Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 462 Weisung des Nürnberger Rates an den Propst zu St. Sebald, Erasmus Topler, und den Ratsherrn Jörg Holzschuher – Nürnberg, 1. Mai 1509

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 63, fol. 239’–240 (Kop., eritag Philippi et Jacobi).

[1.] Bestätigen den Empfang ihres Berichts aus Würzburg1. Billigen ihre Entscheidung, dort nicht auf die Ankunft des Bf. von Bamberg zu warten, sondern vorauszureiten. Sie haben gestern vom zurückgekehrten Boten Erhard Goller erfahren, dass der Ks. vor acht Tagen mit dem Ziel Innsbruck aus Worms abgereist ist. Deßhalben wir achten, alle stende, so zu angesatzten Reichs tag verpot2 und beschriben sind worden, sich nun auch erheben, daselbsthin ze raysen, dweyl keiserlich Mt. ire rate zu Worms gelaßen und etlichen churfursten, wie wir vernemen, bevelh geben hat, deß Reichs sachen zu tractirn.Da er, Topler, sicherlich weiterhin dem Ks. folgen wird, haben sie den Boten Peter Leupold angewiesen, sich zu ihm zu verfügen, um ihn zur Berichterstattung über die Vorgänge am ksl. Hof zu veranlassen.

[2.] Der ksl. Kammerprokuratorfiskal Dr. Christoph Moeller kam auf seinem Weg nach Worms auch durch Nürnberg. Einige Ratsherren haben mit ihm über Angelegenheiten von Nürnberger Bürgern am Kammergericht gesprochen, doch wurde es versäumt, ihm ein Geschenk zu machen. Er, Holzschuher, soll Moeller im Namen der Stadt 32 fl.rh. schenken und ihn bitten, sich in Fiskalangelegenheiten Nürnbergs und seiner Bürger gefällig zu erzeigen, soweit dies mit seiner Verantwortung vor Gott und mit seinen Amtspflichten vereinbar ist. [Privatangelegenheit Holzschuhers].

Nr. 463 Weisung des Nürnberger Hh. Älteren an Jörg Holzschuher und Kaspar Nützel – Nürnberg, 5. Mai 1509

[1.] Anweisungen für den Fall der Abberufung Jörg Holzschuhers aus Worms durch den Ks.; [2./4.] Abreise Erasmus Toplers an den Kaiserhof; [3.] Behauptung der Nürnberger Gewinne aus dem Landshuter Erbfolgekrieg.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 63, fol. 245’–246’ (Kop., sambstags nach crucis invencionis)1.

[1.] Bestätigen den Eingang ihres letzten Berichts2durch einen Boten aus Worms, worin sie unter anderem ihre Ankunft und die Abreise des Ks. gemeldet haben. Sie sind zuversichtlich, dass Peter Leupold ihnen inzwischen ihre letzte Weisung [Nr. 462] zugestellt hat.

Und als du, Jorg Holzschuher, yczo umb underrichtung hast angesucht, ob du neben andern stenden des Reichs, so zu Worms ligen, uf ervordrung und begern ksl. Mt., wo das beschehe, gein Augspurg oder andere ort sollest nachvolgen, ist unser meynung, wo die andern Reichs stend zu Worms abziehen und du von ksl. Mt. sonderlich ervordert wurdest, das du dich alsdann mitsampt dem Karl [Oertel] erhebst, den nachsten anhaims ze kern, und daran nit irren lassest. Ob die andern stende, sovil der zu Worms sein, von ksl. Mt. in gemain werden gehaischen, des haben wir ursach, wie du seinerzeyt von uns wirdest bericht. Und zu deinem abziehen wollest du, Caspar Nuczel, nit allain von des Punds, sonder auch unsern wegen andern Reichs stenden anhangen und nachvolgen. Wurde dann in sachen, darumb Jorg Holzschuher bevelh und instruction von uns hat empfangen, in seinem abwesen furgenomen ze handeln, darein wollest dich nit begeben, sonder anzaigen, das du von uns deßhalb kain bevelh habest oder abgefertigt seyest, mit beger, uns darumb zu beschreyben; wurden wir deins versehens geburlich und erber ant[wort] darzu geben.

[2.] Sie gehen davon aus, dass der Propst [von St. Sebald, Erasmus Topler] im Begriff ist, dem Ks. nachzureisen. Falls er sich jedoch noch in Worms aufhalten sollte, sollen sie ihn zum schleunigen Aufbruch ermahnen, um die ihm aufgetragenen, keineswegs unwichtigen Angelegenheiten zu betreiben.

[3.] Sollte der Pfgf. [Kf. Ludwig] um seine Reichsbelehnung anhalten, kann der Propst aufgrund des ihm schon vor längerer Zeit zugeschickten Berichts im Sinne einer Einhaltung der ksl. Verschreibungen3agieren. Ebenso soll er [am ksl. Hof] auf andere gegen Nürnberg gerichtete Vorgänge achten. Es kann nicht schaden, mit den württembergischen Räten in Worms über die Abwehr möglicher Vorhaben des Pfgf. zu sprechen. Er, Holzschuher, soll vor seiner Abreise den Propst über die Ergebnisse dieses Gesprächs informieren.

[4.] [PS] Der Propst hat in einem Schreiben an den Ratsherrn Anton Tetzel4gemeldet, dass er zu einem der ksl. Vertreter auf dem Reichstag bestimmt worden sei. Das bedeutet, dass er sich nicht beim Ks. aufhält. Er, Holzschuher, soll ihn in ihrem Namen bitten, durch geeignete Mittel seine baldige Abreise zum Ks. zu erreichen. Dort soll er sich insbesondere um zwei Vorgänge bemühen: die Belehnung5
 sowie die Angelegenheit mit Kf. Joachim [von Brandenburg] und den Hh. von Wolfstein6.

