Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 848 Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann der Schwäbischen Bundesstädte) an Schwäbische Bundesstädte

Die Bürgermeister von Augsburg [Ulrich Artzt], Nürnberg [Jörg Holzschuher] und Überlingen [Adam Besserer] wurden wie er selbst als Gesandte des Schwäbischen Bundes zum Konstanzer RT abgeordnet. Heute erging der Reichsabschied, und uns vieren in handlung solicher sachen von der stet wegen begegnet, das sich uberland zu schriben nit gepuren. Sie halten eine möglichst baldige Beratung der Städte für erforderlich. Er beruft deshalb mit der Zustimmung seiner Mitgesandten einen Bundesstädtetag ein. Die Teilnehmer sollen sich am Abend des 6. August (freytag vor St. Lorenzen tag) in Ulm in ihren Herbergen einfinden. Bittet sie um die rechtzeitige Abfertigung ihrer Gesandten.

Konstanz, 27. Juli 1507 (aftermontags nach Jacobi). 

Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 229–229’ (Or. m. S.) = Textvorlage A. Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Or. m. S.) = B. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156, unfol. (Or. m. S., Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn).

Nr. 849 Weisung von Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg an Jörg Holzschuher

Bestätigen für den 1. August (gestern sonntags) den Empfang seines und Tetzels Berichts aus Konstanz vom 28. Juli (mitwoch nach Jacobi)1. Sie teilten darin unter anderem mit, daß der Bundeshauptmann Dr. Matthäus Neithart zum 6. August (freitag schirst) einen Bundesstädtetag nach Ulm ausgeschrieben habe, wo er, Holzschuher, mit [den drei] anderen Deputierten über den Reichsabschied [Nr. 268] Bericht erstatten werde, um dann zu beraten, ob jede Stadt das Hilfsgeld bezahlen solle oder nicht.

Sie können ihm diesbezüglich keine Weisung geben, da sie über den Inhalt des Reichsabschieds noch nicht informiert sind und nicht wissen, wie hoch Nürnberg veranschlagt wurde. Er soll nach eigenem Gutdünken verfahren. Sie gehen indessen davon aus, daß die Städte so wenig wie nach dem Kölner RT einen Nachlaß an der Reichshilfe erreichen können.2 Gleichwohl haben die in Konstanz versammelten Frei- und Reichsstädte beschlossen, wegen dieser Belastung für den 14. September (exaltacionis crucis) einen Städtetag auszuschreiben [Nr. 278, Pkt. 5]. Dem Nürnberger Magistrat obliegt es, Schweinfurt, Rothenburg, Windsheim und Weißenburg darüber in Kenntnis zu setzen, doch waren diese Städte nicht auf dem RT vertreten und sind deshalb, wie sie selbst auch, nicht über die einzelnen Materien – wie etwa die Verpfändung der Städte [Goslar, Mühlhausen und Nordhausen], die übermäßige Veranschlagung der Reichsstädte und ihre Benachteiligung bei den RT-Verhandlungen, welche Punkte in den ersten drei Artikeln des Städteabschieds [Nr. 278, Pkt. 1–3] thematisiert wurden – informiert. Ihres Erachtens wäre es deshalb ratsam gewesen, ein gemeinsames Ausschreiben zur Weiterleitung durch die vier ausschreibenden Städte [Frankfurt, Straßburg, Augsburg und Nürnberg] zu erstellen. Falls ein solches Schriftstück bereits existiert und ihrem Bericht versehentlich nicht beigelegt wurde, so sollen sie dies nachholen oder sie informieren, welche Punkte das Schreiben enthalten soll. Dies kann noch rechtzeitig vor dem anberaumten Termin geschehen.

Nürnberg, 2. August 1507 (sontag3 nach St. Peters ketenfeier).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 225’-226’ (Kop., Verm. über die Siegelung des Schreibens durch den älteren BM Marquard Mendel).

Nr. 850 Antwort des Überlinger Rates an den kgl. Gesandten Christoph von Thun

Der kgl. Gesandte Christoph von Thun forderte den Überlinger Magistrat auf, ihm den auf die Stadt entfallenden Anteil an der auf dem Konstanzer RT bewilligten Bargeldhilfe auszuhändigen.

Der Rat antwortete, daß die vier auf dem RT anwesenden Bundesstädte weder in die Zahlung von Geld eingewilligt hätten noch dazu von den übrigen Bundesstädten ermächtigt gewesen seien. Der Bundeshauptmann habe die Städte zum 6. August (fritag vor Laurencii) nach Ulm geladen, um dort über den Reichsabschied und die Reichshilfe zu beraten. Überlingen werde durch Gesandte an dem Tag teilnehmen. Vor einer Beschlußfassung der Bundesstädte könne man auf das Ersuchen des Kg. nicht eingehen.

