Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Anmerkungen

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 Der Wormser RT von 1509 wurde – abgesehen von den im Folgenden wiedergegebenen Texten – durch die zeitgenössische Chronistik weitgehend ignoriert, was zweifellos mit dem nur kurzen Aufenthalt Ks. Maximilians zusammenhängt. Diese Missachtung erstreckt sich sogar auf die überlieferten Wormser Chroniken: Die Zorn’sche Chronik (StdA Worms, 1 B, Nr. 4, hier pag. 119–142) gibt lediglich die Schiedssprüche im Konflikt zwischen der Stadt und dem Wormser Stiftsklerus wieder [Nr. 329, Pkt. 36]. Die Zorn-Wilk’sche Chronik (StdA Worms, 1 B, Nr. 9, hier pag. 473–475; BSB München, cgm 1247, hier pag. 595–598. Druck: Zorn, Chronik (ed. Arnold), S. 213f. Vgl. dazu Angermeier, RTA-MR V/2, S. 1686) skizziert die Schiedsverhandlungen knapp, bietet aber keine zusätzlichen Informationen zu dem in Nr. 329 wiedergegebenen Material.
1
 Zu Noltz vgl. Reuter, Worms als Reichstagsstadt, S. 125f.; Boos, Quellen III/1, S. XXXVIIf. Zur vorliegenden Handschrift vgl. ebd., S. XL-XLII.
2
 Richtig: Allerheiligen [1.11.] [Nr. 44, Pkt. 7].
3
 Das ksl. Schreiben liegt nicht vor. Vgl. jedoch dessen Wiedergabe in Nr. 198.
a
–a Und … hoiflichkeit]In den von Crato Palthenius um 1630 auf archivalischer Grundlage zusammengestellten Kollektaneen zur Frankfurter Geschichte heißt es zum Einzug Ks. Maximilians in Worms mit weiteren Notizen zum RT: Anno 1509 ist kayser Maximilianus I. uf dem reichstag zu Wormbs sambstag nach quasimodogeniti [21.4.] in einem küriß uf einem verdeckten hengst mit einem gülden stück und andern verdeckten hengsten uf die welsche maniere mit den 4 churfursten Menz, Trier, Cöln und Pfalz, auch deßen bruder herzog Friderichen und andern zirlich ingeritten und für seiner Mt. 150 stratioten in einer kleidung nach ihrer manier. Den nechstfolgenden sontag [22.4.] ist also bald die ksl. proposition gescheen. Eodem anno hat montags nach misericordias domini [23.4.] der kayser Max[milianus] den beiden Kff. Menz und Coln in eigner person und des bischofs von Lüttich botschaft allen dreien in einem saal in der still die regalia geliehen, aber pfalzgraf Ludwigen, dem Kf., die nicht leihen wollen(ISG Frankfurt, Chroniken, Nr. 13, hier fol. 69).
4
Schreibfehler; richtig: 21.
b
–b umb … mit] Richtig wohl: mit achthundert [Nr. 260, Pkt. 1].
5
 Lücke im Text.
6
 Das ist natürlich unzutreffend. Sein Vater Kf. Philipp war bereits am 28.2.1508 gestorben.
7
 Gemeint sind hier Stradioten (leichte albanische Reiterei). Vgl. Nrr. 260 [Pkt. 1], 438 [Pkt. 3].
8
 = der Hof des 1506 verstorbenen Friedrich von Dalberg. Vgl. Boos, Quellen III/2, S. 478.
9
 Vgl. Boos, Geschichte IV, S. 109.
10
 Vgl. ebd., S. 109f.
11
Gemeint sind die Mainzer Domherren Dr. Dietrich Zobel von Giebelstadt und Christoph von der Gabelentz (Boos, Quellen III/2, S. 534). Vgl. auch Nr. 329.
12
IUD Heinrich Dungin von Wittlich (Hontheim, Historia II, S. 554; Kerber, Herrschaftsmittelpunkte, S. 204f.).
13
= Balthasar Merklin von Waldkirch (Heyen, Erzstift, S. 789–791).
14
Lücke im Text.
