Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Orig. Pap. m. S.: Erfurt, StadtA, 1–0/A IX 370 vol. II, Prod. 21.
Konz.: Magdeburg, LHA, Standort Wernigerode, A 37b I, II XV Nr. 39, fol. 14a.
Hat ihr Schreiben vom 22. April (Nr. 101), in dem sie ihre Besorgnis über die gegen sie gerichteten Rüstungen der Hgg. von Sachsen äußern, erst heute erhalten. Da das Ausstellungsdatum des Briefes allerdings schon eine Weile zurückliegt, hat er darauf gehofft, sie würden zwischenzeitlich erkennen, dass die Rüstungen doch nicht auf sie abzielen. Dies hat er schon vorher vermutet, denn erstens haben die Hgg. von Sachsen auf dem jüngstgehaltenen Reichstag in Köln den Landfrieden und andere Reichsgesetze angenommen und bewilligt, zweitens hat der Ks. in Anbetracht des laufenden Rechtsverfahrens allen beteiligten Parteien nachdrücklich Stillstand und Frieden geboten1, und drittens haben die sächsischen Hgg. durch ihre Räte Cäsar Pflug und Degenhard Pfeffinger, genauso wie er selbst durch seinen Marschall (Frowein von Hutten), den Ks. um Recht angerufen. Dieser hat darauf geantwortet, er werde der gemeinsamen Bitte entsprechen, da er dies auch viel geringeren Personen als derart bedeutenden Kff. und Ff. schuldig sei. Er (EB Uriel) hat daraufhin seine Räte in Worms und die hier versammelten Reichsstände schriftlich angewiesen, in der Angelegenheit weiter tätig zu werden. Da nun dieser Reichstag, auf dem er sich selbst aufhält, noch immer andauert, kann er sich ein gewaltsames Vorgehen der Hgg. von Sachsen nicht vorstellen, doch ist nach gemeinem spruch nichts zu verachten. Wünscht deshalb nachdrücklich, dass Bm. und Rat von Erfurt sich ruhig verhalten und sich durch glaubwürdige Personen eingehend erkundigen, ob sich besagte Rüstungen tatsächlich gegen sie richten. Ihre Informationen sollen sie unverzüglich an ihn weiterleiten, damit er ihnen gegebenenfalls zusammen mit seinen Landständen, Hh. und Freunden zu Hilfe kommen kann. Ist jederzeit bereit, ihnen im Rahmen seiner Möglichkeiten Rat und Unterstützung zu gewähren.2