Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Orig. Pap. m. S.: Magdeburg, LHA, Standort Wernigerode, A 37b I, II XV Nr. 39, fol. 21.
Kop.: Erfurt, StadtA, 1–1/XXI-1a-1c vol. 2, fol. 60b, 62a u. b.
Antwortet auf EB Uriels Schreiben (Nr. 104), die Erfurter Gemeinde sei mit der geforderten Entsendung einer bevollmächtigten Gesandtschaft nicht einverstanden, da sie nicht wolle, dass ohne ihre Zustimmung ein Vergleich angenommen werde. Würden Vermittlungsvorschläge unterbreitet, müssten sie ihr zugeschickt werden, damit sie darüber beraten könne. An dieser Haltung der Gemeinde könne der Rat nichts ändern. Da zudem die Ff. von Sachsen bislang jede gütliche oder rechtliche Entscheidung der Differenzen abgelehnt hätten, sei es derzeit offenkundig nutzlos, wenn das verarmte Erfurt eine große und mit entsprechend hohen Kosten verbundene Gesandtschaft schicke. Mit einer Rechtsentscheidung durch den Ks. und die Reichsstände auf der Grundlage der vorgelegten Akten seien der Rat und die Gemeinde von Erfurt grundsätzlich einverstanden. Sollten hingegen Kf. Friedrich von Sachsen, sein Bruder (Hg. Johann) und seine Vettern (Hg. Georg und Hg. Heinrich) zu einer Güteverhandlung bereit sein, möge EB Uriel dies wissen lassen, dann werde Erfurt im Rahmen seiner Möglichkeiten Vertreter schicken. Allerdings wolle die Gemeinde diesen keinesfalls eine Vollmacht erteilen, sondern beharre darauf, dass alle Vorschläge ihr zur Beratung zugeschickt werden müssten. Bittet den EB, diese Haltung gnädig aufzunehmen und der Stadt Erfurt weiter gewogen zu bleiben.