1
 Zum Fuggerischen Ehrenspiegel Clemens Jägers als problematischer Quelle, die dennoch das Bild Ks. Maximilians wesentlich mitgeprägt hat, vgl. Friedhuber, Ehrenspiegel, S. 101–138. Der insgesamt knappere Fugger’sche Ehrenspiegel in der Bearbeitung durch Sigmund von Birken ist, sofern inhaltlich relevante Ergänzungen vorliegen, in die Kommentierung eingearbeitet.
2
 Nachweis weiterer Fassungen in München, Wien, Dresden und Augsburg bei Rohmann, Jäger, S. 274f., Anm. 344–347.
3
 Verweist auf einen Eintrag auf fol. 231: Wegen alarmierender Nachrichten seiner Tochter Ehgin. Margarethe war Ks. Maximilian im April aus Augsburg nach den Niederlanden abgereist. Etlich chur- und fursten haben sein Mt. gen Speyr beruefen, auf welche der kaiser groser not halben nit warten mögen, sonder ist eylends auf Cöln verrayset. Und als sein Mt. kriegs halben zu Cöln auch nit lang pleyben mocht, do haben ir Mt. an sanct Eustachius tage allen chur- und fursten ainen reychstag gen Wormbs auf den letsten Julii außgeschriben.
4
 Richtig: 10. August [Nr. 36, Pkt. 4].
5
 Zu ergänzen wäre hier: im April des folgenden Jahres.
6
 Liebenstein war deutlich vor dem Zusammentreten des Wormser RT, am 15.9.1508, gestorben.
a
–a auch … Altenstain] Fehlt in C.
7
 Pfgf. Johann von Simmern war kurzzeitig auf dem RT anwesend [Nr. 477, S. 701, Anm. 7]. Gemeint ist hier aber laut Legende zu den in der Handschrift abgebildeten Wappen der auch bei Fugger/Birken(Spiegel der Ehren, S. 1251) genannte Pfgf. Alexander von Zweibrücken.
8
 Hg. Georg nahm nicht persönlich am RT teil, sondern ließ sich durch Gesandte vertreten [Nrr. 259, Pkt. 8, fol. 5’; 477, Pkt. 4].
9
 Genannt sind nicht nur die in Worms tätigen, sondern auch die von Ks. Maximilian vorgesehenen RT-Kommissare. Lediglich Kaspar von Laubenberg fehlt. Vgl. Nrr. 267 [Pkt. 1], 271 [Pkt. 7], 381f. Gf. Hoyer von Mansfeld war zwar vom Ks. während eines Treffens in Gent zum RT beschieden worden (Kf. Friedrich von Sachsen an Friedrich von Thun, Or. m. S. Torgau, freitag nach oculi[16.3.]1509, Gegenz. Hie[ronymus] R[udelauf]; StA Bamberg, GHAP 6071, fol. 36–36’). Ob er dort ebenfalls als sein Stellvertreter fungieren sollte, ist aber nicht ersichtlich.
b
 abwesenden potschaften] In C irrtümlich: anwesenden.
c
 zu irem] In C: under iren.
d
 grundlichen] In C: gegrundten.
10
Kg. Heinrich von England war nicht Mitglied der Liga von Cambrai.
e
 auf] In C: den.
f
 verritten] In C: verraißet.
g
 gehöret] In C: verstanden.
h
–hLaut … Görz] In B nur Nachweis ohne Abbildungen.
11
Richtig: Zweibrücken, falls nicht Pfgf. Johann von Simmern gemeint ist [vgl. Anm. 7]. Das abgebildete Wappen erlaubt keine eindeutige Zuordnung.
i
 und] Fehlt in C.
j
 denselben] In C: den stenden.
k
 vermainet] In C: gemaint.