Der Gesandte nahm diese Antwort zur Berichterstattung an den Kg. an.

Act. Überlingen, 3. August 1507 (zinstag vor Oschwaldi) 

Überlingen, StdA, Ratsprotokoll 1506/1507, pag. 22–23.

Nr. 851 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

[1.] Informierung der Bundesstädte über Konstanzer Reichsabschied und Reichsanschlag; [2.] Bezahlung der in Konstanz von Kff. und Ff. bewilligten Bargeldhilfe durch die Bundesstädte; [3.] Beschwerden der Reichsstädte (Verpfändung der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen; überhöhter Reichsanschlag); [4.] Einberufung eines Städtetages aus diesen Gründen, außerdem wegen der Zurücksetzung der Städtegesandten auf dem RT und wegen der in Konstanz bewilligten Truppenhilfe für den Romzug; [5.] Wahl der Teilnehmer am Städtetag.

Ulm, 7. August 1507 (sambstag vor Lorency). 

Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.). Darmstadt, StA, E 1 A, 17/4, fol. 271–272 (Kop., Exemplar der Stadt Wimpfen). Ludwigsburg, StA, B 177S, Bü. 182, unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Schwäbisch Gmünd).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 68–69 (Kop.).1 Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

(Knappes) Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 9f.

[1.] Die Versammlung wurde wegen des Endes des Konstanzer RT einberufen. Die Vertreter der Schwäbischen Bundesstädte auf dem RT, der Städtehauptmann sowie die Bürgermeister von Augsburg, Nürnberg und Überlingen, haben die Teilnehmer über den Reichsabschied [Nr. 268] und den Reichsanschlag [Nr. 271] informiert.

[2.] Und wiewol dieselben botschaften von der stett des Bunds wegen in den anschlag des gelts irm bevelh nach nit bewilligt, auch den irs tails nit angenomen noch besigeln wollen haben, nochdann und dieweyl durch Kff., Ff. und ander stend des Reichs darein bewilligt, der abschid aufgericht und besigelt ist, bewegen der erbern stett boten, so yetz hie zu Ulm versamelt sind, das die stett des Bunds in ansehung der merklichen ursachen solichs anschlags nit ubrig sein mugen. Und so sich dann die röm. kgl. Mt. muntlich und sunst ernstlich horn und vernemen lassen hat, das sy den anschlag des gelts vor St. Gallen tag [16.10.], darauf der abschid anzaigung tut, zu underhaltung irs kriegsvolks und zu vertigung der buchsen haben mussen und ungezweivelt die nahern stend des Reichs umb ir anzal ersuchen wurd, haben der erbern stett boten des Bunds geratschlagt, das sich ain yede statt solichs gelts halben zum besten in die sach schicken mug, wie sich irthalben nutz und gut ansehen werd.2  

[3.] Und alß dann die obgemelten meine Hh., so von gemainer stett des Bunds wegen zu Costenz gewest sein, angezaigt, wie gemainer frey- und Reichs stett boten zu Costenz etlich merklich obligen und beschwarden der stett mit hochem vleis bewogen, namlich die verpfandung, so mit etlichen stetten vor augen ist, item welchermaß die stett yetz und vormals in des Reichs anlegungen anders, dann von alter herkomen und in irm vermugen sey, angeschlagen und uber ander stend des Reichs beschwert werden.

[4.] Item, das den stettboten in handlung und ratschlagung der sachen vil und mancherlay beschwerden, verachtung und nachtail zugestanden und begegnet sein. Und haben demnach und sonderlich, dieweyl der röm. kgl. Mt. auf dem Reichs tag zu Costenz ain hilf zu ross und fuss inhalt des abschids zugesagt ist, ainen tag gemainer frey- und Reichs stett auf exaltacionis crucis [14.9.] nachstkunftig gen Speyr geratschlagt und furgenomen, damit die stett die irn zu solichem romzug mit guter ordnung abvertigen und von obgemelter und anderer der stett obligen und notdurft wegen geratschlagt und gehandelt werden, wie sich zum besten gepurt.

[5.] Die Versammlung hat beschlossen, daß die unten genannten Personen als Vertreter der Bundesstädte nach Speyer abgeordnet werden, um mit den Gesandten der anderen Frei- und Reichsstädte über die oben aufgeführten Punkte und andere Themen zu beraten. Falls eine Bundesstadt dort weitere Beschwerden behandelt wissen will, soll sie dies dem Städtehauptmann mitteilen. Zu Gesandten der Bundesstädte wurden gewählt: Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Bundesstädtehauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg) und Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg). Außerdem wurde Geheimhaltung vereinbart.

Nr. 852 Rat der Stadt Augsburg an Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg

Sie haben ihren Rat erbeten, was sie beim Kg. wegen einer Reduzierung der Konstanzer Reichshilfe unternehmen könnten, nachdem ihnen bislang keine weiteren Informationen diesbezüglich und auch keine kgl. Mandate zugegangen sind.