Nr. 464 Weisung der Nürnberger Hh. Älteren an Jörg Holzschuher und Kaspar Nützel – Nürnberg, 15. Mai 1509

[1.] Abreise Toplers vom Reichstag an den ksl. Hof zu Verhandlungen über Nürnberger Angelegenheiten; [2.] Abberufung Holzschuhers aus Worms; [3.] Bestellung von Trompeten für Kf. Jakob von Trier; [4.] Hinterlegung einer Kautionssumme beim Reichskammergericht.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 6–7’ (Kop., eritag nach vocem jocunditatis).

[1.] Bestätigen den Eingang ihres durch Peter Leupold überbrachten Schreibens1. Sie würden es begrüßen, wenn der Propst [Erasmus Topler] dem ksl. Hof folgen würde. Es wäre für die Nürnberger Angelegenheiten besser, wenn er persönlich beim Ks. vorstellig würde, statt in Worms zu bleiben und sie schriftlich zu betreiben. Dann wir vermuten uns nach gelegenhait dieses reichstags, und als uns die leufd ansehen, das ausserhalb deß Reichs gemainer sachen, die hilf belangend, wenig handlungen werden furgenommen.Selbst wenn es dazu käme, hätte er, Holzschuher, ohnehin die erforderlichen Anweisungen. Falls notwendig, kann er dem Propst Bericht erstatten und um Rat bitten. Sie fordern diesen deshalb durch das beiliegende Schreiben [Nr. 465] auf, sich so bald wie möglich an den ksl. Hof zu verfügen und ihre Anweisungen umzusetzen.

[2.] Er, Holzschuher, hat aufgrund der veränderten Situation um Weisungen wegen seiner Abreise aus Worms gebeten. Aus verschiedenen Gründen sind sie der Meinung, dass er dort nicht länger bleiben, sondern weisungsgemäß zusammen mit Karl [Oertel] nach Hause zurückkehren sollte. Er, Nützel, soll die Abreise damit rechtfertigen, dass Holzschuher nicht wegen der Reichssachen, sondern als Eskorte für das Lehnsgewand abgeordnet worden sei.2Zwar sei er später auch mit einigen Nürnberger Angelegenheiten betraut worden, doch sei dessen weiterer Aufenthalt dafür nicht mehr erforderlich. Hingegen sei er, Nützel, für die Reichssachen instruiert.

[3.] Sie, die Gesandten, haben den Wunsch des Ebf. von Trier bezüglich der bei dem Nürnberger Instrumentenmacher Hans Neuschel bestellten zwei Feldtrompeten übermittelt. Dieser antwortete auf ihre Anfrage, er wisse davon nichts. Bei ihm seien keine Trompeten bestellt worden. Bitten, dies dem Ebf. mitzuteilen. Sie sollen sich weiterhin um die Nürnberger Angelegenheiten bemühen und, ohne Rücksicht auf die anfallenden Botenlöhne, über alle Vorgänge berichten.

[4.] [PS] Der Nürnberger Bürger Hans Mugenhofer hat angezeigt, dass er wegen eines Streits mit den Fütterern vor fünf Jahren die Summe von 162 fl., 1 Ort am Kammergericht hinterlegen musste. Der Protonotar3teilte ihm unlängst mit, dass noch 140 fl. vorhanden seien und er sie umgehend in gängige Münzen umwechseln solle. Andernfalls hätte er die Konsequenzen zu tragen. Sie sollen sich bei einem der in Worms anwesenden Schreiber des Kammergerichts erkundigen, ob Mugenhofer dazu verpflichtet und ob in diesem Fall eine Fristverlängerung möglich ist. Gegebenenfalls sollen sie selbst das Geld umtauschen und nach Hause mitbringen. Mugenhofer wird es nach ihrer Rückkehr einwechseln.

Nr. 465 Weisung des Nürnberger Rates an den Propst zu St. Sebald, Erasmus Topler – Nürnberg, 15. Mai 1509

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 5’–6 (Kop., eritag nach dem sonntag vocem jocunditatis).

Sie wägen die Vor- und Nachteile seiner persönlichen Anwesenheit am ksl. Hof unter den derzeitigen Umständen ab. Die Gesandten in Worms wie auch Anton Tetzel haben ihnen berichtet, dass der Ks. ihn, Topler, neben anderen Persönlichkeiten beauftragt habe, mit den Reichsständen in Worms über die Angelegenheiten von Ks. und Reich zu verhandeln. Außerdem sei er gemeinsam mit Gf. Johann Ludwig von Nassau mit einer schriftlichen Instruktion [Nr. 61] zu Kf. Friedrich von Sachsen abgefertigt worden. Seine Ankunft beim Ks. werde sich also geraume Zeit verzögern.1

Ersuchen ihn, diese Angelegenheiten möglichst rasch zu erledigen und sich dann unverzüglich an den ksl. Hof zu verfügen.2 Und ob daselbst oder bey den stenden des Reichs ainich hilf, wie wir in sorgen steen, erkannt wurd, alßdann unser genommen fertigung gemeß zu handeln und darzu umb belehnung, wie eur wirden unverporgen und vor irem abschaiden copien uberant[wurt] ist, bey ksl. Mt. ze arbaiten3 und sonst unsere sachen in guter achtung, wie uns nit zweifelt, zu haben.Er soll auch über alle Vorkommnisse Bericht erstatten.

Nr. 466 Antwortschreiben des Nürnberger Rates an Dr. Johann Rehlinger – Nürnberg, 21. Mai 1509

[1.] Antrag der ksl. Reichstagskommissare auf Gewährung einer Reichshilfe; [2.] Verhandlungen bezüglich des Reichskammergerichts.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 14–14’ (Kop., secunda post exaudi).

