nichts minnder antzaigt worden, weß sich die höhern stennde verglichen–b.
Verhandlungen zur Besetzung des Religionskolloquiums seitens der CA-Stände: Aus etwa 60 vorgeschlagenen Theologen wurden die Kolloquenten und Assessoren benannt, während man als Auditoren weltliche politische Räte verordnete.
Für die Beilegung der Lehrdifferenzen von Theologen der eigenen Seite hat man ebenfalls eine stattliche zusamenkhunfft erwogen. Da die Zeit hierfür zu kurz ist, sollen Kf. August von Sachsen und Christoph von Württemberg als Assessoren im Präsidium des Kolloquiums etwa einen Monat vor dessen Beginn alle daran beteiligten Theologen der CA in Worms versammelnc
und sie anhalten, das sie sich ainer ainhelligen, bestendigen maynung allerding verglichen heten6. d–Daneben auch weiter bedacht, das menigclichen zugelassen sein solte, wer da wolt, seine theologen auch dahin abtzufertigen, doch das sie alain antzuhören, aber alain die deputirten
Es wer auch, weß man sich im colloquio gebrauchen wolte, dahin geschlossen, das man bestenndig bei der augspurgischen confession unnd den articuln, zu Schmalkhalden ubergeben, pleiben7 unnd sich mitt dem wenigsten davon nit tringen lassen solte. Welche confession unnd articul auch die theologen, so, wie obsteet, ainen monat vor dem colloquio zu Wormbs zusamen khommen, fur hannd nemen unnd die revidirn sollen.
Unnd nachdem sich allerlai secten einreissen, deßgleichen auch mererlei schmachschrifften ausgeene, solte ain jede oberkhait iren praedicanten bevelhen, das sie sich hinfuro alles schmehens auff den cantzlen ennthalten, auch khaine buecher oder schrifften one vorwissen der oberkhaiten inn truckh ausgeen lassen wolten etc.
Diese von den CA-Ständen beschlossenen Artikel sollen in einem Abschied bekräftigt werden. Da diesbezüglich der Kurpfälzer Großhofmeister [von der Tann] fordert, das sich die erbarn stett namhafft machen, so disen abschied besiglen und verfertigen helfen woltenf, hett er lennger nit umbgeen wöllen, solchs den erbarn stetten relations weise antzetzaigen. Wiewol er fur sein person wol genaigt gewesen, es auch fur ain grosse notdurfft geacht, solche relation
Zur Freistellungg haben die CA-Stände dem Kg. gestern eine abschließende Erklärung9 übergeben, auf der sie beharren wollen. Die Reichsstädte werden wohl Abschrift davon erhaltenh.
Er [Dienzel] will sich bemühen, noch heute eine Abschrift des Abschieds der CA-Stände beizubringen und den Städten vorzulegeni.
Umfrage. Die anwesenden Gesandten erklären zum einen Teil, das sie derhalben sich eintzulassen mit khainem gemeßnen bevelch abgefertigt, zum thail auch, das sie sich vom merern nit absundern, aber doch inn gemain unnd durchauß wol heten leiden mögen, das sölche