Der aus Konstanz zurückgekehrte Altbürgermeister Ulrich Artzt berichtete, daß Regensburg laut dem Anschlag [Nr. 271, Pkt. 10] bis zum 16. Oktober (Galli schierst) 15 Reiter und 28 Fußsoldaten nach Konstanz zu entsenden sowie 870 fl.rh. in bar zu entrichten hat. Artzt hat in Konstanz alles versucht, um eine Reduzierung des Regensburger Anschlags zu erreichen, doch konnte er wie die Gesandten anderer Städte auch in dieser Frage nichts erreichen, sondern sie wurden auf den Kg. verwiesen. Deshalb können sie hinsichtlich des erbetenen Ratschlags nur an ihr früheres Schreiben [Nr. 270, Anm. 23] erinnern.

[Augsburg], 16. August 1507 (montags nach assumpcionis Marie); präs. Regensburg, 19. August (pfynztag nach assumptionis Marie). 

München, HStA, Gemeiners Nachlaß 27, unfol. (Or. Perg.).

Nr. 853 Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann der Schwäbischen Bundesstädte) an Schwäbische Bundesstädte

Die Stadt Esslingen hat ihn über ein in Kopie beigelegtes Schreiben Kg. Maximilians wegen der ihr auf dem Konstanzer RT auferlegten Romzughilfe [Nr. 742] informiert und gebeten, noch vor dem Städtetag in Speyer einen Bundesstädtetag einzuberufen, da sie dem Kg. eine Antwort durch eine eigene Gesandtschaft zugesagt habe [Nr. 749]. Da die Angelegenheit auch für andere Städte von erheblicher Bedeutung ist, hat er diesen Tag für den 30. August (montag vor St. Gilligen tag) nach Ulm anberaumt. Bittet sie in seiner Eigenschaft als Bundeshauptmann, über die Sache zu beraten und ihre Gesandtschaft zu dem Tag abzuordnen. Falls ihnen bis dahin ein entsprechendes kgl. Mandat zugeht, sollen sie wie Esslingen die Antwort bis zu einem Beschluß des Bundesstädtetages verzögern.

[Ulm], 18. August 1507 (mitwochen nach assumptionis). 

Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 233–233’ (Or.) = Textvorlage A.1 Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Or. m. S.) = B. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Or. m. S., Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn).2

Nr. 854 Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Sie sind zweifellos über den Konstanzer Reichsabschied und über den Beschluß der Reichsstädte zur Abhaltung eines Städtetages [Nr. 278, Pkt. 5] informiert. Gestern ging ihnen ein kgl. Mandat [Nr. 742] zu, das in Abschrift beiliegt. Der Kredenzbrief des kgl. Dieners Jakob Heimhofer ist außerdem an die Städte Ravensburg, Esslingen, Schwäbisch Hall, Heilbronn, Wimpfen, Weil der Stadt, Überlingen, Aalen und Pfullendorf adressiert. Sie haben das Anliegen zurückgewiesen. Der kgl. Gesandte kündigte jedoch an, daß der Kg. sie weiter wegen des Konstanzer Anschlags bedrängen werde. Teilen dies ihnen als einer der vier ausschreibenden Städte zur Beratung mit. Bitten um Nachricht, ob der Städtetag stattfinden wird.1 

Speyer, 21. August 1507 (sambstags nach assumptionis Marie). 

Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42 (Or.).

Nr. 855 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

Der röm. Kg. hat etliche Bundesstädte aufgefordert, ihren Anteil an der auf dem Konstanzer RT beschlossenen Truppenhilfe für den Romzug in bar an Hg. Ulrich von Württemberg zu überweisen, der dafür Truppen anwerben wird.1 Da sich diese Regelung für die Städte als nachteilig erweisen kann, wurde beschlossen, es beim Konstanzer Reichsabschied zu belassen. Der Kg. wurde schriftlich gebeten, von seinem Wunsch abzustehen und die Bundesstädte bey dem abschid zu Costenz unzertrennet beyainander beleyben zu lassen [Nr. 856]. In gleicher Weise hat man dem Hg. von Württemberg geschrieben und ihn über das Schreiben an den Kg. informiert, damit dieser weiß, daß der Beschluß nicht gegen ihn gerichtet ist, sondern aufgrund von vitalen Interessen der Städte zustandekam.2 

Ulm, 30. August 1507 (montag vor St. Gilgen tag). 

Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten A 119, Nr. 1, fol. 70–70’ (Kop.).3 Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 10.