Bestätigen den Eingang seines Schreibens mit der Unterrichtung über den Stand von Nürnberger Angelegenheiten [am Reichskammergericht] sowie der Bitte um Mitteilung von insbesondere auf das Kammergericht bezüglichen Nachrichten vom Wormser Reichstag.1

[1.] Und bißher nicht anders gehort, dann das der Reichs tag zu Wormß bleiben werd. Wiewol die ksl. Mt. eylund von dannen in die grafschaft Tyrol verruckt ist, hat sie doch etlich ir treffenlich rat hynder ir gelassen, des Reichs sachen an irer Mt. stat außzuwarten; die auch auß irer Mt. bevelh bey den curfursten, fursten und stenden des Heiligen Reichs, dazumal gegenwertig, statlich und ernstlich ansuchen getan umb hilf mit leuten zu roß und fuß ain ganz jar lang auf die verstentnus, so sein Mt. als advocat, vogt und protector der cristenlichen kirchen mit der babstlichen heiligkait, auch den konigen zu Frankreich und Aragan angenommen hab, wider die unglaubigen zu geprauchen und am durchzug wider die Venediger ze handeln umb dasjenig, so sy der cristenlichen kirchen gwaltiglich abgedrungen und inhaben etc.[Nr. 266]. Welhs aber die curfursten, fursten und stend als in clainer anzal dermaß zu bewilligen sich beschwert, sunder auf der anderen fursten und stend zukunft verschoben haben.

[2.] Aber von der gelegenhait des cammergerichts und ob derhalben zu Wormbs waß gehandelt werd, tragen wir noch zur zeit kain wissen, dann allein, das die acta desselben cammergerichts durch unser stat und furter des wegs nach Wormbs gefurt. Versten nicht, das zu Windßhaim nidergelegt sein. Wollen uns aber deß und darzu deß vorhabens zu Wormbs von des cammergerichts wegen bey unser potschaft desselbigen orts erkundigen und, weß wir hienach derhalb bericht empfahen, euch alßdann mit dem schirsten uneroffent nit lassen. [Schlussfloskel, Datum].

Nr. 467 Weisung der Nürnberger Hh. Älteren an Jörg Holzschuher und Kaspar Nützel – Nürnberg, 23. Mai 1509

[1.] Verhandlungen über eine Einung Nürnbergs mit den Bff. von Würzburg und Eichstätt; [2.] Verhandlungen mit Bf. Georg von Bamberg wegen eines Streits zwischen Leo Schürstab und Jörg Hetzelsdorfer; [3.] Bitte um Informationen über die Verhandlungen des Reichstages bezüglich des Reichskammergerichts.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 16–18 (Kop., mitwoch nach exaudi).

[1.] Erinnern an die Verhandlungen mit den Bff. von Würzburg und Eichstätt über den Abschluss einer Einung, die mit dem Einverständnis der beiden Bff. endeten. Die wegen der Streitigkeiten mit Bamberg auf dem Tag in Haßfurt1anwesenden Nürnberger Gesandten verständigten sich mit dem bfl. Würzburger Vertreter Peter von Aufseß über den in Abschrift beiliegenden Vertragsentwurf. Beauftragen sie zu Verhandlungen mit den Bff. von Würzburg und Eichstätt über den Abschluss der Einung auf der Grundlage des Entwurfs. Sie erwarten dabei keine Schwierigkeiten, da der Vertrag nur die gegenseitigen Beziehungen regelt und keine Klausel über gegenseitige Hilfen beinhaltet.2

[2.] Berichten über einen Streit Leo Schürstabs mit einem Bamberger Bauern. Schürstab informierte den Rat erst nach Eingang eines dritten Schreibens der bfl. Räte in dieser Sache. Die Ratsherren tadelten Schürstab wegen seines unangemessenen Vorgehens, wollten ihm als Nürnberger Bürger jedoch ihre Hilfe nicht verweigern. Bevor die mit ihrem Rat verfasste Antwort Schürstabs auf das letzte Bamberger Schreiben bei den bfl. Räten einging, verübte der Amtmann zu Schellenberg, Jörg Hetzelsdorfer, am 21. Mai (negstvergangen montag)einen Überfall auf dessen Bauern in Möhrendorf (Merendorf)und rechtfertigte dies als eigenverantwortliche Selbsthilfe in Reaktion auf das Vorgehen Schürstabs. Sie erachten die Tat Hetzelsdorfers als nicht ausreichend begründet und unterstellen überdies eine Anstiftung durch die bfl. Räte, da Hetzelsdorfer sich kurz zuvor in Bamberg aufgehalten hat. Außerdem hat Schürstab in seinem letzten Schreiben seine Anhörung durch die Räte und einen rechtlichen Austrag angeboten. Sie haben deshalb die Bamberger Räte unter Hinweis auf die Verletzung des kgl. Landfriedens und des Nürnberger Abkommens mit dem Bf.3aufgefordert, die Rückgabe des geraubten Gutes zu veranlassen. Im Gegenzug würde Schürstab die weggetriebenen Schafe zurückgeben. Anschließend sollte nach Maßgabe der Einung ein rechtliches Verfahren zur Klärung der Ansprüche durchgeführt werden. Die bfl. Räte sagten aber lediglich zu, weitere Erkundigungen anzustellen, kritisierten ansonsten noch einmal das Vorgehen Schürstabs und bestritten, den Überfall Hetzelsdorfers befohlen zu haben. Weisen sie, die Gesandten, an, den Bf. über diesen Vorgang zu informieren und die Sache im Übrigen auf sich beruhen zu lassen.

