Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Erfurt, StadtA, 1–0/A IX 370 vol. II, Prod. 19, Orig. Pap. m. S.
Sein Befehl an die Erfurter Gesandten, an ihre Stadtführung zu schreiben, beruht auf einer Weisung des Ks., der mit allem Nachdruck erklärt hat, da er den schwebenden Konflikt endlich beendet wissen wolle, sollten Bm. und Rat von Erfurt bevollmächtigte Gesandte zum Reichstag schicken und dort über eine gütliche oder, falls diese nicht möglich sei, über eine rechtliche Lösung verhandeln. Empfiehlt deshalb, den Reichstag unverzüglich zu beschicken, auch euer sachen daheim mit zeitigem rate erwegen und ermessen, waruf ire die zu der gütlichkeit stellen wolt und wes ir von gemeiner stat wegen erleiden mocht und das aufs leidlichst, glümpflichst und füglichst dermaß setzen, damit euer halber by ksl. Mt. und den stenden des Reichs nit anders wan aller fuge, glimpf und pillicheit gemerkt werde. Ob je zu zeiten irgent umb fridlebens und anderer guter ursach willen ein cleiner nachteil solt gelitten werden, des wollet ir euch auch nit hoch beschweren lassen, damit wir und ire der sachen abkomen und ferrer wege und mittel furnemen mogen, wie die stat wider in besserung und ufnemen bracht werden und wie sich mit den gläubigern zum leidlichsten zu setzen und zu vertragen sey etc., wan es will doch in die lenge nit also gestanden, sonder auf andere wege gedacht sein, wie ir one zweifel selbs ermessen mocht. Der Ks. hat außerdem verlangt, eventuelle Punkte, die auf dem Reichstag nicht geklärt werden können, Bf. (Lorenz) von Würzburg und Hg. (Ulrich) von Württemberg zur gütlichen oder rechtlichen Entscheidung zu übertragen. Er selbst hat sich damit einverstanden erklärt, wie aus seiner den Erfurter Gesandten mitgegebenen Antwort an den Ks. zu ersehen ist. Deshalb und weil sie selbst erlebt haben, das dieß und dergleichen sachen uf den reichstegen langsam vonstatten geen und des orts entschaft zu erlangen wenig hoffnung,empfiehlt er, ihre Gesandten anzuweisen, einer Übertragung strittiger Punkte auf den Bf. von Würzburg und den Hg. von Württemberg zuzustimmen, nachdem sie sich ohnehin in einem früheren Schreiben an die Hgg. von Sachsen bezüglich der ausgetretenen Bürger zu Recht auf die beiden genannten Ff. erboten haben. Nachdem Kf. Friedrich sich persönlich hier (in Worms) befindet, sollen sie sich mit der Abfertigung ihrer Gesandten beeilen, damit nicht ihm (EB Uriel) oder ihnen Verzögerung oder Nachlässigkeit vorgeworfen werden kann.