Nr. 856 Dr. Matthäus Neithart (Bundeshauptmann) und Ludwig Hoser (Augsburger Bürgermeister) im Namen der Schwäbischen Bundesstädte an Kg. Maximilian

Er hat etliche Bundesstädte schriftlich und mündlich aufgefordert, ihren Anteil an der Konstanzer Romzughilfe für sechs Monate in bar an Hg. Ulrich von Württemberg zu überweisen, der mit dem Geld Truppen finanzieren wird [Nr. 742]. Dieses Ansinnen haben die hier versammelten Städtegesandten angehört und für beschwerlich erachtet. Er weiß zweifellos, daß dieses Vorgehen bei den bisherigen Reichshilfen und insbesondere bei den Romzügen nicht üblich war; die Städte selbst haben ihren Anteil an den Hilfen geleistet. Zu dem, das die stett nichtzit haben, dann das sy von inen selbs mit merklicher ir yedes darstreckung leibs und guts nemen und erschopfen. Sein Vorgehen verstößt auch gegen den Konstanzer Reichsabschied. Verweisen auf die wörtlich wiedergegebenen §§ 11f. des Abschieds [Nr. 268]. Auf solichs und dieweyl solcher abschid yetz allenthalb in den stetten deß bunds verkundt und sich von etlichen auß den stetten darauf gerist, ist zu besorgen, wa yetz uber solichs die hilf in gelt gewendt werden sollt, das solichs in den stetten zu merklichem widerwillen und aufrur dienen und komen und bey dem gemainen volk nit leichtiglich erlangt werden mocht. Bitten, von seiner Forderung zurückzustehen und die Städte ohne Ausnahme beim Konstanzer Abschied zu lassen.

s.l., jedoch Ulm, 31. August 1507 (aftermontag nach Bartholomei). 

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden, A 119, Nr. 1, fol. 71–72 (Kop.).

Druck: Datt, De pace publica, S. 556f.

Nr. 857 Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Aachen an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Bestätigen den Empfang des Konstanzer Reichsabschieds und einiger Artikel [Nr. 278]1, über die ab dem 14. September (exaltationis crucis) auf dem Städtetag in Speyer beraten werden soll. Der Bürgermeister Peter Bstoltz ist beauftragt, mit ihnen darüber zu sprechen und die Position Aachens mitzuteilen. Bitten, diesem Glauben zu schenken und sich in dieser Sache ihnen gegenüber gutwillig zu erzeigen.

Aachen, 1. September 1507 (St. Egidius dagh). 

Frankfurt, ISG, RTA 22, fol. 23–23’ (Or.).

Nr. 858 Kg. Maximilian an Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann der Schwäbischen Bundesstädte)

Bestätigt den Empfang des Schreibens der Schwäbischen Bundesstädte wegen ihres an Hg. Ulrich von Württemberg zu übergebenden Anteils am Konstanzer Reichsanschlag [Nr. 856]. Er hat den Hg. von Württemberg über dessen Anteil an der Reichshilfe hinaus mit weiteren 100 Pferden für den Romzug verpflichtet und ihn wegen der Kosten auf den Anschlag der Reichsstädte verwiesen, da dieser besser und wol geruster leut und mer dann die gemelten stett aufpringen und bestellen mochte. Der Anschlag wird zu keinem anderen Zweck als dem Romzug verwendet. Befiehlt ihm, unverzüglich einen neuen Bundesstädtetag auszuschreiben und den Termin auch den kgl. Räten Wolfgang von Zülnhart (Domdechant zu Augsburg) und Wilhelm Güss mitzuteilen, damit sie als seine Gesandten daran teilnehmen und mit dem Städten verhandeln können.

Innsbruck, 7. September 1507.

Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 232–232’ (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz.44), unfol. (wie A) = B. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (wie A).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten A 119, Nr. 1, fol. 75 (wie A).

Druck: Klüpfel, Urkunden II, S. 10f.

Nr. 859 Abschied des Städtetags zu Speyer

[Zusammenfassung des Konstanzer Städteabschieds vom 24. Juli; Nr. 278]. [1. Beschwerde der Städte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen über ihre Verpfändung an Kursachsen; Nr. 994].

2. Die Städte wurden auf dem Konstanzer RT und bereits auf den vorherigen RTT höher als früher üblich und gemessen an ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und verglichen mit anderen Reichsständen überhöht veranschlagt. Dennoch will man dem Kg. willfahren und den Reichsabschied vollziehen.

3. Sobald der Kg. einen neuen RT ausschreibt oder sonst Mandate ausgehen läßt, sollen die vier ausschreibenden Städte zur Beratung darüber einen Städtetag nach Speyer einberufen. Jede eingeladene Stadt soll zuverlässig ihre Gesandten dorthin abordnen. Dort soll auch beraten werden, wie die den Städtegesandten auf dem Konstanzer RT widerfahrene Zurücksetzung künftig vermieden werden kann.