Falls er, Holzschuher, bereits im Begriff ist, aus Worms abzureisen, soll er sich durch diese Weisung nicht aufhalten lassen, sondern sie an Kaspar Nützel weiterleiten.

[3.] [PS] Der Nürnberger Prokurator Dr. Johann Rehlinger hat schriftlich um Informationen über etwaige Verhandlungen des Reichstages bezüglich des Kammergerichts gebeten, ob sich deßhalben ainer anderen, bestendigeren ordnung zu versehen sey, deßgleichen wo und an welhem ort und wann das ze halten furgenommen und angefengt wird etc. Da sie selbst keine Kenntnis davon haben, sollen sie diesbezügliche Informationen einholen und darüber berichten.4

Nr. 468 Weisung der Nürnberger Hh. Älteren an Kaspar Nützel – Nürnberg, 26. Mai 1509

[1.] Verhandlungen mit dem Schwäbischen Bundeshauptmann Matthäus Neithart wegen der Bundeshilfe gegen Heinrich von Guttenstein, [2.] Informierung des Ks. und Bitte um Unterstützung bei den Bundesständen.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 24–25 (Kop., sambstag vig[iliae] penthecostes).

[1.] Übersenden ihm in Abschrift ihre Antwort1an den am Vortag in Nürnberg eingetroffenen Gesandten des böhmischen Kg. [Delphin von Haugwitz]2. Beauftragen ihn, den Städtehauptmann [Matthäus Neithart] darüber zu informieren und um die Einberufung eines Bundestages zu bitten, auf dem Nürnberg erneut die Bemessung der bereits zugesagten Hilfe gegen Heinrich von Guttenstein beantragen wird. Die Verbündeten haben es damit weder eilig, noch sind sie gern dazu bereit. Wie sie vertraulich erfahren haben, soll die Beschlussfassung über den Anschlag sogar verhindert werden. Die Verbündeten werden deshalb fordern, gemäß dem Esslinger Abschied [Nr. 83, Pkt. 1] vorab den röm. Ks. und den böhmischen Kg. zu kontaktieren, und werden einwenden, dass sie nicht imstande seien, gleichzeitig die Reichshilfe für den Ks. und die Bundeshilfe gegen Guttenstein zu leisten. Er, Nützel, soll dies gegenüber dem Bundeshauptmann mit folgenden Argumenten widerlegen: Der Ks. ist für die Exekution. Er hat auf Anfrage des Bundes bereits sein Einverständnis erklärt und auch seine Hilfe angeboten. Ebenso ist die Haltung des böhmischen Kg. bekannt. Eine weitere Nachfrage beim Ks. oder beim Kg. ist somit unnötig. Angesichts des jetzigen Hilfsangebots des böhmischen Kg. genügt ein kleineres Aufgebot [des Bundes]. Jetzt wäre eine geeignete Gelegenheit, um ohne großen Aufwand wirkungsvoll gegen die Friedbrecher vorzugehen.

[2.] Nürnberg wird auch den Propst zu St. Sebald [Erasmus Topler] einschalten und ihn bitten, den Ks. über die durch Heinz Baum, Guttenstein und ihre Helfer von der Schwarzenburg aus verübten Gewalttaten zu informieren. Die bei Pölling überfallenen Metzger werden immer noch festgehalten, obwohl die Täter und ihr Aufenthaltsort allgemein bekannt sind. Erst am vergangenen Montag [21.5.] wurde der Sohn des Ratsherrn Ulmann Stromer, Wolf, unweit von Weißenburg im Namen Baums gefangengenommen und ebenfalls auf die Schwarzenburg verbracht. Er, Nützel, soll deshalb den Ks. um eine Aufforderung an den Schwäbischen Bund bitten, den Umfang der bereits zugesagten Bundeshilfe festzusetzen, sowie um ein Schreiben an den böhmischen Kg., seinen Untertan Guttenstein zur Einhaltung des Landfriedens zu veranlassen und ihn zu bestrafen. Falls der Propst noch nicht aus Worms abgereist sein sollte, wovon sie aufgrund ihrer Weisung an ihn [Nr. 465] allerdings nicht ausgehen, soll er ihn informieren. Andernfalls geht ihm ohnehin ein Schreiben des Rates zu.

Nr. 469 Weisung des Nürnberger Rates an Kaspar Nützel – Nürnberg, 4. Juni 1509

[1.] Hilfe des Schwäbischen Bundes gegen Heinrich von Guttenstein; [2.] Verhandlungen mit Bamberg wegen des Streits zwischen Leo Schürstab und Jörg Hetzelsdorf.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 35–36’ (Kop., mentag nach trinitatis).

