Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Speyer, StadtA, 1 A 20/8, fol. 54a u. b, Kop.
Inhaltsangabe: Kaser, Bewegungen, S. 131f.
Hat auf seine (nicht vorliegende) Supplikation wegen der mutwilligen Tat der Speyerer Weberzunft gegen den dortigen Bm. und Rat vom ksl. Hofmeister (Wilhelm von Rappoltstein) spätnachts die Antwort erhalten, das Bm. und rat dismols zufriden und gedultig seyn [sollen]. Wol euer ksl. Mt. uf dem kunftige[n] reichstag zu Worms mit allem ernst daryn handelen etc. Es gilt jedoch zu bedenken, daß die Weber das kürzlich erlassene (nicht vorliegende) ksl. Gebot missachtet und ihre gegebene Zusage nicht eingehalten haben, zudem über die Gesandtschaft des Speyerer Bm. und Rates zum Ks. informiert sind. Wenn nun daraufhin nichts geschieht, steht zu befürchten, daß die Weber in ihrer Boshaftigkeit bestärkt werden und der bestehende Konflikt sich eventuell sogar zu einem großen Morden und Blutvergießen ausweitet. Aus diesem Grund bitten Bm. und Rat den Ks., der Weberzunft zu Speyer unter Androhung schwerer Ungnade und Strafe zu gebieten, dass sie Nikolaus Roßbach in die gefengnis, darus er durch ire eigenwillig vornemen komen ist, wider gestellen und Bm. und rate hynfuro on inrede gehorsam syn. Und mag nichtdestemynder euer ksl. Mt. mit geburender straf uf angesetzten reichstag vollefaren, on weliche straf eyn erber stat Spier vergeen und verderben wurd. Und gerug eur ksl. Mt., Bm. und rat dermoß zu hilf zu kommen, als alle ire hoffnung und trost zu eur ksl. Mt. stet [vgl. Nr. 227].