4. Hinsichtlich der bewilligten Romzughilfe wurde beschlossen, daß die städtischen Truppenkontingente in guter Ordnung abgefertigt werden und sich unter keinen Umständen voneinander trennen lassen sollen, um Nachteile für die Städte zu vermeiden. Deputierte der rheinischen und schwäbischen Städte sollen künftig als Anlaufstelle für etwaige Beschwerden fungieren.

5. Teilnehmer am Städtetag: Straßburg: Peter Museler1; Frankfurt: Johann Frosch und Konrad zum Jungen (mit Vollmacht für Aachen); Hagenau: Ulrich Jungvogt (mit Vollmacht für die übrigen Städte der Landvogtei im Elsaß); Goslar: Lic. Georg Witzenhusen; Mühlhausen: Daniel Helmsdorf; Nordhausen: Caspar Bruchel; Wetzlar: Philipp von Babenhausen und Heinricha Laß; Schwäbische Bundesstädte: Dr. Matthäus Neithart (Ulmer Altbürgermeister und Bundeshauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg) und Konrad Imhoff (Bürgermeister zu Nürnberg2; mit Vollmacht auch für Schweinfurt und Weißenburg/Franken); Rothenburg o. d. Tauber: Sebastian Bermenter; Speyer: Debold Beier (Bürgermeister), Jakob Burckhart und Jakob Meurer (beide Altbürgermeister)b.3

Speyer, 15. September 1507 (mitwoch nach exaltationis crucis). 

Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Speyer, StdA, 1 A, Nr. 250,1, fol. 151–153 (Kop.) = B. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = C. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.) = D. Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 205, unfol. (Kop.). Hagenau, AM, AA 241, Stück-Nr. 42 (Kop.). Ulm, StdA, A 675, Stück-Nr. 42 (Kop.). Goslar, StdA, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [R.S. 37], pag. 2–7 (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 11; Fels, Zweyter Beytrag, S. 193f.

Nr. 860 Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann der Schwäbischen Bundesstädte) an Schwäbische Bundesstädte

Ihm ging in Speyer die beiliegende Antwort des röm. Kg. auf das Schreiben der Bundesstädte wegen des an Hg. Ulrich von Württemberg zu übergebenden Anteils etlicher Städte am Konstanzer Reichsanschlag [Nr. 858] zu. Da die Angelegenheit für die Bundesstädte wichtig ist, beruft er eine Versammlung nach Ulm ein. Die Gesandten sollen sich am Abend des 26. September (sonntag vor St. Michels tag) dort einfinden. Er hat darüber auch den kgl. Räten Mitteilung gemacht. Bittet sie in seiner Eigenschaft als Bundeshauptmann, ihre Gesandtschaft rechtzeitig zu Beratungen über diese Angelegenheit und über den Abschied des Städtetags, an dem er derzeit mit anderen Deputierten des Bundes teilnimmt, dorthin abzufertigen.

Speyer, 16. September 1507 (dornstags nach des hl. cruztag am herpst). 

Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 231–231’ (Or. m. S.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Or. m. S., Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn) = B. Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Or. m. S.). Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Or.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten A 119, Nr. 1, fol. 75’ (Kop.).

Nr. 861 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

[1.] Der Kg. hat die versammelten Städte durch seinen Rat Wilhelm Güss von Güssenberg ersucht, die geforderten Anteile an der auf dem Konstanzer RT bewilligten Truppenhilfe für den Romzug in bar an Hg. Ulrich von Württemberg zu überweisen.1 Die Städte haben darüber beraten und es bei ihrer früheren schriftlichen Ablehnung [Nr. 856] und den darin geltend gemachten Gründen bleiben lassen. Sie wiesen darauf hin, daß sie beschlossen hätten, sich nicht voneinander trennen zu lassen, sondern den Konstanzer Reichsabschied zu vollziehen und ihren Anteil an der Romzughilfe durch Stellung von Truppen zu leisten. Der kgl. Gesandte wurde gebeten, diese Antwort dem Kg. zu überbringen.2 

[2.] Der Kg. hat außerdem einige Städte aufgefordert, ihren Anteil an der Romzughilfe dem kgl. Kammermeister und Pfleger zu Donauwörth (Werd) [Balthasar Wolf von Wolfsthal] und Georg von Emershofen zuzustellen.3 Auch zu diesem Punkt wurde beschlossen, daß diese Städte in gleicher Weise wie beim vorigen Punkt antworten und sich nicht voneinander trennen lassen sollten.

[3.] Nach dem Vortrag des Speyerer Städteabschieds wurde bezüglich des Artikels über die Romzughilfe beschlossen, daß Wilhelm Marschall [von Pappenheim] und Jörg Langenmantel (Bürgermeister zu Augsburg) für sechs Monate die Aufsicht über die reichsstädtischen Kontingente führen und unter Hinzuziehung weiterer ihnen geeignet erscheinender Personen in allen Angelegenheiten zum Besten der Städte verfahren sollen.