[1.] Bestätigen für den 1. Juni den Empfang seines von Peter Leupold überbrachten Berichts mit Abschriften der Antwort der Reichsstände [Nr. 275] und des Entwurfs für das Schreiben der Bundesstände an die böhmischen Stände1. Erinnern bezüglich Böhmens an ihre durch Sebald Rauscher inzwischen sicherlich zugestellte letzte Weisung [Nr. 468]. Das Schreiben der Bundesstände steht dazu nicht in Widerspruch. Sie befürchten allerdings, dass der Städtehauptmann [Matthäus Neithart] mit der Einberufung eines Bundestages bis zum Eintreffen einer Antwort aus Böhmen warten will. Diese Verzögerung wäre für Nürnberg nachteilig und würde das Vorhaben des böhmischen Kg. gefährden. Dessen Gesandter [Delphin von Haugwitz] hat um eine rasche Antwort gebeten, da der Kg. im Begriff sei, aus Böhmen abzureisen, und die Tage mit günstiger Witterung nun vorübergingen. Wird jetzt nicht rasch gehandelt, ist diese Gelegenheit vertan. Er, Nützel, soll dem Hauptmann gegenüber erklären, dass eine Verzögerung nicht hinnehmbar sei und der böhmische Kg. Anliegen des Bundes künftig ebenfalls zurückweisen könnte. Es sei auch unnötig, auf dessen Stellungnahme zu warten. Entsprechend ihrer Antwort an den böhmischen Gesandten würden sie den Kg. über die Ansetzung eines Bundestages informieren, dessen Vertreter dann dort seine Position erläutern könnten. Nürnberg sei befremdet über die bisherige Verzögerung der [bereits auf dem Augsburger Bundestag beschlossenen] Schreiben an den böhmischen Kg. und die böhmischen Stände. Er, Nützel, soll erwirken, dass diese Schreiben nach Nürnberg geschickt werden. Die Stadt wird dann für deren Weiterleitung sorgen. Sollten diese Schreiben in die Hände des böhmischen Kanzlers [Albrecht von Kolowrat] oder anderer Personen gelangen, würden diese die Angelegenheit voraussichtlich zugunsten Guttensteins dilatorisch behandeln oder ganz hintertreiben. Das Schreiben an die böhmischen Stände sollte nicht nur an den Adel, sondern auch an die Städte adressiert sein, die einen beträchtlichen Teil der Hilfe leisten werden.2

[2.] [PS] Erinnern an ihre Weisung wegen Schürstabs [Nr. 467, Pkt. 2]. Inzwischen gaben zwei Bamberger Räte in Nürnberg eine Stellungnahme zu dem mündlichen Vortrag an die bfl. Statthalter ab: [Jörg] Hetzelsdorfer habe eigenverantwortlich im Rahmen zulässiger Gegenwehr gehandelt. Dieser sei zu einer Anhörung vor dem Bf. bereit, die geforderte Rückgabe des angeeigneten Gutes lehne er indessen ab. Die beiden Räte forderten die unverzügliche Rückgabe der unter Verletzung des Landfriedens enteigneten Schafe. Anschließend sollten beide Parteien ihre Positionen vor dem Bf. vertreten.

Diesen Vorschlag wies Nürnberg als ungerecht zurück. Dennoch verlangte man lediglich die gegenseitige Rückgabe der alienierten Güter, obwohl Hetzelsdorfer für lediglich fünf oder sechs Schafe Güter im weit höheren Wert von 180 fl. geraubt hatte. Anschließend sollte der Vorfall gemäß der bestehenden Einung einvernehmlich beigelegt und eine etwaige Rechtsverletzung geahndet werden. Dies lehnten die Bamberger Räte ihrerseits ab, versprachen aber Berichterstattung über den Vorschlag. Weisen ihn, Nützel, an, den Bf. bei einer günstigen Gelegenheit zu informieren und dabei zu kritisieren, dass dieser Vorfall mit ihrem nachbarschaftlichem Verhältnis nicht vereinbar sei. Seitens Hetzelsdorfers liege eine nicht zu rechtfertigende Gewalttat vor.3

Nr. 470 Weisung des Nürnberger Rates an Erasmus Topler – Nürnberg, 4. Juni 1509

Hilfe des Schwäbischen Bundes gegen Heinrich von Guttenstein.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 33’–35 (Kop., montag nach trinitatis).

Er ist über die vielfachen Übergriffe gegen Nürnberg von der Guttensteinschen Schwarzenburg aus, wo der Reichsächter Heinz Baum Unterschlupf und Unterstützung gefunden hat, informiert. Nürnberg wurde gemäß Einungsvertrag eine Bundeshilfe zugesagt. Sie haben auf dem Bundestag in Esslingen die Festsetzung dieser Hilfe beantragt, doch wurde in Berücksichtigung der Verhältnisse im Reich und der ksl. Pläne eine Gesandtschaft an den Ks. mit der Bitte um Rat und Hilfe für das weitere Vorgehen beschlossen [Nr. 83, Pkt. 1]. Dies mag inzwischen geschehen sein. Die Übergriffe nehmen unterdessen eher noch zu. Am vergangenen Montag [21.5.!] wurde der Sohn des Ratsherrn Ulmann Stromer, Wolf, der im Auftrag des Bf. von Gurk unterwegs war, als Gefangener Baums auf die Schwarzenburg verbracht. Dort werden auch die Nürnberger Bürger Völkel Schlauersbach und Georg Wegelin festgehalten. Bitten ihn, den Ks. über diese nicht nur Nürnberg, sondern alle Reichsuntertanen betreffenden Beschwerden zu informieren. Möglicherweise könnte durch sein Eingreifen eine raschere Freilassung Stromers erreicht werden.

Übersenden eine Abschrift ihrer Antwort an den vor einigen Tagen vorstellig gewordenen böhmischen Gesandten [Delphin von Haugwitz]. Sie beabsichtigen, beim Schwäbischen Bund auf die Festsetzung der bereits bewilligten Hilfe gegen Heinrich von Guttenstein zu drängen. Die Nürnberger Gesandten in Worms erhielten deshalb Weisung, beim Städtehauptmann [Matthäus Neithart] die Einberufung eines Bundestages zu beantragen [Nr. 469, Pkt. 1]. Jetzt wäre ihres Erachtens der richtige Zeitpunkt, um loszuschlagen. Vor kurzem waren Gesandte des Bundes beim Ks., um dessen Haltung bezüglich der Nürnberg zugesagten Hilfe zu erkunden und sein Einverständnis zur Exekution gegen Guttenstein zu erwirken. Der Ks. hat ihren Informationen zufolge seine vollkommene Zustimmung bekundet und jede nur mögliche Hilfe bei der Ausrottung des adligen Räuberunwesens in Aussicht gestellt. Doch werden die Bundesstände ihrer Befürchtung nach hinhaltend agieren. Einige Bundesmitglieder haben sich vernehmen lassen, nicht gleichzeitig Hilfe gegen Guttenstein und für den Ks. leisten zu können. Er, Topler, soll deshalb den Ks. streng vertraulich über den Vortrag des böhmischen Gesandten in Nürnberg informieren und ihn bitten, den böhmischen Kg. schriftlich, sofern dies nicht bereits geschehen ist, zur Umsetzung seiner Pläne aufzufordern: Guttenstein habe sich zwar als Untertan von Ks. und Reich und nicht etwa Böhmens bezeichnet, doch könne er, der Ks., hier nur gemeinsam mit der böhmischen Krone agieren. Er bitte deshalb, Guttenstein zur Einhaltung des Landfriedens zu veranlassen und ihn zu bestrafen. Des Weiteren könnte der Ks. den Schwäbischen Bund auffordern, ohne weiteren Verzug die Bemessung der zugesagten Bundeshilfe durchzuführen. Da der Bund ihn um seinen Rat gebeten hat, hätte er zu diesem Schritt den Anlass und die Berechtigung.