12
Gemeint ist wohl die Mission Hans Baumgartners im Juni/Juli 1509 (Auszahlung für eine 20-tägige Reise mit vier Knechten am 28.7.1509; StdA Augsburg, BMB 103, fol. 37’. Vgl. Nr. 487). Peutinger war bereits im Mai zweifellos in einer anderen Angelegenheit zum Kaiser geschickt worden (Auszahlung am 19.5.; ebd., fol. 36). Erst im Dezember 1509 reisten die oben genannten Peutinger und Baumgartner gemeinsam mit Hieronymus Imhof an den Kaiserhof, um dort die 3000 fl. Anleihe für den Venezianerkrieg zu übergeben (Auszahlung am 15.12.; ebd., fol. 55. Vgl. Böhm, Reichsstadt, S. 70, 261 Anm. 3, 386).
1
 Vgl. Huber, Städtearchiv, S. 96 Anm. 12. Der Speyrer Stadtschreiber Melchior Scherer wurde Ende der 1550er Jahre zum städtischen Registrator bestellt. Er legte die sogenannte reichsstädtische Registratur erstmals 1562 auf dem Städtetag zu Speyer vor (ebd., S. 108; Schmidt, Städtetag, S. 253). Bei der von Hermann Schießer auf dem Speyerer Städtetag von 1581 präsentierten Registratur (Kop. mit Randvermm., die den Inhalt kennzeichnen; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, RTA 655, hier fol. 12’, 12 [Einträge zum Wormser RT von 1509]; StdA Speyer, 1 A, Nr. 253/II, hier fol. 18’, 166; StdA Ulm, A 626, unfol. Teilabdruck: Fels, Zweyter Beytrag, hier S. 23f.) handelt es sich lediglich um einen zusammenfassenden Auszug der vier Scherer’schen Bände (Huber, ebd., S. 109).
2
 Der vierte Teil der reichsstädtischen Registratur (allein der gehaltnen Reichstage Sachen und handlungen betreffende; StdA Augsburg, Rep. 328/II, fol. 29; StdA Ulm, A 623, fol. 29’) enthält lediglich eine knappe Zusammenfassung der Wormser Verhandlungen und Beschlüsse.
a
 keyser] In B/C: konig.
b
–b Gleichwol ... exempli] In A/B Notazeichen (Manicula) am Rand.
c
–c Res ... exempli] Fehlt in B.
a
 abzutringen] In B: abzuzwingen.
b
–b Item ... etc.] Notazeichen (Manicula) am Rand.
c
–c Also ... ablaynt] Zwei Notazeichen (Maniculae) am Rand.
1
 Ebf. Uriel traf am 21.4. in der Begleitung Ks. Maximilians in Worms ein [Nr. 260, Pkt. 1], verließ den RT aber am 2.5. kurzzeitig zu einem Treffen mit dem Ks. in Kaufbeuren [Nrr. 261, Pkt. 5; 442, Pkt. 2]. Am frühen Morgen des 12.6. reiste der Ebf. aus Worms ab [Nr. 418, Pkt. 1]. Spätestens am 15.6. war er wieder in Mainz zurück. Dort belehnte er an diesem Tag Philipp Breder von Hohenstein (Or. Perg. m. anh. besch. Siegel, Gegenz. G. Griecker, St. Martinsburg/Mainz, sand Veits tag; HStA Wiesbaden, Abt. 170, Urk. 2689).
2
 Ebf. Philipp traf ebenfalls am 21.4. in Worms ein [Nr. 260, Pkt. 1], reiste dann vorübergehend ab und kehrte am 16.5. [Nr. 451, Pkt. 3] oder 19.5. [Nr. 400, Pkt. 1] wieder zurück. Bei den RT-Verhandlungen ließ er sich durch Ludwig von Seinsheim vertreten [Nr. 259, Pkt. 8]. Am 11.6. verließ der Ebf. Worms [Nr. 418, Pkt. 1].
3
 Ebf. Jakob traf am 21.4. in der Begleitung Ks. Maximilians in Worms ein [Nr. 260, Pkt. 1], reiste gemeinsam mit ihm drei Tage später in Richtung Speyer ab, kehrte jedoch bereits am 28.4. wieder zurück [Nr. 441, Pkt. 4]. Er blieb nach Ende des RT noch für die weiteren Vermittlungsverhandlungen zwischen Stadt und Stiftsklerus in Worms. Nach deren erfolgreichem Abschluss am 18.6. [Nr. 392, Pkt. 46] reiste er vorübergehend nach Baden ab [Nr. 420, Pkt. 6], hielt sich anschließend aber noch mindestens bis zum 26.6. in Worms auf [Nr. 565]. Laut dem Itinerar bei Kerber(Herrschaftsmittelpunkte, S. 362) war der Ebf. spätestens am 29.6. zurück in Ehrenbreitstein.