[4.] Die übrigen Artikel des Speyerer Städteabschieds bleiben auf sich beruhen.

Ulm, 27. September 1507 (montag vor St. Michels tag). 

Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.). Darmstadt, StA, E 1 A 17/4, fol. 268–268’ (Kop., Exemplar der Stadt Wimpfen).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 74–74’ (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Nr. 862 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

[1. Anleihe Kg. Maximilians bei den Handelsgesellschaften; Nr. 887]. [2.] Auf das Schreiben Wilhelm Marschalls von Pappenheim und Jörg Langenmantels (Bürgermeister zu Augsburg) wegen der in Konstanz liegenden bundesstädtischen Kontingente hin1 wurden die beiden angewiesen, den röm. Kg. um eine möglichst lange Beurlaubung dieser Truppen zu bitten und zuzusagen, daß diese nach Ablaufen der bewilligten Zeit wieder zurückkehren würden. Falls der Kg. die Genehmigung erteilt, soll der Bundeshauptmann die einzelnen Städte darüber informieren.

Ulm, wahrscheinlich 23. November 1507.2 

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = Textvorlage A. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.) = B. Ludwigsburg, StA, B 177S, Bü. 184, unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Schwäbisch Gmünd). München, KÄA 2013, fol. 217–218’ (Kop.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 92–94 (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 12–14.

Nr. 863 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

[1. Anleihe Kg. Maximilians bei Handelsgesellschaften; Nr. 897]. [2.] Auf dem Tag wurde ein kgl. Schreiben [Nr. 831] vorgetragen, worin der Kg. eine zweimonatige Verlängerung der Romzughilfe wünscht. Die Entscheidung darüber soll jede Stadt für sich entsprechend ihren Möglichkeiten treffen.1 

Ulm, 6. Februar 1508 (sontag nach unser Frauen tag liechtmess).

Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. [4] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez.), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 157 (Fasz. 47), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Darmstadt, StA, E 1 A, 17/4, fol. 275–275’, hier fol. 275’ (Kop., Exemplar der Stadt Wimpfen). Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nrr. 909938, S. 1377–1396.
3
 Schreibfehler, richtig: Montag.
1
 Nürnberg übersandte mit Schreiben vom 14.8. ein Exemplar des Abschieds an Windsheim und kündigte an, über die Ergebnisse des Städtetages Mitteilung zu machen (Kop., sambstag vig[ilia] assumptionis Marie;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 237’). Ebenso erhielten Schweinfurt und Weißenburg je ein Exemplar, verbunden mit der Aufforderung, Gesandte zum Städtetag zu schicken (Kop., sambstag vig[ilia] assumptionis Marie; ebd., fol. 238–238’).
2
 Der venezianische Gesandte Vincenzo Querini berichtete am 12.8. aus Augsburg: Et per questi lochi imperial sum stat[o] da Constanza, in qua trovo che ciascuno se dispone a far la portione et rata sua per dito termine. Vero è che affirmano che per menor spexa, essendo sì vicini al locho, dove se ha a redur l’exercito, tarderano più che potrano a dar dinari, per la copia grande et facilità che hanno di far zente. Et perché la celsitudine vostra intendi el tut[o] et possi cognoscer ch’el non serìa gran maraveglia, se tra tanti che contribuerano ad questa imprexa facesseno uno exercito dela quantità, dechiarita alla sublimità vostra per mie de 22 del passat[o] [Nr. 696, Pkt. 1] (ital. Kop.; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 78–79, hier 78’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 147–148, hier 147’). Am 16.8. berichtete Querini über ein Gespräch mit Augsburger Kaufleuten: Ulterius dicono che tuti li populi sono prompti ad contribuir ciascuno per la portione sua; et anchorché qui non se veda fin mo effecto alcuno, l’è per la commodità, se ha de zente et per men spexa, non dovendo esser l’exercito del’Imperio in ordine fino a S[an] Michiel [29.9.], et che tuta via la provixione deli danari è fata, et li cap[etanii] sono condut[i], et hanno tuti apostat[i] li fanti, ita che questa terra [= Augsburg], che ha a borsar 600 Raines et far 300 fanti et 40 cavalli in 6 zorni, volendo potrà satisfar del tuto al’obligo suo, et medesimamente Ulmo et Nurinberg che concoreno quasi equali portione. Sì che, principe serenissime, me concludeno che non vedeno cosa possi impedir questa andata (Querini an den Dogen, ital. Kop., Augsburg; BM Venedig, ebd., fol. 79–81, hier 80’; BFQS Venedig, ebd., fol. 148–150, hier 149’-150).
1
 Nördlingen informierte wie üblich die beiden Städte Bopfingen und Dinkelsbühl sowie Windsheim über das Schreiben des Bundeshauptmannes (Eintrag im Nördlinger Botenregister unter dem 21.8.1507 (sampstag nach assumptionis Marie); StA Augsburg, Rst. Nördlingen, Mü. Best. Lit. 946, unfol.).
2
 Heilbronn war am 25.8. ein entsprechendes Mandat wie Esslingen zugestellt worden. Der Rat ersuchte daraufhin BM Konrad Erer, sich mit den anderen Gesandten dafür einzusetzen, daß die Rechte der Städte nicht geschmälert würden. Erer sollte außerdem das Fernbleiben Wimpfens, dem das kgl. Mandat ebenfalls zugegangen war, entschuldigen (Heilbronn, 26.8.1507; Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2089, S. 169f. Anm. a).
1
 Frankfurt teilte in seinem Antwortschreiben am 26.8. mit, daß es die in Konstanz nicht vertretenen Städte über den Beschluß zur Abhaltung eines Städtetages informiert habe und von deren Teilnahme daran ausgehe (Konz., dornstags nach Bartholomei; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42).
1
 Nr. 742. Der Memminger Magistrat instruierte seinen Gesandten Hans Stöbenhaber, gegen die Auszahlung der Romzughilfe Esslingens an Württemberg zu votieren. Eine Gesandtschaft der Bundesstädte sollte die Weigerung gegenüber dem Kg. rechtfertigen. Doch war Stöbenhaber auch gehalten, sich in dieser Frage an den Voten der vorsitzenden Städte zu orientieren. Er sollte außerdem das kgl. Mandat an Memmingen zur Erlegung der Romzughilfe nach Konstanz [Nr. 748] vorzeigen und um Rat bitten, da in dem Mandat die bereits erfolgte Zahlung von 150 fl. nicht erwähnt war (Kop., s.d.; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.).
2
 Liegt nicht vor. Der nach Augsburg zurückgekehrte Gesandte zum Schwäbischen Bundestag, der Bürgermeister [Jörg Langenmantel], berichtete am 4.9., daß die 28 versammelten Städte qua Reichsstädte, nicht als Bundesstädte, beschlossen hätten, ihre Truppenkontingente bis zum 29.9. (S. Michiel) bereitzustellen. Die Städte hätten sich außerdem schriftlich an den Kg. gewandt mit der Bitte, die städtischen Truppen keinem anderen Befehlshaber zu unterstellen als dem Reichshauptmann. Damit hätten sie auf die kgl. Weisung reagiert, ihre Truppen gemeinsam mit dem württembergischen Kontingent ziehen zu lassen. Augsburg habe in Vollzug des Beschlusses 27 Reiter und 40 Fußsoldaten angeworben. Die deutliche Abweichung gegenüber den im Bericht vom 16.8. aufgeführten 40 Reitern und 300 Fußsoldaten [Nr. 851, Anm. 2] erklärte Querini damit, daß dabei einige kleinere Städte und Prälaten mit eingerechnet seien, die unter dem Augsburger Banner mitzögen (Querini an den Dogen, ital. Kop. Augsburg, 5.9.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 91–94’, hier 91’-92; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 157’-159, hier 157’).