Bestätigen den Eingang seines durch den Nürnberger Boten Erhard Goller überbrachten Erklärung für die Verzögerung seines Aufenthalts in Worms1. Jörg Holzschuher hatte sie nach seiner Rückkehr bereits über die Gründe informiert. Sie müssen es darauf beruhen lassen. Bitten ihn aber, so rasch, wie dies möglich ist, ohne die ksl. Ungnade gewärtigen zu müssen, aus Worms abzureisen und ihre Aufträge auszuführen.

Nr. 471 Weisung des Nürnberger Rates an Kaspar Nützel – Nürnberg, 7. Juni 1509

[1.] Verhandlungen über eine Einung Nürnbergs mit den Bff. von Würzburg und Eichstätt; [2.] Verhandlungen mit dem Schwäbischen Bundeshauptmann Matthäus Neithart wegen der Bundeshilfe gegen Heinrich von Guttenstein; [3.] Widerstand der Verbündeten im Landshuter Erbfolgekrieg gegen die Reichsbelehnung Kf. Ludwigs von der Pfalz.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 45’–46’ (Kop., donerstag unsers Hern leichsnamstag).

[1.] Sie haben am Vortag [6.6.] durch Sebald Rauscher seinen Bericht über seine Verhandlungen mit dem Bf. von Würzburg und dem Hauptmann der Schwäbischen Bundesstädte [Matthäus Neithart] nebst Mitteilungen über die Angelegenheiten des Reiches und über andere Vorgänge erhalten.1Bereits am Dienstag [5.6.] wurde der Bote Jakob Spensetzer mit einer Weisung [Nr. 469] abgefertigt, die ihm also in Kürze zugehen wird. Was seinen jetzigen Bericht angeht, so finden seine Verhandlungen mit Würzburg ihre Zustimmung. Er soll die weitere Erklärung des Bf. abwarten. Falls er selbst Änderungen am Einungsentwurf für erforderlich hält, geben sie ihm freie Hand. Sie erwarten hingegen keine gravierenden Änderungsvorschläge seiner Verhandlungspartner. Den Bff. von Würzburg und Eichstätt ging der Entwurf schon vor geraumer Zeit zu und die bei den Verhandlungen in Haßfurt durch Peter von Aufseß vorgenommenen Ergänzungen hat Nürnberg bereits gebilligt.2

[2.] Übersenden ihm beiliegend ein Schreiben an den Bundeshauptmann mit der Meldung über die Gefangennahme Wolf Stromers und mit der Bitte um Einberufung eines Bundestages zur Regelung der bereits zugesagten Bundeshilfe.3Er soll das Schreiben durch einen mündlichen Vortrag unterstützen. Sie erwarten, dass der böhmische Kg. eine Gesandtschaft zu diesem Bundestag abordnen oder zumindest ein Schreiben schicken wird. Sie werden, wie gegenüber [dem böhmischen Gesandten Delphin von] Haugwitz (Haubicz)zugesagt, den Kg. über den Bundestag informieren, sobald er ausgeschrieben wird. Falls der Bundestag die Bereitstellung der Hilfe verweigern oder weiterhin verzögern sollte, wären sie auch mit dem vom Bundeshauptmann gemachten Vorschlag einverstanden, dann diß volk will nit zu yeder zeyt gepeten sein, sonder es muß auch, so es die notdurft gibt, ye beyweyln mit scherpf angetast werden. Sollte jedoch Ulm ein ernsthaftes Interesse haben, sind sie zuversichtlich, die Verhandlungen mithilfe des Hauptmanns erfolgreich abzuschließen.

[3.] Wir haben auch gern gehort, das sich unser gn. herr von Wirtenberg sampt der andern verwanten des beirischen kriegs potschaft wider des pfalzgraven begern und anbringen [Nrr. 260, Pkt. 6; 261, Pkt. 4; 314] so tapferlich haben geschickt [Nrr. 312f., 315], ungezweyfelt, das solchs uns allen zu gutem erschissen und des pfalzgrafen [Kf. Ludwigs] vorhabend begern lamen werd.Übersenden ihm beiliegend ein Vidimus der kgl. Verschreibungen4, woraus zu entnehmen ist, dass es sich anders verhält, als dies zum Nachteil Nürnbergs dargestellt wird, da die Übereignung sich nicht allein auf den alten Pfgf. [Kf. Philipp], sondern auch auf dessen Erben erstreckt. Überdies enthalten die Dokumente mehr Sicherungsklauseln als andere Verschreibungen. Er kann davon bei Bedarf Gebrauch machen.

Nr. 472 Schreiben des Nürnberger Rates an Dr. Johann Rehlinger – Nürnberg, 20. Juni 1509

Mitteilung über Vorgänge in Worms im Zusammenhang mit dem Reichskammergericht.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 61’–62 (Kop., mitwoch nach sant Veits tag).