4
 Kf. Ludwig traf ebenfalls am 21.4. in Worms ein [Nr. 260, Pkt. 1] und verließ den RT am 12.6. wieder [Nr. 418, Pkt. 1]. An maßgeblichen Räten sind in seiner Begleitung nachweisbar: Florenz von Venningen [Nrr. 350353; 485, Pkt. 2], Hans Landschad von Steinach, Johann von Morsheim [Nr. 353] und Zeisolf von Adelsheim [Nr. 559, Anm. 3], außerdem Jakob d. Ä. von Fleckenstein. Dieser entschuldigte gegenüber der Stadt Straßburg die Verschiebung eines auf den 7.5. angesetzten Schiedstages mit Bf. Wilhelm: Ich wurd so ernstlich ersucht, dz ich myner pflicht halp nit underlassen mag, mich zü keiserlichem Richs tag gen Wormß zü tun(Or. m. Siegelrest, dornstag nach sant Marx tag [26.4.]1509; AV Straßburg, II 114, unfol.). Am 26.6. meldete er sich zurück (Or. m. Siegelspuren, dinstag nach sant Johans baptisten tag; ebd., unfol.).
5
 Kf. Friedrich traf am 21.5. in Worms ein [Nrr. 261, Pkt. 9; 400, Pkt. 1; 429, Pkt. 1; 473, Pkt. 8]. In seinem Gefolge befand sich unter anderem Friedrich von Thun [Nrr. 483, 561]. Sein Aufenthalt endete am 11.6. [Nr. 418, Pkt. 1].
6
 Der Pfgf. traf am 21.4. in der Begleitung Ks. Maximilians in Worms ein [Nr. 260, Pkt. 1]. Ende Mai reiste er vorübergehend nach Heidelberg [Ausstellungsort von Nr. 371]. Zu den in Worms anwesenden Räten Pfgf. Friedrichs vgl. Nr. 559, S. 799, Anm. 3.
7
 Pfgf. Johann traf am 20.5. in Worms ein [Nr. 400, Pkt. 1]. Zu seinem Gefolge zählte der Hofmeister Johann von Eltz, der den Pfgf. auch im Reichsrat vertrat [Nr. 262]. Der Pfgf. reiste vor dem 4.6. wieder aus Worms ab. Von diesem Tag datiert eine in Simmern ausgestellte Urkunde [Nr. 341, S. 547, Anm. 2].
8
 Hg. Heinrich traf erst gegen Ende Mai/Anfang Juni in Worms ein [Nr. 258] und reiste bereits am 9.6. wieder ab [Nr. 418, Pkt. 1].
9
 Hg. Ulrich traf am 20. Mai in Worms ein [Nrr. 261, Pkt. 9; 400, Pkt. 1; 451, Pkt. 3]. Nachweisbar ist die Anwesenheit seines Kanzlers Gregor Lamparter, des Marschalls Konrad Thumb von Neuburg und des Haushofmeisters Philipp von Nippenburg [Nr. 563]. Der ebenfalls in der Begleitung Hg. Ulrichs befindliche Propst von Backnang und württembergische Rat Dr. Peter Jakobi verstarb am 13.5. in Worms (König, Briefwechsel, Nr. 64, hier S. 108; Steinhofer, Ehre III, S. 936; Heyd, Jacobi, S. 185f. [irrtümlich 3.5.]; Auge, Stiftsbiographien, S. 276; Heyen, Erzbistum, S. 927 [irrtümlich 3.5.]). Hg. Ulrich brach am 11.6. wieder von Worms auf [Nr. 418, Pkt. 1]. Spätestens am 18.6. kehrte er nach Stuttgart zurück. Von diesem Tag datiert eine Weisung an den Landschreiber Heinrich Lorcher (HStA Stuttgart, A 256, Bd. 7, fol. 30’).
