Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Bamberg, StA, Markgraftum Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth, Geheime Landesregierung Nr. 782, Prod. 8, Orig. Pap. m. S. (Kanzleivermerk: Des reichstags halben, darauf soll H. Veit von Lentersheim verordent werden).

Übersenden ein (nicht vorliegendes) Antwortschreiben Bf. (Georgs) von Bamberg, in dem dieser aufgrund einer entsprechenden Bitte Mgf. Friedrichs d. Ä. erklärt, er könne dessen Vollmacht für den Reichstag nicht annehmen, da er nicht selbst daran teilnehmen werde, jedoch anbietet, seiner Gn. reten zu bevelhen, das dieselben euer Gn. reten sollen furderlich sein etc. […] Daraus euer Gn. versteet, das dasjenig, wie sich der Bf. durch seine rete erbeutet, gar nichtz tut. Das darumb euer Gn. selbst zu diesem reichstag schicken sollten, nachdem euer Gn. an diesem reichstag, sonderlich euer Gn. selbst sachen halben, merklichs gelegen ist und wo durch frembde personen ichts verseumt werden sollt, das solichs euer Gn. zu merklichem nachtail fallen möchte und etwo in ainer sach allain, das nit mit geringen costen und villeicht gar nit widerzebringen sein möchte, sambt dem, das sich euer Gn. gegen der ritterschaft zu Franken bewilligt hat, zu diesem reichstag euer Gn. rete zu schicken, das dieselben euer Gn. reten neben andern frenkischen Ff. in ir, der ritterschaft, sachen, von euer Gn. wegen das best sollen helfen handeln. Wo dan euer Gn. nit schickt, des möchte euer Gn. auch etwas verweis bringen. Empfehlen deshalb, Mgf. Friedrich d. Ä. solle die Kosten einer eigenen Gesandtschaft zum Reichstag nicht scheuen, dan derselb cost mag euer Gn. in ander weg vilveltig herwiderkomen, stellen dies aber letztlich seiner Entscheidung anheim.