3
 Nürnberg übersandte Windsheim am 7.9. eine Abschrift des Abschieds (Kop., eritag unser lb. frauen abend irer gepurt;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 18–18’).
1
 Übersandt mit einem Scheiben der Stadt Frankfurt an die Städte Aachen bzw. Wetzlar vom 14.8.1507 (Konz., sabathe in vigilia assumptionis Marie; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 199, Stück-Nr. 42). Weitere Exemplare des Städteabschieds gingen unter dem gleichen Datum an die Stadt Worms zur Kenntnisnahme und Weiterleitung (Konz., samstage nach St. Laurencien tag; ebd., Stück-Nr. 42). Bereits mit Schreiben vom 23.8. hatte sich Aachen für die Zusendung des RAb und die Ankündigung des Städtetages bedankt und Beratungen darüber angezeigt (Or., St. Bartholomeus aevent; ebd., Stück-Nr. 42).
Der Frankfurter Rat hatte am 11.8. bezüglich des Konstanzer Städteabschiedes beschlossen, wegen der Verpfändung Goslars, Mühlhausens und Nordhausens für eine Gesandtschaft an den Kg. zu votieren. Der Beschwerde über die überhöhte Veranschlagung der Reichsstädte wollte man sich anschließen. Hinsichtlich der übrigen reichsstädtischen Beanstandungen sollte Kg. Maximilian um Respektierung des Herkommens gebeten werden (ISG Frankfurt, RP 1498–1510, fol. 101).
1
 Gemäß seiner Instruktion sollte Museler darauf hinweisen, daß die Städtevertreter in Konstanz in keine Reichshilfe eingewilligt hätten, da man zuerst auf einem Städtetag darüber hätte beraten wollen. Angesichts der absehbaren Hilfsbewilligung durch andere Städte wollte sich Straßburg aber nicht verweigern. Gleichwohl sollte über die zu hohe Veranschlagung der Reichsstädte auf dem RT gesprochen werden. Die Behandlung der Städtevertreter auf dem Konstanzer RT sollte erst nach der Einberufung eines neuen RT auf einem künftigen Städtetag thematisiert werden (Kop., s.d., jedoch vor dem 14.9.1507; AV Straßburg, AA 320, fol. 19).
a
 Heinrich] In C, D irrtümlich: Konrad.
2
 Der nicht vorliegenden Nürnberger Instruktion lag ein Gutachten des Nürnberger Ratskonsulenten Dr. Johann Letscher zugrunde. Demnach sollten die Reichsstädte beim Kg. oder bei der künftigen Reichsversammlung vorstellig werden, um ihre auf dem Konstanzer RT aufgetretene Benachteiligung bei Umfrage und Session abzustellen. Die Verpfändung der Reichsstädte Goslar, Mühlhausen und Nordhausen wurde als Problem nur erwähnt. Für die städtischen Romzugskontingente sah Letscher die Wahl eines gemeinsamen Hauptmanns vor. Die Romzughilfe der Städte sollte keinesfalls durch Geldzahlungen, sondern durch die Stellung von Truppen geleistet werden. In diesem Sinne sollte auch die unter anderem gegenüber Esslingen, Rothenburg und Schweinfurt erhobene Forderung Kg. Maximilians, die Ableistung ihrer Romzughilfe durch Dritte zu finanzieren [Nr. 742], abgewendet werden (referiert aufgrund eines Gesprächs mit Letscher in einem Schreiben Jörg Holzschuhers und Kaspar Nützels an Nürnberg, Or. Bamberg, sambstag nach Egidii [4.9.]1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei A-Laden Akten 126, Nr. 2, fol. 2–2’, hier 2’).
b
 Altbürgermeister] In B zusätzlich: So haben der von Worms gesandten, die sich in ansehen deren von Worms yetziger gelegenheit ingehalten, ir anligen und begere schriftlich an die obgenant versamelung uberschickt. Daruf ist ine ein furschrift an die kgl. Mt. mitgeteilet, lutende wie nachvolgt [Nr. 971]. Dieser Punkt ist auch in der reichsstädtischen Registratur (HAStd Köln, K+R 220, fol. 30–30’) enthalten, während dort Punkt 4 des obigen Abschieds und die Teilnehmerliste fehlen.
3
 Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz erklärten mit Schreiben vom 20.9. an Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer, daß sie dem Ausschreiben Straßburgs zum Städtetag wegen wichtiger Angelegenheiten nicht Folge leisten konnten, und baten um Zusendung des Abschieds (Kop., abend Mathei apostoli; StdA Konstanz, B II, Bd. 28, fol. 40).
1
 Güssenberg meldete Kg. Maximilian in seinem Bericht vom 28.9., daß er am Vortag seine Werbung an die Bundesstädte instruktionsgemäß vorgetragen habe. Sein Mitgesandter [Wolfgang von] Zülnhart sei wegen anderer Geschäfte verhindert gewesen. Er übersende beiliegend die Antwort der Städte. Ein Exemplar davon gehe auch Hg. Ulrich von Württemberg zu (Or. s.l., jedoch wohl Ulm, aftermontag nach St. Mauricien tag; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV (1507), fol. 92–92’).
2
 Laut einem Bericht des Nördlinger Gesandten am kgl. Hof, Ulrich Strauß, vom 5.10.1507 verfügte der Kg., daß Niklas Ziegler das Geld für die Reiter und Fußsoldaten an seinen Bruder, den Bf. von Chur, übergeben sollte (eh. Or. Innsbruck; StdA Nördlingen, Missiven 1507, fol. 30–31’, hier fol. 31). Aus dem Schreiben geht allerdings nicht hervor, ob sich diese Anweisung nur auf Nördlingen oder auch auf die anderen vom Kg. angeschriebenen Reichsstädte erstreckte.
3
 Vgl. Weisung Nördlingens vom 30.9. [Nr. 742, Anm. 2].
1
 Liegt nicht vor.
2
 Auf dem Stück ist lediglich das Eröffnungsdatum des Tages – St. Elßbetha tag [19.11.] – angegeben.
1
 Zumindest ein Teil der Schwäbischen Bundesstädte willigte für sich in die Verlängerung ein. Erst am 5.5. wiesen Matthäus Neithart und die Bundesräte die Hauptleute und Bevollmächtigten der Bundesstädte im ksl. Heer an, beim Innsbrucker Regiment um ihre Entlassung zu bitten und heimzukehren (Kop. Ulm, freytags nach des hailigen cruztag im Maien; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 106, unfol.).