10
Hg. Erich erreichte Worms am 24.5. und reiste wahrscheinlich am 26.5. zum Ks. ab [Nr. 405, Pkt. 2], den er spätestens am 3.6. in Innsbruck antraf (Verm. im Rechnungsbuch Hg. Erichs von 1512; HHStA Wien, Handschriften B 395, fol. 27).
11
Der Hochmeister traf am 25.5. (freitag nach dem suntag exaudi)in Worms ein (GStA Berlin, Ordensfoliant Nr. 26, pag. 187; Liv-, Est- und Kurländisches UrkundenbuchII/3, S. 442 Anm. 3; Voigt, Geschichte IX, S. 370; Matison, Politik, S. 439f.). Einer der wichtigsten Räte in seiner Begleitung war der Koblenzer Komtur Ludwig von Seinsheim (Limburg, Hochmeister, S. 160).
a
–aMgf.... Ansbach] Ergänzung gemäß B/C.
12
 Die beiden Mgff. waren bereits vor dem 21.4. in Worms eingetroffen [Nr. 260, Pkt. 1]. Mgf. Kasimir fungierte – nachdem er im ksl. Auftrag noch zu Hg. Wilhelm von Jülich geritten [Nrr. 438, Pkt. 4; 439, Pkt. 1] und spätestens am 3.5. [Nr. 389] wieder zurückgekehrt war – bis zu seiner endgültigen Abreise am 14.6. [Nr. 418, Pkt. 1] als vornehmster Stellvertreter des Ks. auf dem RT. Sein bereits am 24.4. abgereister Vater Mgf. Friedrich wurde bei den Verhandlungen durch seinen Kanzler Theobald von Heimkofen [Nr. 262, Pkt. 11, Anm. 12] und den Hofmeister Hans von Seckendorff [Nr. 538] vertreten.
13
Anhalt wurde während des RT durch Dr. Christoph von der Gabelentz abgelöst [Nr. 259, Pkt. 8].
14
Nach Looshorn(Geschichte IV, S. 477) verfügte sich Bf. Georg Ende April zum Wormser RT– er erreichte Worms gemeinsam mit Bf. Lorenz von Würzburg am 4.5. [Nrr. 261, Pkt. 6; 444; falsch Kleiner, Georg, S. 75: 5.5.] –, von wo er am 11.6. wieder abreiste [Nr. 418, Pkt. 1]. Zu Hinweisen auf Mitglieder seines Gefolges in Worms vgl. Nr. 353.
15
Bf. Lorenz reiste am 2.5. von Würzburg aus zum RT ab, wo er am 4.5. eintraf [siehe Anm. 14], und kehrte, nachdem er am 11.6. von Worms aufgebrochen war [Nr. 418, Pkt. 1], am 15.6. wieder zurück (Gropp, Collectio, S. 172). Zu seinen Begleitern zählte Peter von Aufseß (Bibra, Beiträge II, S. 287; Merzbacher, Aufseß, S. 123 Anm. 319).
16
Identifizierung nach Bruckner, Beiträge, S. 77.
17
Hier kann nur der Jülicher Gesandte und Bevollmächtigte des Bf. von Münster Friedrich von Brambach gemeint sein. Offensichtlich hatten die beiden zu Beginn des RT anwesenden Lütticher Domherren Cortembach und Jülich [Nr. 259, Pkt. 8, fol. 5’] vor ihrer Abreise ihre Vollmacht ebenfalls an Brambach übertragen.
18
Ergänzung gemäß Nr. 259 [Pkt. 8, fol. 5’].
