Magdeburg, LHA, Standort Wernigerode, A 37b I, II XV Nr. 39, fol. 19–20, Orig. Pap. m. S.
/20/ Haben EB Uriel kürzlich über die Rüstungen und das Aufgebot der Hgg. von Sachsen sowie die von diesen in den Wäldern angerichteten Verwüstungen informiert (Nr. 99). Nunmehr haben sie erfahren, dass die Hgg. auch die Brunnen verfüllen, große, durch Pferde nicht überwindbare Gräben ausheben sowie Geschütze und anderes vorbereiten lassen. Stellen sich deshalb auf die Abwehr eines Angriffs ein, indem sie z. B. die Kirchenglocken und eventuell auch die außerhalb der Stadt ansässige Bevölkerung herein holen. Darüber hinaus haben sie Gf. Wilhelm von Henneberg(-Schleusingen) gemäß beigefügten (nicht vorliegenden) Abschrift um Hilfe gebeten. Dieser geht laut seiner ebenfalls beigefügten (nicht vorliegenden) Antwort davon aus, auf diese Weise einen Zugang zur Stadt und Öffnung zu erlangen, womit sie aber nicht einverstanden sind, weil Erfurt daraus Krieg und Nachteil erwachsen könnte. Bitten EB Uriel, die Antwort zu prüfen, seine Meinung dazu zu äußern und sich eventuell für das Zustandekommen einer Abmachung mit Gf. Wilhelm einzusetzen. Sollte Erfurt tatsächlich durch die Hgg. von Sachsen angegriffen werden, vertrauen sie auf stattliche und schnelle Hilfeleistung durch EB Uriel. Sichern zu, treu und fest zum Erzstift Mainz zu stehen.
/18/ (1. Zettel:) Bitten um Zusendung zweier guter, erfahrener Büchsenmeister.
/19/ (2. Zettel:) Haben Warnungen erhalten, dass die Hgg. von Sachsen zahlreiche lange Spieße in ihren Städten und Dörfern ausgeben, viele Körbe und ca. 500 Fässer zum Schanzen sowie große, robuste Schirme haben anfertigen lassen. Außerdem haben sich alle sächsischen Ff. getroffen. Dies lässt auf einen Angriff schließen. Da Erfurt über keine versierten Kriegsleute verfügt, bittet der Rat EB Uriel um rasche Zusendung eines praxiserfahrenen Kriegsmannes, damit beim Schanzen kein Fehler passiert.
EB Uriel hat der schickung halben zum reichstag geschrieben [Nr. 100]. Haben wir fur, deshalb, sovil an uns, auch nit mangel erscheynen zu lassen. Nachdem wir aber hievor die wirdigen, hochgelarten Johann Herer, Dr., und Cristof Hirtzhofer, licentiaten, in sachen die Ff. von Sachsen und usgetreten bürger belangen, gevolmechtiget und unser volmacht [Nr. 89] euer ftl. Gn. zugeschickt, die euer ftl. Gn. für genugsam und bestendig gehalten, bitten wir, euer ftl. Gn. wolle mitler zeit procediren und an uns der mangel nicht sein lassen. Datum ut supra.