Aufgrund seiner Anfrage haben sie ihren Gesandten auf dem Wormser Reichstag befohlen, Erkundigungen über die Verhandlungen bezüglich des Kammergerichts anzustellen [Nr. 467, Pkt. 3]. Sie haben von diesen aber keine berichtenswerten Informationen erhalten. Nach ihrer Rückkehr haben die Gesandten allerdings mitgeteilt, dass am mitwoch vor sant Veits tag, den 13. Juni nechstverschinen, zu Wormbs durch unsern gn. hern, graf Adolfen von Nassau, als verordenten ksl. camerrichter mit den beysitzern, sovil der gegenwurtig gewest, gericht gehalten, aber nichzit gehandelt sey, dann das die Venediger auf anrufen und von wegen der herrn von Bern [= Johann d. Ä. und Johann d. J. von der Leiter, Hh. zu Verona und Vicenza] in des Heyligen Reichs acht offenlich erkannt worden [Nr. 301]. Und darauf ein gemein red erschallen, nachdem die geprechen und irrung zwischen u[nserem] gn. hern, dem bischof, und stat Wormbs endlich verfast und sich des außtrags in kurz zu verhoffen1 sey, werden alsdann die camergericht gewißlich angeen und in der stat Wormbs gehalten. [Schlussfloskel, Datum.].