19
Sämtliche vorliegenden Verzeichnisse sind an dieser Stelle missverständlich. In A und D steht Adelmann in einer Zeile mit Gretler und wäre demnach Gesandter der schwäbischen Prälaten gewesen. In der folgenden Zeile heißt es: Teutsch meister zu Mergetheimb, womit nahegelegt wird, dass Hartmann von Stockheim persönlich auf dem Wormser RT anwesend war. Dies trifft nicht zu. Stockheim entschuldigte sich in einem Schreiben an Hg. Ulrich von Württemberg vom 29.9.1509 wegen des Ausbleibens seiner Stellungnahme in einer Streitsache, dass er wegen seiner Erkrankung am 12.4. (donrstags nach dem heiligen ostertage)nach Mainz gereist sei, um sich dort behandeln zu lassen. Von dort sei er erst vor acht Tagen zurückgekehrt und in mitler zeit mit solicher krankheit und der gegeben arzeney dermaß gepeynigt und gekrenkt, das ich in der und andern nottorftigen sachen bescheid zu geben verhindert worden(Or. Horneck, am tage Michaelis; HStA Stuttgart, A 130, Bü. 2, unfol.). Seine Teilnahme am Wormser RT wäre demnach auszuschließen. Vgl. auch Nr. 259, S. 366 [Pkt. 8]. In B/C/E wird Adelmann ebenfalls als Weißenauer Gesandter eingeordnet, die Amtsbezeichnung Deutschmeister scheint sich hier jedoch auf ihn zu beziehen. Er wurde indessen erst am 12.5.1510 in dieses Amt gewählt (HStA Stuttgart, JL 425, Bd. 5, Qu. 36, unfol.; Biskup/Biskupowa, Protokolle, Nr. 28, S. 142). Laut Voigt(Geschichte IX, S. 370 Anm. 2) fungierte neben Adelmann Dietrich von Cleen als Gesandter des Deutschmeisters in Worms. Vermutlich ist er jedoch nach dem Vortrag an den HM Friedrich vom Sachsen [Nr. 296] wieder abgereist.
20
Ergänzung gemäß Nrr. 259 [Pkt. 8, fol. 5’], 427f.
21
Vgl. Nr. 262 [Pkt. 4].
22
Vgl. Nrr. 260 [Pkt. 8], 435. Die sächsische Gesandtschaft wird in allen vorliegenden Verzeichnissen übergangen. Die Annahme Brückners, Hg. Georg sei gemeinsam mit Gf. Botho von Stolberg zum RT gereist und habe dort persönlich mit dem Ks. über die Exemtion des Gf. von allen Reichsanlagen gesprochen (Brückner, Reichsstandschaft, S. 133 mit Anm. 776), ist unzutreffend.
23
Nr. 259 [Pkt. 8]. Gegen Ende des RT hielt sich auch der Jülicher Rat und Kölner Syndikus Dr. Herbert von Bilsen in Worms auf. Der kommissarische Kammerrichter Gf. Adam von Beichlingen und die zugeordneten Einnehmer des Kammerzielers quittierten ihm als Bevollmächtigten Hg. Wilhelms am 14.6. über die Zahlung von 100 fl. (Or. mit Resten von 2 Ss. [Beichlingen und Chr. Moeller]; NRW LA Duisburg, JB I, Nr. 1068, fol. 27).
24
Als weitere hessische Vertreter fungierten Konrad von Mansbach und der Kanzler Dr. Johann Engellender, der an den Sitzungen des RT-Ausschusses teilnahm [Nrr. 259, Pkt. 8; 483]. Daneben war auch der Halbbruder Lgf. Wilhelms d. M., Wilhelm von Hessen der Jüngere, in Worms anwesend (Demandt, Schriftgut II/5, S. 317, Nr. 3719; Knetsch, Beiträge, S. 294). Vermutlich ging es ihm um die ksl. Bestätigung seiner Erhebung zum Frh. zu Landsburg (Urkunde Lgf. Wilhelms von Hessen vom 13.2.1509; Druck: Knetsch, Beiträge, S. 294 Anm.).
25
Ergänzung gemäß Nrr. 292 [Pkt. 4], 560.