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 verboten: durch einen Boten einladen/zu einer Versammlung berufen (Grimm, Deutsches Wörterbuch XII/1, Sp. 153).
1
 Entsprechender Ratsbeschluss vom gleichen Tag (sabato post crucis inventionis; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe 503, fol. 21’).
2
 Liegt nicht vor.
3
 Kg. Maximilian hatte Nürnberg während des Landshuter Erbfolgekrieges Hersbruck, Reicheneck, Lauf, Altdorf, Stierberg, Betzenstein, Grünsberg, Deinschwang, Haimburg, Velden, die Vogtei über die Klöster Weißenohe, Engelthal und Gnadenberg sowie Henfenfeld überschrieben (Urkunde vom 7.7.1504; Druck: Wölckern, Historia, Nr. CCCCXIV, S. 763–765; Ay, Altbayern, S. 149f. Regest: Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 18936, S. 529f.). In einer zweiten Urkunde vom gleichen Datum hatte der Kg. verfügt, dass Nürnberg die zur Kurpfalz gehörenden Städte Lauf und Altdorf sowie alle übrigen im Vollzug der Reichsacht gemachten Eroberungen behalten durfte (Regest: ebd., Nr. 18937, S. 530). Vgl. Müllner, Annalen III, S. 317f.; Reicke, Geschichte, S. 521f.
4
 Liegt nicht vor.
5
 Dieses Anliegen hing wohl mit dem Streit mit Bf. Georg von Bamberg wegen der Gefangennahme Peter Hübners bei Forchheim und dessen Abführung nach Nürnberg zusammen. Auf Bamberger Seite bewertete man das Nürnberger Vorgehen als Verletzung der obrigkeitlichen Rechte Bf. Georgs (Bfl. Räte an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg, Or. m. S., Bamberg, mitwochen nach Appolonie[14.2.]1509; Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 55, Nr. 49, fol. 5–6’. Bf. Georg von Bamberg an dies., Or. m. S., donerstag nach Appolonie[15.2.]1509; ebd., fol. 8–8’). Nürnberg berief sich auf ein 200 Jahre altes Privileg zur Verfolgung von Landfriedensbrechern in der Oberpfalz, der Bgft. Nürnberg sowie den Hstt. Würzburg, Bamberg und Eichstätt (Instruktion für Konrad Imhof als Gesandten zu Bf. Georg, undat., jedoch vor dem 14.2.1509; ebd., fol. 1–2’). Hübner wurde noch während der laufenden Verhandlungen am 15.2. hingerichtet (Müllner, Annalen III, S. 410; Westphal, Korrespondenz, S. 96, 342, 344; Diefenbacher, Henker, S. 347). Am 28.9.1509 verlieh Ks. Maximilian dem Nürnberger Magistrat das Recht zur Verfolgung und Bestrafung von Straßenräubern und anderen Landfriedensbrechern sowie deren Unterstützern in einem Umkreis von 20 Meilen um die Stadt (Or. Perg. m. S.; StA Nürnberg, Kaiserprivilegien, Nr. 589. Druck: Wölckern, Historia II, Nr. CCCCXXI, S. 780–782; Regest: Gümbel, Berichte, S. 187 Anm. 1).
6
 Vgl. Nr. 328.
1
 Liegt nicht vor.
2
 Vgl. Nrr. 203, 221, 224, 226f., 231, 237.
3
 Gemeint ist entweder Ambrosius Dietrich oder Ulrich Varnbüler.
1
 Der Gesandtenbericht wie auch das Schreiben Tetzels liegen nicht vor.
2
 Topler schrieb am 25.5. an den ksl. Kanzler Zyprian von Serntein, dass seine sämtlichen Schreiben unbeantwortet geblieben seien. Er fasse dies als Hinweis auf, dass er die Antwort persönlich entgegennehmen solle. Falls also in 14 Tagen immer noch kein Schreiben von ihm eingetroffen sei, werde er sich auf den Weg zu ihm machen (eigh. Or. Worms, Postvermm.: In sein hant.Cito, cito, cito, cito; TLA Innsbruck, Maximiliana XIII/256/VI, fol. 42–42’).
3
 Es geht wieder um das Straßenräuberprivileg. Vgl. Nr. 463, S. 677, Anm. 5.
1
 Liegt nicht vor.
1
 Gemeint ist ein im November 1508 abgehaltener Tag, an dem die fränkischen Bff. und Nürnberg teilnahmen. Bf. Georg von Bamberg und Bf. Lorenz von Würzburg erneuerten dort am 9.11. die Erbvereinigung von 1443 (Or. Perg. mit 1 S.; StA Würzburg, Würzburger Urkunden 19/93b. Vgl. Looshorn, Geschichte IV, S. 472f.). Am 18.11. kam in Haßfurt ein Schiedsgerichtsvertrag zwischen Bamberg und Nürnberg zustande. Vgl. Nr. 115, S. 254, Anm. 2.
2
 Laut einem von den Hh. Älteren veranlassten Schreiben Anton Tetzels an Bf. Gabriel von Eichstätt vom 20.6. versicherte Bf. Lorenz den Nürnberger Gesandten in Worms, dass er unverändert am Zustandekommen der Einung interessiert sei. Er werde den Bf. von Eichstätt deshalb noch einmal kontaktieren. Tetzel bat Bf. Gabriel ebenfalls, den Vertragsabschluss voranzutreiben (Kop., mitwoch nach Viti; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 62–62’). Über das Schreiben informierte er auch den Würzburger Bf. (Kop., mitwoch nach Viti; ebd., fol. 63–63’).
3
 Gemeint ist die am 18.4.1509 geschlossene Einung zwischen dem Hst. Bamberg und Nürnberg (Kop., mitwochen nach dem sontag quasimodogeniti; StA Bamberg, B 86, Nr. 219, fol. 52’–58). Vgl. Muellner, Annalen III, S. 408f.; Looshorn, Geschichte IV, S. 473f.
4
 Am 5.6. (tercia post trinitatis)beschloss der Nürnberger Rat, das RKG betreffende Nachrichten aus Worms an Rehlinger weiterzuleiten (StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe 504, fol. 21).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Laut Ritzmann, Plackerey, S. 85 (dort irrtümlich Haubitz).
1
 Liegt nicht vor.
2
 Die Nürnberger Hh. Älteren sandten dem Ratsherrn und früheren obersten böhmischen Münzmeister Hans Harsdörffer am 8.6. die inzwischen eingegangenen Schreiben des Bundes an Kg. Wladislaw und die böhmischen Stände mit der Bitte um Übergabe an den Kg. selbst, keinesfalls an Kolowrat, zu (Kop., freytag nach corpo del Cristo; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 46’). Am 29.6. traf laut Mitteilung Nürnbergs an Matthäus Neithart die Antwort ein (Kop., freitag nach Johannis babtiste; ebd., fol. 79’–80).
3
 Nach einer schriftlichen Aufforderung durch Bf. Georg sagte Nürnberg am 22.6. zu, zwei Ratsherren gemeinsam mit Schürstab nach Forchheim zu schicken, die dort mit bfl. Räten über die Angelegenheit verhandeln sollten (Kop., freytag post Albani; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 64, fol. 69–69’).
1
 Liegt nicht vor. Es handelt sich um die Antwort auf das Nürnberger Schreiben vom 15.5. [Nr. 465].
1
 Liegt nicht vor.
2
 Das Bündnis mit Würzburg wurde schließlich am 17.10.1510 geschlossen (Seyboth, Markgraftümer, S. 286).
3
 Nürnberg informierte Neithart darin über die Gefangennahme Stromers und bat um die Einberufung eines Bundestages zur Festsetzung der ihnen sowie Ulm und Isny bereits bewilligten Hilfe gegen Guttenstein (Or. Perg., mitwoch nach trinitatis[6.6.]1509; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 25, unfol.). Allerdings wurde der neue Bundestag erst für den 15.7. (sonntag der hailigen zwölfboten tailung tag)nach Augsburg einberufen (Ausschreiben Neitharts an die Schwäbischen Bundesstädte vom 18.6.; Or. m. S. [Ulm], montags nach Viti; StdA Augsburg, Lit. 1509, Fasz. Juni, unfol.; AV Straßburg, AA 353, fol. 62–62’. Ausschreiben Wilhelm Güss’ von Güssenberg an kfl. und ftl. Bundesstände vom 20.6., hier an Hg. Wolfgang von Bayern und andere Vormundschaftsräte Hg. Wilhelms, Or., mitwochen nach Viti; HStA München, KÄA 2018, fol. 20–20’). Neithart entschuldigte sich am 18.6. gegenüber Nürnberg, dass ein früherer Termin aus Gründen, die Nützel noch darlegen werde, nicht möglich gewesen sei (Or. m. S., [Ulm], mentag nach Viti; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 118, Nr. 6 [alt S I L 61, Nr. 3], fol. 85–85’). Der Juli-Bundestag bewilligte zum 1.9. eine halbe Bundeshilfe von 400 Reitern und 4000 Fußsoldaten einschließlich der für den Feldzug benötigten Artillerie (Kop., [nach dem 15.7. (sontag der XII boten tailung tag)]; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 10, fol. 8–10; StA Augsburg, Rst. Nördlingen, Mü. Best. 913, Stück-Nr. I.4; StdA Augsburg, Lit. 1509, Fasz. Juli, unfol.; StA Bamberg, A 85, Lade 329, Nr. 191, unfol. Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 33 (irrtümlich auf den 16.6. datiert). Mitteilung der Bundesbeschlüsse an Kg. Wladislaw von Böhmen, Kop. Augsburg, freytags vor Marie Magdalene[20.7.]1509; HStA München, KÄA 2013, fol. 270–270’). Vgl. Ritzmann, Plackerey, S. 83; Carl, Bund, S. 472.
4
 Vgl. Nr. 463, S. 677, Anm. 3.
1
 In der Vorlage irrtümlich: verhelfen.