26
Gemeint ist der Koadjutor und spätere Fuldaer Abt Hartmann Bgf. von Kirchberg. Abt Johann hielt sich während des RT nachweislich in seinem Kloster auf (Schreiben Abt Johanns mit dem Ausstellungsort Fulda an Frankfurt vom 26.4. und an Lgf. Wilhelm von Hessen vom 29.4., 5.5., 7.5., 15.5., 29.5., 4.6., 8.6., 11.6. und 13.6.; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 235, unfol.; StA Marburg, Best. 2, Nr. 166, [Fasz. 35–38], unfol.). Kirchberg befand sich am 26.4. noch in Fulda (Schreiben an Frankfurt, Or. m. Siegelspuren, donnerstags nach Marci evangeliste; ISG Frankfurt, ebd., unfol.). Sein Aufenthalt in Worms ist erstmals für den 22.5 nachweisbar [Nr. 261, Pkt. 10], am 10.6. reiste er von dort wieder ab [Nr. 418, Pkt. 1].
27
Ergänzung gemäß Nrr. 438–445.
28
 Ergänzung gemäß Nr. 256.
29
Im Mühlhäuser Kämmereiregister sind die Kosten für die Teilnahme Helmsdorfs am RT verzeichnet: Item XXV fl. hat der ratsmeister Helmstorff uffem tage zu Wormes vorzert(StdA Mühlhausen, 2000, N. 21, fol. 103).
b
–bJohann ... Goslar] In A, D und E wird Butler irrtümlich als Mühlhäuser Gesandter mit Vollmacht auch für Nordhausen (und Goslar) ausgewiesen.
30
Zu Aachen vgl. Nr. 259 [Pkt. 8]. Die von Hoffmann(Verhältnis, S. 22) behauptete Teilnahme Danzigs, das seine Reichszugehörigkeit im Übrigen bestritt, ist nicht haltbar. Vgl. Nr. 20, S. 150, Anm. 3.
31
In allen vorliegenden Teilnehmerverzeichnissen fehlt die Gruppe der Gff. und Hh. Doch war sie natürlich ebenfalls auf dem RT vertreten. Vgl. Nrr. 259 [Pkt. 8 – Johann, graven … Moer.], 414 [Pkt. 3], 437 [Pkt. 2].
1
 = leichter Seidenstoff, meist zum Füttern von Gewändern (Baufeld, Wörterbuch, S. 256; Grimm, Deutsches Wörterbuch XV, Sp. 631f.).
2
 = leichter Wollstoff mit charakteristischer Musterung, ursprünglich aus Kamelhaar gewebt (Baufeld, Wörterbuch, S. 202; Grimm, Deutsches Wörterbuch VIII, Sp. 2119f.).
3
 = Barchent: grober Wollstoff (Anderson/Goebel/Reichmann, Frühneuhochdeutsches Wörterbuch II, Sp. 1988–1990).
4
 = taffetartiger Stoff (Grimm, Deutsches Wörterbuch X/2,1, Sp. 514).
5
 = langes Obergewand (Deutsches Rechtswörterbuch XII, Sp. 324; Grimm, Deutsches Wörterbuch VIII, Sp. 2297–2299).
6
 = Letzegeld: Trinkgeld beim Abschied (Anderson/Goebel/Reichmann, Frühneuhochdeutsches Wörterbuch IX/1, Sp. 1047).
1
 Das Geld wurde an den hgl. Kaplan Sebastian Wortwin ausgezahlt, der die Sänger der Hofkapelle nach Worms führte. Vgl. Bossert, Hofkapelle, S. 399.
2
 Auf eine Geldaufnahme Hg. Ulrichs wahrscheinlich während des Wormser RT bezieht sich eine Notiz Lorchers, wonach er gemäß hgl. Weisung vom 22.7. 100 fl. an Hg. [Heinrich d. Ä.] von Braunschweig zurückgezahlt hat (Marie Magdalene; HStA Stuttgart, A 256, Bd. 7, fol. 31).
1
 Die Einzelposten sind in der Vorlage jeweils am rechten Seitenrand noch einmal in arabischen Ziffern verzeichnet, um die Addition zu erleichtern.
a
 versamblung] Danach gestrichen: der erst.
b
 Ulm] Danach gestrichen: der ander zu Esslingen.
1
 Topler blieb auf dem RT zurück, er reiste am 13.6. aus Worms ab (Gümbel, Berichte, S. 167, Anm. 1/3).
2
 Vgl. zu diesem Posten Nr. 175.
3
 Gemeint sind wohl Nasen, zu den Karpfenfischen gehörende Speisefische.